Klugschnacker |
20.11.2007 10:38 |
Zitat:
Zitat von DasOe
(Beitrag 51127)
Die Fragen sind am Thema vorbei. Es ist Sache eines Unternehmens wie es seine Produkte vermarktet und der Markt reagiert entsprechend auf das veränderte Angebot. Moral-ethische Bewertungen sind wenn überhaupt bei Verbänden anwendbar, aber nicht bei privatwirtschaftlichen Unternehmen.
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Moralbegriffe lassen sich nach meiner Meinung überall da anbringen, wo Handlungsalternativen bestehen. Wenn ein Unternehmer, der Gewinne erwirtschaften muss, eine Wahl zwischen zwei Optionen hat, dürfen wir diese Handlungsalternativen moralisch werten. Nur wo keine Wahl bestand, sind Moralbegriffe IMO verfehlt.
Wenn die Startplatzvergabe für die Nachrücker davon abhängt, bei bei einem (vielleicht befreundeten) Reiseunternehmen Kunde zu werden, ist das für mich persönlich an der Grenze. Genauso gut könnte die Bedingung lauten, man müsse bei Radhändler X einen Rahmen kaufen. Da fände ich es persönlich besser, einfach eine Sondergebühr für die Nachrücker-Überholspur festzulegen oder die Startplätze meistbietend zu versteigern. Das ist zwar finanziell eher ungünstiger, aber ich würde mich irgendwie wohler fühlen beim Bezahlen.
My two cents,
Arne
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