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Für den Autofahrer ist es finanziell womöglich noch besser, der Radfahrer lebt nicht mehr...:(
Bei bleibenden Schäden wäre es womöglich sehr teuer geworden... Also ich wüsste nicht, was ich machen würde, wenn mein Sohn so ums Leben kommt und sich dann herausstellte, dass bei einer sofortigen Versorgung, er noch am Leben wäre... |
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Als erstes wollte ich den Unfallort verlassen...da musste man mich dezenz festhalten:Lachen2: |
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Sollte sich raustellen, dass der Radfahrer bei rechtzeitiger Versorung am Leben geblieben wäre, dann wandert der Autofahrer ein. Bewährung kommt dann nicht mehr in Betracht. M.E. wäre dies ein Totschlag durch Unterlassen und nicht nur unterlassene Hilfeleistung. |
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kein witz: ich habe als autofahrer vor einem fussgängerstreiffen angehalten (wie in der CH ueblich ist) und einer sehr alte dame den vortritt gelassen (mit dem velo..). sie ist dann prompt umgestuertzt ohne irgendwelche "fremdeinwirkung" - ich, als guter bürger, bin natuerlich sofort aus dem auto gesprungen und habe der alten dame wieder auf die fuesse geholfen - wurde von ueberall sehr "boese" angeschaut, als hätte ich irgendwas getan.....(habe ja nur geholfen...wieder aufzustehen). sie ist dann zum glück wieder auf's velo gestiegen und davongefahren.
:liebe053: |
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