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Abgesehen davon das es nach den Regeln nicht erlaubt ist zu krabbeln, hat er anscheinend die Hilfe nicht gewollt und dies auch zum Ausdruck gebracht. Sollte es wirklich so gewesen sein, das er nur DQ wurde, weil der 2. Platzierte Einspruch erhoben hat, kann ich nur sagen: ACHTUNG IRONIE " Der Sieger kann Stolz sein" IRONIE ENDE |
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Beweiskraft hat auch das Foto vom Merkur. Hier sieht man, dass der Athlet die Hilfe (Stützen) angenommen hat. Also nicht aus eigener Kraft weitergekommen ist. Vielleicht wollte der Athlet diese Hilfe nicht, kann schon sein, nur zeigt das Foto eben in der Tat was anderes. Zudem war ja auch von Wasserbespritzung die Rede. Wieder die Cheerleader die Hilfe leisten. Ist der Athlet nicht deswegen disqualifiziert worden........... Ist auch ein Vorteil, den der Athlet vielleicht auch nicht wollte? Hat er womöglich aber gebraucht, weil sonst Delirium? Auf dem Video wird niemand bespritzt noch gestützt. Zitat:
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Die DQ war ja auch Regelkonform.
Was aber nichts daran ändert, das es den Anschein hat das es nur zur DQ gekommen, weil der 2. Platzierte Einspruch erhoben hat. Dies ist sein gutes Recht, aber dann eine Aussage wie diese zu machen Zitat" Schade ist es so zu gewinnen" Zitat ende ist ja wohl armselig. |
Andersrum gefragt, wie lehnt man Regelkonform die Hilfe ab. Kann ja nicht zu jedem der in meine nähe kommen könnte vorab sagen ich will keine Hilfe. Wie verhält man sich Regelkonform wenn derjenige dann trotzdem hilft?
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Ich kann nicht beurteilen, ob die Entscheidung richtig ist, aber es ist nicht unsportlich, auf Anwendung der Regeln hinzuweisen. Unsportlich ist es, eine Regelanwendung nicht zu akzeptieren (oder man muss im Rahmen der Regeln dagegen vorgehen). Der spätere Sieger hat nicht disqualifiziert und auch nicht gegen geschriebene Regeln verstoßen. Ob es schlau war, sich so zu äußern - wohl eher nicht, Unsportlichkeit kann ich aber keine erkennen. |
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Lukas hat nach allem Anschein überzockt und konnte das Rennen nicht ordnungsgemäß zu Ende bringen. Damit kann er eben aber auch nicht gewinnen. |
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Und wenn dem gelben Trikot in dieser Situation entgegen der Regeln, egal wie man zu ihnen stehen mag, geholfen wird, wird auch keiner zögern, und dies ausnutzen. Wenn der nachträgliche Gewinner Protest einlegt und dem stattgegeben wird, dann muß er in den Spiegel schauen und das mit sich ausmachen. Ich finde, hier wird arg die moralische geschwungen. Die Regeln nun in moralisch gut und schlecht einzuteilen ist etwas einfach. Und wer legt (un)moralisch fest. An der Stelle des nachträglichen Gewinners hätte ich wohl auch nicht protestiert. Aber ich schmeiße nicht den ersten Stein. Und das FB-Geschreibe des beinah-Gewinnes qualifiziert auch nicht wirklich für den Mutter-Theresa-Gedächtnis Preis. |
Ist doch scheiß egal, was die Regeln an Reklamation zulassen. Die Kampfrichter haben nicht reagiert und jeder Sportler mit etwas Ehrgefühl hält da seine Klappe und freut sich für den wahren Sieger. Wer es nötig hat, auf so billige Weise sich einen Sieg einzuheulen, den sollte man als Sportler mit Sportsgeist in Zukunft mit Ignoranz strafen und ihm zeigen, dass er zwar auf dem Papier Sieger werden kann, aber das es trotzdem keiner zu würdigen weiß. Und dann noch dieses besch***** Statement, sorry, da reißt mir echt die Hutschnur!
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Ich sehe keinen großen Sportsgeist darin, jemanden als Sieger zu feiern, der es nur durch fremde Hilfe wurde. |
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Desweiteren sehe ich auch keinen großen Sportsgeist darin, zu schreiben, dass man gesehen hat, dass Cheerleader die Person hochgezogen haben, aber es durch dritte zugetragen wurde. :Huhu: |
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Das Regeln auf Teufel komm raus gefolgt werden, ist mehr dann kleinkariert. Ich vermisse hier eine Entscheidung im Sinne der Geist des Sports. Dies führt zum komplettes verschwinden vom FairPlay im Sport. Rein theoretisch hätte nach diese Kleinkariertheit jeder ein DSQ gehabt wegen Hilfe-Annahme beim Ausstieg nach dem Schwimmen. Diese Hilfe war nicht gesundheitlich notwendig, also hätte jeder das ablehnen müssen, war aber nicht möglich da die Helfer jeden geholfen haben. Wenn dieser kundenorientierte Dienstleistung nicht erbracht worden wäre, hätte jeden über den Veranstalter geschimpft dass er sich die Kohle für Helfer spart. Just my 2 Cents. |
Ich würde Sportler, die sich nicht mehr sicher auf den eigenen Beinen halten können, sofort aus dem Rennen nehmen. Man kann es den Veranstaltern, Helfern, Sanis, Zuschauern und Mitstreitern etc. nicht zumuten, abzuwarten, bis mal wirklich was passiert.
Die ach so heroischen Szenen von Moss und Ingraham finde ich obszön. Grüße, Arne |
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Einmal wird ein Nachteil, der durch Pech eintritt, von Kontrahenten nicht ausgenutzt. Hier soll ein Vorteil, der durch eine Regelverletzung erhalten wird, akzeptiert werden. Da sehe ich einen großen Unterwchied. Noch einmal, es kann per Definition nicht unfair sein, sich an Regeln zu halten und deren Einhaltung einzufordern. |
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Wenn die Schreiber der SpO erwähnen, dass neben Laufen auch Gehen erlaubt ist, obwohl die 3. Disziplin "Laufen" heißt, wollen sie vielleicht nur sagen, dass man diesen Begriff nicht ganz wörtlich nehmen muss. An die weitere Möglichkeit des Krabbelns haben sie vielleicht gar nicht gedacht und wollten das gar nicht verbieten(?). Sie haben übrigens auch nicht ausdrücklich erlaubt, stehenzubleiben, sich zu setzen oder sich hinzulegen, und dennoch käme niemand auf die Idee, jemanden dafür zu disqualifizieren. Ich sehe nicht, dass das beim Krabbeln zwingend anders sein müsste. Gut, in diesem speziellen Fall ist die Frage aber irrelevant, da er nunmal NICHT für's Krabbeln disqualifiziert wurde sondern für die Annahme fremder Hilfe. Und auch ob das gerechtfertigt ist, erscheint mir sehr fraglich, da unklar ist, ob es überhaupt einen Zeitvorteil gebracht hat und ob er sich gegen die Hilfe hätte "wehren" können. Wenn nicht, sehe ich keinen "schwerwiegenden Regelverstoß", der laut SpO eine DSQ rechtfertigt. |
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Bei der gleichen Szene mehrere Kilometer vor dem Ziel ganz sicher (da wird man auch in Kona am Weitermachen gehindert), wenige Meter vor dem Ziel in Abhängigkeit von sonstigen Umständen. Triathlon, gerade dIe Olympische Distanz und die Volksdistanz, die unter der Obhut der ITU stehen, versucht seit Jahren großteils erfolgreich das historische Image als Extremsportart loszuwerden und sich als die nachweislich gesündeste aller Ausdauersportarten aufzustellen. Vor diesem Hintergrund sind Szenen wie die oben beschriebene nicht hilfreich. Allerdings ist Wojt ja nicht aus dem Rennen genommen worden und hat letztlich das Ziel aus eigener Kraft erreicht und auch nicht nach schier ewig langem quälendem Kampf, wie weiland bei den o.g. Damen, sondern innerhalb von weniger als einer Minute. Hättest du, Arne, ihn auch dann noch disqualifiziert, während er im Ziel von Sanis versorgt wurde? |
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Naja, Laufen ist laufen. Gehen ist gehen. Gehen ist nicht Krabbeln, weil man ja beim Krabbeln auf allen Vieren daherkommt!? Hallo ITU und Achtung Ironie. Möglicherweise ist zukünftig Krabbeln DSQ-Grund überall. Toll! Herzlichen Glückwunsch zur Torpedierung eines weiteren Grundgedankens unseres Sports. Krabbeln wollen Zuschauer nicht sehen, dann Regeländerung! Ganz klarer Fall, wegen der Monetos freilich. Man reibt sich die Hände... ,,, Falls dann doch, dann aber bitte konsequent sein. Dancen ist auch nicht gleich gehen, müsstet ihr dann nicht auch das Tanzen untersagen? ??? ! https://www.youtube.com/watch?v=k_ja...ature=youtu.be :dresche |
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2. Die Sportordnung legt ausdrücklich fest, dass die Annahme von Hilfe (das darf dann sogar fremde Hilfe" sein) im Falle von Notfällen (Gesundheitsgefährdung) zulässig ist. 3. Die Sportordnung schreibt, dass die Annahme fremder Hilfe ein Disqualifikationsgrund sein kann. Es gibt mittlerweile mehrere Quellen, die berichten, dass Wojt die zur Hilfe geeilten beiden Cheerleader,die ihn kurz stützten, nach wenigen Augenblicken wegschüttelte, damit eindeutig signalisierte, dass er eben keine Hilfe annehmen will und anschließend die wenigen Meter zum Ziel aus eigenen Kräften, krabbelnd zurücklegte. Bereits wenn einer der in der Sportordnung explizit definierten Ausnahmetatbestände vorliegt ist der Automatismus "fremde Hilde-->Disqualifikation" außer Kraft gesetzt. Im konkreten Fall liegen aber gleich drei Ausnahmetatbestände vor (Athlet hat die Hilfe nicht angenommen, es war (zumindest nach erstem Augenschein der Beteiligten) eine Notfallsituation und es war keine fremde Hilfe. Was noch hinzu kommt, ist dass kein Kampfrichter die Situation mit eigenen Augen beobachtet, hat, sondern der Kampfrichter erst im Nachhinein vom Zweitplazierten von irgendwo anders her herbeigerufen worden ist und der KR sich die Betreffende Situation dann von zweitplazierten Athleten sowie von anderen Personen aus dem Zielbereich hat schildern lassen. Wenn man diese ganzen Aspekte zusammenfassend wertet, kann es keinen Zweifel geben, dass die ausgesprochene Disqualifikation nicht durch das DTU-Regelwerk gedeckt ist. |
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Ich finde es komisch das kein WK Richter im Zielbereich war und somit auch keine offizielle Zieleinlaufkontrolle stattgefunden hat?! Interessant wäre zu wissen wie es wirklich zur DSQ kam und damit meine ich jetzt kein hören sagen usw. |
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Die Disqualifikation wurde nicht durch den späteren Sieger ausgesprochen, sondern von anderen und die tragen dann die vollständige inhaltliche Verantwortung. |
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Damit sehe ich diesen einen (Unter-)Punkt nicht als erfüllt an. |
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Bei dem Ausdruck "mehrere Quellen" bin ich mittlerweile skeptisch. Einer bringt ein Gerücht auf, die andern schreibens ab. Davon abgesehen bin ich damit Zitat:
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Interessante Diskussion hier. Ich weiß auch nicht, ob die Disqualifikation gerechtfertigt ist oder nicht. Aber diese Aktion als eine Notfallhilfe anzusehen ist meines Erachtens nicht richtig. Zum einen liegt ja ein Notfall Gott sei Dank nicht vor. Aber auch die Damen selbst gehen offensichtlich nicht von einem solchen aus. Sie rufen nicht den Rettungsdienst, legen den Athleten in die stabile Seitenlage oder wollen anderweitig medizinisch helfen. Für mich sieht es so aus, als ob die Damen ihm aufhelfen, damit er den Wettkampf weiterführen und das Ziel erreichen kann. Ob das regelkonform ist weiß ich nicht, ist jedenfalls keine Hilfe in einem Notfall und als solche auch nicht gewollt. Und ob der Sportler die Hilfe will kann ja wohl auch nicht der Maßstab sein, ob sie erlaubt ist oder nicht. Denke ich jedenfalls.
Schönen Tag noch Frank |
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Um den Rest zu beurteilen, also wie das Stützen oder Aufrichten des Athleten durch die Cheerleader erfolgte, muss man dabei gewesen sein. Es kann sich um eine Lappalie handeln, wenn der Sportler nur etwas gestolpert war. Oder es kann eine bedeutende Hilfe darstellen, wenn man einem halb ohnmächtigen Athleten wieder auf die Beine hilft. Beide Fälle können bei einer strengen Regelauslegung zu einer Disqualifikation führen. Im ersten Fall kann man sie jedoch für unangemessen halten. Dies auszubalancieren ist Sache der Kampfrichter. Dass Wojt seinem sportlichen Gegner Unsportlichkeit vorwirft, finde ich gefühlsmäßig nicht richtig, auch wenn das aus der Ferne schwer zu beurteilen ist. Hörmann hat den Fall nicht entschieden. Er war Kläger, aber nicht Richter. Persönliche Angriffe sind da fehl am Platz. Grüße, Arne |
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Da aber der Kamprichter der die karte verteilt hat offensichtlich auch nicht das fragliche Vergehen selbst gesehen hat, waren die Voraussetzungen für eine Tatsachenentscheidung ohnehin nicht gegeben und nach der mündlichen Beschwerde von Hörmann hätte dieser darauf higewiesen werden müssen, dass er offiziell Protest enlegen muss, damit daraufhin das Schiedsgericht, dass ja aus mehreren (neutralen) Personen besteht, in aller Ruhe die Angelegenheit analysieren und ggf., so wie wir das auch tun, die einschlägigen Regeln der Sportordnung noch einmal im Detail nachlesen kann, denn auch ein normaler Kampfrichter ebenso wie der Einsatzleiter hat nicht alle Formulierungen auswändig im Kopf parat. Zitat:
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Der Rennbericht von Hörmann war vor dem FB-Eintrag von Wojt online, wäre also auch denkbar dass dessen Stellungnahme deshlab so emotional scharf war. |
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Das lernt jede Krankenschwester oder Rettungssani in den ersten Monaten der Ausbildung. Ob es dann tatsächlich ein interventions- und auf längere Dauer überwachungspflichtiger Notfall ist, kann man ja erst dann feststellen, wenn man sich näher mit dem verunglückten beschäftigt. |
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Falls die falsch war, ist das nicht Hörmanns Schuld, sondern die Schuld der Kampfrichter. Ihnen allein obliegt es, die Situation zu bewerten. Die beiden Athleten sind beide Partei. Grüße, Arne |
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Immerhin gibt es ja auch Beschreibungen (auch bereits hier zitiert) von Leuten die nicht Athlet waren und es vor Ort gesehen haben. Wer im Fußball eine Karte fordert, bekommt selber eine. Finde ich gut. |
Servus,
also ich war am Sonntag in Karlsfeld am Start. Das Rennen war wie immer gut organisiert und ist einfach eine der angenehmen gechillten Triathlonveranstaltungen, bei denen ich immer wieder gerne starte. Ich finde es schade, dass hier so verbissen diskutiert wird. Irgendwie ists halt blöd gelaufen, sowohl führ den führenden, der kurz vor dem Ziel zusammenbricht, als auch für den Zweiten, der sich dann wohl beschwert hat und den/oder die Kampfrichter mit einer umstrittenen Entscheidung. Ich finde es schon etwas schade dass dass dieser Vorgang jetzt zu so großem Unmut führt und ein eher schlechtes Licht auf die schöne Veranstaltung wirft. Was mich wirklich interessieren würde, wäre mal eine Schilderung des Geschehens aus erster Hand. Logischerweise kommen alle Starter nicht in Frage (ich Bratwurst eh nicht). Viele Grüße Dolly-2k |
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Selbst Wojt selbst, lobt in seinem FB-Post die Veranstaltung ausdrücklich und explizit. Gerade aquch hier im forum sind die Leser und Schreiber m.E.n. sehr gut in der Lage, zu differenzieren. Ein sehr detaillierter Augenzeugenbericht findet sich in den Kommentaren auf der Vojt-FB-Seite. Zitat:
Hörmann selbst wurde auf Facebook von drei Personen voneinander unabhängig gefragt, ob es stimmt, dass er selbst nach dem Zieleinlauf Einspruch eingelegt hat und er ist darauf die Antwort schuldig geblieben und geht auch in seinem Rennbericht nicht darauf ein, ob die Kampfrichter von sich aus agiert haben oder erst nach ausdrücklicher Aufforderung durch ihn. Eine fehlende Antwort auf so eine wichtige mehrfach wiederholte (und von Niclas Bock z.b. auch sehr freundlich und ausführlich formulierte) Frage ist auch eine Antwort. |
Was ändert es denn im Sinne der für alle gleichermaßen geltenden Regeln, ob es einen Einspruch gab oder nicht.?
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Eigentlich ebenso erstaunlich, dass die Schiedsrichter sich in so einem Fall vom Begünstigten zu so einer Entscheidung drängen lassen. |
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Ich fragte nicht danach, woher die Entscheidungsgrundlage der Kampfrichter stammte. Ich fragte, was es für eine Rolle spielt, ob ein Einspruch der Anlass für eine Entscheidung war. |
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Ein Rennarzt hat ihn nicht aus dem Rennen genommen, was bei einem torkelnden/ tuamelnden Athleten möglich und zum Selbstschutz sinnvoll wäre, aber wenn der Athlet erstmal die Ziellinie erreicht hat ist es zu spät ihn aus dem Rennen zu nehmen und auch zu spät für ein DQ zum Selbstschutz des Athleten. Wojt ist gerade mal maximal 5 Meter gekrabbelt. Das reicht nicht für ein DQ wegen falscher Gangart, sonst müsste man die früheren Zieleinläufe von Wellington auch ahnden, so wie die Athleten, die Purzelbäume ins Ziel machen uhnd das was Kienle gelegentlich vor der Ziellinie macht, kann man auch nicht als gehen oder laufen einordnen. |
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