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Rhing 06.05.2013 22:11

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 899287)
Da bist Du wohl nicht mehr auf dem neuesten Stand.

Was ist denn der neuste Stand?
UJ hat gemeint, man solle sich einigen. Ist das passiert? Ich weiß nur, dass der Termin beim OLG wohl aufgehoben wurde. Hintergrund kenn ich nicht.

Thorsten 06.05.2013 22:19

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 899338)
Nachtrag: In der Sportordnung steht "Die Teilnahme eines Startpassinhabers an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird mit einer Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten geahndet". Wenn es der Verband so auslegt, dass die ganze "Veranstaltung" mit den verschiedenen "Wettbewerben" als eins gesehen wird, und die "Veranstaltung" genehmigungspflichtig ist wegen Swim and Run, sind wohl Sperren möglich. :-(

Vielleicht sollte man sich als "eigentlich" Triathlon-Veranstalter ein 50m-Schwimmen ins Programm nehmen und sich das ganze vom DSV genehmigen lassen. Dass bei der gleichen "Veranstaltung" noch Triathlon und sonst was ist, hätte dann die DTU auch nicht mehr zu interessieren ;). Müsste ja in die andere Richtung genauso funktionieren.

Wenn jemand anders als Jeschke so eine Veranstaltung aufziehen würde, würde es den Triathlon-Verband nicht die Bohne interessieren.

FidoDido 06.05.2013 22:20

Wenn es hier wirklich nur um ein reines 12km-Schwimmen geht, hat der NRWTV oder die DTU einfach nichts, aber auch gar nichts zu melden.

Also mitschwimmen und keinen Kopp drum machen?


edit:
Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 899338)
Nachtrag: In der Sportordnung steht "Die Teilnahme eines Startpassinhabers an einer nicht genehmigten Veranstaltung wird mit einer Wettkampfsperre von bis zu 9 Monaten geahndet". Wenn es der Verband so auslegt, dass die ganze "Veranstaltung" mit den verschiedenen "Wettbewerben" als eins gesehen wird, und die "Veranstaltung" genehmigungspflichtig ist wegen Swim and Run, sind wohl Sperren möglich. :-(

Whoa. Das wäre aber wirklich richtig mies.

Rhing 06.05.2013 22:25

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 899352)
Was ist denn der neuste Stand?

Hab's grad gesehen, danke für den Hinweis!

Diver 06.05.2013 23:07

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 899360)
Hab's grad gesehen, danke für den Hinweis!

Und? :Huhu:

Rhing 07.05.2013 00:05

Zitat:

Zitat von Diver (Beitrag 899383)
Und? :Huhu:

http://www.nrwtv.de/index.php/aktuel...hr-wirkungslos
und die Entscheidung:
http://www.nrwtv.de/files/Beschluss_OLG_Ddorf.pdf
Inhaltlich wird's ab S. 6 interessant.

Hafu 07.05.2013 08:16

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 899403)

Freut mich für den NRWTV, die Entscheidung! Danke für den Link.

Und die Begründung des Gerichts lässt an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig, so dass die Zurückweisung der einstweiligen Verfügung auch eine wichtige Signalwirkung an andere kommerzielle Veranstalter entfaltet!

Rhing 07.05.2013 08:36

Seh ich auch so. Die Argumentation mit den Tria in Düsseldorf als "Konkurrenzveranstaltung" war ja grade ins Gegenteil umgekehrt. Der ist doch veranstaltet worden, gerade um aus der Abhängigkeit der kommerziellen Veranstalter rauszukommen. Den großen Reibach zu machen ist für einen Triathlon-Verband eh nicht möglich, denn der würde damit seine Gemeinnützigkeit auf's Spiel setzen. Das mag im Fußball anders sein, aber nicht in einer Randsportart.


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