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Einspringen klingt gut, vor allem bei dem Wetter:Cheese:
Werde aber, obwohl du einspringst, trotzdem einfach weitermachen, der Zweikampf mit den TS-Daddies ist knallhart, das in dem Auto heute war bestimmt ein von denen bezahlter Verkehrsrowdy. Aber mit Terroristen wird nicht verhandelt!:dresche |
ok: Dir geht es gut! :Blumen:
Ich springe für Dich ein - was für eine Aufgabe!!! OK - angenommen.:liebe053: Morgen Abend droht die Rolle, Freitag das Fitnessbike, zu Hause fehlt mir im Keller eh´ die frische Luft...! los geht´s !! |
Mal was grundsätzliches zum Verkehrsunfall aus polizeilicher Sichtweise:
a) Unfall mit Verletzten: Polizei muss kommen und den Sachverhalt aufnehmen. Es steht der Verdacht einer Straftat im Raum (fahrlässige Körperverletzung). Die Strafverfolgungsbehörden unterliegen dem Legalitätsprinzip (heißt: Strafverfolgungszwang), wenn der Verdacht einer Straftat gegeben ist. Somit muss die Polizei den Unfall aufnehmen, ohne wenn und aber. b) Unfall mit Sachschaden: Hier gibt es in verschiedenen Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Polizei ist ja schön und vor allem Ländersache :) Ich kann hier nur für Niedersachsen bzw für die Polizeiinspektion Osnabrück sprechen. Hier ist jeder Unfall polizeilich aufzunehmen, solang nicht andere Einsätze Vorrang haben. Dann gibt es hier noch Unterschiede in der Form der Unfallaufnahme: a) Der Unfall wird förmlich aufgenommen. Die Daten der Unfallbeteiligten werden notiert und im Vorgangsbearbeitungssystem gespeichert. Es werden Anhörungen bzw. Vernehmungen durchgeführt. Wird in der Regel gemacht, bei unklaren Unfallhergängen oder schwerst oder tödlich verletzten Unfallbeteiligten oder dem Verdacht des vorsätzlichen Herbeiführens eines Verkehrsunfalls. b) Der Unfall wird im vereinfachten Verfahren aufgenommen. Hier wird am Unfallort ein Vordruck ausgefüllt mit einem Kurzsachverhalt, dem Unfallort und den Personalien der Unfallbeteiligten und ggf anderen Geschädigten. Wird nur bei geringer Schadenshöhe und eindeutig klarem Unfallhergang durchgeführt. Da gerade bei letzterem nicht mehr als ein Personalienaustausch durchgeführt wird verzichten viele Großstädte hier auf die Unfallaufnahme und verweisen darauf selbst einen Personalienaustausch durchzuführen und den Unfall schnellstmöglich den Versicherungen zu melden. In der Regel sichert hier die Polizei nur die zivilrechtlichen Interessen der Unfallbeteiligten, in dem die Personalien festgestellt werden. Da der Polizist an sich meist kein unmittelbarer Unfallzeuge ist, kann er sich den Unfallhergang auch nur anhand von Spuren (in den meisten Fällen die Schäden an den Fahrzeugen) und den Aussagen der Unfallbeteiligten zusammenreimen, ob dieser Unfallhergang tatsächlich so war, wissen meist nicht mal die Unfallbeteiligten :) Ich würde immer auf eine polizeiliche Aufnahme drängen. Dann hat man erstmal was offizielles mit den richtigen Daten in der Hand und auf jeden Fall schon mal zwei Leute mehr, die die Summe der Schäden gesehen haben, ob das hilft, wenn der andere Unfallbeteiligte plötzlich seine Meinung über den Unfallhergang ändert sei mal dahingestellt Allerdings sollte man sich davon freimachen, auf eine genaue Aussage der Polizisten vor Gericht vertrauen zu können. In der Regel nimmt man mehrere Unfälle jeden Tag auf und bis zum Gerichtsverfahren dauert es meist über ein Jahr. Da kann man sich an Details nicht erinnern und die Anwälte der Versicherungen nutzen dies schamlos aus. |
.....Gerade wenn der eigentliche Verursacher auf die Idee kommt, dass DU Unfallverursacher warst....dann wirds lustig. Glueck gehabt dass das jetzt so ablaeuft.
Wenn Du abgesattelt hast und dich verletzt hast wuerde ich immer zum Doc gehen, falls hinterher noch was gesundheitlich kommt. Ist zwar auch nicht mein style. Wegen Unfallaufnahme: kumpel hat gestern mit seinem bmw ne Verkehrsinsel 'optimiert'. Polizei gerufen, die haben das aufgenommen und er war auf der sicheren Seite hinsichtlich Unfallflucht etc.... |
Danke, sehr informativ:Blumen:
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Bin diesen Sommer auch von hinten umgenietet worden. Der Gegner hat gleich angehalten und auch diverse andere Zeugen haben mit ihren Autos angehalten.
Da ich recht schnell wieder auf den Beinen war und nur einige Wunden + kleine Schäden am Material feststellen konnte, verzichtete ich auch auf die Polizei. Da es unmittelbar vor meinem Wohnort passiert war bin ich mit dem Unfallverursacher in den Ort gefahren und hab mir da seinen Ausweis Kopieren lassen. Im nachhinein würde ich das trotzdem nicht so machen. Denn wenn im späteren Verlauf doch größere Verletzungen auftreten (Hirnblutungen o.A.) hat man selbst grob Fahrlässig gehandelt. Der Verursacher kann dann sagen es war alles ok und die Versicherung kann sagen das eine ärztliche Untersuchung unerlässlich gewesen wäre und sie somit nicht zahlen müssen. Im dümmsten Fall steht man dann als der Dumme da und muss alles selber zahlen. Pozilei macht zwar mehr Aufwand, aber sobald Personenschäden zustande kommen und sei es noch so glimpflich ist das die besser Lösung |
Habe eben eine Mail erhalten, dass die Versicherung das unbürokratisch und ohne Rechnungen abwickelt, ich soll einfach schreiben, was die Sachen kosten und bekomme das dann überwiesen. Kaum zu glauben, aber wahr. Bei Beträgen unter 1k machen die das wohl immer so.
Gruß Alex |
Zitat:
Selbst wenn der Fahrer zahlen will, sind seine Worte gar nichts Wert wenn die Versicherung da eine Mitschuld von Dir sieht.:Huhu: |
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