![]() |
Zitat:
Die sind nicht zu umgehen und dir als verbraucher sicher. nach 6monaten gilt die Beweislastumkehr, dh., du müsstest als Kunde beweisen, dass der Fehler schon in der Produktion begründet lag und schon beim kauf vorhanenden war, bei Rahmenkosten von ungefähr nem Zehner wird sich aber kein vernünftiger Anbieter drauf einlassen, dass der Verbraucher mit nem Gutachten kommt, das er dann auch noch löhnen darf. Die nehmen die Kiste und lassen sich die Kohle wieder von ihrem Lieferanten gutschreiben, Ende. Ich würd das Ding allerdings nedd zurückgeben, sondern wie hier schon vorgeschlagen, die Teile weiterverwenden. Die Billiglaufräder annen Crosser, die Ultegra ans neue Rad, den Lenker als Handtuchhalter. |
Zitat:
Stefan |
Zitat:
Zitat:
|
Haarspalterei: Du meinst das richtige, drückst es allerdings falsch aus.
Es gibt einen Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie, der nicht nur im Wort besteht. Ob das für einen Otto-Normalbürger allerdings relevant ist, solange man sein Geld wieder bekommt, ist natürlich eine andere Frage. |
möchte jetzt nicht mosern
aber es sind schon zig marken rahmen gebrochen, zb ein masi von einen freund. und eine zeitlang sind Bianchi der reihe nach gebrochen. die erste auflage der cube aerial sind gebrochen.waren die schönen grünen. mir ist mal ein schauff mtb rahmen gebrochen. fakt , es kann jeder rahmen mal brechen. |
Du hast Principia vergessen... ;)
|
| Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:51 Uhr. |
Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.