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Thorsten 29.06.2009 11:50

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 242387)
Steht IMHO ziemlich eindeutig in der Sportordnung, in dem Fall §G.3.2, d.h. er hat z.B. bei Sprint oder Kurzdistanz bis zu 15 sec Zeit, sich entsprechend zurückfallen zu lassen.

Das steht genau nicht drin. Die 15 s gelten für den Überholvorgang, bis der Überholer die Windschattenbox des Überholten nach vorne verlässt. Für den Überholten gilt nach §G.3.2 c) (und weil's so schön ist auch noch in §G.3.3):

"Der Überholte hat sofort die Box des Überholers seitlich oder nach hinten zu verlassen."

Sofort ist dabei Auslegungssache. Wenn der Überholte zur Seite raus kann, dann wirklich "sofort". Wenn es auf der Strecke zu voll ist (z.b. durch den nächsten Überholer oder Autoverkehr), würde ich persönlich auch die 15 bzw. 30 s ansetzen und mir angucken, ob der Überholte versucht sich möglichst lange dranzuhängen um nach 12 s doch seitlich auszuscheren oder ob er den Abstand mit der gleichen Geschwindigkeitsdifferenz wie beim überholt werden stetig größer werden lässt. Das kann man sich als KR angucken und ganz gut sehen, ob die Jungs Spielchen spielen oder wirklich überholen. Im Bedarfsfall wird halt eingegriffen.

Willi 29.06.2009 12:29

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 242426)
Sofort ist dabei Auslegungssache. Wenn der Überholte zur Seite raus kann, dann wirklich "sofort". Wenn es auf der Strecke zu voll ist (z.b. durch den nächsten Überholer oder Autoverkehr), würde ich persönlich ...

Du hast natürlich gnadenlos recht mit der Paragraphennummer.
Raum für Auslegungen läßt die Sportordnung allerdings nicht für die Frage, wann der korrekte Abstand wieder hergestellt sein muss. Der Paragraph sagt Ein Wettkampfteilnehmer gilt als überholt, wenn das Vorderrad des Überholenden vor dem des
Überholten ist. In diesem Fall hat der Überholte für die Einhaltung der Windschatten-Zone innerhalb der unter Punkt G.3.2.b angeführten Zeit zu sorgen.
.
Raum für Auslegung ist höchtens, ob der Betroffene hier die schwarze oder die rote Karte bekommen kann. :cool:

JF1000 29.06.2009 13:37

Irgendwo steht das. 15 sek fürs überholen und weitere 15 für den anderen sich zurück fallen zu lassen, so dass das ganze in 30 sek beendet ist.

Thorsten 29.06.2009 14:33

Ok, vielleicht war das eine Art Selbstschutz-Reflex, dass ich diesen Satz nicht gelesen habe, der meiner Ansicht nach klar dem § G.3.2 c) widerspricht. Ich wollte mich nicht drüber aufregen, ich wollte in dem Glauben bleiben, dass die Regeln der Sportordnung besser geworden sind. Jetzt hast du mich drauf hingewiesen und darfst die Schuld für mein verfrühtes Ableben durch zu viel Aufregung auf dich nehmen :Cheese:.

Die Ordnungen der DTU sind weiterhin ziemlich unstrukturiert, schlecht formuliert, wischiwaschi und widersprüchlich. Daran hat auch das Umbenennen der alten Paragraphennummern in Buchstaben nichts geändert. Meine geschätzte Restlebenserwartung sind vielleicht 35-40 Jahre und die Hoffnung, irgendwann mal ein ausgereiftes widerspruchsfreies Regelwerk vorzufinden, schwindet weiter :Nee:.

Willi 29.06.2009 15:00

Zitat:

Zitat von Thorsten (Beitrag 242517)
Die Ordnungen der DTU sind weiterhin ziemlich unstrukturiert, schlecht formuliert, wischiwaschi und widersprüchlich.

Yep, dem ist leider nichts hinzuzufügen. Gestern war ich auf 'nem Jugendwettkampf - mit Draftingfreigabe. Was macht man da mit Vierzehnjährigen, die mit einem MTB starten wollen - wo die SpO unter §G4.1 Räder mit Dreiecksrahmen und klassischen Rennlänkern vorschreibt? Wieder nach Hause schicken? :Weinen:

Volkeree 29.06.2009 16:42

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 242534)
...Was macht man da mit Vierzehnjährigen, die mit einem MTB starten wollen - wo die SpO unter §G4.1 Räder mit Dreiecksrahmen und klassischen Rennlänkern vorschreibt? Wieder nach Hause schicken? :Weinen:

Ja klar und ordentlich anschnauzen wenn nicht sogar schlagen. Das ist aber wirklich hefig:Maso: .

Bevor ist mich jetzt ans Lesen mache, wollte ich noch kurz fragen, ob das hier die aktuelle Fassung der Sportordnung ist.

Volker

Thorsten 29.06.2009 17:14

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 242589)
Bevor ist mich jetzt ans Lesen mache, wollte ich noch kurz fragen, ob das hier die aktuelle Fassung der Sportordnung ist.

Nöö, nimm diese hier, wir haben 2009: http://www.dtu-info.de/ordnungen.htm...rdnung2009.pdf

Zu finden unter www.dtu-info.de -> Downloads -> Ordnungen

maifelder 29.06.2009 17:15

Besser hier:
http://www.tbegemann.de/kado.htm

barbossa 29.06.2009 22:41

Ich wida.
Da gibts nix zu lesen.
Der § mit den Autos ist ausgemachter Blödsinn, wird aber folgendermaßen geregelt:
Wer hinter Autos oder Motorrädern oder so fährt, wird disqualifiziert.

Was heißt das nun konkret und warum existiert dieser §?
Dieses Machwerk dient dem Schutz der Presse. Natürlich kann man auf größeren Wettkämpfen nicht verhindern, daß die Presse zu dicht an die Topstars heran oder gar vorfährt. Weil man sie aber auch nicht vertreiben kann, sagt man den Jungs: "Hört mal zu: Ihr sollt den Abstand halten, sonst wird der Athlet disqualifiziert."
Ein Irrenstück sondergleichen.

Nebenbei Herr Maifelder: wüßte nicht, daß irgendwann einmal ein Pressefotograf wegen eines solchen Vorfalls weggeschickt worden wäre.

Seien wir doch realistisch, wenns ne öffentliche Straße ist, und nicht gesperrt, kann der fahren wie er will. Da gibts nix zu reden.
Ist die Strecke gesperrt, siehts etwas anders aus.
Aber wer glaubt, die DTU würde die Presse wegen sowas nach Hause schicken: träum weiter.
Regelungen im Vorfeld gibts sicherlich, inwieweit die dann umgesetzt werden...

Also ists, wie es war: manche KR bestrafen es, manche nicht.
Verboten im 35x3m Kasten ist Lutschen auf jeden Fall.

maifelder 29.06.2009 22:56

Zitat:

Zitat von barbossa (Beitrag 242750)
Nebenbei Herr Maifelder: wüßte nicht, daß irgendwann einmal ein Pressefotograf wegen eines solchen Vorfalls weggeschickt worden wäre.

Seien wir doch realistisch, wenns ne öffentliche Straße ist, und nicht gesperrt, kann der fahren wie er will. Da gibts nix zu reden.
Ist die Strecke gesperrt, siehts etwas anders aus.
Aber wer glaubt, die DTU würde die Presse wegen sowas nach Hause schicken: träum weiter.
Regelungen im Vorfeld gibts sicherlich, inwieweit die dann umgesetzt werden...


Hat ja auch keiner behauptet, dass das schon mal umgesetzt wurde. Aber im Vorfeld wird sowas schon diskutiert und geregelt. Aber wenn der Moppedfahrer das nicht rafft, der Athlet begreift das schon.

Aber es wird ja nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird.

Alex Cross 30.06.2009 09:10

Zitat:

Zitat von barbossa (Beitrag 242750)
Regelungen im Vorfeld gibts sicherlich, inwieweit die dann umgesetzt werden...

Aus eigener Erfahrung ( hab bei einem IM70.3 den Hauptwettkampfrichter spazieren gefahren ) kann ich sagen, das es da richtig lustig zur Sache geht. Die Presse bekommt vor dem Wettkampf eine klare Ansage, was zulässig und unzulässig ist. Sollten sie sich nicht daran halten kriegen die richtig Stress ( oder es setzt sich einfach ein Motorrad zwischen die Linse und den Athleten :cool: )

maifelder 30.06.2009 09:29

Zitat:

Zitat von Alex Cross (Beitrag 242829)
Aus eigener Erfahrung ( hab bei einem IM70.3 den Hauptwettkampfrichter spazieren gefahren ) kann ich sagen, das es da richtig lustig zur Sache geht. Die Presse bekommt vor dem Wettkampf eine klare Ansage, was zulässig und unzulässig ist. Sollten sie sich nicht daran halten kriegen die richtig Stress ( oder es setzt sich einfach ein Motorrad zwischen die Linse und den Athleten :cool: )



Wusste ich es doch, dass ich mir das nicht eingebildet habe. Wollte halt keine Internas ausplaudern.


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