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Der Konsum ist nämlich gesetzlich nicht verboten, lediglich Erwerb und Besitz. Von daher ist die Frage doch vollkommen legitim. Beim Sport ist es andersrum. Da darfst du es zwar im Wettkampf in der Satteltasche dabei, aber nicht im Urin haben :Lachen2: Zu den Abbauzeiten und Grenzwerten kann ich aber leider nichts sagen. |
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Ordentlich Zucker rein, denn Zucker "schiebt"!;) |
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Das ist deutsche Logik.:dresche Hier darf man pro Person 7 Cannabis-Pflanzen haben und natürlich auch konsumieren, nur verkaufen darf man nicht. |
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Oder THC-Tropfen ins Getränk gemischt, was weiß ich. Auf jeden Fall reicht ein positiver THC-Befund im Urin nicht für eine Verurteilung für Besitz oder Erwerb. Finde ich ehrlich gesagt auch vernünftig. |
Da haut Holger ja Halbwissen raus ohne Ende! :-)
Die Antwort auf die eigentliche Frage wurde doch auf der ersten Seite schon gegeben. Jetzt können wir uns also auf die wichtigen Dinge konzentrieren. Welche Plätzchen Würden sich denn anbieten für sowas? Und wie ist die Dosis? Also wieviel g Keks pro Gramm gras? Ich brauch Infos! :-) |
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(Hab Menschen kennen gelernt, die seit dem Konsum ne Psychose haben ....) Zitat:
Leipzig hab ich für dieses Leben auch noch im Hinterkopf, war ich noch nie. |
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