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noam 24.07.2014 11:02

Also Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist schon mal Blödsinn. Dafür braucht man öffentlichen Verkehrsraum und den hat man auf einer Wettkampfstrecke in der Regel nicht, sobald die Strecke durch ihre Definition zur Wettkampfzeit nur einer bestimmten Personengruppe, also den Teilnehmern, vorbehalten ist. Auch Hinweise in der WK Ordnung oder Schilder weisen nur darauf hin, dass man sich wie im "normalen" Straßenverkehr verhalten soll, hat aber keinerlei Anspruch auf Rechtsgültigkeit.

Daher ist ein Unfall auf einer Rennstrecke im Rahmen eines Rennens eine rein Zivilrechtliche Angelegenheit, so lange keine Verletzungen davongetragen werden.

Ich muss gestehen, ich hab die WK Ordnung noch nie genau studiert. kann mir aber vorstellen, dass es hier auch eine Art Verzichtserklärung für Unfälle im Rahmen des Rennens bestehen. zumindest im Motorsport ist dies üblich.

Man stelle sich vor in der F1 kommt es zum Unfall in der ersten Kurve. Ist dann der Unfallverursacher kostenpflichtig gegenüber all denen die einen Schäden davongetragen haben? Unvorstellbar.

iChris 24.07.2014 11:09

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1063559)
Was mich wundert: Rad beschädigt, Helm gebrochen, scheint also ein heftiger Sturz gewesen zu sein. Und sie fährt einfach weiter? U.a. mit gebrochenem Helm weitergefahren?

Ich hatte vor ein paar Jahren auch einen Sturz mit 60+ km/h bei dem der Helm so ziemlich Totalschaden erlitten hatte, und nicht nur der
am Rad waren auch einige Teile hinüber.
Ich habe auch erst in der zweiten Wechselzone bzw. nach dem Rennen bemerkt wie zerstört der Helm eigentlich war. Da er noch an diversen Stellen zusammengehaltenn hat und ich den nach dem Sturz erst mal nicht abgenommen habe ist mir der Schaden gar nicht aufgefallen.
Durch das Adrenalin das nach so einem Sturz in dir steckt, wird wenn es irgendwie körperlich geht, das Gehirn den meisten Sporler sagen "Schei...,Weiter,schneller,..."

massi 24.07.2014 11:11

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1063556)
Lieber massi,

unter handlungsfähiger Exekutivfunktion subsumiere ich nicht mafiöse Methoden, sondern viel eher die Aufnahme von Gesprächen die zur umfassenden Aufklärung der Sache beitragen. Und zwar zum Wohle aller Beteiligten.

Gruss Trimichi

Eine solche Institution gibt es. Sie nennt sich Polizei und wurde schon vor einer ganzen Weile eingeführt.
Die Hoheit darüber liegt aber beim Staat und nicht bei einem Internetforum. Gott sei Dank.

Im Grundsatz bin ich aber absolut deiner Meinung.
Mein erster Gedanke war auch dahingehend, dass es nicht das erst Mal wäre (äusserst höflich formuliert) dass sich Pro-Damen über dutzende Km im "Kona-Express" verstecken und so an die Spitze heranführen lassen. Birgt halt auch Risiken. So habe ich übrigens auch die Aussage von Steffen interpretiert.

massi

Matthias75 24.07.2014 11:19

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063568)
Also Unerlaubtes entfernen vom Unfallort ist schon mal Blödsinn. Dafür braucht man öffentlichen Verkehrsraum und den hat man auf einer Wettkampfstrecke in der Regel nicht, sobald die Strecke durch ihre Definition zur Wettkampfzeit nur einer bestimmten Personengruppe, also den Teilnehmern, vorbehalten ist. Auch Hinweise in der WK Ordnung oder Schilder weisen nur darauf hin, dass man sich wie im "normalen" Straßenverkehr verhalten soll, hat aber keinerlei Anspruch auf Rechtsgültigkeit.

Sportordnung, G.1 c):

Zitat:

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) ist einzuhalten. Von der Polizei gemeldete Zuwiderhandlungen werden wie Regelverstöße geahndet.
Somit ist die StvO IMHO auch während eines Wettkampfes gültig. (Nachtrag: Oder heißt "einhalten" lediglich: Ich muss mich dran halten, also anhalten, kann aber bei Nichtbeachtung nicht strafrechtlich belangt werden? Dann wäre der Absatz in der Tat sinnlos.)

Wurde ja in andere Threads schon darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist, das Regelwerk seines Sports zu kennen ;) :Blumen: .

Der Vergleich mit der Formel 1 hinkt IMHO, weil eine Rennstrecke kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Vermutlich gibt's in de Formel 1 aber auch entsprechende Verzichtserklärungen.

Matthias

hazelman 24.07.2014 11:34

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1063579)
Der Vergleich mit der Formel 1 hinkt IMHO, weil eine Rennstrecke kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Vermutlich gibt's in de Formel 1 aber auch entsprechende Verzichtserklärungen.

Matthias

Nun, der Fall kann doch vergleichbar sein, und zwar dann, wenn die Strassen während des Rennens für den öffentlichen Verkehr gesperrt sind. Da wäre dann Nürburgring = Radstrecke Roth.

Was (stillschweigenden) Anspruchsverzicht angeht angeht, so werden die vn den Zivilgerichten ja schon beim einfachen Fahren einer RTF angenommen, s. unten. Was das für Triathlons bedeutet, kann sich jeder ausrechnen.


Das Gericht führte im Urteil aus, dass jeder Teilnehmer einer derartigen Touristikfahrt, soweit er sich mit anderen Radfahrern unterwegs zu einem Pulk zusammenschließe, einvernehmlich diejenigen Gefahren in Kauf nehme, die sich aus dem Fahren nebeneinander und dem weitgehenden Verzicht auf Sicherheitsabstände ergeben. Vor allem sei das Fahren nebeneinander unter Verzicht auf größere seitliche Abstände geradezu kennzeichnend für das Fahren in einer Radgruppe, heißt es im Urteil weiter. Deswegen könne ein Teilnehmer andere nur insoweit in Anspruch nehmen, als diesen ein eindeutiger und gravierender Verstoß gegen diejenigen Regeln zu Last fällt, die in einer solchen Gruppe gelten und die die Teilnehmer stillschweigend miteinander vereinbart haben. Zwar stelle ein gegenseitiges Schubsen einen derartigen gravierenden Verstoß dar, so das Gericht. Allerdings konnte die Klägerin diesen Geschehensablauf nicht beweisen, weswegen eine Haftung nicht in Betracht kam.
(Az.: 1 U 106/05)

hazelman 24.07.2014 11:37

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1063579)
Somit ist die StvO IMHO auch während eines Wettkampfes gültig. (Nachtrag: Oder heißt "einhalten" lediglich: Ich muss mich dran halten, also anhalten, kann aber bei Nichtbeachtung nicht strafrechtlich belangt werden? Dann wäre der Absatz in der Tat sinnlos.)

Wurde ja in andere Threads schon darauf hingewiesen, dass es hilfreich ist, das Regelwerk seines Sports zu kennen ;) :Blumen: .

Matthias

Das ist in der SpO mehr als unglücklich formuliert. Denn wenn das tatsächlich der Fall wäre dürfte in einer 30er Zone ja auch im Rennen nur 30 gefahren werden, an Stopp-Schildern wäre anzuhalten etc., etc.. ;)

Lutz 24.07.2014 11:37

Eigentlich einspannendes Thema für eine Sendung oder gab es die schon? :Gruebeln:

noam 24.07.2014 11:43

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1063579)
Sportordnung, G.1 c):



Somit ist die StvO IMHO auch während eines Wettkampfes gültig. (Nachtrag: Oder heißt "einhalten" lediglich: Ich muss mich dran halten, also anhalten, kann aber bei Nichtbeachtung nicht strafrechtlich belangt werden? Dann wäre der Absatz in der Tat sinnlos.)

Ein Sportverband kann alles mögliche in sein Regelwerk aufnehmen. Gültig ist die durch Rechtsprechung vorgegebene Definition vom öffentlichem Verkehrsraum, den man für einen Unfall gem §34 StVO braucht, welcher wiederum zwingendes Tatbestandsmerkmal des §142 StGB ist.

Eine abgesperrte (also für den Verkehr nicht freigegebene Strecke) Strecke für einen Wettkampf ist ja nicht jederzeit für jedermann zugänglich, sondern nur einer bestimmten Personengruppe (die im Falle von Roth ja sogar namentlich festgelegt ist) zugänglich. Damit liegt ganz klar kein öffentlicher Verkehrsraum vor und damit ist die StVO und damit auch staatliche Repression im Sinne von StVO oder StVZO nicht möglich.

Mal ganz nebenbei schreibt die StVO auch vor, dass ein Fahrzeug der StVZO bzw FZO entsprechen muss. Ich hab noch keinen nicht in die Wechselzone kommen sehen wegen fehlender Reflektoren :)

Weil für den Staat gelten Gesetze immer umfänglich und nicht nur auszugsweise.

Ich denke der Passus in der Sportordnung ist für diejenigen Rennen vorgesehen, die auch nicht abgesperrten Strecken (gibts das überhaupt noch? ) stattfinden oder stammt noch aus dieser Zeit.

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1063579)
Der Vergleich mit der Formel 1 hinkt IMHO, weil eine Rennstrecke kein öffentlicher Verkehrsraum ist. Vermutlich gibt's in de Formel 1 aber auch entsprechende Verzichtserklärungen.

Find den Vergleich abgesehen von den Motoren gar nicht so daneben. Wenn wir zB mal den GreenHell Triathlon nehmen. Oder halt bekannte Langdistanzen, wo außer den Athleten, Medien und Helfern absolut niemand auf der Strecke unterwegs ist.



Mal ganz davon ab, dass man für verursachten Schaden egal in welchem Zusammenhang gerade stehen muss und das nötige für dessen Regulierung tun muss. Im Rahmen eines Rennes ist dies halt immer eine doofe Situation, da man ja im Rahmen dessen bewusst ein höheres Risiko eingeht. Ich könnte mir vorstellen, dass Versicherungen aufgrunddessen eine Schadensregulierung per se ablehnen und es auch fraglich ist, ob im Rahmen eines Rennunfalls, überhaupt von schuldhaftem Verhalten auszugehen ist. Aber da befinden wir uns sehr weit im Zivilrecht und da hab ich im Studium nicht wirklich aufmerksam mitgemacht :)

noam 24.07.2014 11:46

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 1063589)
Das ist in der SpO mehr als unglücklich formuliert. Denn wenn das tatsächlich der Fall wäre dürfte in einer 30er Zone ja auch im Rennen nur 30 gefahren werden, an Stopp-Schildern wäre anzuhalten etc., etc.. ;)

Und beschilderte Radwege zu nutzen :) könnte interessant werden :Huhu:

Wäre allerdings wirklich ein interessantes Thema zu einer Sendung. Rechte und Pflichten beim Wettkampf im Schadensfall oder so ähnlich. Dazu einen Gast per Skype der sich im Zivilrecht und aktueller Rechtsprechung gut auskennt (da gabs doch mal den einen oder anderen hier im Forum)

Trimichi 24.07.2014 11:54

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063597)
Und beschilderte Radwege zu nutzen :) könnte interessant werden :Huhu:

Wäre allerdings wirklich ein interessantes Thema zu einer Sendung. Rechte und Pflichten beim Wettkampf im Schadensfall oder so ähnlich. Dazu einen Gast per Skype der sich im Zivilrecht und aktueller Rechtsprechung gut auskennt (da gabs doch mal den einen oder anderen hier im Forum)

Das Thema ist für alle wichtig und soll deswegen auch allen unentgeltlich zugänglich sein.

hazelman 24.07.2014 11:54

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)

Ich denke der Passus in der Sportordnung ist für diejenigen Rennen vorgesehen, die auch nicht abgesperrten Strecken (gibts das überhaupt noch? ) stattfinden oder stammt noch aus dieser Zeit.

Zur Info: Auch in Roth war nicht die komplette Strecke - zumindest in Gegenrichtung - für den öffentlichen Verkehr gesperrt. IMHO finden die allermeisten Triathlons zumind. in Hessen auf nicht komplett gesperrten Strassen statt. Sowas wie Roth und Ffm ist die Ausnahme.

Dieses Risikos sind sich mittlerweile auch die Genehmigungsbehörden bewusst und verlangen deshalb immer strengere Sicherheitsmassnahmen, an denen schon so manche Veranstaltung gescheitert ist. Fragt mal HaFu nach seinen Erfahrungen in Bayern.

tandem65 24.07.2014 13:06

Zitat:

Zitat von JumpungJackFlash (Beitrag 1063475)
Braucht Sie gar nicht. Ich war als Helfer in T2. Die Polizei war dort und hat das Rad des Staffelfahrers beschlagnahmt.
Nennt man das "Ermittlung im öffentlichen Interesse"?

Das kann es sein, alleine weil Anja ja verletzt ist und Ärztlich versorgt wurde, daß ist dann die fahrlässige Körperverletzung könnte aber auch hier schon wegen dem unerlaubten entfernen vom Unfallort. Kann aber auch sein das Anja Anzeige erstattet hat wegen was auch immer.

Zitat:

Zitat von pointex (Beitrag 1062755)
sorry aber hier wird keine versicherung, behörde irgendwas klären, rennunfälle passieren einfach und nicht zuwenige, bei jedem lächerlichen radmarthon brechen mehrere rahmen und knochen, das gehört dazu.

Anscheinend wird doch ermittelt. Auch im Alltag gehören Unfälle dazu. Trotzdem wird auch dort immer wieder ermittelt.;) Und wenn sich die Unfallbeteiligten einigen ist das ja auch OK.

Zitat:

Zitat von pointex (Beitrag 1062755)
nur wenn der staffelfahrer vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hätte wäre hier was zu klären, was ich aber nicht ersehen kann aus der berichterstattung.

Na ja, genau das muß im ja eben ermittelt werden. Wenn schon klar ist, daß der Staffelfahrer Schuld ist und er fahrlässig, grob fahrlässig oder gar vorsätzlich gehandelt hat, dann bräuchte ja nicht mehr ermittelt werden.;)

sbechtel 24.07.2014 14:20

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 1063606)
IMHO finden die allermeisten Triathlons zumind. in Hessen auf nicht komplett gesperrten Strassen statt. Sowas wie Roth und Ffm ist die Ausnahme.

Wer ne komplett gesperrte Radstrecke möchte, muss zum Quarterman nach Bruchköbel kommen, wie es schon Pete Jacobs tat ;)

sbechtel 24.07.2014 14:22

Zitat:

Zitat von iChris (Beitrag 1063573)
Ich hatte vor ein paar Jahren auch einen Sturz mit 60+ km/h [...] Durch das Adrenalin das nach so einem Sturz in dir steckt, wird wenn es irgendwie körperlich geht, das Gehirn den meisten Sporler sagen "Schei...,Weiter,schneller,..."

Beides dito! Ich bin direkt wieder auf den Bock und wollte meinen WK weiter machen, unabhängig was mit mir, Rad oder Helm war. Wollte schon losfahren, aber die Kette war unten. Beim wiederdraufmachen habe ich gemerkt, dass da etwas verdächtig weit aus der Schulter raussteht :Cheese: Im WK merkt man echt nix...

Thorsten 24.07.2014 15:13

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1063604)
Das Thema ist für alle wichtig und soll deswegen auch allen unentgeltlich zugänglich sein.

Meinst du jetzt als Gratis-Sendung :confused:

Dann fallen mir aber noch ganz viele Dinge in dieser Welt ein, die für alle wichtig sind und dennoch nicht unentgeltlich zugänglich sind.

tandem65 24.07.2014 15:33

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063568)
Daher ist ein Unfall auf einer Rennstrecke im Rahmen eines Rennens eine rein Zivilrechtliche Angelegenheit, so lange keine Verletzungen davongetragen werden.

So ist es nicht nur im Rennen. ;) Verletzt ist Frau Beranek ja schliesslich.:Huhu:

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063568)
Ich muss gestehen, ich hab die WK Ordnung noch nie genau studiert. kann mir aber vorstellen, dass es hier auch eine Art Verzichtserklärung für Unfälle im Rahmen des Rennens bestehen. zumindest im Motorsport ist dies üblich.

Ja Verzichtserklärung gibt es. Gegenüber dem Veranstalter.:Huhu:

tandem65 24.07.2014 16:43

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)
Eine abgesperrte (also für den Verkehr nicht freigegebene Strecke) Strecke für einen Wettkampf ist ja nicht jederzeit für jedermann zugänglich, sondern nur einer bestimmten Personengruppe (die im Falle von Roth ja sogar namentlich festgelegt ist) zugänglich. Damit liegt ganz klar kein öffentlicher Verkehrsraum vor und damit ist die StVO und damit auch staatliche Repression im Sinne von StVO oder StVZO nicht möglich.

Das sehe ich nicht so eindeutig. Nicht nur ich war zu Fuß & mit dem Rad auf der Wettkampfstrecke unterwegs.

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)
Mal ganz nebenbei schreibt die StVO auch vor, dass ein Fahrzeug der StVZO bzw FZO entsprechen muss. Ich hab noch keinen nicht in die Wechselzone kommen sehen wegen fehlender Reflektoren :)

Du setzt fehlende Reflektoren & Klingel also Ordnungswidrigkeiten mit einem Straftatbestand gleich?

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)
Mal ganz davon ab, dass man für verursachten Schaden egal in welchem Zusammenhang gerade stehen muss und das nötige für dessen Regulierung tun muss.

Yep.

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)
Im Rahmen eines Rennes ist dies halt immer eine doofe Situation, da man ja im Rahmen dessen bewusst ein höheres Risiko eingeht. Ich könnte mir vorstellen, dass Versicherungen aufgrunddessen eine Schadensregulierung per se ablehnen und es auch fraglich ist, ob im Rahmen eines Rennunfalls, überhaupt von schuldhaftem Verhalten auszugehen ist.

Ist denn schuldhaftes Verhalten dabei per se ausgeschlossen?

captain hook 24.07.2014 17:03

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1063729)
Ist denn schuldhaftes Verhalten dabei per se ausgeschlossen?

Was ist schuldhaftes Verhalten in einem Rennen?! Hand nicht rausgehalten beim Abbiegen? Keinen Schulterblick beim Ausscheheren? Sicherheitsabstände nicht eingehalten? Nicht immer beide Hände am Lenker und bremsbereit sein?

Zumindest in dem oben verlinkten Urteil gingen die Richter ja davon aus, dass innerhalb von Radausfahrten einige Dinge anders zu bewerten sind als im "Normalfall".

Verklagt eigentlich Simon Gerrans jetzt Cavendish, weil der ihn auf der ersten Etappen rüde und unter Außerachtlassung jeglicher Vorsicht rel. brutal über den Haufen gefahren hat?

Wurde jemals ein Fußballer wegen der Folgen eines absichtlichen und brutalen Fouls verurteilt?

Ob das immer alles so richtig ist... Ich habe keine Ahnung.

sybenwurz 24.07.2014 17:08

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1063559)

Darüber hinaus steht die Pflicht zur Hilfeleistung nicht in der StvO sondern im Strafgesetztbuch (§323c), gilt also unabhängig von Wettkämpfen immer.

Entschuldige, aber ich brauch weder ne Wettkampf-, noch ne Strassenverkehrsordnung oder ein Strafgesetzbuch, um im Wettkampf oder anderswo einem Verletzten Hilfe zu leisten.
Alleine schon darüber zu debattieren (zu müssen) ist ein menschliches Armutszeugnis.

Zitat:

Was mich wundert: Rad beschädigt, Helm gebrochen, scheint also ein heftiger Sturz gewesen zu sein. Und sie fährt einfach weiter? U.a. mit gebrochenem Helm weitergefahren?
Glaubste, du untersuchst zu allererst deinen Helm, wenns dich meiert?
Du guckst vielleicht, ob sich die Räder drehn, alles andere merkste dann unterwegs oder auch nicht.

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1063595)
Mal ganz nebenbei schreibt die StVO auch vor, dass ein Fahrzeug der StVZO bzw FZO entsprechen muss. Ich hab noch keinen nicht in die Wechselzone kommen sehen wegen fehlender Reflektoren :)

In §67 StVZO ist aber auch ne Ausnahme festgehalten für die Teilnahme an Rennen. Nach dieser müssen noch zwo unabhängig funktionierende Bremsen und, ich glaub, ne Klingel (...:Lachen2: ) (die habense wohl vergessen, auszunehmen) am Rad sein.
Das restliche Geraffel brauchts demnach nicht

drullse 24.07.2014 17:10

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063740)
Wurde jemals ein Fußballer wegen der Folgen eines absichtlichen und brutalen Fouls verurteilt?

IMHO ja, denn das ist ja kein Unfall mehr...

captain hook 24.07.2014 17:13

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1063742)
IMHO ja, denn das ist ja kein Unfall mehr...

Es dürfte sich weltweit maximal um Einzelfälle handeln, wenn es überhaupt schonmal vorgekommen ist.

Von der Klage von Neymar bei der WM wo er einen Wirbelbruch erlitt, hätte man ansonsten zb ganz sicher etwas gehört. Bei dem Wert eines solchen Spielers würden sich die Ansprüche, speziell auch des Vereins für den er dann ausfällt, in Millionenhöhe bewegen.

tandem65 24.07.2014 17:23

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063740)
Was ist schuldhaftes Verhalten in einem Rennen?!

Luftpumpe ( hat jemand noch so lange Dinger?) in's VR stecken, Bewusstes abdrängen von rechts nach links ziehen oder anders herum sehend dass da einer fährt.

captain hook 24.07.2014 17:30

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1063748)
Bewusstes abdrängen von rechts nach links ziehen oder anders herum sehend dass da einer fährt.

Kommt im Radrennen regelmäßig vor. Kenn keinen der da jemals geklagt hätte oder verklagt wurde.

Bei einem Radrennen hab ich selber mal gesehen, dass da einer den 1,5m breiten Streifen am Straßenrand dicht machte, als eine andere Mannschaft dort den Sprinter nach vorne fuhr. Er fuhr rüber 2m bevor sie dort waren. Massensturz (30 Fahrer), Materialschaden in fünf (oder sechs?) stelliger Höhe.

Da passierte nix...

Matthias75 24.07.2014 17:37

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1063741)
Entschuldige, aber ich brauch weder ne Wettkampf-, noch ne Strassenverkehrsordnung oder ein Strafgesetzbuch, um im Wettkampf oder anderswo einem Verletzten Hilfe zu leisten.
Alleine schon darüber zu debattieren (zu müssen) ist ein menschliches Armutszeugnis.

+1.

War nur darauf bezogen, dass die Hilfeleistungspflicht unabhängig von der StvO gilt. Hatte letztes Jahr auch den Fall, dass mich vor einer Kurve einer überholt hat und die eigentlich gut einsehbare Kurve falsch eingeschätzt hat, mit dem Ergebnis, dass er einen Salto im/in den Straßengraben gemacht hat. Zum Glück nichts weiter passiert. Stand aber für mich nie außer Frage, dass ich kurz anhalte und schaue, wie's ihm geht und ob er Hilfe benötigt.

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1063741)
Glaubste, du untersuchst zu allererst deinen Helm, wenns dich meiert?
Du guckst vielleicht, ob sich die Räder drehn, alles andere merkste dann unterwegs oder auch nicht.

Ich ging davon aus, dass, wenn's mich so auf die Fresse haut, dass mein Helm hinüber ist, ich auch gewisse Kopf-/Nackenschmerzen hab', die mich darüber nachdenken lassen, ob es sinnvoll ist, wieder auf's Rad zu steigen. Mich hat's aber zum Glück noch nie im Rennen hingelegt. Kann also adrenalinmäßig nicht mitreden.

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1063741)
In §67 StVZO ist aber auch ne Ausnahme festgehalten für die Teilnahme an Rennen. Nach dieser müssen noch zwo unabhängig funktionierende Bremsen und, ich glaub, ne Klingel (...:Lachen2: ) (die habense wohl vergessen, auszunehmen) am Rad sein.
Das restliche Geraffel brauchts demnach nicht

Hatte nur was mit Sporträder unter 11kg im Kopf, wusste aber nicht mehr wo....

Matthias

drullse 24.07.2014 17:48

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063743)
Es dürfte sich weltweit maximal um Einzelfälle handeln, wenn es überhaupt schonmal vorgekommen ist.

Davon gehe ich auch aus - aber es ist eben kein Unfall im eigentlichen Sinne sondern Absicht. Die würde ich in der Geschichte mit Beranek nicht unterstellen.

captain hook 24.07.2014 17:49

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 1063763)
Davon gehe ich auch aus - aber es ist eben kein Unfall im eigentlichen Sinne sondern Absicht. Die würde ich in der Geschichte mit Beranek nicht unterstellen.

Darauf wollte ich hinaus. Und deshalb wird dort vermutlich genausoviel oder wenig passieren.

Tetze 24.07.2014 18:24

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063740)
...Wurde jemals ein Fußballer wegen der Folgen eines absichtlichen und brutalen Fouls verurteilt? ...

Oder ein Boxer, weil er einem anderen eine blutige Nase verpasst hat?

Wenn ich mich richtig an die juristischen Grundlagen, die mir mal vermittelt wurden, erinnere, nimmt ein Sportler Körperverletzungen im Rahmen sportlicher Wettkämpfe "billigend in Kauf". D.h. er will zwar nicht so recht, muss aber damit rechnen.
Ich habe jetzt diesen Teil deines Posts zitiert, da es mir auch am (wohl geläufigsten) Beispiel der Fußballspieler damals beigebracht wurde.
Demnach ist einfach mit Verletzungen auf einem Fußballplatz zu rechnen, wer an einem Spiel teilnimmt, nimmt eben billigend in Kauf, dass er -auch durch unsportliches Verhalten- verletzt wird.
Solches Verhalten wird dann strafrechtlich nicht verfolgt, auch zivilrechtlich wird man keine Ansprüche zugesprochen bekommen.
Sieht dann ggfls. aber wieder anders aus, wenn du nicht mit dem Verhalten des "Mitsportlers" rechnen musst/kannst (als Beispiel fiele mir da ein, dass ein Spieler den Schiedsrichter mit gezielten Fauststößen traktiert-dies gehört wohl weniger zum Spielablauf, mit dem man rechnen muss).
Daher auch keine strafrechtliche Ahndung der blutigen Boxernase-darin hat er eingewilligt (wie es mit Tysons Ohrbeißattacke aussah weiß ich nicht).

Ob eine vollständig abgesperrte Radstrecke noch öffentliches Straßenland im Sinne der StVO ist oder nicht, kann ich leider nicht sagen (ich würde zu nein tendieren, sonst würde sich auch manche Marathonstrecke über Bürgersteige quälen und ich seh´ auch die führenden Kenianer schon an roten Ampeln stehen...).
Es wäre dann aber für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten völlig irrelevant, ob der Veranstalter auf die StVO hinweist oder nicht. Solche Hinweise finden sich ja vielerorts (oft private Parkplätze von Supermärkten o.ä.). Dies besagt aber nur, dass der Verantwortliche die Regeln der StVO vorschreibt, die Einhaltung hat er aber selber zu überwachen! Die Polizei ist da raus, es gibt kein Knöllchen für Falschparken auf Privatgelände.

Ganz anders natürlich bei Straftatbeständen (wie beispielsweise angesprochen unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, unterlassene Hilfeleistung). Im Gegensatz zu Ordnungswidrigkeiten ist hier die Polizei in der Pflicht zu handeln, hier ist´s auch unerheblich, ob Privatgelände oder nicht (Nein, es reicht nicht, wenn man an seinem Grundstück Schilder anbringt, dass dort das StGB nicht gilt ;) )
Ob so etwas im Falle eines Wettkampfes vorliegt oder nicht, vermag ich nicht zu sagen (gerade in Punkto Hilfeleistung sicher schwer, da ja ein verantwortlicher Veranstalter sich kümmert...)

Aber ich denke mal, dass das auch keiner großen Diskussion bedarf, oder?
Habe ich einen Unfall mit jemand anderem, dann erkundige ich mich natürlich nach dem Befinden und etwaigen Folgen!
Liegt jemand allein im Straßengraben und es ist nicht erkennbar, was ihm fehlt, dann halte ich natürlich an!
Kann ich erkennen, dass er ausreichend versorgt ist (ein Helfer an seiner Seite) oder dass ihm nur die Luft im Reifen fehlt, dann kann ich frei entscheiden, ob ich halte oder nicht. Und dies gilt alles nicht nur im Wettkampf!

Edit: Zum Thema StVO und abgesperrte Strecke doch noch was gefunden, es gibt noch die (ach-so-geliebten) Verwaltungsvorschriften. Also, die allg. Verwaltungsvorschrift zur StVO ergänzt den § 29, übermäßige Straßennutzung, wie folgt:
"Im Erlaubnisbescheid (für erlaubnispflichtige Veranstaltungen, hierunter auch Radrennen und vergleichbare Veranstaltungen) ist darauf hinzuweisen, dass die Teilnehmer an einer Veranstaltung kein Vorrecht im Straßenverkehr genießen und, ausgenommen auf gesperrten Straßen, die Straßenverkehrsvorschriften zu beachten haben. "

tandem65 24.07.2014 18:25

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063743)
Von der Klage von Neymar bei der WM wo er einen Wirbelbruch erlitt, hätte man ansonsten zb ganz sicher etwas gehört.

Weshalb? Ist der Gegenspieler flüchtig? Ganz sicher ist Neymar versichert und die Versicherung früher oder später zahlen wenn er längerfristig ausfällt. Warum sollten wir davon hören?:confused:
Und warum sollte er nun klagen. Das sah klar sehr scheisse aus, es war ein Foul. Punkt

tandem65 24.07.2014 20:07

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1063753)
Kommt im Radrennen regelmäßig vor. Kenn keinen der da jemals geklagt hätte oder verklagt wurde.

Hi Captain, wir debattieren hier aber auch nicht über Vollkontaktsport Radrennen sondern über Radpart beim Triathlon.
Der Link den Hazelman gepostet hat bezieht sich bestenfalls auf eine RTF, also Klagenfurt oder FfM. :Lachen2: Das bedeutet schon mal auch daß bei einem Einzelzeitfahren mit dem zugehörigen Regularium das Gericht sicherlich anders entscheiden kann.
Nur weil der Boxer mit Fresse polieren rechnen muß, muß ich das im Radsport nicht auch klaglos hinnehmen. Ich schätze mal das es noch keine Klage gab und daher kein Urteil.:Huhu:
Edith meint: Beim Triathlon und nicht im Radsport.

hazelman 24.07.2014 20:16

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1063814)
Das bedeutet schon mal auch daß bei einem Einzelzeitfahren mit dem zugehörigen Regularium das Gericht sicherlich anders entscheiden kann.

Im Zweifel wird aber gelten, dass der, der von hinten kommt niemalsnicht unschuldig ist, denn er hat den Überblick. Und es scheint ja schon passiert zu sein, als Anja am überholen war. Das sollte man/frau mit dem nötigen Seitenabstand machen... immerhin sind im normalen Strassenverkehr 1,5m. Ja, die werden auch beim Tri nicht immer eingehalten, aber das Risiko trägt man eben.

tandem65 24.07.2014 20:33

Zitat:

Zitat von hazelman (Beitrag 1063817)
Im Zweifel wird aber gelten, dass der, der von hinten kommt niemalsnicht unschuldig ist, denn er hat den Überblick. Und es scheint ja schon passiert zu sein, als Anja am überholen war. Das sollte man/frau mit dem nötigen Seitenabstand machen... immerhin sind im normalen Strassenverkehr 1,5m. Ja, die werden auch beim Tri nicht immer eingehalten, aber das Risiko trägt man eben.

Nun, das Mädchen war auch vor mir und hat sich heftiger abgelegt als ich. Das eine ist die Schuldfrage und die wird nun anscheinend geklärt, da ja wohl der Unfallgegner festgestellt wurde/bekannt ist. Was da nun von Amts wegen geklärt wird ist mir egal und auch wuppe, ob die Körperverletzung, die Unfallflucht oder auch beides.
Frau tandem65 ist übrigens gestern auch vom Rad geholt worden. Rückspiegel an der linken Pobacke. Scheint aber gutgegangen zu sein.

tandem65 24.07.2014 20:41

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1062452)
Die Berichterstattung in den Nürnberger Nachrichten ist einseitig.

Dazu fällt mir noch auf daß auch Du einen Threadtitel gewählt hast der dem Staffelfahrer die Schuld zuweist. Du machst es also selbst nicht besser. ;):Huhu:

Trimichi 24.07.2014 21:00

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1063827)
Dazu fällt mir noch auf daß auch Du einen Threadtitel gewählt hast der dem Staffelfahrer die Schuld zuweist. Du machst es also selbst nicht besser. ;):Huhu:

Irrtum. Der ursprüngliche Threadtitel wurde von Admin geändert.



Edit:

Mein Titel lautete: Staffelfahrer rasiert Ippach ab

[bitte #1 lesen]

sbechtel 24.07.2014 21:16

Zitat:

Zitat von Trimichi (Beitrag 1063833)

Mein Titel lautete: Staffelfahrer rasiert Ippach ab

Der scheint mir, was die Schuldfrage angeht, noch viel weniger objektiv zu sein :Lachanfall:

Trimichi 24.07.2014 21:19

Zitat:

Zitat von sbechtel (Beitrag 1063846)
Der scheint mir, was die Schuldfrage angeht, noch viel weniger objektiv zu sein :Lachanfall:

Prima, dann scheinst du ja in der Lage zu sein, die Sache objektiver einzuschätzen. :Cheese:

sbechtel 24.07.2014 21:47

"Anja Beranek bei der Challenge Roth in einen Unfall mit Staffelfahrer involviert"

be fast 24.07.2014 21:49

"Callenge Roth und die Überlappung der Vorderräder"

Trimichi 24.07.2014 22:11

Zitat:

Zitat von be fast (Beitrag 1063859)
"Callenge Roth und die Überlappung der Vorderräder"

"Challenge Roth und die Überlappung der Vorderräder"

locker baumeln 24.07.2014 22:11

Zitat:

Zitat von Bischi (Beitrag 1062501)
Ich konnte zu meiner Überraschung auch feststellen, dass in Roth sehr fair gefahren wurde. Liegt wohl wirklich daran, dass die Startergruppen das Feld gut auseinander ziehen.

Name UFOS - FLYING UNDER THE RADAR
Startnummer 4227

Swim__ 00:53:03 6
Bike__ 04:33:32 4
Run__ 03:03:51 7

4:33:32
4. schnellste Staffelbikezeit !

LidlRacer 24.07.2014 22:28

@HaFu

Auf Eurer BTV-Seite gibt es Korrekturbedarf:
Zitat:

Anja Beranek musste wegen ihres Trainingsrückstandes nach Verletzungspause aus dem Rennen aussteigen
Challenge Roth: Bracht und Carfrae siegen


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