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ich glaub das Fahrrad dürfte er dir nur wegnehmen, wenn es nicht Verkehrstauglich wäre, oder evtl. sogar auch, wenn du nicht Verkehrstauglich bist :Holzhammer:
Und wegen dem Fahrverbot in Bayern, könnt ich mir vorstellen, das dieses einfach sofort in Kraft tritt, und man so nicht weiter fahren darf ?!?! |
ne da wurde das landespolizeigesetzt oder wie das da auch immer heißt zur gefahrenabwehr sehr weit ausgelegt und dazu noch von der rechtsprechung in erster instanz bestätigt :confused:
aber mit der verhältnismäßigkeit der polizeilichen maßnahmen haben wir eh ein starkes süd - nord - gefälle. für manches was die da unten dürfen ziehst du hier die uniform aus |
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