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Klugschnacker 24.09.2007 10:43

Klärt mich mal auf: Ist man nicht durch das Fernabsatzgesetz geschützt und kann die Ware innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage?) grußlos zurückgeben?

Volkeree 24.09.2007 10:46

Ich bin immer davon ausgegangen, dass dies nur für Gewerbliche gilt.
Sollte ich da falsch liegen, lasse ich mich auch gerne eines Besseren belehren.

Volker

Ocean 24.09.2007 10:48

Zitat:

Zitat von trifi70 (Beitrag 40549)
Finde diesen Schluss nicht uneingeschränkt zulässig.

War der externe Monitor analog oder digital angeschlossen? Mit welcher Auflösung? Wird das Laptop-Display in diesem Falle abgeschaltet? Falls nicht, was zeigt es an?

In der Auflösung 800x600 sind lediglich die üblichen Interpolations-Unschärfen zu sehen oder fehlen einzelne Zeilen oder Pixel? Ist das Bild normal, spricht dies für ein Display was ok ist.

Gibt es in einschlägigen Foren oder auf der Support-Seite des Herstellers einen Hinweis auf ev. Treiberprobleme?

Bleibt noch die Möglichkeit, dass interner Grafikspeicher defekt ist. Dann funktionieren nur niedere Auflösungen, die hohen dagegen nicht. Ist der Grafikspeicher einzeln oder integriert? Wieviel Grafikspeicher ist in der Anleitung angegeben? Schonmal mit niedrigeren Farbtiefen versucht?

Würde die Punkte mal checken, ev. ist das Teil noch zu retten. Kostet zwar etwas Zeit, aber Anwalt etc. ist mindestens ebenso aufwendig.

Daß das Display nicht i.O. sieht man schon im Bios. zwar nicht sehr deutlich aber selbst dort ist linienförmiger Bildverschub zu sehen. Je höher dann die Auflösung wird desto deutlicher wird der Zeilenverschub. AB 1024x768 kann man dann nur noch raten was auf dem Bild zu sehen sein sollte.

Auf einem externen Analogen Monitor ist in allen Auflösungen ein 1A Bild. Ob das Nobo Display dabei an oder aus ist ist wurscht.

Mit dem Treiber gibt es gar keine dokumentierten Probleme.
Egal was man über dieses Nobo bzw. die Graka findet (ist ein sehr beliebtes Modell in Nobos bei vielen Herstellern) ist voll des Lobes.

Ich habe mir dennoch die Mühe gemacht einen alternativen Treiber zu suchen der einem Hobbyprojekt entsprungen ist. Gleiches Bild. Selbst mit Linux drauf ist der Fehler der gleiche.

Um Anwaltskosten mache ich mir erstmal keine Sorgen, ich kenne mehr Anwälte als alles andere.


Eine Beschwerde bei Ebay könnte zumindest dafür Sorgen, daß die seinen Account dicht machen. Ich habe andere Fälle mit defekter Hardware gefunden (aus der Verkäufer Sicht beschrieben) in denen Ebay das den Verkäufern angedroht hat, wenn sie nicht zahlen. Da dem Typen viel an seinem Account und seinen 380 Bewertungen zu liegen scheint, könnte das also schon was bringen.

Ocean 24.09.2007 10:50

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 40566)
Klärt mich mal auf: Ist man nicht durch das Fernabsatzgesetz geschützt und kann die Ware innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage?) grußlos zurückgeben?

Das gilt nur für gewerblichen Handel.

honeyjazz 24.09.2007 10:53

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 40566)
Klärt mich mal auf: Ist man nicht durch das Fernabsatzgesetz geschützt und kann die Ware innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage?) grußlos zurückgeben?

Gilt bzw. galt nur bei gewerblichen Verkäufern

Ocean 25.09.2007 16:05

Nachdem die Frist für den zweitbietenden abgelaufen ist habe ich heute Post vom Verkäufer bekommen.

Er habe ja niemals betrügen wollen, bla bla bla und bitte bitte keine negative Bewertung bla bla bla ... :Blumen:

Jedenfalls ist er auf meinen Deal eingegangen und wird mir die 350 Euro zurücküberweisen.

Jetzt bin ich mal gespannt ob er das Notebook nächste Woche wieder einstellt :-((

Volkeree 25.09.2007 16:09

Zitat:

Zitat von Ocean (Beitrag 41029)
Jetzt bin ich mal gespannt ob er das Notebook nächste Woche wieder einstellt :-((

Solange er den Fehler richtig beschreibt ist das doch ok.

Ansonsten doch noch mal Schwein gehabt.

Volker


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