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sybenwurz 13.10.2013 19:31

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966104)
Warten wir es ab. :Cheese:
Veröffentliche auch erst den Namen des Versenders (Radladen) + den Paketdienst, wenn ich weis wie kulant und kundenfreundlich die sich verhalten haben. Denke mal bis Ende kommender Woche sollte sich eine Lösung finden.

Ja, da sind wir dann natürlich unendlich heiss drauf, den Namen zu erfahren.

Wenn mir als Versender jemand ne Kiste Vollschrott unterjubeln wollte, weil er zu deppert ist, reinzuschauen, obwohl er sich das Zeug ausgerechnet auch noch am Samstag schicken lässt, wo er zuhause ist, wärs mit Kulanz und Kundenfreundlichkeit deutlich vorbei.
Wer sagt mir denn, dass der Kunde die Kischd nedd auf der Strasse angenommen hat und dann beim in-den-3.Stock-schleppen die Treppe runtergekullert ist?
Du schreibst hier von deiner eigenen Dummheit und erwartest, dass die die aus Gründen deiner vielgepriesenen Kundenfreundlichkeit ausbügeln?
Haste dem Kameltreiber, der dir das Paket in die Hand gedrückt hat, noch nen Arschtritt verpasst um ihn schnellstmöglichst loszuwerden statt ihm nen Fünfer Trinkgeld fürs Warten in die Hand zu drücken?
Irgendwo hört der Spass echt auf.

alessandro_gato 13.10.2013 20:11

Zurück zum eigentlichen Thema, sprich der Realität: "Ware wurde beim Transport beschädigt da vom Versender offensichtlich schlecht verpackt/ schlecht gepolstert/ schlecht geschützt sowie Paketdienst hat das Paket falsch herum transportiert so das die Ware auf dem Kopf stehend beschädigt worden ist".

Denke da greift § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB sowie § 377 Abs. 1 HGB , § 475 Abs. 2 BGB, § 309 Nr.8 b) ee) BGB und § 307 Abs. 1 BGB

tandem65 13.10.2013 20:18

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966134)
Zurück zum eigentlichen Thema, sprich der Realität:

Du ich glaube der Sybenwurz hat schon mal ein Paket angenommen und ich kann mir auch vorstellen ihm sind da schon Fehler bei der Annahme gemacht.
Ich bin mal gespannt wie die Realität aussieht. ;) :Huhu:

LidlRacer 13.10.2013 20:18

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 965993)
... und ich als Radversender sichere mich stets insofern ab, dass ich dem Empfänger auferlege, die Kiste sofort und im Beisein des Fahrers zu öffnen;- egal wie sie aussieht.

Der durchschnittliche Paketbote dürfte über sowas nicht sonderlich erfreut sein. Muss der das mitmachen?
Wenn das immer so liefe, bräuchte es wohl knapp doppelt so viel Personal ...

Thorsten 13.10.2013 20:22

Zitat:

Zitat von alessandro_gato (Beitrag 966104)
Veröffentliche auch erst den Namen des Versenders (Radladen) + den Paketdienst, wenn ich weis wie kulant und kundenfreundlich die sich verhalten haben.

Du bist ja der wahre Erfinder des Spannungsbogens. Abbuchung vom Bankkonto, Samstag geliefert, ein Bild, das der Sattelstützklemmung eines Aero Flyers sehr, sehr ähnlich ist. Das reduzirt die Zahl der möglichen Verdächtigen. Viel Spaß mit den Gelben und den Blümchen (schätze mal 90% Trefferwahrscheinlichkeit) ...

Ich frag mich gerade, warum ich mir das hier angucke. Auf der Autobahn gucke ich bewusst weg und gaffe nie, wenn auf der Gegenfahrbahn ein Unfall passiert ist :(.

alessandro_gato 13.10.2013 20:40

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 966142)
Gelben und den Blümchen (schätze mal 90% Trefferwahrscheinlichkeit) ...

Du meinst DHL. Nein.

Und zum Posting oben: Mich interessieren BGB, HGB Paragraphen (Gesetze) und Urteile
Und da denke ich, habe ich gute Chancen. Lässt sich ja klar erkennen das es beim Transport passiert ist. Beschädigungen auf der Innenseite der Verpackung. Ist definitiv ein versteckter Mangel und da finde ich den "kundenfreundlichen" Rügepflicht-Paragraphen ganz interessant.

http://www.juraforum.de/lexikon/ruegepflicht

Ein versteckter Mangel liegt dann vor, wenn er für den Käufer nicht sofort erkennbar gewesen ist. Den Käufer trifft dann allerdings die Verpflichtung den Mangel unverzüglich nach Entdeckung des Mangels zu rügen. Dabei ist jedoch die gesetzliche Gewährleistungsfrist gem. § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB zu beachten. Ist diese Verstrichen, dann ist die Rüge des Käufers für den Verkäufer gegenstandslos.

Carlos85 13.10.2013 20:45

Gab es denn eine Aufschrift "oben" auf dem Paket?

alessandro_gato 13.10.2013 20:52

Zitat:

Zitat von Carlos85 (Beitrag 966156)
Gab es denn eine Aufschrift "oben" auf dem Paket?

Ja !

- Oben
- Pfeil nach Oben mit Aufschrift
- und "Vorsichtigig Behandeln" stand drauf

mehrmals auf allen Seiten


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