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Und bei den 70 Schildern möglichst auch nicht schneller fahren :Cheese:
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Aber dafür brauchst Du Dich innerorts nicht unbedingt an die 50 halten. :Cheese:
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Zitat:
der Idiot mit Mützchen, hatte kein Problem mit der roten Ampel und war somit genau einer der Deppen die wir brauchen |
gab es nicht vor 2-3 monaten ein gerichtsurteil, dass man nur noch eine radwegebenutzungspflicht hat, wenn es gefährlich ist, auf der strasse zu fahren und diese ansonsten aufgehoben ist?
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Zitat:
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NEIN!
Die Gemeinden dürfen zwar Radwege nur benutzungspflichtig machen, wenn diese bestimmte Kriterien erfüllen und eine besondere Gefährdung von der Fahrbahn ausgeht. Wenn die Straße benutzungspflichtig ist, dann ist sie benutzungspflichtig. Du kannst aber vorm Verwaltungsgericht dagegen vorgehen. |
Zitat:
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Sorry. Bullshit!
Die Frage ist eindeutig geklärt. |
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