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sybenwurz 09.07.2010 21:25

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 418921)
Die Unternehmen sind in der Regel nur so kulant und lassen es so laufen, als gelte die die gesetzlichen 24 Monate.

Wie du schon schreibst: die gesetzlichen 24Monate.
Die sind nicht zu umgehen und dir als verbraucher sicher.
nach 6monaten gilt die Beweislastumkehr, dh., du müsstest als Kunde beweisen, dass der Fehler schon in der Produktion begründet lag und schon beim kauf vorhanenden war, bei Rahmenkosten von ungefähr nem Zehner wird sich aber kein vernünftiger Anbieter drauf einlassen, dass der Verbraucher mit nem Gutachten kommt, das er dann auch noch löhnen darf.
Die nehmen die Kiste und lassen sich die Kohle wieder von ihrem Lieferanten gutschreiben, Ende.
Ich würd das Ding allerdings nedd zurückgeben, sondern wie hier schon vorgeschlagen, die Teile weiterverwenden.
Die Billiglaufräder annen Crosser, die Ultegra ans neue Rad, den Lenker als Handtuchhalter.

Stefan 09.07.2010 22:15

Zitat:

Zitat von Typhoon239 (Beitrag 418922)
Das Rad war 20 Monate alt und nie gestürzt oder gefallen.

Ist doch quasi optimal gewesen. 20 Monate Materialverschleiss und 0 Kosten.

Stefan

Volkeree 10.07.2010 13:43

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 418921)
Dann beweise denen mal, dass der Materialfehler schon beim Kauf vorhanden war. Ich darf mal davon ausgehen, dass das Rad älter als sechs Monate ist, denn solange läuft die Garantie.
Die Unternehmen sind in der Regel nur so kulant und lassen es so laufen, als gelte die die gesetzlichen 24 Monate.

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 418944)
Wie du schon schreibst: die gesetzlichen 24Monate.
Die sind nicht zu umgehen und dir als verbraucher sicher.
nach 6monaten gilt die Beweislastumkehr, dh., du müsstest als Kunde beweisen, dass der Fehler schon in der Produktion begründet lag und schon beim kauf vorhanenden war, bei Rahmenkosten von ungefähr nem Zehner wird sich aber kein vernünftiger Anbieter drauf einlassen, dass der Verbraucher mit nem Gutachten kommt, das er dann auch noch löhnen darf.
Die nehmen die Kiste und lassen sich die Kohle wieder von ihrem Lieferanten gutschreiben, Ende.
...

Sag ich ja....

FinP 10.07.2010 15:37

Haarspalterei: Du meinst das richtige, drückst es allerdings falsch aus.
Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, der nicht nur im Wort besteht.
Ob das für einen Otto-Normalbürger allerdings relevant ist, solange man sein Geld wieder bekommt, ist natürlich eine andere Frage.

magicman 10.07.2010 21:44

möchte jetzt nicht mosern

aber es sind schon zig marken rahmen gebrochen, zb ein masi von einen freund.
und eine zeitlang sind Bianchi der reihe nach gebrochen.
die erste auflage der cube aerial sind gebrochen.waren die schönen grünen.

mir ist mal ein schauff mtb rahmen gebrochen.

fakt , es kann jeder rahmen mal brechen.

drullse 10.07.2010 23:25

Du hast Principia vergessen... ;)


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