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Deshalb finde ich den Begriff "Kunde" nicht so falsch gewählt, weil er vielleicht auch in den Köpfen zu einem Umdenken führen kann. Wie ich schon geschrieben hab: Der Mitarbeiter arbeitet sicher lieber mit Kunden und dem Arbeitssuchenden fällt es sicher auch leichter auf's Amt zu gehen, wenn er schon als solcher bezeichnet wird. Mir würde jetzt auch Anhieb auch kein anderer neutraler Begriff einfallen. Matthias |
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+1 War auch irritiert über die Bezeichnung "Kunde". Ob die der Definition nach passt oder nicht, ist dabei zweitrangig. |
Was ist falsch an dem Begriff arbeitslos? Wenn ich keine Arbeit habe, dann bin ich das eben. Ohne Arbeit. Und ich möchte gerne wieder welche. Und bis ich neue Arbeit habe, nehme ich mein gesetzlich garantiertes Recht in Anspruch, indem ich Arbeitslosengeld einfordere. Und ich nehme weiterhin in Anspruch, dass die Mitarbeiter des Jobcenters mir dabei helfen, eine neue Arbeit zu finden. Denn nur dafür sitzen sie da und werden von mir und allen anderen dafür bezahlt.
Das sind die einfachen Fakten. Das es auf beiden Seiten Ausreißer gibt, die sich daneben benehmen, ist ohne Frage. Und das es dabei zu Eskalationen kommt, ist nicht weiter verwunderlich, wenn man bedenkt, dass es bei manchen um die nackte Exzistenz geht. Das muss man auch nicht schönreden. Es wäre im Gegenteil wünschenswert, wenn man offen und direkt darüber diskutieren würde. Und was man dagegen machen kann. Wir werden nie wieder Vollbeschäftigung haben. Das ist illusorisch. Wir sollten lieber darüber nachdenken, wie wir diejenigen abfangen, die im Regen stehen bleiben, ohne ihnen das Gefühl zu vermittlen, sie wären unnützer Abschaum der Gesellschaft. |
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Zurück zum Thema, es ging um den Begriff "Kunde", der mich zugegeben am Anfang auch irritiert hat. Aber nochmal die Frage: Welcher Begriff wäre sonst passender? Matthias |
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Bericht aus den Eingeweiden der Arbeitsagentur Zitat:
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Ein Kunde möchte eine DL kaufen, das möchte ein AL nicht. Er hat dafür schon Leistung in Form von AL-Versicherung abgeleistet. Das Arbeitsamt verwaltet diese Leistungen, um sie dann wenn sie benötigt werden, wieder an den AL/AS zurückzuführen. |
Dann bin ich auch kein Kunde meiner (Hausrat-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-)Versicherung. Da will ich schließlich auch nur im Leistungsfall die mir zustehende Leistung zurückgeführt haben, für die ich vorher schon meine Leistung in Form von Versicherungsbeiträgen erbracht habe.
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