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Vielleicht ist ja doch was im Argen, wenn Athleten in einer Liga starten, aber nicht die Regeln des Sports kennen, den sie betreiben.
Aber manche Leute merken wirklich nichts. So etwas zermürbt. |
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Ich habe es in meiner KR- Karriere 2mal gemacht, allerdings nur bei Meisterschaften. |
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Ich vermute eher, dass wg. der Sperre (4 Monate im Winter) hinter den Kulissen gemauschelt wurde und er gar nix davon mitbekommen hat, ergo auch kein Einschreiben, was auch immer. In NRW ticken die Uhren teilweise noch anders. :Huhu: |
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Wie ist es im Ausland? Darf ich da (vom deutschen Verband) an Wettkämpfe teilnehmen, die nicht von irgendeinem nationalen Verband genehmigt wurden? Wenn ein Athlet vom Deutschen Verband gesperrt ist, darf er nicht an Veranstaltungen teilnehmen, die im "Machtsgebiet" dieses Vereins teilnehmen. Interessieren andere Verbände im Ausland sich aber dafür? (Ich finde selber im übrigen, dass das in Dopingfällen der Fall sein müsste). Fragen über Fragen .... |
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Das machts aber nicht besser... Dumme Athleten als Spiegel der Gesellschaft.:Lachanfall: |
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Moin,
auch ich bin Betroffener des Tirschenreuther Triathlons und wurde auch per Mail über die beabsichtigte Sperre informiert. Natürlich gibt es Regeln und Gesetze und ich werde eine entsprechende Sanktion akzeptieren (müssen). Finde es aber irgendwie Schade, das eine solche Veranstaltung die es seit fast 30 Jahren gibt gezwungen wird, sich dem BTV zu "unterwerfen". Vorteile Hin oder Her Ich habe natürlich im Vorfeld das Gerangel um den Tegernsee Tria mitbekommen, aber ich hatte geglaubt es würde nur Veranstaltungen betreffen die eine Olympische Distanz (also Startpass oder Tageslizenzpflicht) anbieten. Nicht den schönen kleinen Wald und Wiesentriathlon. Also : Schreiben des BTV abwarten, Urteil abwarten PS: Startplatz für JEDERMANN Tria in Regensburg abzugeben, bin leider gesperrt !!! |
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Schließlich ist die VD auch dafür gedacht, Einsteiger für den Triathlon zu gewinnen. Und die möchte man dann nicht auch noch mit zusätzlichen Gebühren und Lizenzen drangsalieren. |
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Das war keine schiefe Story, sondern eine absolut realitätsnahe Anfrage. Ich wollte damit abklären, ob man bei einem wilden Triathlon als Mitglied eines bayerischen Sportvereins versichert ist. Hätte das evtl. mit einer Jugendmannschaft des Fußballvereins gemacht. Das wurde bejaht, kann jeder selber nachprüfen. Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern, in dem sowohl BTV als auch BFV (Triathleten, Fußballer und die meisten sonstigen Sportverbände) Mitglied sind. Genau diese Versicherung ist meines Erachtens Bestandteil des DTU-Startpasses -> zur Klarstellung: diese Versicherung hat man als Mitglied eines Sportvereins sowieso! Auch wenn Hallo tandem65 :Huhu: sonstwas behauptet. Ich weiß allerdings auch nicht, warum ich mich so aufrege. Dass die Urlaubszeit (beginnt in Bayern in ca. 1 Woche) genau auf die Woche vor dem Roth-Termin fällt, und somit die eigentlich gesperrten Athleten verschont werden, dafür aber Einsteiger bzw. Leute, die bei weitem nicht so tief in der Materie stecken wie LD-Starter, gesperrt werden, das kann jeder finden wie er will. Ich finde es zum Kotzen - wenn es denn stimmt und so kommt. Die Challenge Roth steht übrigens nicht bei den genehmigten Termin, wie schon vorher erwähnt. Ich belaste mich aber mit sowas künftig nicht mehr, werde evtl. noch in Erding OD starten, oder auf einem schönen wilden Triathlon und ansonsten fahre ich Brevets, das ist entspannter. Habe fertig :liebe053: |
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:Blumen: |
übrigens :
soeben das Einwurfeinschreiben des BTV bekommen ;-) |
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"Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes." Was ist denn das nun? Ich würde glauben, darunter fällt das angeordnete Training und ähnliches und nicht z.B. die private Radausfahrt, die man zufällig in Sportklamotten macht. Aber Versicherung ist ja nur ein Nebenkriegsschauplatz. Nachtrag: bei der Startpassversicherung steht: "Der Versicherungsschutz besteht für die Startpassinhaber bei der privaten Ausübung des Triathlonsports in den Sportarten Schwimmen, Laufen und Radfahren. Mitversichert sind übliche spezifische Trainingsmethoden wie Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen, Skilanglauf. Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch ausdrücklich nicht auf die Ausübung von weiteren Sportarten, wie z.B. Tennis, Fußball etc.." |
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Organisationen: Der Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Fachverbände und Vereine. Versichert ist die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes. wie ist das eigentlich genau zu interpretieren? |
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Noch schwieriger wird's bei den versicherten Personen. Zitat:
Ich würde den Flyer so interpretieren, dass ein Versicherungsschutz bei vereinsspezifischer Ausübung des Sportes besteht, aber nicht zwingend bei "fachfremden" Sportarten. Matthias @Snipee: Was steht den drin im Einschreiben: Konkrete Strafdrohungen oder erstmal nur Aufforderung zur Stellungnahme? |
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@Matthias
Nur Aufforderung zur Stellungnahme |
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keine Sperre wegen Verfahren ist eröffnet und Aufforderung den Pass zurückzuschicken?? So wurde es mir am Montag telefonisch erklärt - die Sperre ab eröffnetem Verfahren und das ist mit Erhalt des Einschreibens, so haben sie es gestern auch einer Kollegin am Telefon erklärt auf Nachfrage- |
genau, Sperre ab sofort
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Ich interpretiere das so:
Organisationen sind versichert für die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes. Beispiel: Tor kippt um und fällt Fußballer auf den Fuß. Fußballverein ist abgesichert. Personen sind versichert so wie es drin steht. Sehe keinen versicherungstechnischen Bezug zwischen Personen und Organisationen. Falls der doch besteht, ist das schlecht formuliert. Dass die ARAG jemals was zahlt, glaube ich eh nicht. Ich sage nur "nachrangig". Jetzt bin ich aber wirklich fertig :Huhu: |
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das sehe ich auch so, aber wenn ein Verein eine Veranstaltung anbietet die nicht in der Satzung steht? z.B. Fussballverein macht mal so nebenbei einen Triathlon |
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Weil diese kann die Schadensregulierung erst einmal ablehnen und dann muß der Geschädigte im Zweifelsfalle vor Gericht die Regulierung erstreiten. Lieber Pioto, ich habe keine Ahnung wie viel Erfahrung Du mit Versicherungen hast. Meine sind jedenfalls auf einer relativ breiten Basis und eben nicht sonderlich positiv. :( Sie halten sich in aller Regel sehr genau an das vertraglich vereinbarte.;) |
Ich fasse mal zusammen wie ich das Thema verstanden habe:
Als Startpassinhaber bin ich verpflichtet vor einem Start zu überprüfen, ob die Veranstaltung genehmigt ist und auch eine entsprechende Genehmigungsnummer hat. Bei meinen gebuchten Wald- und Wiesentriathlons steht maximal drin dass diese genehmigt sind bzw. nach viel Sucherei finde ich ein Logo "Genehmigt TVN 2014". Jetzt muss ich noch auf der DTU- oder Landesverbandseite im Wettkampfkalender nachsehen ob dort ein Eintrag für die Veranstaltung zu finden ist. Diese Einträge kommen manchmal jedoch erst nach dem Frühbuchertermin in die Liste. Es ist also mein Risiko was ich damit eingehe. Oder betrifft die Problematik nur einzelne, dem jeweiligen Landesverband gut und lange vorher bekannte Veranstaltungen und wie komme ich an diese Informationen? Reicht da ein aktueller Blick auf die jeweilige Landesverbandseite mit den aktuellen Hinweisen? Zitat:
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Teilnahme: Es kann nur teilnehmen, wer im Besitz a) einer Lizenz seines nationalen Triathlon-Verbandes oder b) einer Tageslizenz ist. Eine Tageslizenz kann für Euro 30,- mit der Anmeldung angefordert werden. Allein aus der Angabe der Tageslizenz kann man meines erachtens schon ableiten, dass die Veranstaltung genehmigt ist oder wird. Da die Liste auf der BTV Seite auch nicht bindend ist, kannst du natürlich auch gern den jeweiligen Veranstalter vor der Anmeldung kontaktieren und nachfragen. |
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Die Veranstaltung ist dann aus Athletensicht regulär. Natürlich könnte man so ein Logo auch fälschen, aber im Bereich der DTU sind mir solche Fälle bislang nicht bekannt geworden. Wir haben in der BTV-Satzung bislang nur den Passus drin, dass die Ausschreibung die sportrechtliche Genehmigungsnummer "enthalten muss", wo genau in der Ausschreibung war bislang nicht präzisiert. Um das für die Zukunft übersichtlicher zu gestalten gibt es ab nächstem Jahr eine Art Verbands-Gütesiegel, dass mit der Genehmigungsnummer auf die allererste Seite der Ausschreibung in der Kopfzeile oben gedruckt werden muss. Wir versuchen also durchaus an der Unterscheidbarkeit reglärer von "wilden" Veranstaltungen und den allgemeinen Kommunikationsprozessen zu arbeiten. |
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Das impliziert wohl die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft, mit Anwesenheit des Präsidenten, der Bundeskampfrichter und Mitglieder der Technischen Kommission. |
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Hab' übrigens mal in die Abgaben- und Gebührenordnung geschaut: Bis zum 26. Juni 2014 gab's da noch folgenden Zusatz, der aber ab diesem Datum ungültig ist: Zitat:
Matthias |
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Ein grundsätzlicher Versicherungsschutz für Vereinstraining usw. besteht für gemeldete BLSV-Miglieder ohnehin. Wer darüberhinaus einen Versicherungsschutz auch für z.B. privates Training benötigt, dem steht die Möglichkeit zu, diesen über den Startpass zu erwerben |
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Es gilt eigentlich für alle Veranstalter die Regel, dass neue Genehmigungsnummern für das Folgejahr erst vergeben werden, wenn die korrekte Abrechnung des Wettkampfes (Veranstalterabgaben, Tageslizenzen) für das laufende Jahr vorliegt Die Challenge Roth ist immer genehmigt gewesen, aber die Genehmigung erfolgte in der Vergangenheit meist erst im Nachhinein im Februar oder März des Austragungsjahres, wenn es ohnehin keine freien Plätze mehr gab. Da macht es auch nicht mehr so viel Sinn, die Ausschreibung zu ergänzen, soll aber in Zukunft zwecks Einheitlichkeit aller Veranstaltungen trotzdem geändert/ optimiert werden. |
Hafu,
sei bedankt für deine Beiträge und den ansatzweise damit verbundenen Blick hinter die Kulissen. Es weckt Verständnis in mir. |
Na da macht ja der kleine Volkstriathlon meiner Heimatstatt ganz schön Schlagzeilen.
Den Triathlon gibt es seit 29 Jahren und war 1988 mein allererster sportlicher Wettkampf. Von einem Triathlonverband war die Veranstaltung noch nie genehmigt und die Teilnehmer sind schon immer meistens reine Hobbysportler aus der Gegend hier die keine Lizenz haben. Vor ca. 15 Jahren war es aber schon mal so das 3 oder 4 Athleten die einen Startpass hatten wegen der Teilnahme gesperrt wurden.:( |
Etwas neues zum Thema:
http://www.faz.net/aktuell/sport/meh...-13144503.html Da hat man m.Mn. nach jedes Augenmaß verloren. Die Athleten sind übrigens für 5 Monate, also bis zum 17.01.2015 gesperrt. Es handelt sich dabei um unseren kleinen Dorftriathlon. Offenbar will man ein Exempel statuieren und uns dazu zwingen, den Triathlon anzumelden und dann die Abgaben zu entrichten, die aufgrund der Streckenlänge (0,3, 13, 4,1 km) schon für einen Kurztriathlon gelten. Und für welche Gegenleistung? Es werden keine Kampfrichter entsandt und versichert sind die Teilnehmer ohnehin über unseren Gemeindesportverband. |
Das sieht für mich eher nach einem Exempel aus, wie die guten alten Dopingsperren im Radsport über den Winter.
Man wollte das Gesicht nicht verlieren (weil man strenges Vorgehen angekündigt hat) und sperrt dann Athleten in der Tri-Hochsaison über die Wintermonate. Tempo 1 wäre bei mir Aufklärung: - Offensiv darauf hinweisen, dass Startpassinhaber nicht startberechtigt sind bzw. mit Strafen rechnen müssen (wenn das Argument mit Jedermantriathlon wirklich stichhaltig ist, dann werden Starter mit Startpass wohl an einer Hand abzuzählen sein) - ev. doch eine Lösung mit dem Verband finden. |
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Auf jeden Fall ein super recherchierter und fundierter Zeitungsartikel. Weiter so, das bringt Licht ins Dunkle!
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