triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Sonstiges (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=32)
-   -   Radunfall auf Malle Versicherung (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=32710)

tandem65 19.05.2014 16:38

Zitat:

Zitat von hanse987 (Beitrag 1042567)
Ich glaube die zwar 200€ Selbstbeteiligung aber es geht ja sicher um eine höhere Summe.

Das ist noch die andere Frage, wie alt die Räder waren. So wirklich hoch ist die Schadenssumme nach 5 Jahren auch nicht mehr.

Campeon 19.05.2014 16:53

Zitat:

Zitat von dasgehtschneller (Beitrag 1042561)
Ich vermute deshalb dass auch die Regelung in Spanien einen relativ grossen Seitenabstand vorschreibt.

1,5 mtr

Walfanggegner 22.05.2014 12:52

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1042571)
Das ist noch die andere Frage, wie alt die Räder waren. So wirklich hoch ist die Schadenssumme nach 5 Jahren auch nicht mehr.

Ok, soweit zum Zeitwert des Fahrrades / der Fahrräder also des Sachschaden. Aber im Ausgangspost stand doch etwas von Personenschaden. Das ist doch noch viel wichtiger.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, sei es privat oder auch über den Startpass würde ich keine Zeit verlieren, dort nach Deckung für den vorliegenden Fall anzufragen.

Sobald dahingehend "grünes Licht" besteht ab zum Rechtsanwalt. Es kann hierzulande schon schwierig und langwierig werden, seinen Schaden ersetzt zu bekommen. Wenn dann noch andere Rechte (Spanien) zu Grunde liegen, die Kommunikation länger dauert (Postweg) und auch noch die Sprache eine Barriere darstellt dann ist es auf jeden Fall sicherer, sich anwaltlich vertreten zu lassen.
Der RA wird dann in der Regel wohl einen RA-Kollegen vor Ort beauftragen und über diesen die Kommunikation führen.

Wichtig vorab schonmal, alles was zur Bemessung des Schadens hilfreich sein kann sammeln: Belege, Atteste, Rechnungen von Arzt, Krankenhaus, Apotheke, was auch immer. Beschädigungen am Rad in Form von Bildern festhalten, Kaufrechnung raussuchen. Beschleunigt die Sache dann wenn der RA Belege braucht für sein Forderungsschreiben und man sie dann nicht erst raussuchen muss.

Ohne Anwalt wird es natürlich schwierig aber auch dann ist es ja nicht unmöglich oder von vorneherein zum Scheitern verurteilt, die eigenen Ansprüche mal dem Grunde nach bei der Gegenseite geltend zu machen.

Dann wäre der Tipp der folgende:

Zitat:


Für alle im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz zugelassene Fahrzeuge ermittelt der Zentralruf der Autoversicherer den zuständigen Schadenregulierer der ausländischen Versicherung in Deutschland, sofern sich der Unfall im Ausland ereignet hat.

Nach § 8 des Pflichtversicherungsgesetzes (PflVG) ist der Zentralruf der Autoversicherer die gesetzlich anerkannte Auskunftsstelle in Deutschland zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.


Der Zentralruf der Autoversicherer ist rund um die Uhr und 365 Tage im Jahr für Sie erreichbar.
Link

tandem65 22.05.2014 13:16

Zitat:

Zitat von Walfanggegner (Beitrag 1043542)
Ok, soweit zum Zeitwert des Fahrrades / der Fahrräder also des Sachschaden. Aber im Ausgangspost stand doch etwas von Personenschaden. Das ist doch noch viel wichtiger.

Das habe ich ja auch schon in meinem ersten Post geschrieben daß die Gesundheit das wichtigste ist. Das scheint aber kein Problem zu sein. Jedenfalls habe ich Vicky so verstanden. Wenn es tatsächlich schon Probleme mit der Regulierung der Krankenhauskosten gibt spielt die Tatsache, daß die Räder am Sack sind eigentlich gar keine Rolle.

Walfanggegner 22.05.2014 13:24

Im "Bestfall" wird ja erstmal die Auslandsreise-Krankenversicherung die Kosten übernehmen nach evtl. Vorlage durch die Geschädigten selbst.
Die werden ja auch nach Grund und Hergang fragen und ihrerseits dann wohl Regressforderungen stellen.

Was den Personenschaden angeht bliebe ja dann ein eventuelles Schmerzensgeld, Zuzahlungen oder Eigenanteile, die von der Krankenversicherung nicht getragen werden usw.

Auf jeden Fall mal gutes Gelingen bei der weiteren Abwicklung und vielleicht kann hier ja mal ansatzweise berichtet werden, wie es ausging.

Vicky 04.06.2014 21:54

Danke Euch für die Antworten. Es wird auf jeden Fall über einen Anwalt geregelt. So viel ist sicher.

Es geht auch um den entstandenen Personenschaden. Das wird wohl erst einmal über den DTU Startpass geregelt. Zumindest einer der Beiden hat auch eine Auslandskrankenversicherung. Der Schaden am Rad ist... nun ja... ärgerlich. Beide Verunfallte sind wieder bei bester Gesundheit. :)

Mi1989 22.05.2018 23:18

Gesundheit geht vor
 
Natürlich geht die Gesundheit vor. Bei Unfällen ist es erstmal am wichtigsten, die Krankenhauskosten und weitere Behandlungskosten zu begleichen. Da der Unfall deinem Freund auf Mallorca passiert ist, könnte es bei manchen Versicherungen Probleme geben. Eine zusätzliche, private Auslandskrankenversicherung würde sich anbieten, um bei solchen Fällen horrende Behandlungskosten zu vermeiden. Aber was jetzt den Schaden betrifft, finde ich deine Entscheidung gut, den Rechtsanwalt einzuschalten. Das ist das einzig richtige, was man da tun kann... Ich bin mir sicher, durch ein bisschen Druck vom Rechtsanwalt wird die Versicherung gleich zahlungswillig sein :Cheese:

Stefan 23.05.2018 05:44

Zitat:

Zitat von Mi1989 (Beitrag 1379876)
Ich bin mir sicher, durch ein bisschen Druck vom Rechtsanwalt wird die Versicherung gleich zahlungswillig sein :Cheese:

Der Fall sollte abgeschlossen sein ;-)


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:46 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.