![]() |
Klärt mich mal auf: Ist man nicht durch das Fernabsatzgesetz geschützt und kann die Ware innerhalb einer bestimmten Frist (14 Tage?) grußlos zurückgeben?
|
Ich bin immer davon ausgegangen, dass dies nur für Gewerbliche gilt.
Sollte ich da falsch liegen, lasse ich mich auch gerne eines Besseren belehren. Volker |
Zitat:
Auf einem externen Analogen Monitor ist in allen Auflösungen ein 1A Bild. Ob das Nobo Display dabei an oder aus ist ist wurscht. Mit dem Treiber gibt es gar keine dokumentierten Probleme. Egal was man über dieses Nobo bzw. die Graka findet (ist ein sehr beliebtes Modell in Nobos bei vielen Herstellern) ist voll des Lobes. Ich habe mir dennoch die Mühe gemacht einen alternativen Treiber zu suchen der einem Hobbyprojekt entsprungen ist. Gleiches Bild. Selbst mit Linux drauf ist der Fehler der gleiche. Um Anwaltskosten mache ich mir erstmal keine Sorgen, ich kenne mehr Anwälte als alles andere. Eine Beschwerde bei Ebay könnte zumindest dafür Sorgen, daß die seinen Account dicht machen. Ich habe andere Fälle mit defekter Hardware gefunden (aus der Verkäufer Sicht beschrieben) in denen Ebay das den Verkäufern angedroht hat, wenn sie nicht zahlen. Da dem Typen viel an seinem Account und seinen 380 Bewertungen zu liegen scheint, könnte das also schon was bringen. |
Zitat:
|
Zitat:
|
Nachdem die Frist für den zweitbietenden abgelaufen ist habe ich heute Post vom Verkäufer bekommen.
Er habe ja niemals betrügen wollen, bla bla bla und bitte bitte keine negative Bewertung bla bla bla ... :Blumen: Jedenfalls ist er auf meinen Deal eingegangen und wird mir die 350 Euro zurücküberweisen. Jetzt bin ich mal gespannt ob er das Notebook nächste Woche wieder einstellt :-(( |
Zitat:
Ansonsten doch noch mal Schwein gehabt. Volker |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 11:57 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.