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RolandG 05.11.2008 11:00

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 149682)
Wenn also die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, dann finden sachorientierte Diskussionen statt und wenn ein Verbandstag öffentlich ist, dann werden populistische Schaufensterreden gehalten.
Wenn in diesen Argumenten irgendeine Logik steckt, dann sagt mir bitte Bescheid. Warum soll jemand auf dem Verbandstag populistische Reden halten, nur weil ein Dutzend Menschen zuhört? Wer zwingt die Person dazu. Sollte man Parlamentsdebatten im geheimen führen, damit eine Sachdiskussion stattfindet. Wenn das deine ehrliche Meinung ist, dann bitte nicht in die Politik gehen, auch nicht in die Sportpolitik.
Das mit der Bildzeitung ist übrigens ein klassisches Beispiel für einen völlig hinkenden Vergleich. Was hat die Qualität einer Tageszeitung mit der Frage nach der Öffentlichkeit einer Verbandssitzung zu tun?? Ich sag's dir: Nix, aber auch rein gar nix!

Du bzw. niemand wird auf die von mir gestellte Frage eine überzeugenden Antwort geben können. Deswegen auch kein Fragezeichen;-)
Cengiz


Jetzt hängt Euch bitte nicht an der Öffentlichkeit auf. Zuerst müsste man in Erfahrung bringen, welche Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll: alle Nicht-Delegierten, alle nicht in einem Tria-Verein Organisierten, alle? Jeder Kaninchenzüchterverein hält seine Jahreshauptversammlung idR unter Ausschluss der Öffentlichkeit (nur für Vereinsmitglieder) ab, genauso jede Partei (nur für Delegierte bzw. Parteimitglieder). Das bedeutet z.B. noch nicht zwingend den Ausschluss der Presse.

Das mit dem Parlament ist ein treffendes Beispiel, allerdings wird umgekehrt ein Schuh draus. Im Plenum werden tatsächlich nur die Sonntagsreden gehalten; die Sachdiskussion erfolgt in den Ausschüssen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit). :Cheese:

Jeder prozessführende Anwaltskollege und jeder Richter kann Dir bestätigen, dass er am liebsten die Parteien im Termin nicht dabei hat, da mancher Anwalt sich dann genötigt sieht (und oft auch ist), für seinen Mandanten eine "Show" abzuziehen. :liebe053:

Es gibt oft gute Gründe, nicht jeden zusehen zu lassen, wenn Tacheles geredet wird.

Meik 05.11.2008 12:21

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 150390)
Jeder prozessführende Anwaltskollege und jeder Richter kann Dir bestätigen, dass er am liebsten die Parteien im Termin nicht dabei hat, da mancher Anwalt sich dann genötigt sieht (und oft auch ist), für seinen Mandanten eine "Show" abzuziehen. :liebe053:

Die Parteien würden ihren Rechtsanwälten aber was erzählen wenn sie nichtmal hinterher aufgeklärt würde über die Ergebnisse oder das Urteil :Lachen2:

Gruß Meik

Willi 05.11.2008 13:15

Zitat:

Zitat von turboschroegi (Beitrag 150174)
Wie? Was? Ich verstehe immer nur Ehrenamt? Das DTU Präsidium, die Trainer dort, die PR Leute und was weiß ich noch alles, mögen ja alles mögliche sein - ehrenamtliche sind das m.E. auf jeden Fall nicht.

Der Bundestrainer Roland Knoll ist ein Angestellter der DTU und bekommt Geld dafür (auch wenn Du im Fußball nicht mal in der viertklassigen Regionalliga einen Trainer für das Geld kriegen würdest).

Das gesamte Präsidium muss ehrenamtlich tätig sein - eine der Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Es gibt allerdings einen angestellten, bezahlten Geschäftsführer - zu dessen Qualitäten möchte ich aber keine schriftliche Äußerung abgeben.

Jahangir 05.11.2008 14:04

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 150390)
Jetzt hängt Euch bitte nicht an der Öffentlichkeit auf. Zuerst müsste man in Erfahrung bringen, welche Öffentlichkeit ausgeschlossen werden soll: alle Nicht-Delegierten, alle nicht in einem Tria-Verein Organisierten, alle? Jeder Kaninchenzüchterverein hält seine Jahreshauptversammlung idR unter Ausschluss der Öffentlichkeit (nur für Vereinsmitglieder) ab, genauso jede Partei (nur für Delegierte bzw. Parteimitglieder). Das bedeutet z.B. noch nicht zwingend den Ausschluss der Presse.

Das mit dem Parlament ist ein treffendes Beispiel, allerdings wird umgekehrt ein Schuh draus. Im Plenum werden tatsächlich nur die Sonntagsreden gehalten; die Sachdiskussion erfolgt in den Ausschüssen (unter Ausschluss der Öffentlichkeit). :Cheese:

Jeder prozessführende Anwaltskollege und jeder Richter kann Dir bestätigen, dass er am liebsten die Parteien im Termin nicht dabei hat, da mancher Anwalt sich dann genötigt sieht (und oft auch ist), für seinen Mandanten eine "Show" abzuziehen. :liebe053:

Es gibt oft gute Gründe, nicht jeden zusehen zu lassen, wenn Tacheles geredet wird.

Parteitage sind in Deutschland öffentlich, deswegen auch die Übertragungen auf Phönix.
Was die Ausschüsse des Bundestages betrifft, so hinkt der Vergleich völlig. Die Ausschusssitzungen sind zwar grundsätzlich nicht öffentlich. Aber es muss ein ordentliches Protokoll geführt werden und du bekommst die Infos von dem Bundestagsmitglied aus deinem Wahlkreis wenn du ihm bzw. ihr eine Mail schreibst. Das geht ruck-zuck und nicht wie bei der DTU Geschäftsstelle, die eine Antwort für nicht nötig hält.
Die Ausschusssitzungen kannst du mit den Treffen des DTU-Präsidiums vergleichen, aber nicht mit dem Verbandstag bei dem ein neues Präsidium gewählt wird!
Ich habe auch noch nie für meine Mandanten vor Gericht eine "Show abgezogen". Was soll der Quatsch:confused:
Es gibt keinen vernüftigen Grund, die Öffentlichkeit beim Verbanstag auszuschließen. Ganz im Gegenteil.
Wenn allerdings strafrechtliche Verfehlungen von amtierenden Präsidiumsmitglieder auf dem Verbandstag erörtert werden, dann hätte ich Verständnis dafür, dass für diesen Teil die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ansonsten hänge ich mich an dem Grundsatz der Öffentlichkeit (so in der DTU Satzung verankert) unheimlich auf:cool:
Cengiz

maifelder 05.11.2008 14:20

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
P
Wenn allerdings strafrechtliche Verfehlungen von amtierenden Präsidiumsmitglieder auf dem Verbandstag erörtert werden, dann hätte ich Verständnis dafür, dass für diesen Teil die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird. Ansonsten hänge ich mich an dem Grundsatz der Öffentlichkeit (so in der DTU Satzung verankert) unheimlich auf:cool:
Cengiz



Warum soll mich das als engagiertes Mitglied und Unterstützer (zahle ja schließlich Mitgliedsbeiträge) der DTU nichts angehen oder warum soll ich ausgeschlossen werden. Gerade das interessiert mich doch, schließlich geht es auch um meine Gelder die unterschlagen oder veruntreut wurden.

Ich sehe da keine Vergleichbarkeit zum Strafprozeß. Muss der Verfehlende denn geschützt werden, als Mitglieder sind wir doch unter uns.

Helmut S 05.11.2008 14:50

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 150431)
Das gesamte Präsidium muss ehrenamtlich tätig sein - eine der Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Das ist natürlich so kategorisch nicht richtig. Insbesondere hängt die Möglichkeit trotz Gemeinnützigkeit Gehälter zu bezahlen an der Satzungsgestaltung. Sowas muss darin vorgesehen werden - z.B. von der Mitgliederversammlung zu bestimmen sein. Wenn das Gehalt dann noch angemessen ist - passt's i.d.R.

Da in der Satzung der DTU (beim querlesen) darüber nix zu finden war, gehe ich davon aus, dass das auch nicht gewollt (oder versaubeutelt) wurde.


Aber das wird schon ... die machen das schon.

peace Helmut

Meik 05.11.2008 14:52

Solange das Verfahren noch läuft und offiziell keine Schuld festgestellt wurde kann man Details dazu vorerst noch nicht veröffentlichen. Das könnte dann tatsächlich Richtung Rufschädigung etc. gehen obwohl ggf. kein schuldhaftes Verhalten nachweisbar war. Und ja, da denke ich schon dass ein gewisser Schutz der Personen und der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen wurde auch hier gelten sollte.

Sobald das Strafverfahren aber öffentlich oder abgeschlossen ist sollten die Informationen den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Gruß Meik

maifelder 05.11.2008 15:07

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 150464)
Solange das Verfahren noch läuft und offiziell keine Schuld festgestellt wurde kann man Details dazu vorerst noch nicht veröffentlichen. Das könnte dann tatsächlich Richtung Rufschädigung etc. gehen obwohl ggf. kein schuldhaftes Verhalten nachweisbar war. Und ja, da denke ich schon dass ein gewisser Schutz der Personen und der Grundsatz der Unschuldsvermutung bis das Gegenteil bewiesen wurde auch hier gelten sollte.

Sobald das Strafverfahren aber öffentlich oder abgeschlossen ist sollten die Informationen den Mitgliedern zur Verfügung gestellt werden.

Gruß Meik



Du setzt als Öffentlichkeit mit Mitgliedern gleich? :Nee:

Meik 05.11.2008 15:11

Ja, ist das nicht so? Offizielle Mitglieder die zum Verbandstag eingeladen werden sind doch lediglich die Vertreter der Landesverbände.

Der gemeine Triathlet ist doch dann "Öffentlichkeit", oder? :confused:

Spätestens wenn es dann einer hier postet ist es öffentlich :Cheese:
Und solange ein Strafverfahren läuft würde ich möglichst nicht zuviele Informationen dazu der Öffentlichkeit zugänglich machen. Hinterher selbstverständlich.

Gruß Meik

Willi 05.11.2008 15:16

Zitat:

Zitat von turboschroegi (Beitrag 150461)
Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 150431)
Das gesamte Präsidium muss ehrenamtlich tätig sein - eine der Voraussetzungen für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit.

Das ist natürlich so kategorisch nicht richtig. Insbesondere hängt die Möglichkeit trotz Gemeinnützigkeit Gehälter zu bezahlen an der Satzungsgestaltung. Sowas muss darin vorgesehen werden - z.B. von der Mitgliederversammlung zu bestimmen sein. Wenn das Gehalt dann noch angemessen ist - passt's i.d.R.

Doch. Vorraussetzung für die Steuerbefreiung ist u.a. die Selbstlosigkeit, wonach auch der Vorstand eines Vereins (und die DTU ist nichts anderes) keine Zuwendungen erfahren darf. Würde die Satzung der DTU etwas entsprechendes vorsehen, würde die Körperschaftsfreistellung des Finanzamts umgehend widerrufen.

Bei Details einfach mal Google bemühen. :bussi:

RolandG 05.11.2008 15:19

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
Parteitage sind in Deutschland öffentlich, deswegen auch die Übertragungen auf Phönix.

Nicht alle. Z.B. dürfen nach § 13 der FDP-Bundessatzung nur Mitglieder am Bundesparteitag teilnehmen; alle anderen (auch die Medien) sind nur Gäste iSd. § 25.

Bei der CDU können nach § 7 der Geschäftsordnung Öffentlichkeit und Presse (das sind also zwei verschiedene Dinge) ausgeschlossen werden

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
Was die Ausschüsse des Bundestages betrifft, so hinkt der Vergleich völlig. Die Ausschusssitzungen sind zwar grundsätzlich nicht öffentlich. Aber es muss ein ordentliches Protokoll geführt werden und du bekommst die Infos von dem Bundestagsmitglied aus deinem Wahlkreis wenn du ihm bzw. ihr eine Mail schreibst. Das geht ruck-zuck und nicht wie bei der DTU Geschäftsstelle, die eine Antwort für nicht nötig hält.

Was nichts daran ändert, dass Dein ursprüngliches Beispiel nicht stimmt. Im Plenum gibt's die Schaufensterreden, in den Ausschüssen die Sachdiskussionen. Nur darauf bezog sich meine Anmerkung.
Bei DTU-Verbandstagen muss sicherlich auch ein Protokoll geführt werden. Dass die Geschäftsstelle nicht aus dem Quark kommt, ist ein anderes Thema.

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
Die Ausschusssitzungen kannst du mit den Treffen des DTU-Präsidiums vergleichen, aber nicht mit dem Verbandstag bei dem ein neues Präsidium gewählt wird!

Nein, kann man nicht. Das eine ist eine Untergliederung des Legislativorgans, das andere das Exekutivorgan. Das DTU-Präsidium könnte im Beispiel ungefähr mit der Bundesregierung verglichen werden, aber nicht mit einem Bundestagsausschuss.

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
Ich habe auch noch nie für meine Mandanten vor Gericht eine "Show abgezogen". Was soll der Quatsch:confused:

Wer hat denn Dich persönlich gemeint? Halt 'mal bitte den Ball etwas flacher.

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 150446)
Es gibt keinen vernüftigen Grund, die Öffentlichkeit beim Verbanstag auszuschließen. Ganz im Gegenteil.
Cengiz

Stimmt. Aber wenn's dann so kommt, geht davon weder die Welt noch die Verbandsdemokratie unter.

RolandG 05.11.2008 15:21

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 150417)
Die Parteien würden ihren Rechtsanwälten aber was erzählen wenn sie nichtmal hinterher aufgeklärt würde über die Ergebnisse oder das Urteil :Lachen2:

Gruß Meik

Richtig. Aber das sind zwei unterschiedliche Themen.

Meik 05.11.2008 15:23

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 150481)
Doch. Vorraussetzung für die Steuerbefreiung ist u.a. die Selbstlosigkeit, wonach auch der Vorstand eines Vereins (und die DTU ist nichts anderes) keine Zuwendungen erfahren darf.

Steht wo? Hab auf die schnelle mit google nichts passendes gefunden. Da steht nur was von Vereinszweck, Vermögensbildung und Co, nicht aber davon ob der Vorstand ehrenamtlich tätig sein muss :confused:

Gruß Meik

Meik 05.11.2008 15:27

Zitat:

Zitat von RolandG (Beitrag 150483)
Stimmt. Aber wenn's dann so kommt, geht davon weder die Welt noch die Verbandsdemokratie unter.

Die Verbandsdemokratie wird aber dann unterwandert wenn auch nach dem Verbandstag keine vernünftigen Informationen an die Mitglieder gegeben werden. Ob die Sitzung jetzt öffentlich ist oder nicht ist unerheblich. Es geht generell um die kaum vorhandenen Informationen für die Basis.

Gruß Meik

Edit: Link aus dem Paralleluniversum:
http://www.3athlon.de/news/2008/11/0..._neu_kraus.php

Willi 05.11.2008 16:42

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 150490)
Steht wo? Hab auf die schnelle mit google nichts passendes gefunden. Da steht nur was von Vereinszweck, Vermögensbildung und Co, nicht aber davon ob der Vorstand ehrenamtlich tätig sein muss :confused:

Bitte schön. :Blumen:
Z.B. der Landessportbund Berlin schreibt:
In den meisten Satzungen gemeinnütziger Vereine steht, dass der Verein ehrenamtlich geführt wird, was so viel wie unentgeltlich bedeutet. Viele Vereine möchten ihren Vorstandsmitgliedern aber dennoch eine kleine Aufwandsentschädigung zahlen, sind sich aber nicht sicher, ob das mit der Gemeinnützigkeit und dem Steuerrecht vereinbar ist.

Es gilt der Grundsatz:
Vergütungen an Vorstandsmitglieder sind grundsätzlich nicht möglich!

Ehrenamtliche Mitglieder des Vorstandes oder andere Vertreter wie beispielsweise Ausschuss- oder Beiratsmitglieder des Verbandes oder des Vereins dürfen keine Vergütung für ihre ehrenamtliche Vereinstätigkeit erhalten.

Willi 05.11.2008 16:53

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 149261)
Das die Kandidaten nicht öffentlich bekannt sind, ist eine Sache (übrigens schlimm genug).

Sind sie nicht?
Offizielle Pressemeldung der DTU :cool:

Lecker Nudelsalat 05.11.2008 16:54

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 150529)
Sind sie nicht?
Offizielle Pressemeldung der DTU :cool:

Ich wollte es auch gerade posten, unser Wort ist erhört worden. :Huhu:

Gruß strwd

Meik 05.11.2008 17:05

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 150525)
In den meisten Satzungen gemeinnütziger Vereine steht, dass der Verein ehrenamtlich geführt wird, was so viel wie unentgeltlich bedeutet.

Schon klar, das habe ich auch gefunden. Aber nirgendwo den Zwang dass das so in der Satzung stehen muss. Wo steht dass die Satzung bei einem großen Verein/Verband keinen hauptamtlichen Vorstand zulassen darf. :Gruebeln:

Gruß Meik

P.S. Ich war schneller :Cheese:

Willi 05.11.2008 17:27

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 150533)
Schon klar, das habe ich auch gefunden. Aber nirgendwo den Zwang dass das so in der Satzung stehen muss. Wo steht dass die Satzung bei einem großen Verein/Verband keinen hauptamtlichen Vorstand zulassen darf. :Gruebeln:

Meines Wissens gibt es kein Gesetz, dass das vorschreibt. Hier geht es letztlich um die Auslegung durch die Finanzämter. Eine entsprechende Formulierung in der Satzung erleichtert aber die Bewilligung der Freistellungserklärung des Finanzamtes ungemein.

Das Vergütungsverbot für Mitglieder gemeinütziger, steuerbegünstigter Vereine bezieht sich m. W. auf den dritten Teil der Abgabenordnung, insbesondere § 55 (Selbstlosigkeit).

RolandG 05.11.2008 19:20

Zitat:

Zitat von Meik (Beitrag 150495)
Die Verbandsdemokratie wird aber dann unterwandert wenn auch nach dem Verbandstag keine vernünftigen Informationen an die Mitglieder gegeben werden. Ob die Sitzung jetzt öffentlich ist oder nicht ist unerheblich. Es geht generell um die kaum vorhandenen Informationen für die Basis.

Gruß Meik


Dem kann man nur zustimmen.

Helmut S 05.11.2008 19:56

Zitat:

Zitat von Willi (Beitrag 150542)
Das Vergütungsverbot für Mitglieder gemeinütziger, steuerbegünstigter Vereine bezieht sich m. W. auf den dritten Teil der Abgabenordnung, insbesondere § 55 (Selbstlosigkeit).

Es gibt kein Vergütungsverbot. Zumindest bei anderen Körperschaften (gGmbH) ist es völlig üblich zu vergüten. Die Gemeinnützigkeit bleibt trotzdem bestehen, weil sie sich primär am Zweck orientiert.

Aber wie auch immer: Ist eh fraglich ob für einen Verband das kleben an der Gemeinnützigkeit heutzutage noch nötig ist.

Steuern bezahlen müssen ist ein Zeichen dafür, dass ich Geld verdient habe. Wer kein Geld verdient hat, bezahlt auch keine Steuern (und braucht damit grundsätzlich auch keine Befreiung - Graubereiche aussen vor)

Das ist alles nicht so kategroisch wie man denken mag und "grundsätzlich" (s.o.) heißt insbesondere, dass es Ausnahmen gibt.

:Huhu: Helmut

Klugschnacker 05.11.2008 20:12

Um einen konstruktiven Vorschlag zu machen: Ich fände es im Sinne einer demokratischen Mitbestimmung sinnvoll, wenn die Sitzungen der Landesverbände jeweils vor dem Verbandstag der DTU stattfinden könnten. Im konkreten Fall ist damit folgende Reihenfolge gemeint.
  1. Die Kandidaten stellen sich und ihr Programm vor. Der Website der DTU und dem parallel laufendem Verbandsmagazin kommt eine Informationspflicht zu.
  2. Auf den Verbandstagen der Landesverbände erhalten die Delegierten, die später den Präsidenten oder die Präsidentin wählen, Kenntnis von den Ansichten der Basis.
  3. Auf dem Verbandstag der DTU drücken die Delegierten der Landesverbände den Willen der Basis aus und wählen den entsprechenden Kandidaten.

Nur wenn die Landesverbände vor der DTU tagen, kann bei der DTU der Wille der Basis ankommen: Wir können den Delegierten sagen, wie sie abstimmen sollen. Tagen die Landesverbände jedoch nach der DTU, kann der Informationsfluss nur noch in die andere Richtung erfolgen, also von der DTU hin zur Basis: Wir bekommen die Ergebnisse von Tagungen mitgeteilt.

Wird die richtige Reihenfolge der Tagungen eingehalten (erst Landesverbände, dann DTU), wäre es leicht möglich, Abstimmungen wie die für das höchste DTU-Amt auf eine breitere Basis zu stellen. Das gleiche würde ich mir auch für Änderungen am Regelwerk wünschen.

Viele Grüße,
Arne

barbossa 05.11.2008 20:21

Jo, das wär schön!
Wirds aber nicht geben.
Am allerwenigsten für das Regelwerk. Ist aber ein anderes Thema.
Können wir ja gerne mal aufmachen.:Cheese:

Meik 05.11.2008 20:31

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 150611)
Der Website der DTU und dem parallel laufendem Verbandsmagazin kommt eine Informationspflicht zu.

Unabhängig von dem Rest bei dem ich dir voll zustimmen muss ist für mich an der Stelle aktuell das größte Defizit. Selbst nach Verbandstagen ist doch kaum was an Informationen bekannt gegeben worden.

Wir können froh sein wenn wir nächste Woche wissen wer Präsi ist. :(

Gruß Meik

Jahangir 05.11.2008 20:52

Ich war dieses Jahr auf dem Verbandstag des Ba-Wü Verbandes. Das war echt lehrreich. Der nächste Verbandstag ist allerdings erst in zwei Jahren.
Ich werde mich als Vereinsvertreter dafür einsetzen, dass substanzielle Informationen zum Verbandstag erteilt werden. Entweder im Vorfeld, was zu begrüßen wäre, oder spätestens auf dem Verbandstag. So wie es dieses Jahr gelaufen ist, war es nicht ok. Stephan Vukovic war am Tag zuvor noch als Kandidat für das Präsidentenamt auf der Homepage des Ba-Wü Verbandes aufgeführt, obwohl seit dem vorangehenden Dienstag feststand, dass er das Amt doch nicht übernehmen kann.
Für diesen Schnitzer hat er sich dann auch noch entschuldigt, auch wenn ihn gar keine Schuld traf. Dass Susanne Mortier auf einmal dann doch kandidierte, obwohl sie im Vorfeld nach eigener Aussage nicht mehr zur Verfügung stand, kam für fast alle Vereinsvertreter ziemlich überraschend. Der Ablauf des Verbandstages ließ auch sonst ziemlich zu wünschen übrig. ZB das Wahlkomittee: Die Zählerinnen haben zunächst nach Köpfen gezählt, trotz dass jeder Vereinsvertreter unterschiedliche Stimmzahlen hatte. Die Stimmzahlen waren auf Zetteln notiert, die man hochhielt. Die Stimmzahlen hängen von den organisierten Mitgliedern des Vereins ab. Der Punkt musste zunächst geklärt werden. Ist zwar kein Problem gewesen, zeigte aber wie dürftig die Leute eingewiesen wurden. Zum Glück hat sich unser ehemaliger Ligabeauftragter um den Ablauf der Wahl vor Ort bemüht und das Ganze lief dann über die Bühne. Insgesamt aber nicht gut organisiert.
Cengiz

Jahangir 07.11.2008 01:10

Es soll im Anschluß an den Verbandstag eine Pressekonferenz, gegen 16:00 Uhr, geben. Hoffe mal, dass zu dieser Pressekonferenz auch möglichst viele eingeladen wurden. Also nicht nur das sog. Triathlon Magazin. Allerdings ändert dies nichts an meinem Standpunkt, dass die Öffentlichkeit bzw. Basis nicht in ausreichendem und erforderlichen Umfang teilhaben kann. Wer die Basis ausschließt, darf sich auch nicht darüber beschweren, dass nur so wenige Vereinsvertreter zu den Verbandstagen der Landesverbände kommen. Mehr Demokratie wagen, nicht nur in der Politik, sondern auch in den Verbandsstrukturen.
Cengiz

Raimund 07.11.2008 01:14

so, dann will ich auch mal meinen senf dazu geben:

ich glaube, dass sich in diesem forum schon ziemlich bald jemand zu wort meldet, der einiges zu diesem thema zu sagen hat...:Huhu:

kullerich 07.11.2008 11:16

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 151229)
so, dann will ich auch mal meinen senf dazu geben:

ich glaube, dass sich in diesem forum schon ziemlich bald jemand zu wort meldet, der einiges zu diesem thema zu sagen hat...:Huhu:

10 hours and waiting

*JO* 07.11.2008 11:19

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 151316)
10 hours and waiting

ok dann will ich mich mal zu wort melden......




:Cheese:

barbossa 07.11.2008 11:24

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 151228)
Mehr Demokratie wagen, nicht nur in der Politik, sondern auch in den Verbandsstrukturen.
Cengiz


Warum? Schau dir die Leute an, die maßgeblich beteiligt sind, warum sollten sie einen Kurs verfolgen, der ihr Pöstchen in Gefahr bringt.
:cool:

Jahangir 07.11.2008 11:25

Zitat:

Zitat von barbossa (Beitrag 151318)
Warum? Schau dir die Leute an, die maßgeblich beteiligt sind, warum sollten sie einen Kurs verfolgen, der ihr Pöstchen in Gefahr bringt.
:cool:

Warum, warum? Z.B. weil du dich hinstellst und es verlangst. So einfach!
Cengiz

barbossa 07.11.2008 11:28

Das kann man probieren. Aber wie in einer Demokratie üblich, ist nicht der einzelne maßgebend, sondern die Mehrheit, die er um sich scharen kann.
Diese Mehrheit muß man erstmal kriegen.
Habe einige Jahre Verband erlebt, und unglaublich viel Schwadroniererei von Vereinsvertretern. Und wenns dann an die Abstimmung ging, hoppla, waren wieder alle Hände oben und die Mannschaft wieder für 2 Jahre im Amt.
So wirds nicht gehen.

Willi 07.11.2008 15:46

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 151228)
Es soll im Anschluß an den Verbandstag eine Pressekonferenz, gegen 16:00 Uhr, geben. Hoffe mal, dass zu dieser Pressekonferenz auch möglichst viele eingeladen wurden. Also nicht nur das sog. Triathlon Magazin.

Cengiz, die offizielle Einladung sagt: Du bist guter Hoffnung. :Cheese:

binogu 09.11.2008 10:02

Demokratie ist nicht alles ...
 
Warum soll immer alles vorbildlich demokratisch sein? Demokratie kann auch sehr langsam bzw. lähmend sein.

... siehe politisch gegenwärtig in Hessen oder auch bundespolitisch ... je mehr ´reinquatschen, je mehr Seilschaften eine Rolle spielen, desto schwerer werden doch vernünftige Lösungen - soweit es überhaupt zu echten Lösungen kommt und nicht zu faulen Kompromissen. :(

Mich interessiert die DTU nur am Rande. Denn für mein Triathlon-Hobby spielen andere Dinge eine viel grösser Rolle.

Also vertraue ich darauf, dass es die wenigen Engagierten und Informierten in den Verbänden schon richten werden. Eine Expertokratie also! :liebe053:

drullse 09.11.2008 17:44

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 151229)
so, dann will ich auch mal meinen senf dazu geben:

ich glaube, dass sich in diesem forum schon ziemlich bald jemand zu wort meldet, der einiges zu diesem thema zu sagen hat...:Huhu:

Glaube kann ja bekanntlich Berge versetzen...

Wo ist die Wissende Person?

Raimund 09.11.2008 22:33

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 152000)
Glaube kann ja bekanntlich Berge versetzen...

Wo ist die Wissende Person?

Die war gestern in Frankfurt und kann ja hier mal was schreiben.....

DasOe 10.11.2008 17:37

Die "wissende Person" in diesem Zusammenhang bin ich definitiv nicht.

In der Frankfurter Rundschau findet sich dieser Artikel:
http://www.fr-online.de/in_und_ausla...iathleten.html

Jahangir 21.10.2010 11:48

Wird Zeit den Fred nach zwei Jahren wieder hochzuholen.

Allem Anschein nach will Claudia Wisser wieder kandidieren. Arne, der Kontakt zu ihr hat, weiß da sicherlich näheres, oder?

Jahangir 21.10.2010 12:15

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 150611)
Um einen konstruktiven Vorschlag zu machen: Ich fände es im Sinne einer demokratischen Mitbestimmung sinnvoll, wenn die Sitzungen der Landesverbände jeweils vor dem Verbandstag der DTU stattfinden könnten. Im konkreten Fall ist damit folgende Reihenfolge gemeint.
  1. Die Kandidaten stellen sich und ihr Programm vor. Der Website der DTU und dem parallel laufendem Verbandsmagazin kommt eine Informationspflicht zu.
  2. Auf den Verbandstagen der Landesverbände erhalten die Delegierten, die später den Präsidenten oder die Präsidentin wählen, Kenntnis von den Ansichten der Basis.
  3. Auf dem Verbandstag der DTU drücken die Delegierten der Landesverbände den Willen der Basis aus und wählen den entsprechenden Kandidaten.

Nur wenn die Landesverbände vor der DTU tagen, kann bei der DTU der Wille der Basis ankommen: Wir können den Delegierten sagen, wie sie abstimmen sollen. Tagen die Landesverbände jedoch nach der DTU, kann der Informationsfluss nur noch in die andere Richtung erfolgen, also von der DTU hin zur Basis: Wir bekommen die Ergebnisse von Tagungen mitgeteilt.

Wird die richtige Reihenfolge der Tagungen eingehalten (erst Landesverbände, dann DTU), wäre es leicht möglich, Abstimmungen wie die für das höchste DTU-Amt auf eine breitere Basis zu stellen. Das gleiche würde ich mir auch für Änderungen am Regelwerk wünschen.

Viele Grüße,
Arne

Volle Zustimmung Arne!!

Wie sieht aber die Realität aus:

Das Präsidium des BWTV hat im Frühjahr 2010 den ordentlichen Verbandstag des BWTV auf den 16.10.2010 bestimmt und diese Info an seine Mitglieder gegeben. Mitte Oktober ist auch seit vielen Jahren der feste Termin des Verbandstages des BWTV.

Der ordentliche Verbandstag der DTU ist am 6.11.2010. Also alles so wie von Arne gewünscht.

Als ich aber von der illegalen Abrechnungspraxis des Kraichgau Triathlon bzw. unserers Verbandspräsidenten Björn Steinmetz erfuhr, ihn dann aufforderte, die Tageslizenzen abzurechnen und nahelegte, nicht nochmal anzutreten, wurde der ordentliche Verbandstag des BWTV auf der nächsten Sitzung des Präsidiums des BWTV ohne Begründung vom 16.10.2010 auf Ende November verlegt.

Dieses Verhalten spricht für sich.

neonhelm 21.10.2010 12:28

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 473828)
Dieses Verhalten spricht für sich.

Hmmm, sollte das auch für den NRWTV gelten...? Der tagt am 20.11. ... :cool:


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