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"Der Überholte hat sofort die Box des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen." Sofort ist dabei Auslegungssache. Wenn der Überholte zur Seite raus kann, dann wirklich "sofort". Wenn es auf der Strecke zu voll ist (z.b. durch den nächsten Überholer oder Autoverkehr), würde ich persönlich auch die 15 bzw. 30 s ansetzen und mir angucken, ob der Überholte versucht sich möglichst lange dranzuhängen um nach 12 s doch seitlich auszuscheren oder ob er den Abstand mit der gleichen Geschwindigkeitsdifferenz wie beim überholt werden stetig größer werden lässt. Das kann man sich als KR angucken und ganz gut sehen, ob die Jungs Spielchen spielen oder wirklich überholen. Im Bedarfsfall wird halt eingegriffen. |
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Raum für Auslegungen läßt die Sportordnung allerdings nicht für die Frage, wann der korrekte Abstand wieder hergestellt sein muss. Der Paragraph sagt Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschatten-Zone innerhalb der unter Punkt G.3.2.b angeführten Zeit zu sorgen.. Raum für Auslegung ist höchtens, ob der Betroffene hier die schwarze oder die rote Karte bekommen kann. :cool: |
Irgendwo steht das. 15 sek fürs überholen und weitere 15 für den anderen sich zurück fallen zu lassen, so dass das ganze in 30 sek beendet ist.
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Ok, vielleicht war das eine Art Selbstschutz-Reflex, dass ich diesen Satz nicht gelesen habe, der meiner Ansicht nach klar dem § G.3.2 c) widerspricht. Ich wollte mich nicht drüber aufregen, ich wollte in dem Glauben bleiben, dass die Regeln der Sportordnung besser geworden sind. Jetzt hast du mich drauf hingewiesen und darfst die Schuld für mein verfrühtes Ableben durch zu viel Aufregung auf dich nehmen :Cheese:.
Die Ordnungen der DTU sind weiterhin ziemlich unstrukturiert, schlecht formuliert, wischiwaschi und widersprüchlich. Daran hat auch das Umbenennen der alten Paragraphennummern in Buchstaben nichts geändert. Meine geschätzte Restlebenserwartung sind vielleicht 35-40 Jahre und die Hoffnung, irgendwann mal ein ausgereiftes widerspruchsfreies Regelwerk vorzufinden, schwindet weiter :Nee:. |
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Bevor ist mich jetzt ans Lesen mache, wollte ich noch kurz fragen, ob das hier die aktuelle Fassung der Sportordnung ist. Volker |
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Zu finden unter www.dtu-info.de -> Downloads -> Ordnungen |
Besser hier:
http://www.tbegemann.de/kado.htm |
Ich wida.
Da gibts nix zu lesen. Der § mit den Autos ist ausgemachter Blödsinn, wird aber folgendermaßen geregelt: Wer hinter Autos oder Motorrädern oder so fährt, wird disqualifiziert. Was heißt das nun konkret und warum existiert dieser §? Dieses Machwerk dient dem Schutz der Presse. Natürlich kann man auf größeren Wettkämpfen nicht verhindern, daß die Presse zu dicht an die Topstars heran oder gar vorfährt. Weil man sie aber auch nicht vertreiben kann, sagt man den Jungs: "Hört mal zu: Ihr sollt den Abstand halten, sonst wird der Athlet disqualifiziert." Ein Irrenstück sondergleichen. Nebenbei Herr Maifelder: wüßte nicht, daß irgendwann einmal ein Pressefotograf wegen eines solchen Vorfalls weggeschickt worden wäre. Seien wir doch realistisch, wenns ne öffentliche Straße ist, und nicht gesperrt, kann der fahren wie er will. Da gibts nix zu reden. Ist die Strecke gesperrt, siehts etwas anders aus. Aber wer glaubt, die DTU würde die Presse wegen sowas nach Hause schicken: träum weiter. Regelungen im Vorfeld gibts sicherlich, inwieweit die dann umgesetzt werden... Also ists, wie es war: manche KR bestrafen es, manche nicht. Verboten im 35x3m Kasten ist Lutschen auf jeden Fall. |
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Hat ja auch keiner behauptet, dass das schon mal umgesetzt wurde. Aber im Vorfeld wird sowas schon diskutiert und geregelt. Aber wenn der Moppedfahrer das nicht rafft, der Athlet begreift das schon. Aber es wird ja nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird. |
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Wusste ich es doch, dass ich mir das nicht eingebildet habe. Wollte halt keine Internas ausplaudern. |
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