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Wennst ne Brandschutzversicherung hast, die Küche iss nach nem kleinen Feuerchen etwas verkohlt, aber die ganze Wohnung fritte, weil einer mitm Löschwasserschlauch durchmarschiert ist und damit abgeräumt hat, kriegste auch nur den Brandschaden, nicht jedoch den Löschwasserschaden ersetzt, wenn das nicht explizit miteingeschlossen ist. |
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Kenn zwar Darius Kaiser nicht, aber der Schäferhund ist mir da schon öfters aufgefallen:Cheese: |
Hi sybenwurz,
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http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__242.html Zitat:
edit: Es scheint, dass das Wort "Wegnahme" der springende Punkt ist: http://de.wikipedia.org/wiki/Diebsta...nd%29#Wegnahme Und für Betrug gilt die Diebstahlversicherung ja nicht, mies. edit²: Wenn man als Händler dem Kunden sagt, er darf es nur im Laden Probe fahren, ist man wohl auf der sicheren Seite. Damit bleibt imo nämlich die "tatsächliche Sachherrschaft" erhalten und ein Wegfahren mit dem Rad wäre definitiv Diebstahl. Zitat:
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Hi FidoDido,
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Wenn ich mich nicht dagegen versichere, bleibe ich auch bei Einbruchdiebstahl auf meinem Schaden sitzen. Das hat mit Strafrecht absolut gar nichts zu tun! |
Falls irgendwen interessiert, wer der (Ex?)-Profi/Fahrradverkäufer ist:
Radprofi Retschke schnappt Fahrraddieb - Er radelt ihm einfach hinterher … Kenn ich nich. Und überhaupt: Rennrad gegen BMX auf der Straße ist ja unfair. |
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StGB § 242 Diebstahl (1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. |
Das ist nicht trivial. Hier wird für vergleichbare Fälle mit Auto-Probefahrten detailliert diskutiert, unter welchen Umständen es Diebstahl, Betrug oder Unterschlagung ist:
Probefahrt: Der kleine, feine Unterschied |
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