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-   -   Cervelo R3 Rückruf? Wer weiß mehr? (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=16082)

janosch 05.10.2010 12:31

Zitat:

Zitat von Robin (Beitrag 465266)



Wo sind unsere Rechtswissenschaftler in dem Forum?

OT: Die lästern alle im Hawaii-Fred :Lachen2:

Raven 05.10.2010 12:36

falls Cervelo den endgültig Rechtsstreit verliert (Berufung steht aus), wird man sich m.E. auf eine Zahlung einigen.

Jahangir 05.10.2010 12:46

Zitat:

Zitat von speedbully (Beitrag 465235)
Warten wir mal ab, was sich die Jungs und Mädels dazu einfallen lassen. Das ist eine heiße Kiste, denke dass Canyon genügend Druck machen wird um alles aus dem Verkehr zu ziehen.

Selbstverständlich werden keine Räder aus dem Verkehr gezogen, die im Eigentum von Dritten stehen. Wie denn auch? Ein Rechtsstreit zwischen Canyon und Cervelo kann doch nicht das Eigentum Dritter beeinträchtigen. Diesbezüglich dürfte Canyon Schadensersatz geltend machen.

Mich würden die Hintergründe der Patentverletztung aber schon näher interessieren. Das kann für Cervelo ziemlich gravierend werden.

chris.fall 05.10.2010 13:01

Moin,

Zitat:

Zitat von wieczorek (Beitrag 465256)
der Witz an der Sache ist ja, das Cervélo diese Form des Sattelrohrs auch schon vorher ausprobiert hat. Jetzt muss man im Moment beweisen, ob Canyon da Patentrechte geltend machen kann, wenn ein anderer Hersteller etwas derartiges auch schon vor Patentanmeldung gemacht hat...

wenn das tatsächlich so war, war das nicht patentierbar,
da das keine Neuheit mehr war.

Zitat:

Wessen Patent ist es dann eigentlich...?
Das Patent würde in so einem Fall gelöscht werden.

Ich denke aber, dass Cervelo das vorgetragen hätte, wenn
sie schon *vor der Anmeldung* mit solchen Rohrformen
experimentiert hätten.

Die Endverbraucher dürfen die Räder IMHO behalten. Denn die private
Nutzung von Patenten ist erlaubt.

Alle Angaben ohne Gewähr, es ist schon ein Weilchen her,
dass ich "Gewerblichen Rechtschutz" gehört habe.


Viele Grüße,

Christian

peter-dominic 05.10.2010 13:04

Hallo Forum,

es betrifft nur Rahmen und Kompletträder Modellreihe Cervélo RS, R3 und R3SL, welche sich aktuell im Handel sind. Rahmen und Räder, welche bereits beim Endverbraucher sind, werden nicht zurückgerufen.

Bitte beachten:

Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, aber gegen eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.000.000€ vorläufig vollstreckbar.

Jahangir 05.10.2010 14:23

Zitat:

Zitat von Raven (Beitrag 465272)
falls Cervelo den endgültig Rechtsstreit verliert (Berufung steht aus), wird man sich m.E. auf eine Zahlung einigen.

Nun, das sind direkte Mitbeweber auf einen überschauberen Markt. Ich glaube nicht, dass es da wirklich ums Patent geht. Da geht's doch eher darum einen Konkurrenten in die Knie zu zwingen.

Vinoman 05.10.2010 14:40

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 465317)
Nun, das sind direkte Mitbeweber auf einen überschauberen Markt. Ich glaube nicht, dass es da wirklich ums Patent geht. Da geht's doch eher darum einen Konkurrenten in die Knie zu zwingen.

Naja, wohl eher nicht. Aber wenn jemand ein Patent schon mal hat, wird er die finanziellen Vorteile die sich daraus ziehen lassen auch nutzen. Ist doch völlig legitim und dafür gibt es halt auch Patente; sin ja auch nicht ganz billig.

Raven 05.10.2010 14:59

das ist schon klar -> Konkurrenzkampf.

statt die R3's wiedereinzusammeln könnte man sich auch auf eine Zahlung vergleichen. beides wird Cervelo schmerzen + canyon würde bei beiden Varianten profitieren.


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