smiling_star |
23.01.2013 19:58 |
Einen Anwalt würde ich nicht unbedingt nehmen. Gegen eine Probezeitkündigung kann man nicht viel machen (sofern sie schriftlich erfolgt und formale Aspekte wie eine Betriebsratsanhörung nicht vergessen wurden).
Aber: dir wurde offensichtlich aufgrund deiner Erkrankung gekündigt (zu vermuten bei dem zeitlichen Zusammenhang). Hierzu gibt es eine besondere Regelung im Entgeltfortzahlungsgesetz, zum Schutz des Arbeitnehmers: http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__8.html Erläuterungen hierzu: http://www.bwr-media.de/personal-arb...digung-achten/
So könntest du also vier Wochen länger dein Geld bekommen. Als Vorgehen (weil Anwälte ja ziemlich was kosten) würde ich vorschlagen, den Arbeitgeber unter Hinweis auf die Regelung zur Zahlung aufzufordern, bei Nichtzahlung Klage beim Arbeitsgericht einreichen. Es besteht kein Anwaltszwang, die Klage kannst du beim Gericht zur Niederschrift aufgeben. Zunächst erfolgt eine Güteverhandlung. Es gibt also kein Urteil, sondern der Richter fragt "wollen Sie sich einigen?". Bis zu diesen Punkt (und einer eventuellen Einigung) fallen keine Gerichtskosten an.
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