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Flow 17.04.2011 12:27

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 563198)
1. Es vor Gericht bringen, sollte man von der Rennleitung angehalten werden.

Kriege ich im Falle meines Rechtes dann das Startgeld zurück, wenn mir unberechtigterweise das Rennen durch Anhalten versaut wurde ... ? :cool:

Aber nun nochmal im Ernst :
Muß ich ausgeschilderte, aber unzumutbare Radwege benutzen ?
Daß bzgl. der Zumutbarkeit erst im Nachhinein der Richter entscheidet, ist klar.
Der "gangbare Weg", vor (Nicht-)Benutzung die richterliche Entscheidung zu provozieren, ist auch klar ...

Was ist, wenn ich einen ausgeschilderten Radweg nicht benutze, der Richter bestätigt (im Nachhinein) die Unzumutbarkeit.
Hab' ich den rechtens gehandelt oder nicht ?
Ist ein Radweg also auf Grund seines Zustandes unzumutbar oder wird er es erst durch richterliche Entscheidung ?

Meik 17.04.2011 12:30

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 563195)
Ob ein Radweg unzumutbar ist, entscheidest nicht Du oder der Polizist, sondern im Zweifelsfall der Richter.

Das "Zumutbar" ist aber immer auch der Knackpunkt. Was ist nicht zumutbar?

Und klar entscheidet man das auch selber und der Polizist. Man selber ob man den Radweg nutzt oder nicht und der Polizist ob er dir für die Nichtbenutzung ein Knöllchen verpasst oder nicht. Oder die Behörde wenn du Widerspruch gegen die Aufstellung des Schildes einreichst oder Einspruch gegen ein Bußgeld.

Die lieben Autofahr... äh Richter kommen später wenn man sich vorher nicht einig wird.

Meik 17.04.2011 12:32

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 563199)
Hab' ich den rechtens gehandelt oder nicht ?

Tja, wieder so eine Auslegungssache. Die Aufstellung des Schildes ist ein Verwaltungsakt. Offensichtlich rechtswidrige Verwaltungsakte müssen nicht befolgt werden.

Aber was ist wieder "offensichtlich"? :Maso:

Vor Gericht und auf hoher See ...

Flow 17.04.2011 12:37

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 563202)
Tja, wieder so eine Auslegungssache. Die Aufstellung des Schildes ist ein Verwaltungsakt. Offensichtlich rechtswidrige Verwaltungsakte müssen nicht befolgt werden.

Aber was ist wieder "offensichtlich"? :Maso:

Vor Gericht und auf hoher See ...

"Sie hatten zwar Recht, aber das konnten Sie nicht wissen, also werden sie trotzdem bestraft !"
:Lachen2:

FinP 17.04.2011 12:38

Zitat:

Zitat von Flow (Beitrag 563199)
Ist ein Radweg also auf Grund seines Zustandes unzumutbar oder wird er es erst durch richterliche Entscheidung ?

Der Radweg ist auf Grund seines Zustandes unzumutbar - allerdings hat halt der Richter das letzte Wort.

Wenn Du Dir mit der Exekutive einig wirst, dann gibt es ja kein Problem.

Beispiel:
Polizist: Warum fahren sie nicht auf dem Radweg?
Radfahrer: Ist unzumutbar, weil ...
Polizist: Ok, das sehe ich ein. Ich werde sofort mit Blaulicht zur Verwaltung düsen und für eine Beseitigung der Unzumutbarkeit sorgen.

So wäre es natürlich ideal. Realistischer ist aber:

Polizist: Ey, Du Hippie: Für Leute wie Dich haben wir in Deutschland Radwege!
Radfahrer: Da kann ich mit meinen dünnen Reifen aber nicht 40 fahren!
Polizist: Dann musst Du halt langsamer auf den Radweg.
Radfahrer: Das geht aber auch nicht! Außerdem Duze ich Sie auch nicht!
Polizist: Dann musst Du schieben! Auf die Straße darfst Du nicht. Das macht 10 Euro!
Radfahrer: Oh, das ist gemein! Sie Nazi!
.
.
.
Polizist: Wo sind eigentlich ihre Pedalreflektoren und die Klingel?
:Cheese:

Meik 17.04.2011 12:44

Meine Erfahrung sah bisher so aus:

Polizeiauto fährt neben mir, Fenster geht runter:
Polizist "Sie sind aber fix unterwegs"
Ich "ja, schon, Training halt"
Polizist "Für was trainieren sie?"
*schonlangeschlangehinterunsundkeinerhupt*
...
Polizist "Ah, schön, viel Erfolg dann noch"
...
:Lachen2:

In den meisten Fällen wissen die Herren in den blau-silber Autos selber dass die meisten Radwege gar nicht ausgeschildert werden dürften und ahnden Verstöße gegen die Nutzungspflicht gar nicht erst. Wie viele Polizeiautos schon an mir vorbeifuhren obwohl ich nicht auf dem Radweg war ... :)

Flow 17.04.2011 12:51

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 563206)
Der Radweg ist auf Grund seines Zustandes unzumutbar - allerdings hat halt der Richter das letzte Wort.

Ok, das heißt, es gibt ausgeschilderte Radwege, die ich nicht benutzen muß !

Die Aussage "Wenn ein Schild da ist, muß ich ihn auch benutzen" ist also falsch !

Flow 17.04.2011 13:00

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 563206)
Wenn Du Dir mit der Exekutive einig wirst, dann gibt es ja kein Problem.

Der Exekutive begegne ich eher innerhalb der Stadt ...
Da würde ich es im Zweifel eher auf 45er-Intervalle durch die Seitenstraßen anlegen ... :cool:
An diese sinnlosen Frühlings-Schikanier-Geldeintreiber-Radkontrollen will ich gerade gar nicht denken ... :Kotz:

Schlimmer sind ja die selbsternannten Hilfsheriffs im Umland.
Da würde ich gerne nüchtern auf die Gesetzeslage verweisen können ...

Und dann gibt es da noch diese anderen ... :-(( ... für die ich mir jedes Jahr wieder fest vornehme, eine Knarre in die Aerobars zu bauen ...


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