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PippiLangstrumpf 25.06.2011 11:54

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 595999)
Süss übrigens die in Köln häufig vorkommende Kombination aus blauem Schild und zusätzlich kleinem roten Gefahrenzeichen "Achtung Radwegschäden", durch die die Benutzungspflicht gleich wieder aufgehoben wird.

Ja, die sind klasse :Cheese:
Ist es tatsächlich so, daß man die Radwege dann nicht mehr nutzen muß, wenn das Radwegschäden-Schild hängt? :Gruebeln:

matwot 25.06.2011 12:07

Nach meiner Regelauslegung: Ja.
Die Benutzung setzt Benutzbarkeit voraus. Die sehe ich mit einem "amtlichen Siegel" versehen nicht, wenn Schäden angekündigt werden.
Ob das die blauen Jungs und Mädels genauso sehen, habe ich gewisse Zweifel, immerhin sollte eine etwaige Argumentation etwas leichter sein.

LidlRacer 25.06.2011 12:12

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 596006)
Nach meiner Regelauslegung: Ja.
Die Benutzung setzt Benutzbarkeit voraus. Die sehe ich mit einem "amtlichen Siegel" versehen nicht, wenn Schäden angekündigt werden.

Ich fürchte, Deine Regelauslegung interessiert niemanden.
Oder lässt Du Dein Auto wegen Unbenutzbarkeit der Straße stehen, wenn ein Schild auf Straßenschäden hinweist?

Volkeree 25.06.2011 12:16

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 595999)
Ich brech' jetzt mal 'ne Lanze für Köln (immerhin wohne ich hier seit 35 Jahren).
Es werden tatsächlich immer mehr blaue Schilder abgebaut und nach dem, was der Fahrradbeauftragte der Stadt sagt, geht es tatsächlich weiter. Insofern wird das seit langem bekannte Urteil jetzt anscheinend umgesetzt.
Für die tägliche Praxis ändert sich hierdurch wenig.

Dann begehst du aber keine Verkehrsordnungswidrigkeit mehr, zumindest da wo die Schilder abmontiert sind.

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 595999)
Süss übrigens die in Köln häufig vorkommende Kombination aus blauem Schild und zusätzlich kleinem roten Gefahrenzeichen "Achtung Radwegschäden", durch die die Benutzungspflicht gleich wieder aufgehoben wird.

Wer sagt das, wo steht das?
Ich denke mal, wenn es hart auf hart kommt, heißt das Zusatzschild einfach, du sollst vorsichter und langsamer fahren und für den Fall, dass dir wegen der Schäden in Weg etwas passiert, sichert sich die Kommune gegen Regress ab.
Nutzen muss man den Radweg dann trotzdem.

Ich finde das aber schon mal einen Anfang, wenn die Kölner die Schilder abmontieren.

matwot 25.06.2011 12:23

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 596008)
Ich fürchte, Deine Regelauslegung interessiert niemanden.
Oder lässt Du Dein Auto wegen Unbenutzbarkeit der Straße stehen, wenn ein Schild auf Straßenschäden hinweist?

Ich fürchte, Dein Vergleich hinkt und lasse Dich gerne bei Deiner Meinung.:Blumen:

Rhing 25.06.2011 12:39

Kann sein, dass der Vergleich hinkt. Ist ja in der Praxis nicht so, man fährt einfach langsamer und vorsichtiger. Wieso sollte das mit dem Rad auf dem Radweg anders sein? Da wirste nicht weiter kommen, wennde meinst, Du kannst nicht GA I - II auf'm Radweg fahren.
Zieht halt so wie die Meinung eines Mandanten, auf der Autobahn von Mayen nach Trier hätte er ein Fahrverbot nur deshalb erhalten, weil das Land RP kein Geld für die Reparatur der Fahrbahn hätte. Klar, dann kann er die 100er Beschränkung natürlich ignorieren. :Lachen2:

drullse 25.06.2011 12:39

Zitat:

Zitat von matwot (Beitrag 595999)
Ich brech' jetzt mal 'ne Lanze für Köln

Wieso bricht man eine Lanze, wenn lediglich

Zitat:

... das seit langem bekannte Urteil jetzt anscheinend umgesetzt.
wird? Da ist ja wohl eher das Gegenteil angebracht.

Zitat:

Zitat von PippiLangstrumpf (Beitrag 596002)
Ja, die sind klasse :Cheese:
Ist es tatsächlich so, daß man die Radwege dann nicht mehr nutzen muß, wenn das Radwegschäden-Schild hängt? :Gruebeln:

Nein, natürlich nicht. Genauso wenig wie die Benutzungspflicht für Autos auf der Straße weiter besteht, wenn da ein Schild "Straßenschäden!" steht.

Vor Gericht hätte Matwot da keine Chance (gibt eindeutige Urteile dazu).

matwot 25.06.2011 12:58

Oh, was habe ich jetzt angerichtet :Nee: :Nee: :Nee:

Bock auf eine längere Diskussion habe ich nicht.
Meine einfache Sicht der Dinge:
- normalerweise fahre ich nicht auf Radwegen, gleich, ob blaue Schilder stehen oder nicht.
- Das Risiko, von der Rennleitung deshalb angehalten zu werden, halte ich für extrem überschaubar.
- falls es denn doch passieren sollte, versuche ich mich argumentativ zu wappnen.
- für eine Benutzungspflicht ist z.B. erforderlich:
- straßenbegleitend
- dieselben Vorfahrtsregeln wie die begleitete Straße
- in benutzbarem Zustand (aus Sicht des "gemeinen" Radfahrers, d.h. mit ca. 15 km/h)
- ...
- die Radwege, an denen die von mir oben bezeichneten Zusatzschilder stehen, sehe ich ohnehin aufgrund des Zustandes nicht als benutzungspflichtig an (Wurzeln über den Weg etc.)
Die Schilder dokumentieren insofern lediglich, dass auch die Stadt weiss, dass der Zustand des Weges nicht so ist, wie es für eine Benutzungspflicht erforderlich ist.
Natürlich wird an diesen Stellen von mir sorgfältig abgewogen, welche Alternativen bestehen. Ich könnte schieben, eine andere Route befahren, ... , oder aber die Straße benutzen. Meistens entscheide ich mich dafür :Cheese: .

Ich akzeptiere gerne jede andere Meinung und bezweifele, es in Diskussionen mit der Rennleitung auf ein Gerichtsverfahren ankommen zu lassen. Wahrscheinlich würde ich vorher zahlen und es künftig wieder genauso machen. Wie gesagt, die Wahrscheinlichkeit tendiert gegen Null.

Und nun ist von meiner Seite alles gesagt.


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