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Rhing 22.07.2014 20:21

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1062913)
Ich weiß ja Rhing, Druck ausüben können halt nur die Athleten aber das sollen halt lieber die ungeliebten Verbände machen. :Lachanfall:

Ok, wer lesen kann ist im Vorteil. :Lachen2: wer konzentriert liest auch. Beim 2. Lesen hab Ichs kapiert.

amontecc 22.07.2014 20:29

Vielleicht ist ja doch was im Argen, wenn Athleten in einer Liga starten, aber nicht die Regeln des Sports kennen, den sie betreiben.

Aber manche Leute merken wirklich nichts. So etwas zermürbt.

tandem65 22.07.2014 22:21

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 1062935)
Vielleicht ist ja doch was im Argen, wenn Athleten in einer Liga starten, aber nicht die Regeln des Sports kennen, den sie betreiben.

Kennst Du einen Lebensbereich wo das anders ist? :Huhu: :( :confused:

Frieder 22.07.2014 23:21

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1062978)
Kennst Du einen Lebensbereich wo das anders ist? :Huhu: :( :confused:

Ähm - Autofahren? :Lachanfall:

maifelder 22.07.2014 23:35

Zitat:

Zitat von strwd (Beitrag 1062888)
Die kann sich auch wohl jeder Einsatzleiter ausdrucken, wenn er sie denn auf der DTU Hompage findet. :Cheese:

Ich habe in meiner langen Karriere aber noch nie erlebt, dass da irgendwas geprüft wurde, wenn ich meinen Startpass auf den Tisch gelegt habe. :Lachen2:

Ich meinte nicht die Liste der gesperrten Athleten, sondern die der Startpassinhaber.

Ich habe es in meiner KR- Karriere 2mal gemacht, allerdings nur bei Meisterschaften.

Lecker Nudelsalat 23.07.2014 00:03

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1062911)
Ja sicher ist es das. Klar wußte er, das man gesperrt werden kann, wenn er "Regel"mäßig nicht total hinterm Mond lebt. Dass er nicht nachgeguckt hat, steht auf nem anderen Blatt. Da offensichtlich die Sperren mit eingeschriebenem Brief kommen, ne Anhörung voran geht, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass er davon nix wußte oder zumutbarerweise hätte wissen können. Klar, wenn er die Briefe ungeöffnet wegschmeißt, ...
Es gibt auch Leute, die finden, die Tankstellen hätten E10 "nicht richtig kommuniziert". Klar, ist ja auch verdammt schwierig, in ner Liste nachzugucken. Manche brauchen halt die Kombi aus Email, Inet, Brief und reitendem Boten.

Du kannst mir ruhig glauben, Du kennt die Pappnasen in unserem Verein nicht.

Ich vermute eher, dass wg. der Sperre (4 Monate im Winter) hinter den Kulissen gemauschelt wurde und er gar nix davon mitbekommen hat, ergo auch kein Einschreiben, was auch immer. In NRW ticken die Uhren teilweise noch anders. :Huhu:

longtrousers 23.07.2014 06:03

Zitat:

Zitat von Franco13 (Beitrag 1062609)
Es spielt doch eine Rolle. Ein Veranstalter eines genehmigten Triathlons darf einen gesperrten Athleten nicht starten lassen. Egal ob mit Startpass (der ja gesperrt und abzugeben ist) oder mit Tageslizenz oder bei einer Jedermann Distanz, die auch ohne Startpass oder Tageslizenz zulässig ist. Wäre ja auch blöd wenn es nicht so wäre und z.B. ein Doper mit Tageslizenz starten könnte.

Und ab wann wird ein Triathlon als "nicht genehmigter Triathlon" betrachtet? Im Falle des Tegernseeer Triathlons ist das klar! Aber wenn ich um die Wette mit 3 Nachbarn schwimme, radfahre und laufe?
Wie ist es im Ausland? Darf ich da (vom deutschen Verband) an Wettkämpfe teilnehmen, die nicht von irgendeinem nationalen Verband genehmigt wurden?
Wenn ein Athlet vom Deutschen Verband gesperrt ist, darf er nicht an Veranstaltungen teilnehmen, die im "Machtsgebiet" dieses Vereins teilnehmen. Interessieren andere Verbände im Ausland sich aber dafür? (Ich finde selber im übrigen, dass das in Dopingfällen der Fall sein müsste).

Fragen über Fragen ....

amontecc 23.07.2014 08:51

Zitat:

Zitat von longtrousers (Beitrag 1063061)
Und ab wann wird ein Triathlon als "nicht genehmigter Triathlon" betrachtet? .

Ich rate mal: Wenn er öffentlich stattfindet (also nicht im Freundeskreis und nicht Vereinsintern als Trainingsveranstaltung) und keine Genehmigung hat.
Zitat:

Zitat von longtrousers (Beitrag 1063061)
Wie ist es im Ausland?

Da gibt es sicherlich eigene Verbände, die ähnliche Regeln haben. Diese gelten dann
Zitat:

Zitat von longtrousers (Beitrag 1063061)
(Ich finde selber im übrigen, dass das in Dopingfällen der Fall sein müsste).

u.a. genau dafür gibt es diesen ganzen Kram mit Genehmigung und Abgaben.

amontecc 23.07.2014 08:53

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1062978)
Kennst Du einen Lebensbereich wo das anders ist? :Huhu: :( :confused:

Ich glaub du hast es verstanden!:Huhu: :Lachen2:
Das machts aber nicht besser... Dumme Athleten als Spiegel der Gesellschaft.:Lachanfall:

tandem65 23.07.2014 09:52

Zitat:

Zitat von longtrousers (Beitrag 1063061)
Und ab wann wird ein Triathlon als "nicht genehmigter Triathlon" betrachtet? Im Falle des Tegernseeer Triathlons ist das klar! Aber wenn ich um die Wette mit 3 Nachbarn schwimme, radfahre und laufe?

wenn Du eine kommerzielle Absicht hast, also Gewinn erwirtschaften möchtest. Dann ist es prinzipiell so weit.

Zitat:

Zitat von longtrousers (Beitrag 1063061)
Wie ist es im Ausland? Darf ich da (vom deutschen Verband) an Wettkämpfe teilnehmen, die nicht von irgendeinem nationalen Verband genehmigt wurden?

Im Prinzip nein.

Zitat:

Zitat von longtrousers (Beitrag 1063061)
Wenn ein Athlet vom Deutschen Verband gesperrt ist, darf er nicht an Veranstaltungen teilnehmen, die im "Machtsgebiet" dieses Vereins teilnehmen. Interessieren andere Verbände im Ausland sich aber dafür? (Ich finde selber im übrigen, dass das in Dopingfällen der Fall sein müsste).

Die Sperren gelten im Bereich der ITU. Nicht nur in Dopingfällen.

NBer 23.07.2014 10:02

Zitat:

Zitat von longtrousers (Beitrag 1063061)
Und ab wann wird ein Triathlon als "nicht genehmigter Triathlon" betrachtet? . ....

das ist relativ klar zu beantworten und auch nachzulesen. ALLE genehmigten wettkämpfe werden auf den websites der landesverbände aufgeführt. im umkehrschluß bedeutet das, das was dort nicht steht, ist nicht genehmigt.

Snipee 23.07.2014 10:24

Moin,

auch ich bin Betroffener des Tirschenreuther Triathlons und wurde auch per Mail über die beabsichtigte Sperre informiert.

Natürlich gibt es Regeln und Gesetze und ich werde eine entsprechende Sanktion akzeptieren (müssen).

Finde es aber irgendwie Schade, das eine solche Veranstaltung die es seit fast 30 Jahren gibt gezwungen wird, sich dem BTV zu "unterwerfen". Vorteile Hin oder Her

Ich habe natürlich im Vorfeld das Gerangel um den Tegernsee Tria mitbekommen, aber ich hatte geglaubt es würde nur Veranstaltungen betreffen die eine Olympische Distanz (also Startpass oder Tageslizenzpflicht) anbieten. Nicht den schönen kleinen Wald und Wiesentriathlon.

Also : Schreiben des BTV abwarten, Urteil abwarten

PS: Startplatz für JEDERMANN Tria in Regensburg abzugeben, bin leider gesperrt !!!

Kasrwatzmuff 23.07.2014 10:35

Zitat:

Zitat von Snipee (Beitrag 1063125)
...aber ich hatte geglaubt es würde nur Veranstaltungen betreffen die eine Olympische Distanz (also Startpass oder Tageslizenzpflicht) anbieten. Nicht den schönen kleinen Wald und Wiesentriathlon.

Bei den Jedermann-/Volksdistanzen ist die Tageslizenz (noch) nicht notwendig, da man den Teilnehmern neben der Startgebühr nicht noch zusätzlich 16 Euro (HTV) aus der Tasche leiern will.

Schließlich ist die VD auch dafür gedacht, Einsteiger für den Triathlon zu gewinnen. Und die möchte man dann nicht auch noch mit zusätzlichen Gebühren und Lizenzen drangsalieren.

pioto 23.07.2014 10:55

Zitat:

Zitat von Rhing (Beitrag 1062862)
Wenn dann Versicherungsmenschen "zum Nachweis" schiefe Stories aufgetischt werden, die an Kernbereich vorbeigehen, ist das auch "nicht sehen wollen" und ich sehe darin tricksen und nicht ne zielführende Diskussion.

Meinst du damit mich? Falls ja, dann muss ich sagen, dass ich von dir etwas mehr Niveau erwartet hätte.

Das war keine schiefe Story, sondern eine absolut realitätsnahe Anfrage. Ich wollte damit abklären, ob man bei einem wilden Triathlon als Mitglied eines bayerischen Sportvereins versichert ist. Hätte das evtl. mit einer Jugendmannschaft des Fußballvereins gemacht. Das wurde bejaht, kann jeder selber nachprüfen. Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern, in dem sowohl BTV als auch BFV (Triathleten, Fußballer und die meisten sonstigen Sportverbände) Mitglied sind. Genau diese Versicherung ist meines Erachtens Bestandteil des DTU-Startpasses -> zur Klarstellung: diese Versicherung hat man als Mitglied eines Sportvereins sowieso! Auch wenn

Hallo tandem65 :Huhu:

sonstwas behauptet.

Ich weiß allerdings auch nicht, warum ich mich so aufrege. Dass die Urlaubszeit (beginnt in Bayern in ca. 1 Woche) genau auf die Woche vor dem Roth-Termin fällt, und somit die eigentlich gesperrten Athleten verschont werden, dafür aber Einsteiger bzw. Leute, die bei weitem nicht so tief in der Materie stecken wie LD-Starter, gesperrt werden, das kann jeder finden wie er will. Ich finde es zum Kotzen - wenn es denn stimmt und so kommt. Die Challenge Roth steht übrigens nicht bei den genehmigten Termin, wie schon vorher erwähnt.

Ich belaste mich aber mit sowas künftig nicht mehr, werde evtl. noch in Erding OD starten, oder auf einem schönen wilden Triathlon und ansonsten fahre ich Brevets, das ist entspannter.

Habe fertig :liebe053:

Klugschnacker 23.07.2014 11:25

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1063138)
Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern... Genau diese Versicherung ist meines Erachtens Bestandteil des DTU-Startpasses -> zur Klarstellung: diese Versicherung hat man als Mitglied eines Sportvereins sowieso!

Finde ich einen sehr wesentlichen Punkt, falls sich diese Aussage bestätigt. Danke Pioto!
:Blumen:

Snipee 23.07.2014 11:30

übrigens :
soeben das Einwurfeinschreiben des BTV bekommen ;-)

amontecc 23.07.2014 11:41

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 1063149)
Finde ich einen sehr wesentlichen Punkt, falls sich diese Aussage bestätigt. Danke Pioto!
:Blumen:

Trotzdem gibt es da noch eine kleine "Unschärfe", denn da steht:
"Versichert ist
die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes."

Was ist denn das nun? Ich würde glauben, darunter fällt das angeordnete Training und ähnliches und nicht z.B. die private Radausfahrt, die man zufällig in Sportklamotten macht.
Aber Versicherung ist ja nur ein Nebenkriegsschauplatz.

Nachtrag: bei der Startpassversicherung steht:
"Der Versicherungsschutz besteht für die Startpassinhaber bei der privaten Ausübung des
Triathlonsports in den Sportarten Schwimmen, Laufen und Radfahren. Mitversichert sind
übliche spezifische Trainingsmethoden wie Nordic-Walking, Nordic-Running, Inlinen,
Skilanglauf.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich jedoch ausdrücklich nicht auf die Ausübung von
weiteren Sportarten, wie z.B. Tennis, Fußball etc.."

Tscharli 23.07.2014 11:46

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1063138)
Ich wollte damit abklären, ob man bei einem wilden Triathlon als Mitglied eines bayerischen Sportvereins versichert ist. Hätte das evtl. mit einer Jugendmannschaft des Fußballvereins gemacht. Das wurde bejaht, kann jeder selber nachprüfen. Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern, in dem sowohl BTV als auch BFV (Triathleten, Fußballer und die meisten sonstigen Sportverbände) Mitglied sind. Genau diese Versicherung ist meines Erachtens Bestandteil des DTU-Startpasses -> zur Klarstellung: diese Versicherung hat man als Mitglied eines Sportvereins sowieso! Auch wenn



Habe fertig :liebe053:

Wer ist versichert?
Organisationen:
Der Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Fachverbände und Vereine. Versichert ist
die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.



wie ist das eigentlich genau zu interpretieren?

Matthias75 23.07.2014 11:49

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1063138)
Zur Lektüre empfehle ich den Versicherungs-Flyer des BLSV, das ist der Dachverband von Sportvereinen und Fachsportverbänden in Bayern, in dem sowohl BTV als auch BFV (Triathleten, Fußballer und die meisten sonstigen Sportverbände) Mitglied sind.

Hmmm, der Flyer ist aus meiner Sicht nicht so ganz vollständig bzw. vom Informationsgehalt unvollständig:

Zitat:

Wer ist versichert?
Organisationen:
Der Versicherungsschutz gilt für den BLSV, seine Fachverbände und Vereine. Versichert ist
die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.
Ok, die Frage ist: Ist "satzungsgemäßer Verbandsbetrieb" auf den jeweiligen Verein bezogen? Ist also beim Fußballverein nur Fußballspielen versichert?

Noch schwieriger wird's bei den versicherten Personen.

Zitat:

Personen:
Versicherte Personen sind
- alle aktiven und passiven Mitglieder, die dem BLSV namentlich gemeldet sind;
- alle Mitglieder der Ausschüsse des BLSV, auch dann, wenn sie nicht Mitglied eines
Vereines im BLSV sind;
- alle Funktionäre (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Übungsleiter, Turn- bzw. Sportlehrer und Trainer, ferner die Schieds-,
Kampf- und Zielrichter (soweit sie Mitglied in einem Verein sind);
- alle Angestellten und Arbeiter, Mitarbeiter gegen Vergütung;
- alle vom BLSV oder einer Organisation im BLSV zur Durchführung versicherter
Veranstaltungen beauftragten Helfer, auch soweit es Nichtmitglieder sind.
Der Personenkreis ist zwar klar, nicht aber die Tätigkeiten, die versichert sind. Gilt für den Personenkreis auch "bei satzungsgemäßer Vereinsarbeit" (Problem: s.o.)?

Ich würde den Flyer so interpretieren, dass ein Versicherungsschutz bei vereinsspezifischer Ausübung des Sportes besteht, aber nicht zwingend bei "fachfremden" Sportarten.

Matthias

@Snipee: Was steht den drin im Einschreiben: Konkrete Strafdrohungen oder erstmal nur Aufforderung zur Stellungnahme?

bittalilli 23.07.2014 11:49

Zitat:

Zitat von Snipee (Beitrag 1063125)
Moin,

auch ich bin Betroffener des Tirschenreuther Triathlons und wurde auch per Mail über die beabsichtigte Sperre informiert.

Natürlich gibt es Regeln und Gesetze und ich werde eine entsprechende Sanktion akzeptieren (müssen).

Finde es aber irgendwie Schade, das eine solche Veranstaltung die es seit fast 30 Jahren gibt gezwungen wird, sich dem BTV zu "unterwerfen". Vorteile Hin oder Her

Ich habe natürlich im Vorfeld das Gerangel um den Tegernsee Tria mitbekommen, aber ich hatte geglaubt es würde nur Veranstaltungen betreffen die eine Olympische Distanz (also Startpass oder Tageslizenzpflicht) anbieten. Nicht den schönen kleinen Wald und Wiesentriathlon.

Also : Schreiben des BTV abwarten, Urteil abwarten

PS: Startplatz für JEDERMANN Tria in Regensburg abzugeben, bin leider gesperrt !!!

DANKE- wenigstens bin ich nicht die einzige depperte Unwissende- genauso hatte ich auch geglaubt- aber eben glauben ist zu wenig

Snipee 23.07.2014 11:52

@Matthias

Nur Aufforderung zur Stellungnahme

bittalilli 23.07.2014 11:58

Zitat:

Zitat von Snipee (Beitrag 1063165)
@Matthias

Nur Aufforderung zur Stellungnahme

war noch nicht am Briefkasten-
keine Sperre wegen Verfahren ist eröffnet und Aufforderung den Pass zurückzuschicken??

So wurde es mir am Montag telefonisch erklärt - die Sperre ab eröffnetem Verfahren und das ist mit Erhalt des Einschreibens, so haben sie es gestern auch einer Kollegin am Telefon erklärt auf Nachfrage-

Snipee 23.07.2014 12:20

genau, Sperre ab sofort

pioto 23.07.2014 12:32

Ich interpretiere das so:

Organisationen sind versichert für die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.

Beispiel: Tor kippt um und fällt Fußballer auf den Fuß.
Fußballverein ist abgesichert.

Personen sind versichert so wie es drin steht. Sehe keinen versicherungstechnischen Bezug zwischen Personen und Organisationen. Falls der doch besteht, ist das schlecht formuliert.

Dass die ARAG jemals was zahlt, glaube ich eh nicht. Ich sage nur "nachrangig".

Jetzt bin ich aber wirklich fertig :Huhu:

Tscharli 23.07.2014 12:43

Zitat:

Zitat von pioto (Beitrag 1063197)
Ich interpretiere das so:

Organisationen sind versichert für die Durchführung des satzungsgemäßen Verbands- und Vereinsbetriebes.

Beispiel: Tor kippt um und fällt Fußballer auf den Fuß.
Fußballverein ist abgesichert.

Personen sind versichert so wie es drin steht. Sehe keinen versicherungstechnischen Bezug zwischen Personen und Organisationen. Falls der doch besteht, ist das schlecht formuliert.

:Huhu:


das sehe ich auch so, aber wenn ein Verein eine Veranstaltung anbietet die nicht in der Satzung steht?

z.B. Fussballverein macht mal so nebenbei einen Triathlon

tandem65 23.07.2014 13:27

Zitat:

Zitat von Tscharli (Beitrag 1063159)
wie ist das eigentlich genau zu interpretieren?

Im zweifelsfalle zugunsten der Versicherung.;) :Huhu:
Weil diese kann die Schadensregulierung erst einmal ablehnen und dann muß der Geschädigte im Zweifelsfalle vor Gericht die Regulierung erstreiten.
Lieber Pioto, ich habe keine Ahnung wie viel Erfahrung Du mit Versicherungen hast. Meine sind jedenfalls auf einer relativ breiten Basis und eben nicht sonderlich positiv. :(
Sie halten sich in aller Regel sehr genau an das vertraglich vereinbarte.;)

Luke Footwalker 23.07.2014 15:21

Ich fasse mal zusammen wie ich das Thema verstanden habe:
Als Startpassinhaber bin ich verpflichtet vor einem Start zu überprüfen, ob die Veranstaltung genehmigt ist und auch eine entsprechende Genehmigungsnummer hat. Bei meinen gebuchten Wald- und Wiesentriathlons steht maximal drin dass diese genehmigt sind bzw. nach viel Sucherei finde ich ein Logo "Genehmigt TVN 2014". Jetzt muss ich noch auf der DTU- oder Landesverbandseite im Wettkampfkalender nachsehen ob dort ein Eintrag für die Veranstaltung zu finden ist. Diese Einträge kommen manchmal jedoch erst nach dem Frühbuchertermin in die Liste. Es ist also mein Risiko was ich damit eingehe.

Oder betrifft die Problematik nur einzelne, dem jeweiligen Landesverband gut und lange vorher bekannte Veranstaltungen und wie komme ich an diese Informationen? Reicht da ein aktueller Blick auf die jeweilige Landesverbandseite mit den aktuellen Hinweisen?

Zitat:

Zitat von runningmaus (Beitrag 1062245)
oh, bei uns im Verein (Hessen) wurde vorher (vor Startpass beantragen) geklärt und erklärt, was ein Startpass bedeutet, und daß genehmigte Veranstaltungen immer auf der ersten Seite der Ausschreibung eine Genehmigungsnummer haben müssen.
Nur mit dieser Nummer ist es dann auch genehmigt :) ...

Wenn ich das ernst nehmen würde dürfte ich mich nicht für Roth anmelden. Ich finde keine Wort zur Genehmigung in der Ausschreibung und die diesjährige Veranstaltung ist auch nicht im DTU-Wettkampfkalender aufgeführt. Oder übersehe ich da nur irgendwas?

cfexistenz 23.07.2014 15:53

Zitat:

Zitat von Luke Footwalker (Beitrag 1063299)
Wenn ich das ernst nehmen würde dürfte ich mich nicht für Roth anmelden. Ich finde keine Wort zur Genehmigung in der Ausschreibung und die diesjährige Veranstaltung ist auch nicht im DTU-Wettkampfkalender aufgeführt. Oder übersehe ich da nur irgendwas?

Steht doch mittendrin:

Teilnahme:
Es kann nur teilnehmen, wer im Besitz

a) einer Lizenz seines nationalen Triathlon-Verbandes oder
b) einer Tageslizenz ist.
Eine Tageslizenz kann für Euro 30,- mit der Anmeldung angefordert werden.

Allein aus der Angabe der Tageslizenz kann man meines erachtens schon ableiten, dass die Veranstaltung genehmigt ist oder wird. Da die Liste auf der BTV Seite auch nicht bindend ist, kannst du natürlich auch gern den jeweiligen Veranstalter vor der Anmeldung kontaktieren und nachfragen.

Hafu 23.07.2014 16:01

Zitat:

Zitat von Luke Footwalker (Beitrag 1063299)
I...nach viel Sucherei finde ich ein Logo "Genehmigt TVN 2014". Jetzt muss ich noch auf der DTU- oder Landesverbandseite im Wettkampfkalender nachsehen ob dort ein Eintrag für die Veranstaltung zu finden ist. Diese Einträge kommen manchmal jedoch erst nach dem Frühbuchertermin in die Liste. Es ist also mein Risiko was ich damit eingehe....?

Wenn dieses Logo (in Bayern müsste da auch noch eine Genehmigungsnummer mit dabei stehen) in der Ausschreibung enthalten ist, dann ist deine "Bringschuld" als Startpassinhaber erledigt und du kannst dir weitere Recherchen ersparen.

Die Veranstaltung ist dann aus Athletensicht regulär. Natürlich könnte man so ein Logo auch fälschen, aber im Bereich der DTU sind mir solche Fälle bislang nicht bekannt geworden.

Wir haben in der BTV-Satzung bislang nur den Passus drin, dass die Ausschreibung die sportrechtliche Genehmigungsnummer "enthalten muss", wo genau in der Ausschreibung war bislang nicht präzisiert. Um das für die Zukunft übersichtlicher zu gestalten gibt es ab nächstem Jahr eine Art Verbands-Gütesiegel, dass mit der Genehmigungsnummer auf die allererste Seite der Ausschreibung in der Kopfzeile oben gedruckt werden muss.
Wir versuchen also durchaus an der Unterscheidbarkeit reglärer von "wilden" Veranstaltungen und den allgemeinen Kommunikationsprozessen zu arbeiten.

maifelder 23.07.2014 16:12

Zitat:

Zitat von Luke Footwalker (Beitrag 1063299)
Wenn ich das ernst nehmen würde dürfte ich mich nicht für Roth anmelden. Ich finde keine Wort zur Genehmigung in der Ausschreibung und die diesjährige Veranstaltung ist auch nicht im DTU-Wettkampfkalender aufgeführt. Oder übersehe ich da nur irgendwas?


Das impliziert wohl die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft, mit Anwesenheit des Präsidenten, der Bundeskampfrichter und Mitglieder der Technischen Kommission.

Matthias75 23.07.2014 16:14

Zitat:

Zitat von cfexistenz (Beitrag 1063313)
Allein aus der Angabe der Tageslizenz kann man meines erachtens schon ableiten, dass die Veranstaltung genehmigt ist oder wird. Da die Liste auf der BTV Seite auch nicht bindend ist, kannst du natürlich auch gern den jeweiligen Veranstalter vor der Anmeldung kontaktieren und nachfragen.

Die Argumentation Tageslizenz = Genehmigung greift aber z.B. bei Volksdistanzen nicht.

Hab' übrigens mal in die Abgaben- und Gebührenordnung geschaut:

Bis zum 26. Juni 2014 gab's da noch folgenden Zusatz, der aber ab diesem Datum ungültig ist:

Zitat:

6.3. Alle Mitglieder ohne Startpass können eine Zusatzversicherung in Höhe von 5 € pro Jahr abschließen. Die Meldung über die abzuschließenden Zusatzversicherungen sind durch die Mitgliedsvereine mit Namen und Anschrift der zu Versichernden an den BTV zu senden. Für Versicherungen die im Laufe eines Jahres abgeschlossen werden, wird immer der komplette Jahresbeitrag fällig.
Es hat also in der Vergangenheit die Möglichkeit gegeben, eine Versicherung ohne Startpass abzuschließen, womit ja ein Hauptargument des Startpasses weggefallen wäre. Gibt es da Gründe, warum diese Option nicht mehr besteht?

Matthias

Luke Footwalker 23.07.2014 17:33

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 1063319)
Das impliziert wohl die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaft, mit Anwesenheit des Präsidenten, der Bundeskampfrichter und Mitglieder der Technischen Kommission.

Andere Ausrichter schaffen es locker den Satz "Die Veranstaltung ist vom BTV genehmigt" in die Ausschreibung zu bringen. Und ein Eintrag für diese Flaggschiffveranstaltung in den Wettkampfkalender zu bringen ist auch einfach. Wenn man denn wollte.

Hafu 23.07.2014 17:56

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 1063320)
Die Argumentation Tageslizenz = Genehmigung greift aber z.B. bei Volksdistanzen nicht.

Hab' übrigens mal in die Abgaben- und Gebührenordnung geschaut:

Bis zum 26. Juni 2014 gab's da noch folgenden Zusatz, der aber ab diesem Datum ungültig ist:



Es hat also in der Vergangenheit die Möglichkeit gegeben, eine Versicherung ohne Startpass abzuschließen, womit ja ein Hauptargument des Startpasses weggefallen wäre. Gibt es da Gründe, warum diese Option nicht mehr besteht?

Matthias

Ja, die Option besteht nicht mehr, da die 5 € nicht annähernd kostendeckend sind (keine Ahnung, wann das mal in grauer Vorzeit vom alten Präsidium kalkuliert worden ist) und wir den Verwaltungsaufwand für unsere mit nur einer Teilzeitkraft besetzte Geschäftsstelle überschaubar halten müssen.

Ein grundsätzlicher Versicherungsschutz für Vereinstraining usw. besteht für gemeldete BLSV-Miglieder ohnehin.

Wer darüberhinaus einen Versicherungsschutz auch für z.B. privates Training benötigt, dem steht die Möglichkeit zu, diesen über den Startpass zu erwerben

Hafu 23.07.2014 18:06

Zitat:

Zitat von Luke Footwalker (Beitrag 1063355)
Andere Ausrichter schaffen es locker den Satz "Die Veranstaltung ist vom BTV genehmigt" in die Ausschreibung zu bringen. Und ein Eintrag für diese Flaggschiffveranstaltung in den Wettkampfkalender zu bringen ist auch einfach. Wenn man denn wollte.

Das ist bei der Challenge wirklich ein Problem, das aber auch darin begründet ist, dass die Anmeldung in Roth derart früh öffnet, dass zum Zeitpunkt, wenn der Wettkampf ausgebucht ist, noch gar keine Genehmigungsnummer vom Bezirksverband Mittlelfranken vergeben ist und auch noch nicht vergeben werden kann.

Es gilt eigentlich für alle Veranstalter die Regel, dass neue Genehmigungsnummern für das Folgejahr erst vergeben werden, wenn die korrekte Abrechnung des Wettkampfes (Veranstalterabgaben, Tageslizenzen) für das laufende Jahr vorliegt

Die Challenge Roth ist immer genehmigt gewesen, aber die Genehmigung erfolgte in der Vergangenheit meist erst im Nachhinein im Februar oder März des Austragungsjahres, wenn es ohnehin keine freien Plätze mehr gab.

Da macht es auch nicht mehr so viel Sinn, die Ausschreibung zu ergänzen, soll aber in Zukunft zwecks Einheitlichkeit aller Veranstaltungen trotzdem geändert/ optimiert werden.

Luke Footwalker 23.07.2014 18:35

Hafu,

sei bedankt für deine Beiträge und den ansatzweise damit verbundenen Blick hinter die Kulissen. Es weckt Verständnis in mir.

triduma 23.07.2014 23:16

Na da macht ja der kleine Volkstriathlon meiner Heimatstatt ganz schön Schlagzeilen.
Den Triathlon gibt es seit 29 Jahren und war 1988 mein allererster sportlicher Wettkampf.
Von einem Triathlonverband war die Veranstaltung noch nie genehmigt und die Teilnehmer sind schon immer meistens reine Hobbysportler aus der Gegend hier die keine Lizenz haben.
Vor ca. 15 Jahren war es aber schon mal so das 3 oder 4 Athleten die einen Startpass hatten wegen der Teilnahme gesperrt wurden.:(

Hendock 23.09.2014 10:00

Etwas neues zum Thema:

http://www.faz.net/aktuell/sport/meh...-13144503.html

Da hat man m.Mn. nach jedes Augenmaß verloren. Die Athleten sind übrigens für 5 Monate, also bis zum 17.01.2015 gesperrt.

Es handelt sich dabei um unseren kleinen Dorftriathlon. Offenbar will man ein Exempel statuieren und uns dazu zwingen, den Triathlon anzumelden und dann die Abgaben zu entrichten, die aufgrund der Streckenlänge (0,3, 13, 4,1 km) schon für einen Kurztriathlon gelten. Und für welche Gegenleistung? Es werden keine Kampfrichter entsandt und versichert sind die Teilnehmer ohnehin über unseren Gemeindesportverband.

rookie2003 23.09.2014 10:05

Das sieht für mich eher nach einem Exempel aus, wie die guten alten Dopingsperren im Radsport über den Winter.

Man wollte das Gesicht nicht verlieren (weil man strenges Vorgehen angekündigt hat) und sperrt dann Athleten in der Tri-Hochsaison über die Wintermonate.

Tempo 1 wäre bei mir Aufklärung:
- Offensiv darauf hinweisen, dass Startpassinhaber nicht startberechtigt sind bzw. mit Strafen rechnen müssen (wenn das Argument mit Jedermantriathlon wirklich stichhaltig ist, dann werden Starter mit Startpass wohl an einer Hand abzuzählen sein)
- ev. doch eine Lösung mit dem Verband finden.

Hendock 23.09.2014 10:08

Zitat:

Zitat von rookie2003 (Beitrag 1081450)
Man wollte das Gesicht nicht verlieren (weil man strenges Vorgehen angekündigt hat) und sperrt dann Athleten in der Tri-Hochsaison über die Wintermonate.

Da könnte was dran sein. Die ursprüngliche Dauer der Sperre betrug nämlich ein Jahr.

amontecc 23.09.2014 10:12

Auf jeden Fall ein super recherchierter und fundierter Zeitungsartikel. Weiter so, das bringt Licht ins Dunkle!


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