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hanse987 09.01.2021 23:29

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1576992)
Also Leute, eine Liste mit Pass IDs (ohne Namen und Grund) im Netz als Blacklist zu veröffentlichen, bekommt bestimmt der BDR hin, auch wenn sie nicht gerade die modernsten Tools auf der Webpage nutzen.

Und ich sehe auch keinen grossen Aufwand, diese Liste bei Anmeldung, auch Vorort vom Veranstalter gegenzuchecken, wenn der Anmelder seinen Startpass vorlegt. Er/Sie bekommt halt dann keine Startnummer und kann sich bei Fragen an den BDR wenden.

Bei einem nicht-lizensierten Rennen kann natürlich so nicht gecheckt werden, aber das ist dann halt so. Dann fahren da halt Doper, ein Grund mehr, in einen Verein zu gehen und eine Lizenz zu lösen. Vielleicht kann man so den Lizenzsport wieder attraktiver machen.

Das System muss aber Sportart übergreifend funktionieren, denn man ist ja von allen Wettkämpfen ausgeschlossen. Als Beispiel nicht nur im Radsport sondern auch beim Triathlon.

Rälph 10.01.2021 09:17

Zitat:

Zitat von Loretta2.0 (Beitrag 1576984)
Irgendwie bringst Du Vorschläge, von denen Du nicht weißt, ob sie überhaupt technisch mit überschaubarem Aufwand machbar sind (von den daraus dann wrklich resultierenden Datenschutzproblemen mal abgesehen, Verschlüsselung, etc)und die mal gerade schnell so schnell formuliert werden. Praxisbezug: Null

Es ist doch nicht meine Aufgabe, mir die Details für ein mögliches Kontrollsystem zum Abgleich von Startlisten und gesperrten Athleten zu überlegen. Ich weiß nicht einmal, ob dieses Problem in der Praxis überhaupt existiert. Ich habe da meine Zweifel. Versuchen tatsächlich viele gesperrte Sportler trotzdem zu starten? Aber falls ja und wenn der Nada Antidoping wichtig ist, dann muss sie da eben kreativ werden. Es gibt doch so viele Möglichkeiten heute. Vielleicht auch über eine Nada-App: Wer starten will, muss die Erlaubnis über eine App belegen. Oder zur Not eben:

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1576966)
Ok, jetzt muss also jeder Volkslauf den Ausweis von jedem Starter checken und wenn jemand Ausweis und Führerschein vergessen hat, dann darf er nicht starten?
Toller Vorschlag!

Ja, warum nicht? Dann muss man eben dran denken. Ich finde diese Aufgabe für jeden Starter überschau- und machbar.

Zitat:

Zitat von Loretta2.0 (Beitrag 1576984)
Nein, Du hast das mit der Fainess nicht geschrieben, wenn das nicht so ist, dann bin ich aufgrund Deiner Einstellung bezüglich des Schutzes des Dopers wohl einem Irrtum erlegen und frage jetzt direkt: findest Du das fair?

Du meinst, ob ich es fair finde, dass der Doper die Platzierung, die Preise, die Ehre mitnimmt, ohne je in Gefahr zu laufen, dass sein Name öffentlich wird?
Nein, das finde ich nicht fair. Trotzdem würde ich einen Doper nicht als eine Gefahr für die Öffentlichkeit sehen und eine öffentliche Anprangerung und Ächtung kann schon schwerste Folgen für den Betroffenen haben. Darum ging es. Manche Leute muss man vielleicht auch vor sich selbst schützen. Ein gut kontrolliertes Startverbot, gerne im Wiederholungsfall auch viele Jahre, würde das gewährleisten.

Zitat:

Zitat von Loretta2.0 (Beitrag 1576984)
Der zweite Teil Deiner Aussage ist leicht zu widerlegen: ja, die genießen auch die gedopt erzielten Siege, sonst würden sie nicht dopen um auf dem Podium zu landen. Um das Doping vor sich selber zu rechtfertigen, werden entsprechende Gründe vorgeschoben ("die anderen dopen auch, es herrscht sowieso keine Chancengleichheit weil ich viiel mehr arbeiten muss, mein Material schlechter ist, ich nicht ins Trainingslager konnte, krank war," etc.). Ich empfehle da mal bei den von mir mehrfach erwähnten Menschen, die sich um das Thema Dopingprävention kümmern mal nachzuschauen.
Ob sie in den Spiegel schauen können weiß ich nicht, aber sie freuen sich auf jeden Fall ihren Namen im lokalen Sportteil zu finden unter der Rubrik "Ergebnisse".
Tatsache ist aber, dass dem Ungedopten dieser schöne Moment gestohlen wird- ich denke mal, das siehst Du auch so?

Ok, akzeptiert. Für mich unvorstellbar, aber du hast vermutlich Recht.

Zitat:

Zitat von Loretta2.0 (Beitrag 1576984)
Und das die Preise auch dem betrogenem Sportler vorenthalten werden?
Eventuell die Quali zu höherwertigen Wettkämpfen auf die lange hingearbeitet worden ist, vielleicht sogar ein Lebenstraum wie ein Start auf Hawaii?
Ich würde es daher begrüßen, wenn man das Recht auf Information, bei dem man wenigstens erfährt wer einen betrogen hat über das Recht des Dopers auf Verheimlichung des Namens stellt.
Die Ergebnisse eines Dopers darf man selbstverständlich gerne in allen Medien lesen, das Doping Vergehen aber noch nicht mal in der Datenbank der Nationalen Dopingagentur?
Irgendwie erschließt sich mir die Setzung dieser Prioritäten nicht.

Von knapp verpassten und schließlich doch erreichten Hawaii-Qualis kann ich dir ein Liedchen singen. Kann gut sein, dass mich ein Doper hier betrogen hat und ich mich umsonst abgerackert habe bis zum Umfallen. Vielleicht wäre ich auch unversöhnlicher, wenn ich die Quali schließlich nicht doch geholt hätte. Selbstverständlich bin ich der Meinung, dass kein gedopter Sportler je an einer Startlinie stehen darf. Ich denke doch, da haben wir die gleichen Prioritäten.

Ich denke mit dem Abstand von fast drei Jahrzehnten heute nur: Wenn ich für jeden Mist, den ich mit 18 oder 20 gemacht habe, öffentlich angeprangert worden wäre - nein, dass wäre nicht gut gewesen.

Stefan 10.01.2021 18:00

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1576992)
Und ich sehe auch keinen grossen Aufwand, diese Liste bei Anmeldung, auch Vorort vom Veranstalter gegenzuchecken, wenn der Anmelder seinen Startpass vorlegt.

Finde den Fehler.
Bei vielen grossen Ausdauerwettkämpfen braucht man keinen Startpass.

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1577013)
Ja, warum nicht? Dann muss man eben dran denken. Ich finde diese Aufgabe für jeden Starter überschau- und machbar.

Und ich finde den Mehraufwand für jeden Veranstalter absolut unverhältnismässig.

Adept 10.01.2021 18:17

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1577123)
Finde den Fehler.
Bei vielen grossen Ausdauerwettkämpfen braucht man keinen Startpass.


Und ich finde den Mehraufwand für jeden Veranstalter absolut unverhältnismässig.

Samma, liest du eigentlich, was die Leute schreiben? Oder geht es dir darum, immer wieder nur zu irgendeinem Post Widerworte zu finden? Das ist mir schon seit längerer Zeit aufgefallen.

Ich habe vom (un-)lizensierten Radsport geschrieben, da Captain im Radsport unterwegs ist und nicht im Triathlon. Aber im Triathlon werden ja auch Wettkämpfe organisiert, bei denen ein Startpass vorgelegt werden muss. Und dort wäre ein ähnliches Kontrollmodell möglich. Alles ohne Startpass ist schwierig kontrollierbar, inbesondere weil sogar wenn der Klarname bekannt wäre, es nicht ausreicht, eindeutig eine Person zu identifizieren: ZB. Peter Müller aus Berlin.

Stefan 10.01.2021 18:41

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577127)
Samma, liest du eigentlich, was die Leute schreiben? Oder geht es dir darum, immer wieder nur zu irgendeinem Post Widerworte zu finden?

Wenn Ihr Beitrag für Beitrag Vorschläge macht, die nicht in die Praxis umsetzbar sind, dann bekommt Ihr Contra von mir.

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577127)
Ich habe vom (un-)lizensierten Radsport geschrieben, da Captain im Radsport unterwegs ist und nicht im Triathlon.

Den Captain interessieren auch Laufwettkämpfe, Duathlons und Triathlons. Aber warum fragst Du ihn nicht, bevor Du das als Argument nutzt?

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577127)
aus Berlin.

Den Ort würde ich nicht heranziehen und er ist z.B. in Österreich auch nicht angegeben:
https://www.nada.at/de/recht/suspendierungen-sperren

Loretta2.0 10.01.2021 22:35

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1577013)
Es ist doch nicht meine Aufgabe, mir die Details für ein mögliches Kontrollsystem zum Abgleich von Startlisten und gesperrten Athleten zu überlegen. Ich weiß nicht einmal, ob dieses Problem in der Praxis überhaupt existiert. Ich habe da meine Zweifel. Versuchen tatsächlich viele gesperrte Sportler trotzdem zu starten? Aber falls ja und wenn der Nada Antidoping wichtig ist, dann muss sie da eben kreativ werden. Es gibt doch so viele Möglichkeiten heute. Vielleicht auch über eine Nada-App: Wer starten will, muss die Erlaubnis über eine App belegen. Oder zur Not eben:



Ja, warum nicht? Dann muss man eben dran denken. Ich finde diese Aufgabe für jeden Starter überschau- und machbar.



Du meinst, ob ich es fair finde, dass der Doper die Platzierung, die Preise, die Ehre mitnimmt, ohne je in Gefahr zu laufen, dass sein Name öffentlich wird?
Nein, das finde ich nicht fair. Trotzdem würde ich einen Doper nicht als eine Gefahr für die Öffentlichkeit sehen und eine öffentliche Anprangerung und Ächtung kann schon schwerste Folgen für den Betroffenen haben. Darum ging es. Manche Leute muss man vielleicht auch vor sich selbst schützen. Ein gut kontrolliertes Startverbot, gerne im Wiederholungsfall auch viele Jahre, würde das gewährleisten.



Ok, akzeptiert. Für mich unvorstellbar, aber du hast vermutlich Recht.



Von knapp verpassten und schließlich doch erreichten Hawaii-Qualis kann ich dir ein Liedchen singen. Kann gut sein, dass mich ein Doper hier betrogen hat und ich mich umsonst abgerackert habe bis zum Umfallen. Vielleicht wäre ich auch unversöhnlicher, wenn ich die Quali schließlich nicht doch geholt hätte. Selbstverständlich bin ich der Meinung, dass kein gedopter Sportler je an einer Startlinie stehen darf. Ich denke doch, da haben wir die gleichen Prioritäten.

Ich denke mit dem Abstand von fast drei Jahrzehnten heute nur: Wenn ich für jeden Mist, den ich mit 18 oder 20 gemacht habe, öffentlich angeprangert worden wäre - nein, dass wäre nicht gut gewesen.

Ja klar, JEDER hat mal mehr oder weniger Mist gebaut und ist glücklicherweise um die Konsequenzen rum gekommen, das waren dann aber doch eher spontane Sachen die nicht geplant wurden und dauerhaft Standard wurden.
Deshalb gibt es ja dann auch bei solchen Dingen Strafen, die nicht im Polizeilichen Führungszeugnis festgehalten werden oder wenn es andere Personen geschädigt hat z.B. auf Bewährung ausgesetzt werden.
Doping wird aber geplant, man schafft sich das Zeug an um sich einen Vorteil gegenüber anderen zu holen, die man mit diesem Verhalten betrügt/schädigt. Da ist ein Vorsatz dabei.
Ich schätze Dich als Person, denn für Dich ist diese Denke nicht nachvollziehbar, Du scheinst dann diese "Erfolge" für Dich selber nicht kzeptabel zu finden und das zeugt von einer fairen und guten Einstellung gegenüber Dir selbst und anderen.
Ich habe aber auch andere Personen kennengelernt, die eben die von mir genannten Rechtfertigungen für den Gebrauch von Doping hatten, Personen, die ansosnten ganz nett und witzig schienen und wo ich diese Haltung nicht in Einklang mit der restlichen Person bringen konnte.
Das "Anprangern", wird hier oft genannt und jetzt frage ich mal die, die diesen Begriff hier benutzt haben um gegen die Veröffentlichung der Doping Urteile zu argumentieren:
Wie oft habt ihr in der NADA Liste nach den Dopingfällen geschaut, sofern ihr überhaupt geschaut habt? Sagen wir mal in den letzten 5 Jahren.
Das gibt nämlich aufschluss darüber, ob ihr euch überhaupt für die Personen die dopen und das Dopinggeschehen kümmert.
(Ich tippe mal darauf, dass die Anzahl der Interessierten eher sehr, sehr gering ist.)
Und nun noch einen Schritt weiter:
Wie viele von diesen Personen habt ihr dann persönlich mal getroffen und hättet dann verunglimpfen können?
Und die letzte Frage: habt ihr das dann auch gemacht?
Oder habt ihr euch nur über die Person geärgert, Gedanken zum warum ders Dopings, Gedanken zu den Personen, die von diesem Doper um die Platzierung gebracht worden sind gemacht?
Oder habt ihr euch mit den drei Fragen von mir bis dato nie auseinandergesetzt und seid trotzdem der Meinung, dass die Ausführung des WADA Codes nicht in Ordnung ist und eine Stigmatisierung und ein an den Pranger stellen darstellt?

Und jetzt bin ich mal auf ehrliche Antworten gespannt...;)

Adept 10.01.2021 22:42

Zitat:

Zitat von Loretta2.0 (Beitrag 1577184)
Ja klar, JEDER hat mal mehr oder weniger Mist gebaut und ist glücklicherweise um die Konsequenzen rum gekommen, das waren dann aber doch eher spontane Sachen die nicht geplant wurden und dauerhaft Standard wurden.
Deshalb gibt es ja dann auch bei solchen Dingen Strafen, die nicht im Polizeilichen Führungszeugnis festgehalten werden oder wenn es andere Personen geschädigt hat z.B. auf Bewährung ausgesetzt werden.
Doping wird aber geplant, man schafft sich das Zeug an um sich einen Vorteil gegenüber anderen zu holen, die man mit diesem Verhalten betrügt/schädigt. Da ist ein Vorsatz dabei.
Ich schätze Dich als Person, denn für Dich ist diese Denke nicht nachvollziehbar, Du scheinst dann diese "Erfolge" für Dich selber nicht kzeptabel zu finden und das zeugt von einer fairen und guten Einstellung gegenüber Dir selbst und anderen.
Ich habe aber auch andere Personen kennengelernt, die eben die von mir genannten Rechtfertigungen für den Gebrauch von Doping hatten, Personen, die ansosnten ganz nett und witzig schienen und wo ich diese Haltung nicht in Einklang mit der restlichen Person bringen konnte.
Das "Anprangern", wird hier oft genannt und jetzt frage ich mal die, die diesen Begriff hier benutzt haben um gegen die Veröffentlichung der Doping Urteile zu argumentieren:
Wie oft habt ihr in der NADA Liste nach den Dopingfällen geschaut, sofern ihr überhaupt geschaut habt? Sagen wir mal in den letzten 5 Jahren.
Das gibt nämlich aufschluss darüber, ob ihr euch überhaupt für die Personen die dopen und das Dopinggeschehen kümmert.
(Ich tippe mal darauf, dass die Anzahl der Interessierten eher sehr, sehr gering ist.)
Und nun noch einen Schritt weiter:
Wie viele von diesen Personen habt ihr dann persönlich mal getroffen und hättet dann verunglimpfen können?
Und die letzte Frage: habt ihr das dann auch gemacht?
Oder habt ihr euch nur über die Person geärgert, Gedanken zum warum ders Dopings, Gedanken zu den Personen, die von diesem Doper um die Platzierung gebracht worden sind gemacht?
Oder habt ihr euch mit den drei Fragen von mir bis dato nie auseinandergesetzt und seid trotzdem der Meinung, dass die Ausführung des WADA Codes nicht in Ordnung ist und eine Stigmatisierung und ein an den Pranger stellen darstellt?

Und jetzt bin ich mal auf ehrliche Antworten gespannt...;)

Loretta, wenn es kaum jemanden interessiert, warum sollte man das Datenschutzrecht persönlicher Daten deswegen aushebeln? Welchen triftigen Grund haben denn die ganz wenigen Leute, die es interessiert?

captain hook 11.01.2021 11:06

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577186)
Loretta, wenn es kaum jemanden interessiert, warum sollte man das Datenschutzrecht persönlicher Daten deswegen aushebeln? Welchen triftigen Grund haben denn die ganz wenigen Leute, die es interessiert?

Welche schlimmen persönlichen Daten sind Deiner Meinung nach denn eigentlich betroffen von der Veröffentlichung wenn man sie auf den reinen Sachverhalt reduziert?

Max Mustermann vom Musterverein 0815 darf wegen Dopings bis in 2 Jahren nicht mehr mitspielen.

Wo siehst Du zB einen Unterschied zu

Max Mustermann vom Musterverein 0815 darf wegen absichtlichen, groben Foulspiels bis in 2 Jahren nicht mehr mitspielen?

Und warum gibt es das eine in jedem Spielbericht zu lesen und warum ist das andere etwas, wofür auch hier in der Diskussion Vergleiche bis hin in die hässlichsten Abgründe gezogen werden und das Leben des Genannten bis in alle Tage als verbrannt gilt.

Es ist interessant für die Leute die in einem Rennen mit dem standen, der sie um einen Platz, das Ergebnis, die Prämie, die Hawaiiquali etc betrogen hat.

Es ist spannend für Veranstalter bei denen er nach der Suspendierung noch gestartet ist und für die Veranstalter, die Ergebnisse und Prämienauszahlungen ggfls. zu korrigieren haben.

Es ist für alle Veranstalter spannend, bei denen der/die Gesperrte versucht zu starten trotz seiner Sperre, weil das ggfls Folgen darauf hat, dass die Sperre von neuem beginnt. Aus dem selben Grund und weil man von Starts unter falschen Namen ausgehen kann ist es auch spannend, dass interessierte Kollegen deshalb informiert sein.

Es ist für potentielle Sponsoren interessant, für Vereine...

Es ist auch für jeden interessant, der plant mit so jemanden zusammenzuarbeiten, weil das nämlich im sportlichen Zusammenhang untersagt ist.

Man kann also feststellen, dass Transparenz über Dopingfälle unabdingbar ist, auch im Bezug auf andere damit im Zusammenhang stehender Regeln.

Wie gesagt... Details... darüber kann man sicher streiten. Den reinen Fakt, dass eine Sperre von dann bis dann wegen des Regelverstoßes Doping besteht erscheint mir nicht nur im Vergleich zum betriebenen Aufwand der sauberen Kollegen und des Systems an sich, sondern auch im Zusammenhang mit damit in Verbindung stehenden Regeln unabdingbar.

Im Übrigen hat jeder Lizenznehmer und jeder der an einer Veranstaltung gemäß Nada / Wada Bestimmungen teilnimmt den AntidopingCode unterschrieben. In diesem ist geregelt, dass Dopingverstöße veröffentlicht werden. Soviel also zu allen die hier aufschreien, was für eine seltsame Rechtsvorstellung die haben, die Transparenz fordern. Diesem Passus stimmt jeder zu, der an so gut wie jeder organisierten Sportveranstaltung teilnimmt. Interessantes Rechtsverständnis also, so darauf zu reagieren. Als einer der wenigen Verbände weltweit sieht lediglich die Nada hier einen Konflikt mit dem nationalen Datenschutz, weshalb sie den Wada Antidopingcode in diesem Punkt derzeit nicht erfüllt. Grundsätzlich unterschrieben haben ihn trotzdem alle. Ihr erteilt also eure Zustimmung zur Veröffentlichung. :Blumen:

Loretta2.0 11.01.2021 11:43

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577186)
Loretta, wenn es kaum jemanden interessiert, warum sollte man das Datenschutzrecht persönlicher Daten deswegen aushebeln? Welchen triftigen Grund haben denn die ganz wenigen Leute, die es interessiert?

Lieber Adept.
Erstmal: Schade, dass Du es nicht geschafft hast auf meine Fragen zu antworten.
Ich werde Dir aber trotzdem gerne Deine beantworten, in der Hoffnung, dass Du auch dann meine Fragen beantwortest, sonst ist es keine wirkliche Diskussion und das sollte es doch sein. Und es war von mir keine rhetorische Frage;) .
Das Datenschutzrecht persönlicher Daten betrifft beim WADA Code die namentliche Nennung des überführten Dopingsünders/ Dopers.
Diese ist interessant für Veranstalter um gesperrten Personen den Zugang zu den WK zu verwehren und damit die anderen Sportler zu schützen, bzw. auch das Ansehen ihrer Veranstaltung zu wahren. Gerade die Möglicheit, dass Doper unberechtigt am WK teilnehmen, womöglich auch noch Platzierungen mit den entsprechenden Leistungen und Ehrungen unberechtigt erringen sorgt bei dem Rest der Teilnehmer (vor allem derjenigen, die dann auf diese Ehrungen verzichten müssen)zu Ärger, Frustration und Diskussionen in sozialen Medien. Es geht auch um soziale Gerechtigkeit wenn Du so willst.
Und was für ein Signal sendet so eine Möglichkeit an den Rest der sauberen Sportler und auch an die potentiellen Doper?
Interessant ist es für Personen die in der Doping Prävention arbeiten um zu sehen, welche Strukturen, Personengruppen, Sportarten, etc. aktuell sind. Und damit ihre Dopingprävention abzustimmen.
Transparenz ist wichtig um Vertrauen in ein System zu schaffen, denn sonst wird dieses system nicht ernst genommen, weder von Tätern, noch von Opfern.
Gerne werden von den Medien die "anderen" Länder als Dopingorte präsentiert und gleichzeitig auf die (angeblich) wenigen Dopingfälle unserer Bundesrepublik behandelt. Es wäre schön und fair zu sehen, ob das wirklich so ist, oder hier etwas verschwiegen oder schöngeredet wird.
Man kann sich natürlich über Korruption in den Nachbarländern wunderbar ereifern, aber selber hält man dann doch lieber die Fälle und Zahlen künstlich klein, bzw. zeigt das Ausmaß gar nicht, das ist unehrlich und schützt vor allem die Täter.
Einige wenige, die sich in dem Bereich der Platzierungen und Qualifikationen bewegen werden sicher auch persönliches Interesse haben zu erfahren, ob die Personen vor ihnen gedopt waren oder nicht.
Du siehst es hoffentlich jetzt auch so, dass es viele gute Gründe für Transparenz gibt.
Dass es immer wieder mal jemanden geben wird, der als "Troll" solche Listen einsieht und dann sich als wenig menschlich, fair und sozial mit seinem Verhalten outet ist leider so, ich glaube aber, dass der Prozentsatz verschwinndend gering ist. Ich hoffe damit Deine Frage beantwortet zu haben und bin nun gespannt auf Deine Antwort:Cheese: .

gaehnforscher 11.01.2021 12:15

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1577237)
Welche schlimmen persönlichen Daten sind Deiner Meinung nach denn eigentlich betroffen von der Veröffentlichung wenn man sie auf den reinen Sachverhalt reduziert?

Max Mustermann vom Musterverein 0815 darf wegen Dopings bis in 2 Jahren nicht mehr mitspielen.

Wo siehst Du zB einen Unterschied zu

Max Mustermann vom Musterverein 0815 darf wegen absichtlichen, groben Foulspiels bis in 2 Jahren nicht mehr mitspielen?

Und warum gibt es das eine in jedem Spielbericht zu lesen und warum ist das andere etwas, wofür auch hier in der Diskussion Vergleiche bis hin in die hässlichsten Abgründe gezogen werden und das Leben des Genannten bis in alle Tage als verbrannt gilt.

Es ist interessant für die Leute die in einem Rennen mit dem standen, der sie um einen Platz, das Ergebnis, die Prämie, die Hawaiiquali etc betrogen hat.

Es ist spannend für Veranstalter bei denen er nach der Suspendierung noch gestartet ist und für die Veranstalter, die Ergebnisse und Prämienauszahlungen ggfls. zu korrigieren haben.

Es ist für alle Veranstalter spannend, bei denen der/die Gesperrte versucht zu starten trotz seiner Sperre, weil das ggfls Folgen darauf hat, dass die Sperre von neuem beginnt. Aus dem selben Grund und weil man von Starts unter falschen Namen ausgehen kann ist es auch spannend, dass interessierte Kollegen deshalb informiert sein.

Es ist für potentielle Sponsoren interessant, für Vereine...

Es ist auch für jeden interessant, der plant mit so jemanden zusammenzuarbeiten, weil das nämlich im sportlichen Zusammenhang untersagt ist.

Man kann also feststellen, dass Transparenz über Dopingfälle unabdingbar ist, auch im Bezug auf andere damit im Zusammenhang stehender Regeln.

Wie gesagt... Details... darüber kann man sicher streiten. Den reinen Fakt, dass eine Sperre von dann bis dann wegen des Regelverstoßes Doping besteht erscheint mir nicht nur im Vergleich zum betriebenen Aufwand der sauberen Kollegen und des Systems an sich, sondern auch im Zusammenhang mit damit in Verbindung stehenden Regeln unabdingbar.

Im Übrigen hat jeder Lizenznehmer und jeder der an einer Veranstaltung gemäß Nada / Wada Bestimmungen teilnimmt den AntidopingCode unterschrieben. In diesem ist geregelt, dass Dopingverstöße veröffentlicht werden. Soviel also zu allen die hier aufschreien, was für eine seltsame Rechtsvorstellung die haben, die Transparenz fordern. Diesem Passus stimmt jeder zu, der an so gut wie jeder organisierten Sportveranstaltung teilnimmt. Interessantes Rechtsverständnis also, so darauf zu reagieren. Als einer der wenigen Verbände weltweit sieht lediglich die Nada hier einen Konflikt mit dem nationalen Datenschutz, weshalb sie den Wada Antidopingcode in diesem Punkt derzeit nicht erfüllt. Grundsätzlich unterschrieben haben ihn trotzdem alle. Ihr erteilt also eure Zustimmung zur Veröffentlichung. :Blumen:

Dazu findet gerade in einer Spielsportart so ein Regelverstoß sehr häufig ja in einer ziemlich emotionalen Situation und aus dem Affekt heraus statt, wenn auch sicher nicht immer. So gesehen sollten dann ja (theoretisch) dort die Daten der Sportler noch viel eher geschützt werden, damit diese nicht für irgend etwas abgestempelt werden, was evtl. gar nicht ihrem naturell entspricht.

Doping dürfte dagegen ja eher selten eine Affekthandlung gewesen sein.

Rälph 11.01.2021 13:12

Zitat:

Zitat von Loretta2.0 (Beitrag 1577184)
Wie oft habt ihr in der NADA Liste nach den Dopingfällen geschaut, sofern ihr überhaupt geschaut habt? Sagen wir mal in den letzten 5 Jahren.
Das gibt nämlich aufschluss darüber, ob ihr euch überhaupt für die Personen die dopen und das Dopinggeschehen kümmert.
(Ich tippe mal darauf, dass die Anzahl der Interessierten eher sehr, sehr gering ist.)
Und nun noch einen Schritt weiter:
Wie viele von diesen Personen habt ihr dann persönlich mal getroffen und hättet dann verunglimpfen können?
Und die letzte Frage: habt ihr das dann auch gemacht?
Oder habt ihr euch nur über die Person geärgert, Gedanken zum warum ders Dopings, Gedanken zu den Personen, die von diesem Doper um die Platzierung gebracht worden sind gemacht?
Oder habt ihr euch mit den drei Fragen von mir bis dato nie auseinandergesetzt und seid trotzdem der Meinung, dass die Ausführung des WADA Codes nicht in Ordnung ist und eine Stigmatisierung und ein an den Pranger stellen darstellt?

Und jetzt bin ich mal auf ehrliche Antworten gespannt...;)

Ich habe ja bereits ganz am Anfang zu öffentlichen Listen geschrieben:

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1576761)
Interessant allemal und im Profibereich vielleicht auch angebracht.
Trotzdem: So aus dem Bauch heraus finde ich, im Amateurbereich geht das zu weit. Das hat das Potential, um Existenzen auf die eine oder andere Art zu zerstören.

Dies zeigt dir: Ich habe mich mit diesem speziellen Bereich bisher nicht wirklich beschäftigt. Vielleicht würde ich bei intensiver Auseinandersetzung auch zu den gleichen Schlüssen kommen wie du.

Um deine Frage zu beantworten:
- Ich habe noch nie irgendwelche derartigen Listen ge- oder durchsucht.
- Würde ein persönlicher Sportfreund gedopt haben, dann würde ich mich vermutlich aus reiner Enttäuschung von dieser Person abwenden. Bei allen anderen ist es mir nur wichtig, dass sie nicht mehr starten dürfen.

Matthias75 11.01.2021 13:38

Zitat:

Zitat von Loretta2.0 (Beitrag 1576852)
Ich habe es nrgendwo erlebt, dass Doper stigmatisiert wurden, weder bei den Profis, noch bei den Amateuren.
Auch nicht bei Ullrich, der nie Reue gezeigt hat oder ehrlich war. Die Ulle Fans sind noch reichlich vorhanden, die wenigsten wollen nichts mit ihm zu tun haben.

Ullrich ist ein schlechtes Beispiel in deinem Sinne. Der bekommt doch seit Jahren keinen Fuß mehr richtig auf den Boden. In der Öffentlichkeit ist der doch kaum noch zu sehen, wenn er nicht gerade betrunken Zoff mit seinem Nachbarn anfängt.

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1576886)
Wie sollen denn Veranstalter wissen, wen sie nicht starten lassen dürfen, wenn die Namen nicht öffentlich sind?

Zitat:

Zitat von Rälph (Beitrag 1576916)
Es müsste für Veranstalter die Möglichkeit, vielleicht auch die Plicht geben, die Startlisten durch die Nada checken zu lassen. Das kann ja so schwer nicht sein.

Zitat:

Zitat von Loretta2.0 (Beitrag 1576950)
Deine erste Aussage soll wohl ein Witz sein?
Die NADA soll jede Woche hunderte von Startlisten checken? Von jedem WK in jeder Sportart? Denk bitte nochmal nach...

Nein, aber die NADA könnte eine Möglichkeit schaffen, damit der Veranstalter/Verein etc. dies auf einfache Weise checken kann.

Wie schon geschrieben:

- Portal/Datenbank, das/die für registrierte Benutzer (Veranstalter Vereine) zugänglich ist.
- Startliste kann dann in einem standardisierten Format an das Portal/die Datenbank gesendet und mit einer Liste der aktuell gesperrten Personen abgeglichen werden.

Einziger Aufwand für die NADA:
- Pflege der Dopingsünder-Datenbank (muss sie sowieso machen)
- Verwaltung der Zugangsdaten, damit nur berichtigte Nutzer Zugang haben.
- geg. zusätzlicher Aufwand, falls einzelne Sportler über eine Einzelanfrage gecheckt werden sollen (z.B. wenn persönlicher Betreuer geprüft werden soll).

M.

captain hook 11.01.2021 14:14

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1577275)
Ullrich ist ein schlechtes Beispiel in deinem Sinne. Der bekommt doch seit Jahren keinen Fuß mehr richtig auf den Boden. In der Öffentlichkeit ist der doch kaum noch zu sehen, wenn er nicht gerade betrunken Zoff mit seinem Nachbarn anfängt.







Nein, aber die NADA könnte eine Möglichkeit schaffen, damit der Veranstalter/Verein etc. dies auf einfache Weise checken kann.

Wie schon geschrieben:

- Portal/Datenbank, das/die für registrierte Benutzer (Veranstalter Vereine) zugänglich ist.
- Startliste kann dann in einem standardisierten Format an das Portal/die Datenbank gesendet und mit einer Liste der aktuell gesperrten Personen abgeglichen werden.

Einziger Aufwand für die NADA:
- Pflege der Dopingsünder-Datenbank (muss sie sowieso machen)
- Verwaltung der Zugangsdaten, damit nur berichtigte Nutzer Zugang haben.
- geg. zusätzlicher Aufwand, falls einzelne Sportler über eine Einzelanfrage gecheckt werden sollen (z.B. wenn persönlicher Betreuer geprüft werden soll).

M.

Ullrich ist finanziell immer noch ganz gut aufgestellt, oder? Würde er vielleicht weniger für sein eigenes öffentliches Bild tun, wäre es vielleicht ein bisschen schöner für ihn selbst.

Dann Check mal den Wada Code und wer da dann alles ein berechtigtes Interesse hat und wie groß der Aufwand der Nada wäre die alle festzustellen und die Berechtigung festzustellen... Da hätten die aber gut zu tun denke ich. Deren Budget ist übrigens extrem überschaubar und wurde in der Vergangenheit trotzdem immer weiter reduziert. AntiDoping ist out.

Zumal der im Wada Code festgelegten Transparenz dann immer noch nicht genüge getan wurde.

Ich gehe davon aus, dass ihr die entsprechenden Unterlagen alle gelesen habt und kennt?!

https://www.nada.de/fileadmin/user_u...021_NADC21.pdf

Es gibt ja ein weites Feld was der positiv Getestete nicht mehr darf, was andere nicht mehr mit ihm dürfen, was Veranstaltungen dürfen/müssen usw.

Adept 11.01.2021 14:33

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1577237)
Welche schlimmen persönlichen Daten sind Deiner Meinung nach denn eigentlich betroffen von der Veröffentlichung wenn man sie auf den reinen Sachverhalt reduziert?

Max Mustermann vom Musterverein 0815 darf wegen Dopings bis in 2 Jahren nicht mehr mitspielen.

Wo siehst Du zB einen Unterschied zu

Max Mustermann vom Musterverein 0815 darf wegen absichtlichen, groben Foulspiels bis in 2 Jahren nicht mehr mitspielen?

Und warum gibt es das eine in jedem Spielbericht zu lesen und warum ist das andere etwas, wofür auch hier in der Diskussion Vergleiche bis hin in die hässlichsten Abgründe gezogen werden und das Leben des Genannten bis in alle Tage als verbrannt gilt.

Es ist interessant für die Leute die in einem Rennen mit dem standen, der sie um einen Platz, das Ergebnis, die Prämie, die Hawaiiquali etc betrogen hat.

Es ist spannend für Veranstalter bei denen er nach der Suspendierung noch gestartet ist und für die Veranstalter, die Ergebnisse und Prämienauszahlungen ggfls. zu korrigieren haben.

Es ist für alle Veranstalter spannend, bei denen der/die Gesperrte versucht zu starten trotz seiner Sperre, weil das ggfls Folgen darauf hat, dass die Sperre von neuem beginnt. Aus dem selben Grund und weil man von Starts unter falschen Namen ausgehen kann ist es auch spannend, dass interessierte Kollegen deshalb informiert sein.

Es ist für potentielle Sponsoren interessant, für Vereine...

Es ist auch für jeden interessant, der plant mit so jemanden zusammenzuarbeiten, weil das nämlich im sportlichen Zusammenhang untersagt ist.

Man kann also feststellen, dass Transparenz über Dopingfälle unabdingbar ist, auch im Bezug auf andere damit im Zusammenhang stehender Regeln.

Wie gesagt... Details... darüber kann man sicher streiten. Den reinen Fakt, dass eine Sperre von dann bis dann wegen des Regelverstoßes Doping besteht erscheint mir nicht nur im Vergleich zum betriebenen Aufwand der sauberen Kollegen und des Systems an sich, sondern auch im Zusammenhang mit damit in Verbindung stehenden Regeln unabdingbar.

Im Übrigen hat jeder Lizenznehmer und jeder der an einer Veranstaltung gemäß Nada / Wada Bestimmungen teilnimmt den AntidopingCode unterschrieben. In diesem ist geregelt, dass Dopingverstöße veröffentlicht werden. Soviel also zu allen die hier aufschreien, was für eine seltsame Rechtsvorstellung die haben, die Transparenz fordern. Diesem Passus stimmt jeder zu, der an so gut wie jeder organisierten Sportveranstaltung teilnimmt. Interessantes Rechtsverständnis also, so darauf zu reagieren. Als einer der wenigen Verbände weltweit sieht lediglich die Nada hier einen Konflikt mit dem nationalen Datenschutz, weshalb sie den Wada Antidopingcode in diesem Punkt derzeit nicht erfüllt. Grundsätzlich unterschrieben haben ihn trotzdem alle. Ihr erteilt also eure Zustimmung zur Veröffentlichung. :Blumen:

Zitat:

Zitat von Loretta2.0 (Beitrag 1577245)
Lieber Adept.
Erstmal: Schade, dass Du es nicht geschafft hast auf meine Fragen zu antworten.
Ich werde Dir aber trotzdem gerne Deine beantworten, in der Hoffnung, dass Du auch dann meine Fragen beantwortest, sonst ist es keine wirkliche Diskussion und das sollte es doch sein. Und es war von mir keine rhetorische Frage;) .
Das Datenschutzrecht persönlicher Daten betrifft beim WADA Code die namentliche Nennung des überführten Dopingsünders/ Dopers.
Diese ist interessant für Veranstalter um gesperrten Personen den Zugang zu den WK zu verwehren und damit die anderen Sportler zu schützen, bzw. auch das Ansehen ihrer Veranstaltung zu wahren. Gerade die Möglicheit, dass Doper unberechtigt am WK teilnehmen, womöglich auch noch Platzierungen mit den entsprechenden Leistungen und Ehrungen unberechtigt erringen sorgt bei dem Rest der Teilnehmer (vor allem derjenigen, die dann auf diese Ehrungen verzichten müssen)zu Ärger, Frustration und Diskussionen in sozialen Medien. Es geht auch um soziale Gerechtigkeit wenn Du so willst.
Und was für ein Signal sendet so eine Möglichkeit an den Rest der sauberen Sportler und auch an die potentiellen Doper?
Interessant ist es für Personen die in der Doping Prävention arbeiten um zu sehen, welche Strukturen, Personengruppen, Sportarten, etc. aktuell sind. Und damit ihre Dopingprävention abzustimmen.
Transparenz ist wichtig um Vertrauen in ein System zu schaffen, denn sonst wird dieses system nicht ernst genommen, weder von Tätern, noch von Opfern.
Gerne werden von den Medien die "anderen" Länder als Dopingorte präsentiert und gleichzeitig auf die (angeblich) wenigen Dopingfälle unserer Bundesrepublik behandelt. Es wäre schön und fair zu sehen, ob das wirklich so ist, oder hier etwas verschwiegen oder schöngeredet wird.
Man kann sich natürlich über Korruption in den Nachbarländern wunderbar ereifern, aber selber hält man dann doch lieber die Fälle und Zahlen künstlich klein, bzw. zeigt das Ausmaß gar nicht, das ist unehrlich und schützt vor allem die Täter.
Einige wenige, die sich in dem Bereich der Platzierungen und Qualifikationen bewegen werden sicher auch persönliches Interesse haben zu erfahren, ob die Personen vor ihnen gedopt waren oder nicht.
Du siehst es hoffentlich jetzt auch so, dass es viele gute Gründe für Transparenz gibt.
Dass es immer wieder mal jemanden geben wird, der als "Troll" solche Listen einsieht und dann sich als wenig menschlich, fair und sozial mit seinem Verhalten outet ist leider so, ich glaube aber, dass der Prozentsatz verschwinndend gering ist. Ich hoffe damit Deine Frage beantwortet zu haben und bin nun gespannt auf Deine Antwort:Cheese: .

Wir werden das Problem nicht lösen können, wir bewerten den Sachverhalt unterschiedlich, da gibt es meiner Meinung nach kein "richtig" und kein "falsch".

Ich erachte es als wichtiger, den Verurteilten vor weiteren gesellschaftlichen "Strafen" über die gerichtliche Strafe hinaus zu schützen und ihm eine zweite Chance zu vereinfachen. Für die Schäden, die er anderen zugeführt hat, weil er schneller im Ziel war, wie zB. eine 20-EUR Gewinnpämie, einen Wein oder aber auch einen Startplatz auf Hawaii erschummelt oder einem den Podestplatz weggenommen hat, hat er schon gebüsst.

Die Startkontrolle kann auch anonym erfolgen und ist auch mit Klarnamen (viele Peter Müller) nicht eindeutig machbar.

Sorry, ich habe gerade nicht so viel Zeit, um auf jeden Punkt einzugehen. Widme mich in meiner freien Zeit eher meinem eigentlichen Steckenpferd, der Leistungssteigerung auf LEGALEM Wege -> der Trainingslehre. :Blumen:

captain hook 11.01.2021 14:40

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577297)
Wir werden das Problem nicht lösen können, wir bewerten den Sachverhalt unterschiedlich, da gibt es meiner Meinung nach kein "richtig" und kein "falsch".

Ich erachte es als wichtiger, den Verurteilten vor weiteren gesellschaftlichen "Strafen" über die gerichtliche Strafe hinaus zu schützen und ihm eine zweite Chance zu vereinfachen. Für die Schäden, die er anderen zugeführt hat, weil er schneller im Ziel war, wie zB. eine 20-EUR Gewinnpämie, einen Wein oder aber auch einen Startplatz auf Hawaii erschummelt oder einem den Podestplatz weggenommen hat, hat er schon gebüsst.

Die Startkontrolle kann auch anonym erfolgen und ist auch mit Klarnamen (viele Peter Müller) nicht eindeutig machbar.

Sorry, ich habe gerade nicht so viel Zeit, um auf jeden Punkt einzugehen. Widme mich in meiner freien Zeit eher meinem eigentlichen Steckenpferd, der Leistungssteigerung auf LEGALEM Wege -> der Trainingslehre. :Blumen:

Wir brauchen da ja auch eigentlich nichts zu lösen. Weil wir alle unterschreiben, dass wir mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Siehe Wada Code.

Adept 11.01.2021 14:55

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1577305)
Wir brauchen da ja auch eigentlich nichts zu lösen. Weil wir alle unterschreiben, dass wir mit der Veröffentlichung einverstanden sind. Siehe Wada Code.

Hast du denn mal bei der Nada nachgehakt, warum sie nicht die Klarnamen veröffentlichen, obwohl jeder zugestimmt hat? Wäre doch auch mal interessant, ihre Meinung dazu zu hören.

captain hook 11.01.2021 15:23

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577310)
Hast du denn mal bei der Nada nachgehakt, warum sie nicht die Klarnamen veröffentlichen, obwohl jeder zugestimmt hat? Wäre doch auch mal interessant, ihre Meinung dazu zu hören.

Du warst ja oben sehr schnell dabei mich etwas persönlich in eine Heulsusenecke (Opferrolle) schieben zu wollen... ich bin mir nicht so ganz sicher, ob ich nicht einfach auch davon ausgehen sollte, dass jemand der so eine starke Meinung hat vielleicht die betreffenden Regeln doch selber kennen und lesen sollte. :bussi: Zumal ich sie sogar verlinkte hatte.

Aber im Sinne der von mir geschätzten offenen Diskussion hier der Textauszug aus der Nada-Ableitung zum WadaCode. Die Nada macht halt nicht wie vereinbart und wird darauf bezogen nicht angesch:ssen (siehe Kommentar in kursiv). Offenbar gelten bei uns andere Anforderungen an den Datenschutz als im Rest der Welt. Ich habe grade extra auf die Rückseite meiner Lizenz geschaut, da wird mit Unterschrift ausdrücklich die Anerkennung des Nada UND Wada Codes bestätigt.

Das Lesen des Restes der dortigen Regelungen gibt dann auch Aufschluss darüber, dass doch eine ganze Reihe an Personen im Zusammenhang mit einem Dopingvergehen Dinge zu tun und oder zu unterlassen haben und deshalb durchaus ein berechtigtes Interesse haben.

Spannend dann auch die Ziele und die Abstimmungen die zB mit der UNESCO getroffen wurden etc.

Die Nada hat ja übrigens mal veröffentlicht und tut es jetzt halt nicht mehr. Wobei sie in meinen Augen als sie veröffentlicht hat wesentlich mehr veröffentlicht hat, als sie hätte müssen.

Quelle: https://www.nada.de/fileadmin/user_u...021_NADC21.pdf

14.3 Information der Öffentlichkeit
14.3.1 Nachdem der*die
Athlet*in oder die andere Person gemäß
des
International Standard for Results Management/Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren sowie der zuständige internationale Sportfachverband und die WADA

ARTIKEL 14
87
benachrichtigt wurden, darf die NADA die Identität eines*r Athleten*in oder einer anderen Person , dem*der von einer Anti-Doping-Organisation vorgeworfen wird, gegen Anti-DopingBestimmungen verstoßen zu haben, die Verbotene Substanz
oder die Verbotene Methode und die Art des Verstoßes und eine Vorläufige Suspendierung des*der Athleten*in oder der anderen Person veröffentlichen.
14.3.2 Spätestens zwanzig (20) Tage nach der Entscheidung des Disziplinarorgans oder einer Rechtsbehelfsinstanz gemäß Artikel 13.2.1 oder 13.2.2, oder wenn auf einen solchen Rechtsbehelf oder auf die Durchführung eines Disziplinarverfahrens verzichtet wurde oder gegen die Behauptung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen nicht auf andere Weise rechtzeitig Widerspruch eingelegt wurde oder die Angelegenheit gemäß Artikel 10.8 beendet wurde oder eine neue Sperre
oder Verwarnung gemäß Artikel 10.14.3 verhängt wurde, muss die NADA die Entscheidung veröffentlichen und dabei grundsätzlich Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des*der Athleten*in oder der anderen Person , der*die den Verstoß begangen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie (falls zutreffend) zu den Konsequenzen machen.
[Kommentar zu Artikel 14.3.2: Soweit die Veröffentlichung gemäß Artikel 14.3.2 gegen geltendes, nationales (Datenschutz-)Recht verstoßen würde, wird die NADA , wenn sie auf die Veröffentlichung ganz oder teilweise verzichtet, nicht wegen Non-Compliance belangt, wie in Artikel 4.1 des International Standard
for the Protection of Privacy and Personal Information festgelegt ist.]

Adept 11.01.2021 15:40

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1577319)
Du warst ja oben sehr schnell dabei mich etwas persönlich in eine Heulsusenecke (Opferrolle) schieben zu wollen... ich bin mir nicht so ganz sicher, ob ich nicht einfach auch davon ausgehen sollte, dass jemand der so eine starke Meinung hat vielleicht die betreffenden Regeln doch selber kennen und lesen sollte. :bussi: Zumal ich sie sogar verlinkte hatte.

Aber im Sinne der von mir geschätzten offenen Diskussion hier der Textauszug aus der Nada-Ableitung zum WadaCode. Die Nada macht halt nicht wie vereinbart und wird darauf bezogen nicht angesch:ssen (siehe Kommentar in kursiv). Offenbar gelten bei uns andere Anforderungen an den Datenschutz als im Rest der Welt. Ich habe grade extra auf die Rückseite meiner Lizenz geschaut, da wird mit Unterschrift ausdrücklich die Anerkennung des Nada UND Wada Codes bestätigt.

Das Lesen des Restes der dortigen Regelungen gibt dann auch Aufschluss darüber, dass doch eine ganze Reihe an Personen im Zusammenhang mit einem Dopingvergehen Dinge zu tun und oder zu unterlassen haben und deshalb durchaus ein berechtigtes Interesse haben.

Spannend dann auch die Ziele und die Abstimmungen die zB mit der UNESCO getroffen wurden etc.

Die Nada hat ja übrigens mal veröffentlicht und tut es jetzt halt nicht mehr. Wobei sie in meinen Augen als sie veröffentlicht hat wesentlich mehr veröffentlicht hat, als sie hätte müssen.

Quelle: https://www.nada.de/fileadmin/user_u...021_NADC21.pdf

14.3 Information der Öffentlichkeit
14.3.1 Nachdem der*die
Athlet*in oder die andere Person gemäß
des
International Standard for Results Management/Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren sowie der zuständige internationale Sportfachverband und die WADA

ARTIKEL 14
87
benachrichtigt wurden, darf die NADA die Identität eines*r Athleten*in oder einer anderen Person , dem*der von einer Anti-Doping-Organisation vorgeworfen wird, gegen Anti-DopingBestimmungen verstoßen zu haben, die Verbotene Substanz
oder die Verbotene Methode und die Art des Verstoßes und eine Vorläufige Suspendierung des*der Athleten*in oder der anderen Person veröffentlichen.
14.3.2 Spätestens zwanzig (20) Tage nach der Entscheidung des Disziplinarorgans oder einer Rechtsbehelfsinstanz gemäß Artikel 13.2.1 oder 13.2.2, oder wenn auf einen solchen Rechtsbehelf oder auf die Durchführung eines Disziplinarverfahrens verzichtet wurde oder gegen die Behauptung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen nicht auf andere Weise rechtzeitig Widerspruch eingelegt wurde oder die Angelegenheit gemäß Artikel 10.8 beendet wurde oder eine neue Sperre
oder Verwarnung gemäß Artikel 10.14.3 verhängt wurde, muss die NADA die Entscheidung veröffentlichen und dabei grundsätzlich Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des*der Athleten*in oder der anderen Person , der*die den Verstoß begangen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie (falls zutreffend) zu den Konsequenzen machen.
[Kommentar zu Artikel 14.3.2: Soweit die Veröffentlichung gemäß Artikel 14.3.2 gegen geltendes, nationales (Datenschutz-)Recht verstoßen würde, wird die NADA , wenn sie auf die Veröffentlichung ganz oder teilweise verzichtet, nicht wegen Non-Compliance belangt, wie in Artikel 4.1 des International Standard
for the Protection of Privacy and Personal Information festgelegt ist.]

Captain, das mit der Opferrolle war vielleicht etwas too much von mir, sorry dafür. :Blumen:

Ich habs nur überflogen, aber dann kann sich die NADA auf ein nationales Datenschutzrecht berufen, warum sie nicht veröffentlicht, wie in den Bedingungen festgeschrieben.

captain hook 11.01.2021 15:48

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577324)
Captain, das mit der Opferrolle war vielleicht etwas too much von mir, sorry dafür. :Blumen:

Ich habs nur überflogen, aber dann kann sich die NADA auf ein nationales Datenschutzrecht berufen, warum sie nicht veröffentlicht, wie in den Bedingungen festgeschrieben.

Sie verstößt dagegen und wird dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. Das ist etwas anderes als entscheiden zu dürfen es einfach nicht zu tun. Und was dann den Datenschutz in D zB von dem in AT unterscheidet, warum AT veröffentlicht und D nicht... wissen wohl nur die Götter.

Derjenige, der durch seine Unterschrift den Wada Code anerkennt, unterschreibt sein Einverständnis auch zu der Veröffentlichungsregel.

Stefan 11.01.2021 15:49

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577324)
Captain, das mit der Opferrolle war vielleicht etwas too much von mir, sorry dafür. :Blumen:

Ich habs nur überflogen, aber dann kann sich die NADA auf ein nationales Datenschutzrecht berufen, warum sie nicht veröffentlicht, wie in den Bedingungen festgeschrieben.

Es wäre eine Glanzleistung, die nachfolgenden (naheliegenden) Worte bei Google.de einzugeben: "warum veröffentlicht nada namen nicht"
Der erste Treffer ist:
"Nach Auffassung der für die NADA zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (LDI NRW) ist eine Veröffentlichung des vollständigen Namens eines des Dopings überführten Athleten im öffentlich zugänglichen Internet nicht verhältnismäßig und daher unzulässig im Sinne von § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).26.01.2017"
Aber lieber jede Frage mit einer Gegenfrage beantworten.
Für aktuellere und ausführlichere Treffer müsst Ihr Google selbst bemühen.

Adept 11.01.2021 15:50

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 1577330)
Es wäre eine Glanzleistung, die nachfolgenden (naheliegenden) Worte bei Google.de einzugeben: "warum veröffentlicht nada namen nicht"
Der erste Treffer ist:
"Nach Auffassung der für die NADA zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (LDI NRW) ist eine Veröffentlichung des vollständigen Namens eines des Dopings überführten Athleten im öffentlich zugänglichen Internet nicht verhältnismäßig und daher unzulässig im Sinne von § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).26.01.2017"
Aber lieber jede Frage mit einer Gegenfrage beantworten.
Für aktuellere und ausführlichere Treffer müsst Ihr Google selbst bemühen.

Wieder unser Besserwisser hier am Werk, Junge Junge. :Huhu:

Stefan 11.01.2021 15:52

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577332)
Wieder unser Besserwisser hier am Werk, Junge Junge. :Huhu:

Sei doch froh, dass es jemand besser weiss. Statt den blöden Spruch zu bringen hättest Du mir auch für die Antwort danken können.

Adept 11.01.2021 15:52

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1577329)
Sie verstößt dagegen und wird dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. Das ist etwas anderes als entscheiden zu dürfen es einfach nicht zu tun. Und was dann den Datenschutz in D zB von dem in AT unterscheidet, warum AT veröffentlicht und D nicht... wissen wohl nur die Götter.

Derjenige, der durch seine Unterschrift den Wada Code anerkennt, unterschreibt sein Einverständnis auch zu der Veröffentlichungsregel.

Wäre dann trotzdem mal eine Frage an die NADA, warum es anders gehandhabt wird. Auch wenn ich persönlich es noch mehr anonymisieren würde, meine Meinung hab ich ja schon dargelegt.

tandem65 11.01.2021 17:38

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1577324)
Ich habs nur überflogen, aber dann kann sich die NADA auf ein nationales Datenschutzrecht berufen, warum sie nicht veröffentlicht, wie in den Bedingungen festgeschrieben.

Du kannst selbst Ärzte von Ihrer Schweigepflicht entbinden.
Weshalb sollte das bei der NADA nicht möglich sein?
Ich fände es Hilfreich wenn Du nicht so häufig komplette Posts zitierst und dann 4 Sätze als Kommentar schreibst. Das wird kein Bezug klar und der Thread unnötig aufgebläht.

NBer 11.01.2021 19:35

Was ADAMS, Melde- und Auskunftspflichten usw angeht hat mal n Rechtsprofessor gesagt "Kadersportler sind nach Gefängnisinsassen die bestüberwachten Leute bei uns".

Helmut S 12.01.2021 11:01

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1577329)
Sie verstößt dagegen und wird dafür nicht zur Rechenschaft gezogen. Das ist etwas anderes als entscheiden zu dürfen es einfach nicht zu tun. Und was dann den Datenschutz in D zB von dem in AT unterscheidet, warum AT veröffentlicht und D nicht... wissen wohl nur die Götter.

Ich denke da hast du etwas falsch verstanden.

Wenn die NADA nicht veröffentlicht, weil das gegen nationales Datenschutzrecht verstößt, wird sie nicht belangt. Diese Anmerkung zur Regel 14.3.2 ist die Handreichung um keinen Widerspruch zu nationalen gesetzlichen Regelungen zu erzeugen.

Und wie Stefan ja schon raus gefunden hat:

Zitat:

Nach Auffassung der für die NADA zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (LDI NRW) ist eine Veröffentlichung des vollständigen Namens eines des Dopings überführten Athleten im öffentlich zugänglichen Internet nicht verhältnismäßig und daher unzulässig im Sinne von § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).26.01.2017"
Ich habe das schon mehrfach gesagt im Umfeld solcher Themen: Der Sport und das Sportrecht findet nicht im rechtsfreien Raum statt. Es hat sich an die rechtsstaatlichen Vorgaben zu halten. Das gilt auch für die NADA.

Nebenbei (ich halte das wichtig für das Grundverständnis): Fairness ist kein schützenswertes, allgemeines Rechtsgut im Strafrechtskanon. Das ist ein Wert, den der Sport für sich selbst festgelegt hat und die nicht vom staatlichen Schutz für Rechtsgüter gedeckt ist. Das Anti-Doping Gesetz (das versucht hier von staatlicher Seite etwas zu schützen) hatte damit enorme Schwierigkeiten und ist seinerzeit (war das 2016?) nur ganz haarscharf an einer Nicht-Verfassungskonformität vorbeigeschrammt. Und gewichtige Argumentationen zielten damals auf den Profisport (z.B. Einkommensverlusten, Angriff auf den freien Wettbewerb und freie Berufsausübung etc.) ab. Die versuchte (und akzeptierte) Argumentation über die "gesundheitliche Eigengefährdung" scheint mir übrigens nach wie vor kein besonders starkes Argument, denn die "sozialschädliche Auswirkung der Rechtsgutverletzung" sehe ich ehrlich gesagt nicht in der Schärfe, als das andere Gesetze (wie z.B. Arzneimittelgesetz oder Betäubungsmittelgesetz) hier nicht schon eingreifen würden. Anyway ...

Auch wenn an de Stelle "in der Szene" andere Vorstellungen haben: Wir sind hier leider nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "So is es!"

:Blumen:

captain hook 12.01.2021 11:05

Völlig klar. Nur ist die deutsche nada eine der wenigen auf der Welt die diesen Standpunkt bezieht. Was die Frage aufwirft, was am Datenschutzrecht in D soviel anders ist als in sovielen anderen Ländern, wo es offensichtlich funktioniert.

Hafu 12.01.2021 11:28

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1577544)
...Fairness ist kein schützenswertes, allgemeines Rechtsgut im Strafrechtskanon. Das ist ein Wert, den der Sport für sich selbst festgelegt hat und die nicht vom staatlichen Schutz für Rechtsgüter gedeckt ist.

Die Einhaltung von Regeln ist essentiell für das Funktionieren von Sport und im Profisport ist die Missachtung von Regeln Betrug an anderen Sportlern.

Doping ist daher nicht nur verboten, da es u.U. die Gesundheit von dopenden Sportlern gefährdet, sondern insbesondere auch, weil es eine Regelverletzung darstellt und im Profisport zu Einkommensnachteilen sauberer, regeltreuer Konkurrenten führt.

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1577544)
...
Das Anti-Doping Gesetz (das versucht hier von staatlicher Seite etwas zu schützen) hatte damit enorme Schwierigkeiten und ist seinerzeit (war das 2016?) nur ganz haarscharf an einer Nicht-Verfassungskonformität vorbeigeschrammt. Und gewichtige Argumentationen zielten damals auf den Profisport (z.B. Einkommensverlusten, Angriff auf den freien Wettbewerb und freie Berufsausübung etc.) ab. Die versuchte (und akzeptierte) Argumentation über die "gesundheitliche Eigengefährdung" scheint mir übrigens nach wie vor kein besonders starkes Argument, denn die "sozialschädliche Auswirkung der Rechtsgutverletzung" sehe ich ehrlich gesagt nicht in der Schärfe, als das andere Gesetze (wie z.B. Arzneimittelgesetz oder Betäubungsmittelgesetz) hier nicht schon eingreifen würden. Anyway ...

Mir gefällt ehrlich gesagt überhaupt nicht, dass du in diesem Abschnitt deiner Diskussion alleine vom dopenden Sportler her argumentierst und dem Staat unterstellst, dass das Antidopinggesetz alleine dem Gesundheitsschutz des wissentlich dopenden Sportlers dient und den oben von mir erwähnten Begriff des Sportbetruges, den fast alle Länder in ihrer jeweiligen Antidopinggesetzgebung mittlerweile verankert haben, komplett ausklammerst.
Du solltest deutlich mehr die sauberen Sportler im Blick haben, denn gerade auch diesen gegenüber hat der Staat aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Sports eine Fürsorgepflicht, indem er passende Rechtsnormen zur Sportausübung und im Falle des Profisportes auch zur Berufsausübung entwickelt.

Hafu 12.01.2021 11:41

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1577549)
Völlig klar. Nur ist die deutsche nada eine der wenigen auf der Welt die diesen Standpunkt bezieht. Was die Frage aufwirft, was am Datenschutzrecht in D soviel anders ist als in sovielen anderen Ländern, wo es offensichtlich funktioniert.

Der Einwurf vom Captain ist mehr als berechtigt, denn in Sachen Datenschutz ist für den gesamten europäischem Raum seit 2018 eine Vereinheitlichung von Rechtsnormen unter der DS-VGO vorgesehen.
Alle nationalen Datenschutzgesetze sollten längst an den Rahmen der DS-VGO angepasst sein. Siehe auch im obigen Link den Abschnitt "nationale Sonderregelungen".

Zitat:

Zitat von DS-VGO
...Den Mitgliedstaaten ist es sonst grundsätzlich nicht erlaubt, den von der Verordnung festgeschriebenen Datenschutz durch nationale Regelungen abzuschwächen oder zu verstärken.

Wenn die NADA mit Berufung auf den Datenschutz komplett anders handelt als wohl sämtliche europäische Nachbarstaaten, denn liegt es nahe zu vermuten, dass sie den von der DS-VGO vorgegeben Datenschutz fehlinterpretiert. bzw. in diesem Punkt falsch beraten worden ist.
Die alternative Interpretation wäre, dass alle anderen europäischen Staaten den von der DS-VGO vorgegeben Datenschutz in diesem Aspekt fehlinterpretieren. Auch diese berufen sich letztlich auf den selben Rechtsrahmen und europäisches Recht schlägt hier in Zweifelsfällen stets nationales Recht, was durch zahlreiche Urteile hinreichend bestätigt ist.

Ist also die NADA der Geisterfahrer auf der von der DS-VGO vorgegebenen Datenschutz-Autobahn oder ist die NADA die einzige nationale Antidopingorganisation die in der richtigen Richtung fährt und sämtliche anderen NADAs in Europa sind die Geisterfahrer?;)

Helmut S 12.01.2021 13:51

Ich argumentiere weder vom sauberen noch vom dopenden Sportler aus. Ich argumentiere vom Rechtsrahmen aus und in Bezugnahme auf die Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Anti-Doping Gesetzes. Letzteres als Beispiel für die Komplexität und die Einbettung solcher oder ähnlicher Fragen. Es mach ja keinen Sinn, sich in Forderungen zu versteigen, die rechtlich problematisch oder gar nicht haltbar sind. Solche Schwierigkeiten tauchen oft an Ecken auf, wo der arglose "Doping - Man müsste/sollte doch" Verfechter sie nicht vermutet.

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1577557)
[...] und dem Staat unterstellst, dass das Antidopinggesetz alleine dem Gesundheitsschutz des wissentlich dopenden Sportlers dient und den oben von mir erwähnten Begriff des Sportbetruges, den fast alle Länder in ihrer jeweiligen Antidopinggesetzgebung mittlerweile verankert haben, komplett ausklammerst.

Hier scheint ein Missverständnis vorzuliegen, das mache ich nicht und würde ich auch nicht tun. Der wichtigste Punkt für die Verfassungskonformität ist tatsächlich von mir oben angeführt:

Zitat:

Zitat von Helmut S (Beitrag 1577544)
[...]Und gewichtige Argumentationen zielten damals auf den Profisport (z.B. Einkommensverlusten, Angriff auf den freien Wettbewerb und freie Berufsausübung etc.) ab.



Es is sogar so, dass ich den Gesundheitsschutz, der im Anti-Doping Gesetz verankert ist immer noch als recht schwaches Argument sehe:

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1577557)
Die versuchte (und akzeptierte) Argumentation über die "gesundheitliche Eigengefährdung" scheint mir übrigens nach wie vor kein besonders starkes Argument, denn die "sozialschädliche Auswirkung der Rechtsgutverletzung" sehe ich ehrlich gesagt nicht in der Schärfe, als das andere Gesetze (wie z.B. Arzneimittelgesetz oder Betäubungsmittelgesetz) hier nicht schon eingreifen würden.

Ich will hier auch nicht zu weit vom Thema weg,
  • ich wollte nur zeigen, dass die NADA an den staatlichen Rahmen gebunden ist und die Vorgehensweise der NADA insofern wohl auch konform ist
  • mit dem "Ausflug" zur Verfassungskonformität des Anti-Doping Gesetz (hinsichtlich der Aufgaben des Strafrechts) darstellen wie komplex das ist
  • ja, die Frage vom Captain ist berechtig. Ich kann sie aber nicht beantworten - dafür stelle ich sie mir auch selbst ;)


Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1577557)
[..] hat der Staat aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Sports eine Fürsorgepflicht, indem er passende Rechtsnormen zur Sportausübung und im Falle des Profisportes auch zur Berufsausübung entwickelt.

Ich denke beides ist aktuell umgesetzt. Mir ging es auch nicht darum, was besser sein sollte, sondern darum wie es ist. Grund: Die Teilfrage (warum die Nada nicht veröffentlicht) ist ja klar zu beantworten. Für eine detaillierte rechtliche Würdigung dieser Begründung sollte man die Berater der Nada fragen. Spekulation: Ich fürchte aber, dass ist deutlich banaler als man meint, denn die Bezugnahme ist ja der §35 BDSG (Recht auf Löschung). Möglicherweise hat die NADA nur keine Lust sich permanent mit Löschanträgen auseinander zu setzen? Also lassen sie es gleich weg.

P.S. Andererseits schreiben sie was von "nicht verhältnismäßig" ... Hmmm .... frag drei Juristen und du hast drei Meinungen ;)

:Blumen:

Helmut S 12.01.2021 14:11

Ergänzend, weil ich nicht sicher bin wie du das meintest: Nach §263 StGB ist nur Sportwettbetrug aber nicht der Sportbetrug strafbar. Nur um hier Begrifflich sauber zu bleiben. :Blumen:

MatthiasR 13.01.2021 16:30

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 1577565)
Wenn die NADA mit Berufung auf den Datenschutz komplett anders handelt als wohl sämtliche europäische Nachbarstaaten, denn liegt es nahe zu vermuten, dass sie den von der DS-VGO vorgegeben Datenschutz fehlinterpretiert. bzw. in diesem Punkt falsch beraten worden ist.

Ich denke das hier erklärt das Verhalten der NADA: https://www.spiegel.de/sport/doping-...2-d65c9e28a720

Gruß Matthias

captain hook 13.01.2021 16:51

Zitat:

Zitat von MatthiasR (Beitrag 1577842)
Ich denke das hier erklärt das Verhalten der NADA: https://www.spiegel.de/sport/doping-...2-d65c9e28a720

Gruß Matthias

Zitat:
Die Datenschutzbeauftragten setzen weiter auf Dialog: Grundsätzlich fasse die Landesbeauftragte seine Kontrollaufgaben eher beratend als repressiv auf. Die Behörde bemühe sich, vorrangig im Wege der Beratung Einigkeit über das weitere Vorgehen zu erzielen. Und: »Als weitergehende Möglichkeit ist vorgesehen, die Thematik über die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) auf europäischer Ebene breiter zu diskutieren.«

Dann steht ja einer Einigung nichts mehr im Wege.


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