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Familie Walchshöfer lebt von aber eben auch für den Triathlonsport. Und das man sich mit der gewählten Begrifflichkeit von der Marke Ironman, hinter der mittlerweile nur noch Finanzinvestoren in Form einer Private Equity-Gesellschaft stehen, bewusst abgrenzen will, ist doch nachvollziehbar. Würde ich auf jeden Fall genauso machen. |
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7.3. Die Tageslizenzgebühr ist für die jeweilige Veranstaltung am Veranstaltungstag, durch jeden Teilnehmer ohne Startpass beim Ausrichter zu entrichten. Also kann das Problem eigentlich nicht entstehen. Ist aber doch eher eine nicht mehr praktizierte Regelung. Da müsste die Ordnung wohl überarbeitet werden. |
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Aber wie gesagt: Jeder wie er will und kann :cool: |
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Wer ist aber nun in diesem Sinne "Teilnehmer"? Jemand, der gemeldet hat, der gestartet ist oder der im Ziel angekommen ist? Faktisch wird ja die Tageslizenz bei der Anmeldung und nicht wie in der Formulierung der Gebührenordnung "am Veranstaltungstag" vorgesehen entrichtet. Es bleibt die schon oben gestellte Frage, wem bei einer Nicht-Teilnahme dieses Geld zusteht. - Dem Teilnehmer, ggf. abzüglich Bearbeitungsentgelt für die Rückerstattung an den Ausrichter - dem Verband, für den der Ausrichter das Geld treuhänderisch entgegen genommen hat - dem Ausrichter |
Wenn ich mir solche Listen ansehe, iss mir schon klar, warum die Veranstalter nicht mit Gewalt versuchen, die Kohle nicht wieder loszuwerden, wenn ein Teilnehmer zuhaus´ bleibt...
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Das kann keiner wirklich wollen. Also muss das Abmelden auch attraktiv sein. Und das betriebswirtschaftliche Konzept kalkuliert auch nicht mit den Geldern der Abmelder. Andere ausgebuchte Veranstaltungen vergeben die Startplätze neu über die Warteliste. Auch das setzt ein Abmelden voraus. All diese Ausrichter sind daran interessiert, dass möglichst viele tatsächlich starten, leere Reihen in den Wechselzonen machen sich nicht so gut. Auch bringen vielfach die Starter Zuschauer mit. Nebenbei bemerkt, 60€ Gebühr für eine Abmeldung ist mehr als das Startgeld bei vielen ODs und VDs. |
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Wie die Praxis aussieht, wird oben beschrieben. In der Regel wird es doch ein gutes Zubrot für den Ausrichter sein. Aber wo kein Kläger...;) |
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