stuartog |
03.04.2012 18:17 |
Zitat:
Zitat von Wassertraeger_HAM
(Beitrag 732394)
Leider falsch. Leider! Daher neige ich auch zu Selbstjustiz.
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Komplett falsch!
Die Regelung umfasst die ausnahme zu festmontierter dynamobetriebener Beleuchtung und besagt, dass Sportgeräte mit abnehmbarer batteriebetriebener Beleuchtung betrieben werden dürfen.
Batteriebeleuchtung ist bei Sporträder <11kg erlaubt und muss auch am Tage mindestens betriebsbereit mitgeführt werden.
Blinkendes Licht ist verboten!
PS: die Ankündigung einer Straftat sehe ich mal als Übertreibung und nicht ernstgemeint ;-)
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