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Also Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist schon mal Blödsinn. Dafür braucht man öffentlichen Verkehrsraum und den hat man auf einer Wettkampfstrecke in der Regel nicht, sobald die Strecke durch ihre Definition zur Wettkampfzeit nur einer bestimmten Personengruppe, also den Teilnehmern, vorbehalten ist. Auch Hinweise in der WK Ordnung oder Schilder weisen nur darauf hin, dass man sich wie im "normalen" Straßenverkehr verhalten soll, hat aber keinerlei Anspruch auf Rechtsgültigkeit.
Daher ist ein Unfall auf einer Rennstrecke im Rahmen eines Rennens eine rein Zivilrechtliche Angelegenheit, so lange keine Verletzungen davongetragen werden. Ich muss gestehen, ich hab die WK Ordnung noch nie genau studiert. kann mir aber vorstellen, dass es hier auch eine Art Verzichtserklärung für Unfälle im Rahmen des Rennens bestehen. zumindest im Motorsport ist dies üblich. Man stelle sich vor in der F1 kommt es zum Unfall in der ersten Kurve. Ist dann der Unfallverursacher kostenpflichtig gegenüber all denen die einen Schäden davongetragen haben? Unvorstellbar. |
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am Rad waren auch einige Teile hinüber. Ich habe auch erst in der zweiten Wechselzone bzw. nach dem Rennen bemerkt wie zerstört der Helm eigentlich war. Da er noch an diversen Stellen zusammengehaltenn hat und ich den nach dem Sturz erst mal nicht abgenommen habe ist mir der Schaden gar nicht aufgefallen. Durch das Adrenalin das nach so einem Sturz in dir steckt, wird wenn es irgendwie körperlich geht, das Gehirn den meisten Sporler sagen "Schei...,Weiter,schneller,..." |
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Die Hoheit darüber liegt aber beim Staat und nicht bei einem Internetforum. Gott sei Dank. Im Grundsatz bin ich aber absolut deiner Meinung. Mein erster Gedanke war auch dahingehend, dass es nicht das erst Mal wäre (äusserst höflich formuliert) dass sich Pro-Damen über dutzende Km im "Kona-Express" verstecken und so an die Spitze heranführen lassen. Birgt halt auch Risiken. So habe ich übrigens auch die Aussage von Steffen interpretiert. massi |
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Wurde ja in andere Threads schon darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist, das Regelwerk seines Sports zu kennen ;) :Blumen: . Der Vergleich mit der Formel 1 hinkt IMHO, weil eine Rennstrecke kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Vermutlich gibt's in de Formel 1 aber auch entsprechende Verzichtserklärungen. Matthias |
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Was (stillschweigenden) Anspruchsverzicht angeht angeht, so werden die vn den Zivilgerichten ja schon beim einfachen Fahren einer RTF angenommen, s. unten. Was das für Triathlons bedeutet, kann sich jeder ausrechnen. Das Gericht führte im Urteil aus, dass jeder Teilnehmer einer derartigen Touristikfahrt, soweit er sich mit anderen Radfahrern unterwegs zu einem Pulk zusammenschließe, einvernehmlich diejenigen Gefahren in Kauf nehme, die sich aus dem Fahren nebeneinander und dem weitgehenden Verzicht auf Sicherheitsabstände ergeben. Vor allem sei das Fahren nebeneinander unter Verzicht auf größere seitliche Abstände geradezu kennzeichnend für das Fahren in einer Radgruppe, heißt es im Urteil weiter. Deswegen könne ein Teilnehmer andere nur insoweit in Anspruch nehmen, als diesen ein eindeutiger und gravierender Verstoß gegen diejenigen Regeln zu Last fällt, die in einer solchen Gruppe gelten und die die Teilnehmer stillschweigend miteinander vereinbart haben. Zwar stelle ein gegenseitiges Schubsen einen derartigen gravierenden Verstoß dar, so das Gericht. Allerdings konnte die Klägerin diesen Geschehensablauf nicht beweisen, weswegen eine Haftung nicht in Betracht kam. (Az.: 1 U 106/05) |
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Eigentlich einspannendes Thema für eine Sendung oder gab es die schon? :Gruebeln:
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Eine abgesperrte (also für den Verkehr nicht freigegebene Strecke) Strecke für einen Wettkampf ist ja nicht jederzeit für jedermann zugänglich, sondern nur einer bestimmten Personengruppe (die im Falle von Roth ja sogar namentlich festgelegt ist) zugänglich. Damit liegt ganz klar kein öffentlicher Verkehrsraum vor und damit ist die StVO und damit auch staatliche Repression im Sinne von StVO oder StVZO nicht möglich. Mal ganz nebenbei schreibt die StVO auch vor, dass ein Fahrzeug der StVZO bzw FZO entsprechen muss. Ich hab noch keinen nicht in die Wechselzone kommen sehen wegen fehlender Reflektoren :) Weil für den Staat gelten Gesetze immer umfänglich und nicht nur auszugsweise. Ich denke der Passus in der Sportordnung ist für diejenigen Rennen vorgesehen, die auch nicht abgesperrten Strecken (gibts das überhaupt noch? ) stattfinden oder stammt noch aus dieser Zeit. Zitat:
Mal ganz davon ab, dass man für verursachten Schaden egal in welchem Zusammenhang gerade stehen muss und das nötige für dessen Regulierung tun muss. Im Rahmen eines Rennes ist dies halt immer eine doofe Situation, da man ja im Rahmen dessen bewusst ein höheres Risiko eingeht. Ich könnte mir vorstellen, dass Versicherungen aufgrunddessen eine Schadensregulierung per se ablehnen und es auch fraglich ist, ob im Rahmen eines Rennunfalls, überhaupt von schuldhaftem Verhalten auszugehen ist. Aber da befinden wir uns sehr weit im Zivilrecht und da hab ich im Studium nicht wirklich aufmerksam mitgemacht :) |
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Wäre allerdings wirklich ein interessantes Thema zu einer Sendung. Rechte und Pflichten beim Wettkampf im Schadensfall oder so ähnlich. Dazu einen Gast per Skype der sich im Zivilrecht und aktueller Rechtsprechung gut auskennt (da gabs doch mal den einen oder anderen hier im Forum) |
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Dieses Risikos sind sich mittlerweile auch die Genehmigungsbehörden bewusst und verlangen deshalb immer strengere Sicherheitsmassnahmen, an denen schon so manche Veranstaltung gescheitert ist. Fragt mal HaFu nach seinen Erfahrungen in Bayern. |
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Dann fallen mir aber noch ganz viele Dinge in dieser Welt ein, die für alle wichtig sind und dennoch nicht unentgeltlich zugänglich sind. |
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Zumindest in dem oben verlinkten Urteil gingen die Richter ja davon aus, dass innerhalb von Radausfahrten einige Dinge anders zu bewerten sind als im "Normalfall". Verklagt eigentlich Simon Gerrans jetzt Cavendish, weil der ihn auf der ersten Etappen rüde und unter Außerachtlassung jeglicher Vorsicht rel. brutal über den Haufen gefahren hat? Wurde jemals ein Fußballer wegen der Folgen eines absichtlichen und brutalen Fouls verurteilt? Ob das immer alles so richtig ist... Ich habe keine Ahnung. |
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Alleine schon darüber zu debattieren (zu müssen) ist ein menschliches Armutszeugnis. Zitat:
Du guckst vielleicht, ob sich die Räder drehn, alles andere merkste dann unterwegs oder auch nicht. Zitat:
Das restliche Geraffel brauchts demnach nicht |
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Von der Klage von Neymar bei der WM wo er einen Wirbelbruch erlitt, hätte man ansonsten zb ganz sicher etwas gehört. Bei dem Wert eines solchen Spielers würden sich die Ansprüche, speziell auch des Vereins für den er dann ausfällt, in Millionenhöhe bewegen. |
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Bei einem Radrennen hab ich selber mal gesehen, dass da einer den 1,5m breiten Streifen am Straßenrand dicht machte, als eine andere Mannschaft dort den Sprinter nach vorne fuhr. Er fuhr rüber 2m bevor sie dort waren. Massensturz (30 Fahrer), Materialschaden in fünf (oder sechs?) stelliger Höhe. Da passierte nix... |
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War nur darauf bezogen, dass die Hilfeleistungspflicht unabhängig von der StvO gilt. Hatte letztes Jahr auch den Fall, dass mich vor einer Kurve einer überholt hat und die eigentlich gut einsehbare Kurve falsch eingeschätzt hat, mit dem Ergebnis, dass er einen Salto im/in den Straßengraben gemacht hat. Zum Glück nichts weiter passiert. Stand aber für mich nie außer Frage, dass ich kurz anhalte und schaue, wie's ihm geht und ob er Hilfe benötigt. Zitat:
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Matthias |
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Wenn ich mich richtig an die juristischen Grundlagen, die mir mal vermittelt wurden, erinnere, nimmt ein Sportler Körperverletzungen im Rahmen sportlicher Wettkämpfe "billigend in Kauf". D.h. er will zwar nicht so recht, muss aber damit rechnen. Ich habe jetzt diesen Teil deines Posts zitiert, da es mir auch am (wohl geläufigsten) Beispiel der Fußballspieler damals beigebracht wurde. Demnach ist einfach mit Verletzungen auf einem Fußballplatz zu rechnen, wer an einem Spiel teilnimmt, nimmt eben billigend in Kauf, dass er -auch durch unsportliches Verhalten- verletzt wird. Solches Verhalten wird dann strafrechtlich nicht verfolgt, auch zivilrechtlich wird man keine Ansprüche zugesprochen bekommen. Sieht dann ggfls. aber wieder anders aus, wenn du nicht mit dem Verhalten des "Mitsportlers" rechnen musst/kannst (als Beispiel fiele mir da ein, dass ein Spieler den Schiedsrichter mit gezielten Fauststößen traktiert-dies gehört wohl weniger zum Spielablauf, mit dem man rechnen muss). Daher auch keine strafrechtliche Ahndung der blutigen Boxernase-darin hat er eingewilligt (wie es mit Tysons Ohrbeißattacke aussah weiß ich nicht). Ob eine vollständig abgesperrte Radstrecke noch öffentliches Straßenland im Sinne der StVO ist oder nicht, kann ich leider nicht sagen (ich würde zu nein tendieren, sonst würde sich auch manche Marathonstrecke über Bürgersteige quälen und ich seh´ auch die führenden Kenianer schon an roten Ampeln stehen...). Es wäre dann aber für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten völlig irrelevant, ob der Veranstalter auf die StVO hinweist oder nicht. Solche Hinweise finden sich ja vielerorts (oft private Parkplätze von Supermärkten o.ä.). Dies besagt aber nur, dass der Verantwortliche die Regeln der StVO vorschreibt, die Einhaltung hat er aber selber zu überwachen! Die Polizei ist da raus, es gibt kein Knöllchen für Falschparken auf Privatgelände. Ganz anders natürlich bei Straftatbeständen (wie beispielsweise angesprochen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung). Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten ist hier die Polizei in der Pflicht zu handeln, hier ist´s auch unerheblich, ob Privatgelände oder nicht (Nein, es reicht nicht, wenn man an seinem Grundstück Schilder anbringt, dass dort das StGB nicht gilt ;) ) Ob so etwas im Falle eines Wettkampfes vorliegt oder nicht, vermag ich nicht zu sagen (gerade in Punkto Hilfeleistung sicher schwer, da ja ein verantwortlicher Veranstalter sich kümmert...) Aber ich denke mal, dass das auch keiner großen Diskussion bedarf, oder? Habe ich einen Unfall mit jemand anderem, dann erkundige ich mich natürlich nach dem Befinden und etwaigen Folgen! Liegt jemand allein im Straßengraben und es ist nicht erkennbar, was ihm fehlt, dann halte ich natürlich an! Kann ich erkennen, dass er ausreichend versorgt ist (ein Helfer an seiner Seite) oder dass ihm nur die Luft im Reifen fehlt, dann kann ich frei entscheiden, ob ich halte oder nicht. Und dies gilt alles nicht nur im Wettkampf! Edit: Zum Thema StVO und abgesperrte Strecke doch noch was gefunden, es gibt noch die (ach-so-geliebten) Verwaltungsvorschriften. Also, die allg. Verwaltungsvorschrift zur StVO ergänzt den § 29, übermäßige Straßennutzung, wie folgt: "Im Erlaubnisbescheid (für erlaubnispflichtige Veranstaltungen, hierunter auch Radrennen und vergleichbare Veranstaltungen) ist darauf hinzuweisen, dass die Teilnehmer an einer Veranstaltung kein Vorrecht im Straßenverkehr genießen und, ausgenommen auf gesperrten Straßen, die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten haben. " |
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Und warum sollte er nun klagen. Das sah klar sehr scheisse aus, es war ein Foul. Punkt |
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Der Link den Hazelman gepostet hat bezieht sich bestenfalls auf eine RTF, also Klagenfurt oder FfM. :Lachen2: Das bedeutet schon mal auch daß bei einem Einzelzeitfahren mit dem zugehörigen Regularium das Gericht sicherlich anders entscheiden kann. Nur weil der Boxer mit Fresse polieren rechnen muß, muß ich das im Radsport nicht auch klaglos hinnehmen. Ich schätze mal das es noch keine Klage gab und daher kein Urteil.:Huhu: Edith meint: Beim Triathlon und nicht im Radsport. |
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Frau tandem65 ist übrigens gestern auch vom Rad geholt worden. Rückspiegel an der linken Pobacke. Scheint aber gutgegangen zu sein. |
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Edit: Mein Titel lautete: Staffelfahrer rasiert Ippach ab [bitte #1 lesen] |
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"Anja Beranek bei der Challenge Roth in einen Unfall mit Staffelfahrer involviert"
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"Callenge Roth und die Überlappung der Vorderräder"
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Startnummer 4227 Swim__ 00:53:03 6 Bike__ 04:33:32 4 Run__ 03:03:51 7 4:33:32 4. schnellste Staffelbikezeit ! |
@HaFu
Auf Eurer BTV-Seite gibt es Korrekturbedarf: Zitat:
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