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Denn was du zitierst betrifft ja die Frau. |
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Moin,
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Viele Grüße, Christian |
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Wo ist in Deinem ersten Post eine Frage? Ich sehe da nur Polemik. Zitat:
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Moin,
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Oder ich zwinge Teilnehmer an Triathlon Veranstaltungen, einen Helm zu tragen. Da sagt man doch auch nicht, wenn es deren Wille ist, sollen sie sich doch bei einem Sturz die Rübe eindetschen. Viele Grüße, Christian |
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"Bald Steinigung in Deutschland?" halte ich daher als Ausspruch für gefährlich. Dass ausländisches Recht (oder auch Recht von Sportverbänden...) in deutschen Gerichtssäalen berücksichtigt werden, ist nichts neues. |
Ne, sorry, Chris, aber in Deinem Eingangsposting ist keine einzige Frage, sondern die - zugegebenermaßen gute - Provokation mit der Steinigung. Ich kann aber nachvollziehen, dass es überraschend ist, dass deutsche Gerichte ausländisches Recht anwenden.
Aber wenn jetzt ein deutsches Ehepaar nach Irland zieht, soll dann die Scheidung ausgeschlossen sein? Nach irischem Recht ist - oder zumindest war - jegliche Scheidung ausgeschlossen. Klar, kann nicht sein. Aber wo ziehst Du da die Grenze? Italien ja, Irland nein? Türkei nein? Deshalb werden eben nur "Extremposionen" ausländischen Rechts ausgeschlossen. |
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