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tandem65 15.09.2013 08:45

Zitat:

Zitat von Hendock (Beitrag 954813)
Das ist ein Dilemma. Nebeneinander fahren darf man als Radfahrer nicht.

Man darf überholen, das funktioniert normalerweise nicht ohne Nebeneinanderfahren! ;)

Thorsten 15.09.2013 11:15

Zitat:

Zitat von roadrunner65 (Beitrag 954890)
Beweise sind immer gut.

Wie oben schon geschrieben: Ohne wirklich handfeste Beweise kannst du das komplett vergessen, wenn der nicht einschlägig bekannt ist. Da steht Aussage gegen Aussage, ein "eigener" und damit nicht ganz unabhängiger menschlicher Zeuge hilft dir auch nicht wirklich (oder wie würdest du es umgekehrt sehen, wenn die ganze Bande aus dem tiefergelegten 3er-BMW unisono erzählt, was du angeblich für einen Bockmist direkt vor ihrer Schüssel gebaut hast?). Das ganze mit der Gopro aufgenommen könnte wirklich helfen.

@Zeus15831: Und lass die Online-Anzeige ohne Beweise lieber sein. Wenn die abgelehnt wird und dann kommst du später mit der gleichen Anzeige nochmal - was glaubst du, wie das aussieht? Genauso, als ob du dich bei einem Arbeitgeber erst mit einer miesen Bewerbung bewirbst und dann 3 Wochen später nochmal mit einer guten Bewerbung. Der Arbeitgeber wird sich vermutlich an die miese Bewerbung erinnern!

sybenwurz 15.09.2013 11:31

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 954926)
Wie oben schon geschrieben: Ohne wirklich handfeste Beweise kannst du das komplett vergessen, wenn der nicht einschlägig bekannt ist. Da steht Aussage gegen Aussage, ein "eigener" und damit nicht ganz unabhängiger menschlicher Zeuge hilft dir auch nicht wirklich (oder wie würdest du es umgekehrt sehen, wenn die ganze Bande aus dem tiefergelegten 3er-BMW unisono erzählt, was du angeblich für einen Bockmist direkt vor ihrer Schüssel gebaut hast?). Das ganze mit der Gopro aufgenommen könnte wirklich helfen.

@Zeus15831: Und lass die Online-Anzeige ohne Beweise lieber sein. Wenn die abgelehnt wird und dann kommst du später mit der gleichen Anzeige nochmal - was glaubst du, wie das aussieht? Genauso, als ob du dich bei einem Arbeitgeber erst mit einer miesen Bewerbung bewirbst und dann 3 Wochen später nochmal mit einer guten Bewerbung. Der Arbeitgeber wird sich vermutlich an die miese Bewerbung erinnern!

Jepp, +1

Es muss übrigens nicht unbedingt ne Go Pro für mehrere hundert Öre sein.
Ne Pollin, noch besser eine nach vorne und eine nach hinten, tuts auch.
Die Dinger sind brillant für das Geld, das sie kosten (aber Speicherkarte braucht man noch dazu) und völlig unauffällig am Rad (oder Rucksackträger).

Raimund 15.09.2013 11:33

wer hat nochmal gesagt, dass er streitigkeiten mal auf dem "kleinen dienstweg" erledigt hat?:Cheese:

roadrunner65 15.09.2013 12:04

Also online Anzeigen sind wohl die unbeliebteste Sache eines Deutschen Beamten :)
Irgendwie entsteht da immer sofort der Eindruck, dass da jemand keine Lust hat zur Polizei zu gehen, aber trotzdem "nörgeln" möchte. Der Anzeigenerstatter/ Zeuge/ Geschädigte muss trotzdem bei der Polizei erscheinen. Wer nicht gerade Jura oder ähnliches studiert hat, schafft es meist nicht die Tatbestände richtig zu beschreiben. Somit ist eine Vernehmung unausweichlich. Sollte Mann/ Frau nicht geladen werden, so geht die Sache sicherlich den Bach runter. Da hat schnell der Kollege seine Meinung gebildet und gibt sie so zur StA weiter. Also lieber selber mit den Beweisen hingehen oder vorher Termin ausmachen, damit man auch gleich bei einem Verkehrsbeamten landet und nicht "nur" bei Schutzmann xy der gerade heute dazu verdonnert wurde Anzeigen aufzunehmen.

Thorsten 15.09.2013 12:26

Meine Erfahrung bei obigem Fall auf der Polizeiwache war zuerst der Versuch des Abwiegelns auf dem Flur vor der Wache. Erst als Bort denen am Telefon erklärt hat, dass er den Typen identifizieren könnte, wurde ich überhaupt hereingelassen.

Die Aufnahme gestaltete sich so, dass ich die Anzeige nochmal durchgelesen habe und es las sich wie der Aufsatz eines Grundschülers, allerdings mit deutlich mehr Rechtschreibfehlern als sie ein Grundschüler machen würde. Die gröbsten inhaltlichen Fehler, die der Herr Oberkommissar (also immerhin ein Polizist mit studien-ähnlicher Ausbildung) darein interpretiert hat, habe ich noch korrigiert. Es blieb ein peinlicher, inhaltlich korrekter Text.

Wenn ich sowas in meinem Job abliefern würde, würden meine Kunden es mir links und rechts um die Ohren hauen oder schweigen und sich baldigst einen neuen Dienstleister suchen.

Von daher wäre ich mit der eigenen Schilderung über eine Online-Anzeige sicher besser gefahren. Zudem hat das ganze auch noch geschlagene 1,5 h plus Hin- und Rückweg gedauert.

Als mir in Köln mal ein Außenspiegelglas (lacht nicht, das asphärische, beheizte, automatisch abblendende Teil hat 300 € gekostet) geklaut wurde, war ich sehr dankbar, dass ich das blitzschnell online aufgeben konnte. Da bestand aber auf keiner Seite die Erwartungshaltung, dass dieser Fall aufgeklärt werden würde.

roadrunner65 15.09.2013 12:46

Genau um den Fall von Thorsten zu vermeiden sollte ein Termin gemacht werden. Klar für einen kaputten Spiegel oder ein entwendetes Fahrrad braucht man die Bescheinigung für die Versicherung. Ich glaube es erwartet schon lange niemand mehr, dass da ein Täter ermittelt wird. Möchte nicht wissen wo in den oben genannten Fällen die Aufklärungsquoten liegen. Selbst meine Stadtschlampe schließe ich immer super an und lasse sie nicht länger alleine. Alles andere ist gesichert wie die Bank von England. Bin mal gespannt wie die Sache ausgeht. Hängt auch sehr stark vom Bundesland ab wo die Sache passiert.

Raimund 15.09.2013 12:52

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ich überlege, ob ich meinem alten verein wieder beitrete...

(nein, nicht wegen der dame!;) )


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