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FinP 27.04.2012 14:12

Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 742545)
es ist eben nicht klar, sondern um dies zu Wissen, ist wohl in gewisses juristisches Wissen vonnöten. "Klar" ist für mich etwas, das zur Allgemeinbildung gehört.

Man kann ja nicht alles wissen. Aber wenn weiß, dass man in einem Gebiet eben vielleicht nur "Allgemeinbildung" hat, dann ist es halt aus mehreren Gründen gefährlich, sich über ein Thema so auszulassen, wie Du es tust.

HeinB 27.04.2012 14:13

Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 742545)
hier z.B. Paragraph 2 Abs (2) GG nicht greift. Oder gehört es zu den Grundrechten, sich schlagen zu lassen, weil die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" höher einzustufen ist als das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"?

Es wird doch der Mann benachteiligt. Welche Grundrechte des Mannes werden denn hier berührt, weil er sich nicht scheiden lassen kann.

Denn was du zitierst betrifft ja die Frau.

blaho 27.04.2012 14:14

Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 742545)
hier z.B. Paragraph 2 Abs (2) GG nicht greift. Oder gehört es zu den Grundrechten, sich schlagen zu lassen, weil die "freie Entfaltung der Persönlichkeit" höher einzustufen ist als das Recht auf "körperliche Unversehrtheit"?
Christian

Wenn sie nicht geschlagen werden wollte, könnte sie sich ja nach türkischem Recht scheiden lassen. Das will sie aber nicht. Wo ist das Problem?

chris.fall 27.04.2012 14:49

Moin,

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 742546)
Man kann ja nicht alles wissen. Aber wenn weiß, dass man in einem Gebiet eben vielleicht nur "Allgemeinbildung" hat, dann ist es halt aus mehreren Gründen gefährlich, sich über ein Thema so auszulassen, wie Du es tust.

deshalb sage ich explizit dazu, dass meine Kenntnisse auf dem Gebiet beschränkt sind, und deshalb formuliere ich die Dinge, die ich nicht verstehe, als Fragen!


Viele Grüße,

Christian

RolandG 27.04.2012 14:58

Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 742567)
Moin,

deshalb sage ich explizit dazu, dass meine Kenntnisse auf dem Gebiet beschränkt sind, und deshalb formuliere ich die Dinge, die ich nicht verstehe, als Fragen!

Viele Grüße,
Christian


Wo ist in Deinem ersten Post eine Frage? Ich sehe da nur Polemik.


Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 742405)
Moin,

das "Laut den Stuttgarter Richtern ist der Streit wegen des deutschen Wohnsitzes zwar von deutschen Gerichten zu entscheiden, dies aber nach türkischem Recht." hat mich doch ziemlich befremdet.

Wenn ich das mal weiter spinne, müsste dann eine Irannerin, die ihren Ehemann gehörnt hat, von einem deutschen Gericht nach iranischem Recht zum Tod durch Steinigung verurteilt werden. Zur Begründung würde es dann heißen:

"Nach der iranschen Rechtswirklichkeit genießt ein betrogenern Eheman ein sehr niedriges Ansehen". Es verstoße daher nicht gegen Recht, "wenn der Ehemann nicht das 'Stigma' des betrogenen Ehemannes auf sich nehmen will." Dadurch sei seine soziale Stellung weitaus gefestigter.

Entschuldigt meine schwarze Ironie. Aber ich hatte geglaubt, dass unser Recht für jeden gilt, der hier lebt.

Viele Grüße,
Christian


chris.fall 27.04.2012 15:01

Moin,

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 742547)
Es wird doch der Mann benachteiligt. Welche Grundrechte des Mannes werden denn hier berührt, weil er sich nicht scheiden lassen kann.

Denn was du zitierst betrifft ja die Frau.

Genau, denn

Zitat:

Zitat von blaho (Beitrag 742548)
Wenn sie nicht geschlagen werden wollte, könnte sie sich ja nach türkischem Recht scheiden lassen. Das will sie aber nicht. Wo ist das Problem?

hat sie nicht ein Recht auf körperliche Unversehrtheit, auch wenn sie etwas anderes will? Jeder Vergleich hinkt, aber jemanden mit Borderline-Syndrom, der sich selbst verletzen will, halte ich doch auch davon ab.

Oder ich zwinge Teilnehmer an Triathlon Veranstaltungen, einen Helm zu tragen. Da sagt man doch auch nicht, wenn es deren Wille ist, sollen sie sich doch bei einem Sturz die Rübe eindetschen.


Viele Grüße,

Christian

FinP 27.04.2012 15:01

Zitat:

Zitat von chris.fall (Beitrag 742567)
Moin,
deshalb sage ich explizit dazu, dass meine Kenntnisse auf dem Gebiet beschränkt sind, und deshalb formuliere ich die Dinge, die ich nicht verstehe, als Fragen!

Naja, die Fragen kommen nicht ernst gemeint rüber, sondern provokant bzw. als würdest Du damit die Klaviatur der Islamophobie spielen.

"Bald Steinigung in Deutschland?" halte ich daher als Ausspruch für gefährlich.

Dass ausländisches Recht (oder auch Recht von Sportverbänden...) in deutschen Gerichtssäalen berücksichtigt werden, ist nichts neues.

Rhing 27.04.2012 15:02

Ne, sorry, Chris, aber in Deinem Eingangsposting ist keine einzige Frage, sondern die - zugegebenermaßen gute - Provokation mit der Steinigung. Ich kann aber nachvollziehen, dass es überraschend ist, dass deutsche Gerichte ausländisches Recht anwenden.

Aber wenn jetzt ein deutsches Ehepaar nach Irland zieht, soll dann die Scheidung ausgeschlossen sein? Nach irischem Recht ist - oder zumindest war - jegliche Scheidung ausgeschlossen.
Klar, kann nicht sein. Aber wo ziehst Du da die Grenze? Italien ja, Irland nein? Türkei nein? Deshalb werden eben nur "Extremposionen" ausländischen Rechts ausgeschlossen.


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