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http://www.gesetze-im-internet.de/bu...tvo/gesamt.pdf
§3,3(1): (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h, gilt also nur für Kraftfahrzeuge. Ein Fahrrad ist kein Kraftfahrzeug. |
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http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__3.html (3) Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt auch unter günstigsten Umständen 1. innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50km/h Allerdings gelten: §3 (1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. und bspw. §5 (nur links Überholen) etc. wohl für alle Verkehrsteilnehmer. Und rechts überholen, Verkehrsgefährdung, Vorfahrts- und Ampelmissachtung geben im Zweifelsfall mehr Punkte als 5km/h zuviel... Wenn zu schnell, dann aber richtig, wobei es in Italien wohl günstiger ist :Cheese: http://www.news.at/articles/0308/20/...schnellstrasse Matthias |
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FuXX PS: War es nicht in Mainz so, dass man sich die Blitzerbilder als Radler runterladen konnte? |
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wie werdet Ihr geblitzt?
die im Ashpalt eingelassenen Kontakte dürften doch bei Alu- oder Plastikrahmen gar nicht reagieren? Titan ebenso, oder? Ich fahre oft bergab an solch einem festen Radar (nur mit elektronischer Anzeige, ohne Blitz) vorbei - das Teil reagiert ob meiner Geschwindigkeit gar nicht... |
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