![]() |
In dritter Reihe zu überholen wird meist, bei ausreichend vorhandenem Platz und ohne Gefährdung, geduldet. Rechtsüberholen kann dagegen zur direkten Disqualifikation führen, wobei der Überholende ROT und der Blockierer nur GELB bekommt.
Gruß A. |
Zitat:
Geduldet impliziert, das es eigentlich verboten ist. Ich hab jetzt die DTU-Sportordnung und §5 STVO gelesen, so ganz eindeutig steht nirgends das es verboten ist. (Seitenabstand ergibt sich aus der Sportordnung. Gefährdung wäre immer ein Verstoß nach STVO, insofern also nicht spezifisch für dritte Reihe.) In jedem Fall danke für die Info, das es meistens ok geht. Rechts überhole ich dann in Zukunft nicht mehr. Muss noch lernen, mich unter Adrenalin besser im Griff zu haben. |
Zitat:
|
Zitat:
Weiß allerdings nicht, was gegen das Überholen in 3. Reihe spricht. Die StVO wohl nicht. Höchstens ggfls. die Ausschreibung, wenn dort ausdrücklich das Befahren der Gegenfahrbahn untersagt ist. |
Seitenabstand ist natürlich 'n Punkt. Wenn wir von den Autofahrern 1,5 - 2 m Abstand erwarten und je nach Situation auch erwarten können, dürfen wir wohl nicht mit 20 cm Abstand überholen. 1,5 m können allerdings unter Radlern wohl auch nicht erwartet werden.
Zitat:
|
Die anfangs geschilderte Fahrweise erinnert mich sehr an einen Wettkampf in Portugal. Da ist diese Fahrweise noch um einiges ausgeprägter als in Deutschland. Wenn es auf dortigen Autobahnen genauso zugeht, sind unsere deutschen Mittelspurschleicher-und-ich-finde-heute-noch-jemanden-den-ich-überhole richtig Gold wert.
|
Zitat:
Rechts überholen führt zur Disqualifikation. Überfahren eines durchgezogenen Mitteldstriches führt zur Disqualifikation. |
Zitat:
1) Warum? Beim Überholen darf ich doch durch die Windschattenbox. Das ergibt sich ja gerade aus der SpO, 5. Absatz des Zitats. Wenn jemand mit 1/2 m Abstand vom Rand fährt und jemand anders davon 1 m Abstand hält, ist immer noch ein Meter, auch wenn die rechte Fahrbahnhälfte tatsächlich nur 2,5 m breit sein sollte. Wer allerdings dauerhaft links fährt, verstößt gegen das Rechtsfahrgebot. 3) Versteh ich überhaupt nicht, steht weder in der StVO noch in der Sportordnung. |
Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:01 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.