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Ist es tatsächlich so, daß man die Radwege dann nicht mehr nutzen muß, wenn das Radwegschäden-Schild hängt? :Gruebeln: |
Nach meiner Regelauslegung: Ja.
Die Benutzung setzt Benutzbarkeit voraus. Die sehe ich mit einem "amtlichen Siegel" versehen nicht, wenn Schäden angekündigt werden. Ob das die blauen Jungs und Mädels genauso sehen, habe ich gewisse Zweifel, immerhin sollte eine etwaige Argumentation etwas leichter sein. |
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Oder lässt Du Dein Auto wegen Unbenutzbarkeit der Straße stehen, wenn ein Schild auf Straßenschäden hinweist? |
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Ich denke mal, wenn es hart auf hart kommt, heißt das Zusatzschild einfach, du sollst vorsichter und langsamer fahren und für den Fall, dass dir wegen der Schäden in Weg etwas passiert, sichert sich die Kommune gegen Regress ab. Nutzen muss man den Radweg dann trotzdem. Ich finde das aber schon mal einen Anfang, wenn die Kölner die Schilder abmontieren. |
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Kann sein, dass der Vergleich hinkt. Ist ja in der Praxis nicht so, man fährt einfach langsamer und vorsichtiger. Wieso sollte das mit dem Rad auf dem Radweg anders sein? Da wirste nicht weiter kommen, wennde meinst, Du kannst nicht GA I - II auf'm Radweg fahren.
Zieht halt so wie die Meinung eines Mandanten, auf der Autobahn von Mayen nach Trier hätte er ein Fahrverbot nur deshalb erhalten, weil das Land RP kein Geld für die Reparatur der Fahrbahn hätte. Klar, dann kann er die 100er Beschränkung natürlich ignorieren. :Lachen2: |
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Vor Gericht hätte Matwot da keine Chance (gibt eindeutige Urteile dazu). |
Oh, was habe ich jetzt angerichtet :Nee: :Nee: :Nee:
Bock auf eine längere Diskussion habe ich nicht. Meine einfache Sicht der Dinge: - normalerweise fahre ich nicht auf Radwegen, gleich, ob blaue Schilder stehen oder nicht. - Das Risiko, von der Rennleitung deshalb angehalten zu werden, halte ich für extrem überschaubar. - falls es denn doch passieren sollte, versuche ich mich argumentativ zu wappnen. - für eine Benutzungspflicht ist z.B. erforderlich: - straßenbegleitend - dieselben Vorfahrtsregeln wie die begleitete Straße - in benutzbarem Zustand (aus Sicht des "gemeinen" Radfahrers, d.h. mit ca. 15 km/h) - ... - die Radwege, an denen die von mir oben bezeichneten Zusatzschilder stehen, sehe ich ohnehin aufgrund des Zustandes nicht als benutzungspflichtig an (Wurzeln über den Weg etc.) Die Schilder dokumentieren insofern lediglich, dass auch die Stadt weiss, dass der Zustand des Weges nicht so ist, wie es für eine Benutzungspflicht erforderlich ist. Natürlich wird an diesen Stellen von mir sorgfältig abgewogen, welche Alternativen bestehen. Ich könnte schieben, eine andere Route befahren, ... , oder aber die Straße benutzen. Meistens entscheide ich mich dafür :Cheese: . Ich akzeptiere gerne jede andere Meinung und bezweifele, es in Diskussionen mit der Rennleitung auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Wahrscheinlich würde ich vorher zahlen und es künftig wieder genauso machen. Wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null. Und nun ist von meiner Seite alles gesagt. |
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