| pinkpoison |
26.05.2011 17:07 |
Zitat:
Zitat von DerElch
(Beitrag 580760)
Sofern kein besonderes öffentliches Interesse besteht, wird "Erregung öffentlichen Ärgernisses" doch nur auf Antrag verfolgt. Da die Damen aber ja nicht weiter belästigt wurden, wieso ermittelt dann die Polizei?
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Hey...das ist die Oberpfalz, da herrschen noch Anstand, Moral und die Römisch-Katholische Kirche. Für die Nittendorfer Polizei ist das das Verbrechen des Jahrzehnts...endlich mal was anderes zu tun als Altglasentsorgern dabei aufzulauern, wenn sie Braunglas in den Grünglascontainer werfen wollen... :Cheese:
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