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Zitat:
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Hast du per Kreditkarte bezahlt? Dann wird dir das Geld auf der nächsten Kreditkartenabrechnung gut geschrieben.
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[QUO§E=Frank;753539]In welchem Paragraphen? Im §312 steht davon nix.[/quote]
Machen wir es nicht zu kompliziert. Nein, ein müssen gibt es nicht. Aber: §357 I 2 BGB, der verweist auf §286III |
Bezahlt per Paypal,
aber dort wird der Fall nicht weiter verfolgt. Paypal-Käuferschutz sei nur für die Lieferung von Waren "zuständig", ergo nicht für die Abwicklung v. Rückgaben... |
Zitat:
Wenn Du den Käuferschutz anmeldest, kannst Du an irgendeiner Stelle auch die Trackingnummer für die Rücksendung eingeben, dann wird das Geld bis zur Klärung eingefroren. Zum Glück haben wir den Fall nur sehr selten erlebt. |
Mein Fall wurde heute gelöst,
auch dank eines Forum-Users hier...:) Danke an Janosch:Blumen: |
Zitat:
Dank an Janosch:Huhu: |
Also ich kennen den Shop gut deren Ladengeschäft ist hier gleich um die Ecke, kann mir nicht vorstellen das die boshaft einen das Geld vorenthalten wollen oder sonst unlauteren Absichten haben.
Was ich mir gut vorstellen kann das die im Chaos das einfach untergehen lassen ;), daran hapert es auch in deren Laden noch ein wenig.... |
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