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Nein, das finde ich nicht fair. Trotzdem würde ich einen Doper nicht als eine Gefahr für die Öffentlichkeit sehen und eine öffentliche Anprangerung und Ächtung kann schon schwerste Folgen für den Betroffenen haben. Darum ging es. Manche Leute muss man vielleicht auch vor sich selbst schützen. Ein gut kontrolliertes Startverbot, gerne im Wiederholungsfall auch viele Jahre, würde das gewährleisten. Zitat:
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Ich denke mit dem Abstand von fast drei Jahrzehnten heute nur: Wenn ich für jeden Mist, den ich mit 18 oder 20 gemacht habe, öffentlich angeprangert worden wäre - nein, dass wäre nicht gut gewesen. |
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Bei vielen grossen Ausdauerwettkämpfen braucht man keinen Startpass. Zitat:
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Ich habe vom (un-)lizensierten Radsport geschrieben, da Captain im Radsport unterwegs ist und nicht im Triathlon. Aber im Triathlon werden ja auch Wettkämpfe organisiert, bei denen ein Startpass vorgelegt werden muss. Und dort wäre ein ähnliches Kontrollmodell möglich. Alles ohne Startpass ist schwierig kontrollierbar, inbesondere weil sogar wenn der Klarname bekannt wäre, es nicht ausreicht, eindeutig eine Person zu identifizieren: ZB. Peter Müller aus Berlin. |
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https://www.nada.at/de/recht/suspendierungen-sperren |
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Deshalb gibt es ja dann auch bei solchen Dingen Strafen, die nicht im Polizeilichen Führungszeugnis festgehalten werden oder wenn es andere Personen geschädigt hat z.B. auf Bewährung ausgesetzt werden. Doping wird aber geplant, man schafft sich das Zeug an um sich einen Vorteil gegenüber anderen zu holen, die man mit diesem Verhalten betrügt/schädigt. Da ist ein Vorsatz dabei. Ich schätze Dich als Person, denn für Dich ist diese Denke nicht nachvollziehbar, Du scheinst dann diese "Erfolge" für Dich selber nicht kzeptabel zu finden und das zeugt von einer fairen und guten Einstellung gegenüber Dir selbst und anderen. Ich habe aber auch andere Personen kennengelernt, die eben die von mir genannten Rechtfertigungen für den Gebrauch von Doping hatten, Personen, die ansosnten ganz nett und witzig schienen und wo ich diese Haltung nicht in Einklang mit der restlichen Person bringen konnte. Das "Anprangern", wird hier oft genannt und jetzt frage ich mal die, die diesen Begriff hier benutzt haben um gegen die Veröffentlichung der Doping Urteile zu argumentieren: Wie oft habt ihr in der NADA Liste nach den Dopingfällen geschaut, sofern ihr überhaupt geschaut habt? Sagen wir mal in den letzten 5 Jahren. Das gibt nämlich aufschluss darüber, ob ihr euch überhaupt für die Personen die dopen und das Dopinggeschehen kümmert. (Ich tippe mal darauf, dass die Anzahl der Interessierten eher sehr, sehr gering ist.) Und nun noch einen Schritt weiter: Wie viele von diesen Personen habt ihr dann persönlich mal getroffen und hättet dann verunglimpfen können? Und die letzte Frage: habt ihr das dann auch gemacht? Oder habt ihr euch nur über die Person geärgert, Gedanken zum warum ders Dopings, Gedanken zu den Personen, die von diesem Doper um die Platzierung gebracht worden sind gemacht? Oder habt ihr euch mit den drei Fragen von mir bis dato nie auseinandergesetzt und seid trotzdem der Meinung, dass die Ausführung des WADA Codes nicht in Ordnung ist und eine Stigmatisierung und ein an den Pranger stellen darstellt? Und jetzt bin ich mal auf ehrliche Antworten gespannt...;) |
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Max Mustermann vom Musterverein 0815 darf wegen Dopings bis in 2 Jahren nicht mehr mitspielen. Wo siehst Du zB einen Unterschied zu Max Mustermann vom Musterverein 0815 darf wegen absichtlichen, groben Foulspiels bis in 2 Jahren nicht mehr mitspielen? Und warum gibt es das eine in jedem Spielbericht zu lesen und warum ist das andere etwas, wofür auch hier in der Diskussion Vergleiche bis hin in die hässlichsten Abgründe gezogen werden und das Leben des Genannten bis in alle Tage als verbrannt gilt. Es ist interessant für die Leute die in einem Rennen mit dem standen, der sie um einen Platz, das Ergebnis, die Prämie, die Hawaiiquali etc betrogen hat. Es ist spannend für Veranstalter bei denen er nach der Suspendierung noch gestartet ist und für die Veranstalter, die Ergebnisse und Prämienauszahlungen ggfls. zu korrigieren haben. Es ist für alle Veranstalter spannend, bei denen der/die Gesperrte versucht zu starten trotz seiner Sperre, weil das ggfls Folgen darauf hat, dass die Sperre von neuem beginnt. Aus dem selben Grund und weil man von Starts unter falschen Namen ausgehen kann ist es auch spannend, dass interessierte Kollegen deshalb informiert sein. Es ist für potentielle Sponsoren interessant, für Vereine... Es ist auch für jeden interessant, der plant mit so jemanden zusammenzuarbeiten, weil das nämlich im sportlichen Zusammenhang untersagt ist. Man kann also feststellen, dass Transparenz über Dopingfälle unabdingbar ist, auch im Bezug auf andere damit im Zusammenhang stehender Regeln. Wie gesagt... Details... darüber kann man sicher streiten. Den reinen Fakt, dass eine Sperre von dann bis dann wegen des Regelverstoßes Doping besteht erscheint mir nicht nur im Vergleich zum betriebenen Aufwand der sauberen Kollegen und des Systems an sich, sondern auch im Zusammenhang mit damit in Verbindung stehenden Regeln unabdingbar. Im Übrigen hat jeder Lizenznehmer und jeder der an einer Veranstaltung gemäß Nada / Wada Bestimmungen teilnimmt den AntidopingCode unterschrieben. In diesem ist geregelt, dass Dopingverstöße veröffentlicht werden. Soviel also zu allen die hier aufschreien, was für eine seltsame Rechtsvorstellung die haben, die Transparenz fordern. Diesem Passus stimmt jeder zu, der an so gut wie jeder organisierten Sportveranstaltung teilnimmt. Interessantes Rechtsverständnis also, so darauf zu reagieren. Als einer der wenigen Verbände weltweit sieht lediglich die Nada hier einen Konflikt mit dem nationalen Datenschutz, weshalb sie den Wada Antidopingcode in diesem Punkt derzeit nicht erfüllt. Grundsätzlich unterschrieben haben ihn trotzdem alle. Ihr erteilt also eure Zustimmung zur Veröffentlichung. :Blumen: |
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Erstmal: Schade, dass Du es nicht geschafft hast auf meine Fragen zu antworten. Ich werde Dir aber trotzdem gerne Deine beantworten, in der Hoffnung, dass Du auch dann meine Fragen beantwortest, sonst ist es keine wirkliche Diskussion und das sollte es doch sein. Und es war von mir keine rhetorische Frage;) . Das Datenschutzrecht persönlicher Daten betrifft beim WADA Code die namentliche Nennung des überführten Dopingsünders/ Dopers. Diese ist interessant für Veranstalter um gesperrten Personen den Zugang zu den WK zu verwehren und damit die anderen Sportler zu schützen, bzw. auch das Ansehen ihrer Veranstaltung zu wahren. Gerade die Möglicheit, dass Doper unberechtigt am WK teilnehmen, womöglich auch noch Platzierungen mit den entsprechenden Leistungen und Ehrungen unberechtigt erringen sorgt bei dem Rest der Teilnehmer (vor allem derjenigen, die dann auf diese Ehrungen verzichten müssen)zu Ärger, Frustration und Diskussionen in sozialen Medien. Es geht auch um soziale Gerechtigkeit wenn Du so willst. Und was für ein Signal sendet so eine Möglichkeit an den Rest der sauberen Sportler und auch an die potentiellen Doper? Interessant ist es für Personen die in der Doping Prävention arbeiten um zu sehen, welche Strukturen, Personengruppen, Sportarten, etc. aktuell sind. Und damit ihre Dopingprävention abzustimmen. Transparenz ist wichtig um Vertrauen in ein System zu schaffen, denn sonst wird dieses system nicht ernst genommen, weder von Tätern, noch von Opfern. Gerne werden von den Medien die "anderen" Länder als Dopingorte präsentiert und gleichzeitig auf die (angeblich) wenigen Dopingfälle unserer Bundesrepublik behandelt. Es wäre schön und fair zu sehen, ob das wirklich so ist, oder hier etwas verschwiegen oder schöngeredet wird. Man kann sich natürlich über Korruption in den Nachbarländern wunderbar ereifern, aber selber hält man dann doch lieber die Fälle und Zahlen künstlich klein, bzw. zeigt das Ausmaß gar nicht, das ist unehrlich und schützt vor allem die Täter. Einige wenige, die sich in dem Bereich der Platzierungen und Qualifikationen bewegen werden sicher auch persönliches Interesse haben zu erfahren, ob die Personen vor ihnen gedopt waren oder nicht. Du siehst es hoffentlich jetzt auch so, dass es viele gute Gründe für Transparenz gibt. Dass es immer wieder mal jemanden geben wird, der als "Troll" solche Listen einsieht und dann sich als wenig menschlich, fair und sozial mit seinem Verhalten outet ist leider so, ich glaube aber, dass der Prozentsatz verschwinndend gering ist. Ich hoffe damit Deine Frage beantwortet zu haben und bin nun gespannt auf Deine Antwort:Cheese: . |
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Doping dürfte dagegen ja eher selten eine Affekthandlung gewesen sein. |
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Um deine Frage zu beantworten: - Ich habe noch nie irgendwelche derartigen Listen ge- oder durchsucht. - Würde ein persönlicher Sportfreund gedopt haben, dann würde ich mich vermutlich aus reiner Enttäuschung von dieser Person abwenden. Bei allen anderen ist es mir nur wichtig, dass sie nicht mehr starten dürfen. |
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Wie schon geschrieben: - Portal/Datenbank, das/die für registrierte Benutzer (Veranstalter Vereine) zugänglich ist. - Startliste kann dann in einem standardisierten Format an das Portal/die Datenbank gesendet und mit einer Liste der aktuell gesperrten Personen abgeglichen werden. Einziger Aufwand für die NADA: - Pflege der Dopingsünder-Datenbank (muss sie sowieso machen) - Verwaltung der Zugangsdaten, damit nur berichtigte Nutzer Zugang haben. - geg. zusätzlicher Aufwand, falls einzelne Sportler über eine Einzelanfrage gecheckt werden sollen (z.B. wenn persönlicher Betreuer geprüft werden soll). M. |
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Dann Check mal den Wada Code und wer da dann alles ein berechtigtes Interesse hat und wie groß der Aufwand der Nada wäre die alle festzustellen und die Berechtigung festzustellen... Da hätten die aber gut zu tun denke ich. Deren Budget ist übrigens extrem überschaubar und wurde in der Vergangenheit trotzdem immer weiter reduziert. AntiDoping ist out. Zumal der im Wada Code festgelegten Transparenz dann immer noch nicht genüge getan wurde. Ich gehe davon aus, dass ihr die entsprechenden Unterlagen alle gelesen habt und kennt?! https://www.nada.de/fileadmin/user_u...021_NADC21.pdf Es gibt ja ein weites Feld was der positiv Getestete nicht mehr darf, was andere nicht mehr mit ihm dürfen, was Veranstaltungen dürfen/müssen usw. |
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Ich erachte es als wichtiger, den Verurteilten vor weiteren gesellschaftlichen "Strafen" über die gerichtliche Strafe hinaus zu schützen und ihm eine zweite Chance zu vereinfachen. Für die Schäden, die er anderen zugeführt hat, weil er schneller im Ziel war, wie zB. eine 20-EUR Gewinnpämie, einen Wein oder aber auch einen Startplatz auf Hawaii erschummelt oder einem den Podestplatz weggenommen hat, hat er schon gebüsst. Die Startkontrolle kann auch anonym erfolgen und ist auch mit Klarnamen (viele Peter Müller) nicht eindeutig machbar. Sorry, ich habe gerade nicht so viel Zeit, um auf jeden Punkt einzugehen. Widme mich in meiner freien Zeit eher meinem eigentlichen Steckenpferd, der Leistungssteigerung auf LEGALEM Wege -> der Trainingslehre. :Blumen: |
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Aber im Sinne der von mir geschätzten offenen Diskussion hier der Textauszug aus der Nada-Ableitung zum WadaCode. Die Nada macht halt nicht wie vereinbart und wird darauf bezogen nicht angesch:ssen (siehe Kommentar in kursiv). Offenbar gelten bei uns andere Anforderungen an den Datenschutz als im Rest der Welt. Ich habe grade extra auf die Rückseite meiner Lizenz geschaut, da wird mit Unterschrift ausdrücklich die Anerkennung des Nada UND Wada Codes bestätigt. Das Lesen des Restes der dortigen Regelungen gibt dann auch Aufschluss darüber, dass doch eine ganze Reihe an Personen im Zusammenhang mit einem Dopingvergehen Dinge zu tun und oder zu unterlassen haben und deshalb durchaus ein berechtigtes Interesse haben. Spannend dann auch die Ziele und die Abstimmungen die zB mit der UNESCO getroffen wurden etc. Die Nada hat ja übrigens mal veröffentlicht und tut es jetzt halt nicht mehr. Wobei sie in meinen Augen als sie veröffentlicht hat wesentlich mehr veröffentlicht hat, als sie hätte müssen. Quelle: https://www.nada.de/fileadmin/user_u...021_NADC21.pdf 14.3 Information der Öffentlichkeit 14.3.1 Nachdem der*die Athlet*in oder die andere Person gemäß des International Standard for Results Management/Standard für Ergebnismanagement-/Disziplinarverfahren sowie der zuständige internationale Sportfachverband und die WADA ARTIKEL 14 87 benachrichtigt wurden, darf die NADA die Identität eines*r Athleten*in oder einer anderen Person , dem*der von einer Anti-Doping-Organisation vorgeworfen wird, gegen Anti-DopingBestimmungen verstoßen zu haben, die Verbotene Substanz oder die Verbotene Methode und die Art des Verstoßes und eine Vorläufige Suspendierung des*der Athleten*in oder der anderen Person veröffentlichen. 14.3.2 Spätestens zwanzig (20) Tage nach der Entscheidung des Disziplinarorgans oder einer Rechtsbehelfsinstanz gemäß Artikel 13.2.1 oder 13.2.2, oder wenn auf einen solchen Rechtsbehelf oder auf die Durchführung eines Disziplinarverfahrens verzichtet wurde oder gegen die Behauptung eines Verstoßes gegen Anti-Doping-Bestimmungen nicht auf andere Weise rechtzeitig Widerspruch eingelegt wurde oder die Angelegenheit gemäß Artikel 10.8 beendet wurde oder eine neue Sperre oder Verwarnung gemäß Artikel 10.14.3 verhängt wurde, muss die NADA die Entscheidung veröffentlichen und dabei grundsätzlich Angaben zur Sportart, zur verletzten Anti-Doping-Bestimmung, zum Namen des*der Athleten*in oder der anderen Person , der*die den Verstoß begangen hat, zur Verbotenen Substanz oder zur Verbotenen Methode sowie (falls zutreffend) zu den Konsequenzen machen. [Kommentar zu Artikel 14.3.2: Soweit die Veröffentlichung gemäß Artikel 14.3.2 gegen geltendes, nationales (Datenschutz-)Recht verstoßen würde, wird die NADA , wenn sie auf die Veröffentlichung ganz oder teilweise verzichtet, nicht wegen Non-Compliance belangt, wie in Artikel 4.1 des International Standard for the Protection of Privacy and Personal Information festgelegt ist.] |
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Ich habs nur überflogen, aber dann kann sich die NADA auf ein nationales Datenschutzrecht berufen, warum sie nicht veröffentlicht, wie in den Bedingungen festgeschrieben. |
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Derjenige, der durch seine Unterschrift den Wada Code anerkennt, unterschreibt sein Einverständnis auch zu der Veröffentlichungsregel. |
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Der erste Treffer ist: "Nach Auffassung der für die NADA zuständigen datenschutzrechtlichen Aufsichtsbehörde (LDI NRW) ist eine Veröffentlichung des vollständigen Namens eines des Dopings überführten Athleten im öffentlich zugänglichen Internet nicht verhältnismäßig und daher unzulässig im Sinne von § 35 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).26.01.2017" Aber lieber jede Frage mit einer Gegenfrage beantworten. Für aktuellere und ausführlichere Treffer müsst Ihr Google selbst bemühen. |
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Weshalb sollte das bei der NADA nicht möglich sein? Ich fände es Hilfreich wenn Du nicht so häufig komplette Posts zitierst und dann 4 Sätze als Kommentar schreibst. Das wird kein Bezug klar und der Thread unnötig aufgebläht. |
Was ADAMS, Melde- und Auskunftspflichten usw angeht hat mal n Rechtsprofessor gesagt "Kadersportler sind nach Gefängnisinsassen die bestüberwachten Leute bei uns".
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Wenn die NADA nicht veröffentlicht, weil das gegen nationales Datenschutzrecht verstößt, wird sie nicht belangt. Diese Anmerkung zur Regel 14.3.2 ist die Handreichung um keinen Widerspruch zu nationalen gesetzlichen Regelungen zu erzeugen. Und wie Stefan ja schon raus gefunden hat: Zitat:
Nebenbei (ich halte das wichtig für das Grundverständnis): Fairness ist kein schützenswertes, allgemeines Rechtsgut im Strafrechtskanon. Das ist ein Wert, den der Sport für sich selbst festgelegt hat und die nicht vom staatlichen Schutz für Rechtsgüter gedeckt ist. Das Anti-Doping Gesetz (das versucht hier von staatlicher Seite etwas zu schützen) hatte damit enorme Schwierigkeiten und ist seinerzeit (war das 2016?) nur ganz haarscharf an einer Nicht-Verfassungskonformität vorbeigeschrammt. Und gewichtige Argumentationen zielten damals auf den Profisport (z.B. Einkommensverlusten, Angriff auf den freien Wettbewerb und freie Berufsausübung etc.) ab. Die versuchte (und akzeptierte) Argumentation über die "gesundheitliche Eigengefährdung" scheint mir übrigens nach wie vor kein besonders starkes Argument, denn die "sozialschädliche Auswirkung der Rechtsgutverletzung" sehe ich ehrlich gesagt nicht in der Schärfe, als das andere Gesetze (wie z.B. Arzneimittelgesetz oder Betäubungsmittelgesetz) hier nicht schon eingreifen würden. Anyway ... Auch wenn an de Stelle "in der Szene" andere Vorstellungen haben: Wir sind hier leider nicht bei "Wünsch dir was", sondern bei "So is es!" :Blumen: |
Völlig klar. Nur ist die deutsche nada eine der wenigen auf der Welt die diesen Standpunkt bezieht. Was die Frage aufwirft, was am Datenschutzrecht in D soviel anders ist als in sovielen anderen Ländern, wo es offensichtlich funktioniert.
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Doping ist daher nicht nur verboten, da es u.U. die Gesundheit von dopenden Sportlern gefährdet, sondern insbesondere auch, weil es eine Regelverletzung darstellt und im Profisport zu Einkommensnachteilen sauberer, regeltreuer Konkurrenten führt. Zitat:
Du solltest deutlich mehr die sauberen Sportler im Blick haben, denn gerade auch diesen gegenüber hat der Staat aufgrund der hohen gesellschaftlichen Bedeutung des Sports eine Fürsorgepflicht, indem er passende Rechtsnormen zur Sportausübung und im Falle des Profisportes auch zur Berufsausübung entwickelt. |
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Alle nationalen Datenschutzgesetze sollten längst an den Rahmen der DS-VGO angepasst sein. Siehe auch im obigen Link den Abschnitt "nationale Sonderregelungen". Zitat:
Die alternative Interpretation wäre, dass alle anderen europäischen Staaten den von der DS-VGO vorgegeben Datenschutz in diesem Aspekt fehlinterpretieren. Auch diese berufen sich letztlich auf den selben Rechtsrahmen und europäisches Recht schlägt hier in Zweifelsfällen stets nationales Recht, was durch zahlreiche Urteile hinreichend bestätigt ist. Ist also die NADA der Geisterfahrer auf der von der DS-VGO vorgegebenen Datenschutz-Autobahn oder ist die NADA die einzige nationale Antidopingorganisation die in der richtigen Richtung fährt und sämtliche anderen NADAs in Europa sind die Geisterfahrer?;) |
Ich argumentiere weder vom sauberen noch vom dopenden Sportler aus. Ich argumentiere vom Rechtsrahmen aus und in Bezugnahme auf die Debatte über die Verfassungsmäßigkeit des Anti-Doping Gesetzes. Letzteres als Beispiel für die Komplexität und die Einbettung solcher oder ähnlicher Fragen. Es mach ja keinen Sinn, sich in Forderungen zu versteigen, die rechtlich problematisch oder gar nicht haltbar sind. Solche Schwierigkeiten tauchen oft an Ecken auf, wo der arglose "Doping - Man müsste/sollte doch" Verfechter sie nicht vermutet.
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Es is sogar so, dass ich den Gesundheitsschutz, der im Anti-Doping Gesetz verankert ist immer noch als recht schwaches Argument sehe: Zitat:
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P.S. Andererseits schreiben sie was von "nicht verhältnismäßig" ... Hmmm .... frag drei Juristen und du hast drei Meinungen ;) :Blumen: |
Ergänzend, weil ich nicht sicher bin wie du das meintest: Nach §263 StGB ist nur Sportwettbetrug aber nicht der Sportbetrug strafbar. Nur um hier Begrifflich sauber zu bleiben. :Blumen:
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Gruß Matthias |
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Die Datenschutzbeauftragten setzen weiter auf Dialog: Grundsätzlich fasse die Landesbeauftragte seine Kontrollaufgaben eher beratend als repressiv auf. Die Behörde bemühe sich, vorrangig im Wege der Beratung Einigkeit über das weitere Vorgehen zu erzielen. Und: »Als weitergehende Möglichkeit ist vorgesehen, die Thematik über die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz) auf europäischer Ebene breiter zu diskutieren.« Dann steht ja einer Einigung nichts mehr im Wege. |
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