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bellamartha 14.06.2012 13:07

Danke!
Krass, 9 Monate!
Egal, ich mache trotzdem mit.
Werde euch berichten, wie lange meine Sperre ausfällt.

Viele Grüße
J.

neonhelm 14.06.2012 13:08

Zitat:

Zitat von bellamartha (Beitrag 762894)
Meine Frage: Ist sicher mit einer Sanktion bei einem Start zu rechnen? Wie fallen diese aus? Hier war die Rede von einem zweimonatigem Startverbot, was für mich unproblematisch wäre. Was könnte die drakonischste Strafe sein, die verhängt werden könnte?

Sportordnung (SpO) Stand 01.12.2011 Seite 18


E.6 Sperre / Lizenzentzug
Allgemeines
Eine Sperre bedeutet einen Ausschluss auf Zeit. Athleten die vom Präsidium der DTU / Landesverbände,
bzw. einem von diesem Gremium Beauftragten oder von einem anderen nationalen oder
internationalen Triathlonverband gesperrt wurden, dürfen während der festgesetzten Zeitdauer ihrer
Sperre u. a. auch bei keinem DTU-Wettkampf an den Start gehen.
Wird gegen einen Athleten ein Disziplinarverfahren eingeleitet, dann kann der betroffene Athlet an
keinem Wettkampf innerhalb der DTU teilnehmen bis das Verfahren beendet ist.
DTU-Startpassinhaber, die bei nicht genehmigten Veranstaltungen (Wettkämpfe in DTU-Sportarten, die
bei der DTU oder einem ihre Mitglieder nicht angemeldet wurden) teilnehmen, wird für die Dauer von
bis zu 9 Monaten ihr DTU-Startpass entzogen und sie verlieren in diesem Zeitraum auch alle damit
verbundenen sonstigen Berechtigungen (Kaderzugehörigkeit usw.).
Dies ist gleichbedeutend mit der
Einziehung des Startpasses und/oder dem Verbot der Erteilung des Startpasses oder einer Tageslizenz.
Von der ITU/ETU ausgeschlossene Athleten können auch bei keinem DTU- Wettkampf mehr starten.
Erteilt ein Ausrichter einem Athleten ein Hausverbot - verwehrt ihm also das Startrecht (SpO D.2 f und
VAO § 2.2 c) für seine aktuelle oder auch für seine zukünftigen Veranstaltungen - muss eine zeitnahe
entsprechende Meldung mit Nennung der Gründe an den jeweiligen Landesverband oder an die DTU er-
folgen. Der betroffene Athlet hat die Möglichkeit sich an die Disziplinarkommission zu wenden.

E.6.1 Beginn der Wirksamkeit
Eine Wettkampfsperre wird ab Einleitung des Disziplinarverfahrens wirksam. Der betroffene Athlet wird
durch Einschreiben mit Rückschein unterrichtet. Diese Zustellung muss eine genaue Begründung, die
Dauer der Wettkampfsperre, eine Rechtsmittelbelehrung und die Aufforderung zur unverzüglichen
Rückgabe des Startpasses zum Inhalt haben. Sie ist in entsprechenden Publikationen zu veröffentlichen,
und die DTU ist zu benachrichtigen.

E.6.2 Gründe für eine Sperre
Ein Athlet kann u. a. wegen folgender Gründe gesperrt werden:
a) Grobes unsportliches Verhalten gegenüber anderen Wettkampfteilnehmern,
b) Beschimpfungen, Beleidigungen und/oder tätliche Angriffe gegen Kampfrichter, Offizielle oder
sonstige am Wettkampf beteiligte Personen,
c) Betrug (z.B. Start unter anderem Namen oder Alter, Fälschung von Bestätigungen etc.)
d) Start, obwohl nicht berechtigt,
e) Wiederholte mutwillige Verletzung der DTU Regeln,
f) Doping
Sperre und deren Dauer werden durch das Präsidium der DTU / Landesverbände, bzw. einem von
diesem Gremium Beauftragten oder der Disziplinarkommission der DTU / Landesverbände ausge-
sprochen.

Der Technischen Delegierte oder Einsatzleiter hat die DTU / den entsprechenden Landesverband
innerhalb von 24 Stunden zu informieren.
Ein Athlet wird u. a. wegen folgender Vergehen ausgeschlossen:
 Nach einem Dopingvergehen gemäß ITU und Anti-Doping-Code der DTU
 Für einen außergewöhnlichen und aggressiven Akt von unsportlichem Verhalten.


Sportordnung (SpO) Stand 01.12.2011 Seite 19


E.6.3 Verständigung über Sperre und / oder über Ausschlüsse
Die Entscheidung ist dem Antragsteller und dem Antragsgegner durch Einwurfeinschreiben zuzustellen
und der DTU mitzuteilen, sofern sie nicht Antragsteller oder Antragsgegner ist
Das Präsidium der DTU / Landesverbände informiert alle Landesverbände von einer Sperre oder von
einem Ausschluss.

E.6.4 Einspruchsrecht gegen Sperre und / oder gegen Ausschlüsse
Gegen die Entscheidung kann der Betroffene Berufung beim Verbandsgericht einlegen. Die
Berufungsfrist beträgt 4 Wochen seit Zustellung der Entscheidung.
Die Berufung ist schriftlich mit einer Begründung versehen bei der Geschäftsstelle der DTU / des
zuständigen Landesverbandes einzulegen.
§11 Abs. 1 der Rechts- und Verfahrensordnung findet Anwendung.

E.6.5 Aufhebung von Sperre und/oder von Ausschlüssen
Einen Antrag auf Aufhebung einer Sperre und/oder eines Ausschlusses hat der betreffende Athlet an die
DTU / Landesverband zu richten. Über einen solchen Antrag entscheidet das zuständige
Verbandsgericht.

E.6.6 Internationales Regelwerk
Bei Missachtung der Wettkampfregeln der International Triathlon Union (ITU) wird der Teilnehmer als
Folge verwarnt, disqualifiziert, gesperrt oder für immer ausgeschlossen. Vor der Teilnahme an einer ITU-
Veranstaltung muss jeder Teilnehmer eine ITU-Wettkampfvereinbarung (ITU Competitor Agreement)
unterschreiben. Diese besagt, dass jede Unstimmigkeit, die durch die Auslegung der ITU-Regeln entsteht
und nicht beigelegt werden kann, durch das Schiedsgericht für Sport (CAS) in Lausanne, Schweiz, gere-
gelt wird und ein Einspruch vor einem ordentlichen Gericht ausgeschlossen ist.

Cetacea 14.06.2012 13:54

Für Startpassinhaber ist das echt heftig! Können die Veranstalter das nicht als Breitensport-Veranstaltung deklarieren?

JENS-KLEVE 14.06.2012 20:24

Kann der Veranstalter nicht einfach wie jeder andere auch seine ganz normalen pflichten erfüllen, anstatt Athleten zu empfehlen unter falschem Namen zu starten?

amontecc 14.06.2012 20:54

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 763154)
Kann der Veranstalter nicht einfach wie jeder andere auch seine ganz normalen pflichten erfüllen, anstatt Athleten zu empfehlen unter falschem Namen zu starten?

Ist zu teuer... :cool:

Übrigens: Wenn man unter falschem Namen startet, sieht es mit der Bestrafung seitens DTU nicht wesentlich besser aus...

Diesellok 14.06.2012 22:32

Zitat:

Zitat von bellamartha (Beitrag 762901)
Danke!
Krass, 9 Monate!
Egal, ich mache trotzdem mit.
Werde euch berichten, wie lange meine Sperre ausfällt.

Viele Grüße
J.

... ich mache es genauso - ich werde starten und bin mal auf die Sperre gespannt. :cool:

Zukünftig werde ich definitiv keinen Startpass mehr haben wollen. Auf der anderen Seite :Gruebeln: - wenn die mich sperren müssen (so wie ich das oben lese), haben die ja eine ganze Menge Arbeit mit mir Würstchen - da koste ich die bestimmt mehr, als sie durch den Jahresbeitrag von mir bekommen. ;)

Nepumuk 15.06.2012 08:00

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 763154)
Kann der Veranstalter nicht einfach wie jeder andere auch seine ganz normalen pflichten erfüllen, anstatt Athleten zu empfehlen unter falschem Namen zu starten?

Es geht hier noch nicht mal um einen Triathlon, sondern um ein Swim & Run! Der NRWTV hat in seinem Allmachtswahn wohl völlig die Bodenhaftung verloren. :Nee:

JENS-KLEVE 15.06.2012 08:12

Keine Ahnung warum du immer gegen den Verband wetterst... Der Verband ist für diese Veranstaltung zuständig, der Veranstalter kommt seinen Pflichten nicht nach und manche sportler kennen die Regeln ihres sportes nciht bzw. verstoßen bewusst dagegen. Und Schuld ist deiner Meinung nach der Verband, obwoh du hier schon in verschiedenen Threads teilweise sehr ausführliche Erklärungen bekommen hast. Ist das jetzt Ignoranz oder magst du generell den Verband nicht aus ganz anderen Gründen?

viel alberner wäre es doch, wenn man Regeln hätte, von denen man wüsste, dass sie eh nciht durchgesetzt würden. Dann würden sich nämlich alle Veranstalter und sportler nciht mehr an die Regeln halten und nciht nur ein paar einzelne Deppen.


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