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hellhimmelblau 22.08.2008 23:10

Zitat:

honeyjazz:Ich persönlich wäre für lebenslanges Wegsperren und Schwanzabhacken für solche Täter.

ich stimme dir zu das daß warscheinlich ein Fass ohne Boden wäre , aber Freiheit und Gleichberechtigung hat ein Kindesmörder wohl nicht mehr zu beanspruchen.Und Schwanzabhacken wolltest du doch eben noch, aber die Freiheit soll er dann wieder haben, Beinhalten ja die Grundrechte, Freiheit und Gleichheit.....hä wie jetzt oder was?das finde ich zusammenhanglos!

Zitat:

Neonhelm:Aber es gibt Dinge, an die ich glaube und fuer die ich eintrete. Und ich mag es nicht, wenn Menschen das eine erzaehlen und das andere tun.
was hab ich bitte gesagt und nicht getan......?

Pascal 22.08.2008 23:11

Zitat:

Zitat von radlrob (Beitrag 124509)
Hier hat doch keiner vom Verständnis gegenüber dem Autofahrer gesprochen, das ist genau so eine Drecksau.
Und um Deine Frage zu beantworten:
Der Unterschied liegt im Vorsatz.

Betrifft Post No. 65!

Die verminderte Schuldfähigkeit im Falle von Trunkenheit am Steuer macht aber Dein Kind auch nicht wieder lebendig, das Leid um keinen Tacken kleiner...oder? Der Vorsatz ist dann lediglich eine Sache des Strafmaßes...

Freddy Frechdachs 22.08.2008 23:15

Zitat:

Zitat von radlrob (Beitrag 124431)
Hast du Kinder?

ja , 10 und 19 jahre

in jedes land dieser welt wo es die todesstrafe gibt , gibt es auch gewalt und mord ""trotz todesstrafe""
da werden selbst unschuldige zum tode verurteilt .die vergangenheit zeigt das die todesstrafe keine lösung ist

ich persönlich , finde die todesstrafe abscheulich befürworter der todesstrafe stellen sich auf einer stufe mit tätern ,

http://www.todesstrafe.de/thema/atla...tart/index.php

http://www.n-tv.de/638798.html


selbst so perverse triebtäter wie "ronny ricken" marc hoffmann "sind trotz ihre perversen veranlagung väter ,da nimmst du dir das recht diesen kinder die wahl zu nemmen ihren vätern irgendwann mal fragen zu stellen


lebenslang eingespert sein , ohne aussicht jemals wieder frei zu kommen , stelle ich mir schlimmer vor als tod zu sein

pädophile triebtäter oder lustmörder die ihr krankhaften trieb ausleben halte ich für nicht therapierbar , ersttäter sollte man für immer einsperen ,

radlrob 22.08.2008 23:19

Zitat:

Zitat von Pascal (Beitrag 124511)
Betrifft Post No. 65!

Die verminderte Schuldfähigkeit im Falle von Trunkenheit am Steuer macht aber Dein Kind auch nicht wieder lebendig, das Leid um keinen Tacken kleiner...oder? Der Vorsatz ist dann lediglich eine Sache des Strafmaßes...

Genau so ist es, wir sind einer Meinung.

radlrob 22.08.2008 23:30

Zitat:

Zitat von Freddy Frechdachs (Beitrag 124512)
ja , 10 und 19 jahre

in jedes land dieser welt wo es die todesstrafe gibt , gibt es auch gewalt und mord ""trotz todesstrafe""
da werden selbst unschuldige zum tode verurteilt .die vergangenheit zeigt das die todesstrafe keine lösung ist

ich persönlich , finde die todesstrafe abscheulich befürworter der todesstrafe stellen sich auf einer stufe mit tätern ,



lebenslang eingespert sein , ohne aussicht jemals wieder frei zu kommen , stelle ich mir schlimmer vor als tod zu sein

pädophile triebtäter oder lustmörder die ihr krankhaften trieb ausleben halte ich für nicht therapierbar , ersttäter sollte man für immer einsperen ,

Ich war dieses Jahr drei Mal in Saudi Arabien, einem Land in dem es die Todesstrafe noch gibt, wo gesteinigt wird, wo Menschen erschlagen werden, wo Faustrecht gilt...
Du hast völlig Recht mit dem was du sagst, und viel mehr würde ich sogar sagen: In jedem Land in dem es die Todesstrafe gibt ist das Gewaltpotenzial des "normalen Bürgers", so es ihn denn in dieser Form gibt, eher höher als in zivilisierten Ländern.

Aber es geht doch hier darum was man machen kann, um unsere Kinder zu schützen. Das es keinem Menschen zusteht über Leben und Tod eines Anderen zu entscheiden, da sind wir uns ja alle einig denke ich. (Ich selber halte "Schwanzabhacken" dann aber auch für, nunja, barbarisch...) Bis zum Lebensende hinter Gittern, nun gut, das ist sicherlich eine sehr harte Strafe, zumal dort ja scheinbar auch nochmal von den Mithäftlingen "gestraft" wird. Aber die deutsche Rechtssprechung muß doch erstmal die Mittel dazu bekommen, solche Urteile verhängen zu dürfen.

neonhelm 22.08.2008 23:41

Zitat:

Zitat von hellhimmelblau
was hab ich bitte gesagt und nicht getan......?

Von Mitgefuehl reden und dann keins haben....

Zitat:

Zitat von radlrob (Beitrag 124517)
Aber die deutsche Rechtssprechung muß doch erstmal die Mittel dazu bekommen, solche Urteile verhängen zu dürfen.

Dann beschaeftige dich doch bitte noch mal mit der deutschen Rechtsprechung.

hellhimmelblau 22.08.2008 23:54

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 124519)
Von Mitgefuehl reden und dann keins haben....

muss ich mit dem Täter Mitgefühl haben sonst sprichst du mir das ab?

da kann ich nur sagen: Ausnahmen bestätigen die Regel!:Cheese:

neonhelm 23.08.2008 00:11

Zitat:

Zitat von hellhimmelblau (Beitrag 124526)
muss ich mit dem Täter Mitgefühl haben sonst sprichst du mir das ab?

da kann ich nur sagen: Ausnahmen bestätigen die Regel!:Cheese:

Wer bin ich denn, dir oder irgend jemanden seine Gefuehle abzusprechen? Du hast das betont, nicht ich. ;) Ich sage nur, dass dein Mitgefuehl offensichtlich begrenzt ist.

honeyjazz 23.08.2008 00:17

Zitat:

Zitat von hellhimmelblau (Beitrag 124510)
ich stimme dir zu das daß warscheinlich ein Fass ohne Boden wäre , aber Freiheit und Gleichberechtigung hat ein Kindesmörder wohl nicht mehr zu beanspruchen.Und Schwanzabhacken wolltest du doch eben noch, aber die Freiheit soll er dann wieder haben, Beinhalten ja die Grundrechte, Freiheit und Gleichheit.....hä wie jetzt oder was?das finde ich zusammenhanglos!


Ja, wenn man nämlich falsch zitiert oder einfach nicht richtig liest bzw. gar nicht erst versteht, was der andere geschrieben hatte, dann kommt das auch zusammenhangslos am anderen Ende wieder raus. :Nee:

hellhimmelblau 23.08.2008 00:22

Zitat:

Zitat von honeyjazz (Beitrag 124530)
Ja, wenn man nämlich falsch zitiert oder einfach nicht richtig liest bzw. gar nicht erst versteht, was der andere geschrieben hatte, dann kommt das auch zusammenhangslos am anderen Ende wieder raus. :Nee:

@honeyjazz: dito

radlrob 23.08.2008 00:30

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 124519)

Dann beschaeftige dich doch bitte noch mal mit der deutschen Rechtsprechung.

Hab ich, recht intensiv sogar. Aber wenn ich da was übersehen habe bin ich für jede konstruktive Kritik dankbar.

Also ich denke wir drehen uns hier im Kreis, letztendlich haben wir wohl alle recht ähnliche Ansichten.

kaiseravb 23.08.2008 00:33

Zitat:

Zitat von radlrob (Beitrag 124533)
Hab ich, recht intensiv sogar. Aber wenn ich da was übersehen habe bin ich für jede konstruktive Kritik dankbar.

http://de.wikipedia.org/wiki/Lebensl...liche_Regelung

http://de.wikipedia.org/wiki/Sicherungsverwahrung

drullse 23.08.2008 00:36

Zitat:

Zitat von TriVet (Beitrag 124505)
Schlimmes, schwieriges Thema...

Naja, Hoden ab wäre da deutlich effektiver, weil da auch die Hormone gebildet werden.
Und machen würde ich das, ist technisch nicht schwierig.

Das wäre allerdings keine Garantie, weil diese Menschen (es gibt, wengleich weniger, auch Frauen als Triebtäterinnen) ja im Kopf ebfls. krank sein können.

Im Gegenteil - wenn es sich um wirklich kranke Menschen handelt, kann der gestörte Sexualtrieb sich auch in anderer Gewalt äußern. Ist dann auch nicht besser. Da bleibt nunmal nur bis ans Lebensende einsperren.

radlrob 23.08.2008 00:42

@kaiseravb
Aaaaaaah ja. Mein Fehler. Somit sind Wiederholungstaten ja, dem Himmel sei Dank, ausgeschlossen.
Ein Hoch auf die Judikative.

kaiseravb 23.08.2008 00:46

Zitat:

Zitat von radlrob (Beitrag 124537)
@kaiseravb
Aaaaaaah ja. Mein Fehler. Somit sind Wiederholungstaten ja, dem Himmel sei Dank, ausgeschlossen.
Ein Hoch auf die Judikative.

Polemik hab ich nicht so gerne. Fang doch mal an, Wiederholungstaten aufzuzählen und ich will nichts von der Nachbarin hören, die genau weiß, dass xyz den kleinen Mädchen schon immer lüstern nachgesehen hat.

radlrob 23.08.2008 00:54

"Besonders hoch war demnach innerhalb von zehn Jahren die Rückfallquote mit 55 Prozent bei den Exhibitionisten. Von den Kinderschändern vergriff sich jeder fünfte erneut an Kindern. Bei den besonders schweren Fällen des Kindesmissbrauchs lag die Rückfallquote bei zwölf Prozent.


Für eine Wiederholungstat wahrscheinlich sind demzufolge vor allem junge Täter, die zuvor fremde Kinder angegriffen haben. "

...abscheuliche Beispiele gibt es viele, google ist Dein Freund.
kaiseravb, polemik habe ich auch nicht gern und wie gesagt: Wir drehen uns im Kreis. Ich will mich nicht streiten und ich denke, es geht uns allen um Ein und das Selbe...

kaiseravb 23.08.2008 01:04

Bemerkenswert ist durchaus, dass Du dieses Zitat aus einem Artikel mit dem Titel "Sexualstraftäter meist nicht rückfällig" völlig aus dem Zusammenhang gerissen hast. Google ist eben tatsächlich mein Freund.

Weiters hattest Du eingangs in Frage gestellt, dass das deutsche Rechtssystem Möglichkeiten hergäbe, rückfallgefährdete Täter dauerhaft aus dem Verkehr zu ziehen. Dem ist nicht so.

Und zu guter Letzt ist es eben in diesem Land zum Glück nicht möglich, mal eben jemanden auf Verdacht und/oder vorsorglich einzusperren.

radlrob 23.08.2008 01:18

Zitat:

Zitat von kaiseravb (Beitrag 124542)
Bemerkenswert ist durchaus, dass Du dieses Zitat aus einem Artikel mit dem Titel "Sexualstraftäter meist nicht rückfällig" völlig aus dem Zusammenhang gerissen hast. Google ist eben tatsächlich mein Freund.

"Bei den besonders schweren Fällen des Kindesmissbrauchs lag die Rückfallquote bei zwölf Prozent"

Das heißt im Umkehrschluß, das 88 Prozent nicht rückfällig werden. Toll, oder?

Ich habe nichts aus dem Zusammenhang gerissen, allein der Titel verleitet zu Missverständnissen. Und damit schließe ich und überlasse Dir das letzte Wort.

dimarco 23.08.2008 05:24

Da es zum Thema passt:

http://www.sueddeutsche.de/panorama/344/307298/text/

48.000 Zugriffe ! Eine Zahl die ich erschreckend finde.

Auch wenn seit den 50´ern die Zahl solcher Fälle konstant blieben wie jemand schrieb, ist jeder Fall eben einer zuviel.

Ich bin wie wohl die meisten hier auch gegen die Todesstrafe und auch überzeugt davon, dass hohe Strafen keine Abschreckung haben. Zum Schutz der Kinder und der Täter vor sich selbst bin ich aber für eine lebenslange Haft mit anschliessender Sicherungsverwahrung.

Grundsätzlich bedenklich finde ich aber an unserem Rechtssystem, dass im Verhältniss materielle Straftaten wie z.B. Steuerhinterziehung oder Betrug härter bestraft werden als Gewaltverbrechen.

Einer meiner besten Freunde ist Anwalt mit der Fachrichtung Strafrecht. Er hat so z.B. schon einige Pädophile und auch Kindesmörder vertreten, wie auch "normale" Straftaten wie Drogenhandel. Der lacht sich manchmal kaputt wie milde die Richter urteilen. "Ist halt die 68´er Generation" meint er zu den milden Urteilen die immer wieder gefällt werden.

qbz 23.08.2008 10:13

Zitat:

Zitat von dimarco (Beitrag 124547)
..... Auch wenn seit den 50´ern die Zahl solcher Fälle konstant blieben wie jemand schrieb, ist jeder Fall eben einer zuviel. .....

Die Zahl der Morde durch sex. Triebtäter blieb seit den 50ziger Jahren in DE etwa konstant (schrieb ich).

Hingegen nahmen Anzeigen, Ermittlungsverfahren und Verurteilungen wegen sex. Kindesmissbrauchs seit den 50ziger Jahren natürlich zu, u.a. weil das Thema seither weniger tabuisiert ist, mehr Opfer Anzeigen machen, die Gesellschaft mehr Geld dafür ausgibt, Täter bei Anzeigen zu sex. Kindesmissbrauch zu ermitteln (Abteilungen bei der Kripo) und Anklage zu erheben (Staatsanwälte) und es mehr Schutz und Hilfen (Therapien usf.) für die aussagenden Opfer (Kinder) in den Verfahren gibt. (vielleicht auch ein Ergebnis der 68ziger ;-) )

Zitat:

Zitat von dimarco (Beitrag 124547)
"Ist halt die 68´er Generation" meint er zu den milden Urteilen die immer wieder gefällt werden.

Völlig absurder Schuldvorwurf (der in dem Zusammenhang immer wieder gerne gemacht wird), zumal mit dem so gebrauchten Wort "der 68er Generation" wohl kaum die Juristen, die 1970 und später den Burschenschaften oder der JU angehörten und heute auch als Richter tätig sind und z.B. Glaubwürdigkeitsgutachten anfordern, wenn Kinder aussagen, mitgemeint sind.

-qbz


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