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JENS-KLEVE 25.05.2012 00:14

Dass der Verband einen Rechtsstreit durchführt ist die eine Sache, dass er die Vernastaltung nicht mehr genehmigt, wenn er sich im Streit befindet ist logische Schlussfolgerung. Dass in der Sportordnung steht, dass der Startpassinhaber seine Lizenz verlieren kann, wenn er dort startet, ist ebenfalls ein direkter Zusammenhang. Dafür kann aber der NRWTV nichts und ich glaube auch nicht, dass er wirklich die Startpässe von hunderten Leuten einziehen wird, aber es ist fair, wenn der Verband vorher darauf hinweist, dass Startpassinhaber bedenken sollten, welches Risiko sie eingehen, wenn sie bei einer nichtgenehmigten Vernastaltung starten. Da ich auch Liga-Starter bin ist für mich spätestens mit dieser Information völlig klar, dass ich keine dieser Veranstaltungen besuchen werde, auch wenn mir das Datum, die landschaft oder die distanz gefällt.

Nepumuk 25.05.2012 08:22

Der NRWTV weist aber nicht auf "Gefahren" hin, sondern droht seinen eigenen Mitgliedern mit Sperre! Obwohl ich den genannten Argumenten bzgl. nicht abgelieferter Lizenzgebühren durchaus zustimme, geht mir dieses Vorgehen und der Ton des Verbandes den Sportlern gegenüber in dieser Sache eindeutig zu weit!

Für die Möglichkeit einmal einen Triathlon auf der Nürburgring-Nordschleife absolvieren zu dürfen, werde ich jederzeit meinen Startpass abgegeben. An einer Liga werde ich eher nicht teilnehmen; von daher ist die Lage für mich klar. Meine Sympathien liegen hier ganz klar beim Veranstalter der attraktiven Veranstaltung.

FinP 25.05.2012 08:47

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 753826)
Der NRWTV weist aber nicht auf "Gefahren" hin, sondern droht seinen eigenen Mitgliedern mit Sperre! Obwohl ich den genannten Argumenten bzgl. nicht abgelieferter Lizenzgebühren durchaus zustimme, geht mir dieses Vorgehen und der Ton des Verbandes den Sportlern gegenüber in dieser Sache eindeutig zu weit!

Es geht deshalb vielen "eindeutig zu weit", weil die vorherigen Eskalationsstufen nicht bekannt sind.

Zitat:

Für die Möglichkeit einmal einen Triathlon auf der Nürburgring-Nordschleife absolvieren zu dürfen, werde ich jederzeit meinen Startpass abgegeben. An einer Liga werde ich eher nicht teilnehmen; von daher ist die Lage für mich klar. Meine Sympathien liegen hier ganz klar beim Veranstalter der attraktiven Veranstaltung.
Das ist das Problem an der ganzen Sache. Das Vorgehen der Verbände in solchen Fällen hat einen Konstruktionsfehler.

Ganz grob ist es vergleichbar mit folgender Situation:
McDonalds hat viele treue Kunden. Auf einmal macht ein Franchise-Nehmer sein eigenes Ding, behält das Logo an der Tür und versucht sein Restaurant zu betreiben.
Die Kunden merken es nicht, aber McDonalds ist zu Recht sauer. Um seine Kunden nicht an den gemeinen Konkurrenten zu verlieren, drohen Sie jetzt damit, dass die Kunden, die bei der Konkurrenz essen, in den richtigen Läden nicht mehr bedient werden. Und dass ist im Vergleich offensichtlich nicht zielführend.

Was würde McDonalds machen?
- gegen den Betreiber vorgehen
- die eigenen Qualitäten besser herausstellen
- NICHT die Kunden vergraueln

Matthias75 25.05.2012 09:52

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 753787)
Dass der Verband einen Rechtsstreit durchführt ist die eine Sache, dass er die Vernastaltung nicht mehr genehmigt, wenn er sich im Streit befindet ist logische Schlussfolgerung. Dass in der Sportordnung steht, dass der Startpassinhaber seine Lizenz verlieren kann, wenn er dort startet, ist ebenfalls ein direkter Zusammenhang.

Das Problem sehe ich darin, dass dieser Passus vermutlich nicht nur in die Sportordnung aufgenommen wurd,e um gegen einen Veranstalter vorzugehen, der mit dem Verband im Rechtsstreit liegt, sondern gegen jeden Veranstalter, der nicht mit dem Verband zusammenarbeitet, also auch den kleinen Sportverein um die Ecke, der nur einen kleinen Triathlon ohen großen Aufwand organisieren will.

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 753787)
Dafür kann aber der NRWTV nichts und ich glaube auch nicht, dass er wirklich die Startpässe von hunderten Leuten einziehen wird...

Müsste er aber, um sich nicht angreifbar zu machen. Wenn er die Teilnehmer der ungenehmigten Veranstaltung X sperrt, die der Veranstaltung Y aber nicht, behandelt er nicht alle Startpassinhaber gleich, was rechtlich sicher angreifbar wäre.

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 753835)
Es geht deshalb vielen "eindeutig zu weit", weil die vorherigen Eskalationsstufen nicht bekannt sind.

Was mich als potentiellen Startpassinhaber angeht, gibt es aber keine vorherigen Ekalationsstufen, oder? Das heißt, ich bade den Streit des Veranstalters mti dem Verband aus.

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 753835)
Ganz grob ist es vergleichbar mit folgender Situation:
McDonalds hat viele treue Kunden. Auf einmal macht ein Franchise-Nehmer sein eigenes Ding, behält das Logo an der Tür und versucht sein Restaurant zu betreiben.
Die Kunden merken es nicht, aber McDonalds ist zu Recht sauer. Um seine Kunden nicht an den gemeinen Konkurrenten zu verlieren, drohen Sie jetzt damit, dass die Kunden, die bei der Konkurrenz essen, in den richtigen Läden nicht mehr bedient werden. Und dass ist im Vergleich offensichtlich nicht zielführend.

Gutes Beispiel. Den Unterschied sehe ich aber in der Größe des Logos:

Die Realität in Triathlon sieht aber so aus, dass auf dem Restaurant groß "Amerikanisches Schnellrestaurant" und irgendwo klein in der Ecke "das goldene M" steht. Es steht also groß Triathlonauf der ausschreibung und irgendwo klein in der Ecke DTU/BWTV/NRWTV....

Zusätzlich versucht der Verband aber auch gegen alle Restaurants vorzugehen, die sich nur "Schnellrestaurant" nennen, aber nie vorhatten, sich ein "M" an die Tür zu malen, also den kleinen Verein, der einfach einen kleinen Wettkampf organisieren will, aber keine Lust hat, diesen genehmigen zu lassen, aber dafür auch auf Kampfrichtet etc. verzichtet.

Und um bei dem Schnellrestaurant-Beispiels zu bleiben, müßte man, um eine Verwechslung mit diesen zu vermeiden, das "M" prominenter platzieren und eben vermehrt damit werben, dass das "M" deutschlandweit für eine gleichbleibende, hohe Qualität steht.

Matthias

benjamin3011 25.05.2012 10:18

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 753869)
... also den kleinen Verein, der einfach einen kleinen Wettkampf organisieren will, aber keine Lust hat, diesen genehmigen zu lassen, aber dafür auch auf Kampfrichtet etc. verzichtet.
Matthias

Denke dass Problem mit den kleinen Vereinen ist doch, dass die zum Verband dazugehören.

Wenn nicht, sollte es doch auch keine Probleme geben.

malihini 25.05.2012 10:29

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 753652)
so ein Quatsch was ich hier lese.. "Der Verband..." - ich sage euch mal wie ich "den Verband" erlebe:

1. Er ist ein demokratisches Gremium, ehrenamtlich

2. Er ist kein gemeines Ordnungsamt, sondern hilft neuen veranstaltern eine Genehmigung zu bekommen und gibt gute tipps!

3. Er bietet Liga-Wettkämpfe an

4. er bildet Kampfrichter aus und organisert den Nachwuchs

er will niemandem was Böses. Der böse in diesem Fall ein dieb, der von Athleten Tageslizenzen kassiert aber nciht an den empfänger weiterleitet. Und ihr labert was von "die Nase passt nciht" - das ist nciht in Ordnung und für uninformierte Leser irreführend!

Der Verband macht sich aber angreifbar, wenn er er selber Veranstalter wird und dann andere (Konkurrenz-)Wettkämpfe - aus welchen Gründen auch immer - nicht genehmigt. Sorry, wenn ich mich da wiederhole.

Und zu Deiner Kenntnis: Im vorliegenden Fall (Bike & Run) wurden keine Tageslizenzen vom Veranstalter erhoben. Deshalb solltest Du vielleicht Deine Wortwahl anpassen und keine falschen Beschuldigungen durch die Gegend werfen.
Ich gehe davon aus, dass im Falle der Nichtgenehmigung des CTW ebenfalls auf die Erhebung einer Tageslizenz verzichtet wird und die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet werden.
Andere Veranstalter mögen das anders handhaben, wir hier ja bereits berichtet wurde.

malihini 25.05.2012 10:31

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 753763)
ich unterstelle auch blanke Absicht, weil der Verband sagt, man wollte freiwiliige Helfer vom Verband in Köln zur Verfügung stellen, zum kassieren der Gebühren. Aber der Veranstalter wollte dies lieber mit seinen eigenen Leuten erledigen.

Könntest Du mir für diese Aussage bitte ein Quelle nennen, ich finde da auf der NRWTV-Seite nichts zu.

HeinB 25.05.2012 10:32

Eine Frage hätte ich da noch..



Gibt es diese Regelung (Sperre der Athleten bei Teilnahme an verbandsfremden Sportveranstaltungen) eigentlich in irgend einer anderen Sportart außer Triathlon?

malihini 25.05.2012 10:36

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 753826)
Für die Möglichkeit einmal einen Triathlon auf der Nürburgring-Nordschleife absolvieren zu dürfen, werde ich jederzeit meinen Startpass abgegeben. An einer Liga werde ich eher nicht teilnehmen; von daher ist die Lage für mich klar. Meine Sympathien liegen hier ganz klar beim Veranstalter der attraktiven Veranstaltung.

Der Green Hell Triathlon liegt ja in dem Verantwortungsbereich des RTV. Ich halte es daher für wahrscheinlich, dass er noch eine Genehmigung erhält. Mit dem RTV gibt es ja keinen Streit.

kullerich 25.05.2012 10:41

Zitat:

Zitat von Nepumuk (Beitrag 753826)
Der NRWTV weist aber nicht auf "Gefahren" hin, sondern droht seinen eigenen Mitgliedern mit Sperre! Obwohl ich den genannten Argumenten bzgl. nicht abgelieferter Lizenzgebühren durchaus zustimme, geht mir dieses Vorgehen und der Ton des Verbandes den Sportlern gegenüber in dieser Sache eindeutig zu weit!

Für die Möglichkeit einmal einen Triathlon auf der Nürburgring-Nordschleife absolvieren zu dürfen, werde ich jederzeit meinen Startpass abgegeben. An einer Liga werde ich eher nicht teilnehmen; von daher ist die Lage für mich klar. Meine Sympathien liegen hier ganz klar beim Veranstalter der attraktiven Veranstaltung.

Was sind denn alternative Möglichkeiten für den Verband, um den Veranstalter dazu zu bringen, gemachte finanzielle Vereinbarungen einzuhalten (jetzt mal unter der Annahme, dass der Streit Jeschke-NRWTV im Wesentlichen um Lizenzgebühren und Gegenleistung dafür geht)?
- Klageweg
- offensive Kommunikation über diesen Klageweg

Der NRWTV hat, wenn er die DTU-Sportordnung (die er nicht alleine ändern kann) einhalten und respektieren will, gar keine andere Option als die Androhung der Sperre unter Hinweis auf eben dieses Regelwerk.

Die einfachste Lösung könnte übrigens durch Jeschke + Friends erreicht werden - play to the rules and pay to the rules.

maifelder 25.05.2012 10:50

Zitat:

Zitat von malihini (Beitrag 753912)
Der Green Hell Triathlon liegt ja in dem Verantwortungsbereich des HTV. Ich halte es daher für wahrscheinlich, dass er noch eine Genehmigung erhält. Mit dem HTV gibt es ja keinen Streit.



Hallooooooooooooo

Erbarme die Hesse komme? :Huhu:


Würdest Du Deine Geographie-Kenntnisse auffrischen, danke. :bussi:

malihini 25.05.2012 10:56

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 753927)
Hallooooooooooooo

Erbarme die Hesse komme? :Huhu:


Würdest Du Deine Geographie-Kenntnisse auffrischen, danke. :bussi:

Sorry, mein Fehler, ich meinte natürlich den RTV und habe es im Originalpost geändert.
Danke für den Hinweis:Huhu:!

maifelder 25.05.2012 11:00

Zitat:

Zitat von malihini (Beitrag 753932)
Sorry, mein Fehler, ich meinte natürlich den RTV und habe es im Originalpost geändert.
Danke für den Hinweis:Huhu:!

Schlimm genug, dass ich in Hessen arbeiten muss, aber meine Heimat noch nach Hessen zu verlegen, nein nein, nein. :Cheese:

kullerich 25.05.2012 11:05

Zitat:

Zitat von malihini (Beitrag 753932)
Sorry, mein Fehler, ich meinte natürlich den RTV und habe es im Originalpost geändert.
Danke für den Hinweis:Huhu:!

Und es ist sogar komplizierter, denn geschwommen wird in NRW...
Der Veranstalter ist in RHP (Nürburging Automotive GmbH), der Ausrichter in NRW.
Radfahren das meiste in RHP, Laufen ganz in RHP.

Nur so am Rande...

Nobodyknows 25.05.2012 11:23

Zitat:

Zitat von maifelder (Beitrag 753935)
Schlimm genug, dass ich in Hessen arbeiten muss, aber meine Heimat noch nach Hessen zu verlegen, nein nein, nein. :Cheese:

:offtopic:
Na des habbe mer gern! Unser Geld tut ihr nehmen, und verkloppen tut ihrs dann uff der annern Seit...wahrscheinlich aach noch für Narrenkappe, Konfetti un annern dumm Zeusch...:Nee:

Gruß
N. ;)

matwot 25.05.2012 11:47

Zitat:

Zitat von kullerich (Beitrag 753915)
Die einfachste Lösung könnte übrigens durch Jeschke + Friends erreicht werden - play to the rules and pay to the rules.

Dem ist nichts hinzuzufügen (und hier geht es in der Tat nicht um den Bike-and-run 2012).

Matthias75 25.05.2012 11:53

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 753906)

Gibt es diese Regelung (Sperre der Athleten bei Teilnahme an verbandsfremden Sportveranstaltungen) eigentlich in irgend einer anderen Sportart außer Triathlon?

Ich hab' ja schon ein Beispiel genannt, wo zwei Verbände gar keine Probleme damit haben.

Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Klausel bestand hat, falls ein gesperrter Athlet dagegen klagt. Dass der Verband mir vorschreibt, was ich in meiner Freizeit tun darf, halte ich (als Laie!) für einen zu starken Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.

Selbst mein Arbeitsgeber kann mir, wenn überhaupt, nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen, die Ausübung bestimmter Tätigkeitkeiten in meiner Freizeit verbieten (Ich meine nicht Nebenjobs sondern Hobbys). Und dann soll das ein Verein einfach so durch eine allgemeine Klausel können?

Matthias

maifelder 25.05.2012 12:37

Zitat:

Zitat von Nobodyknows (Beitrag 753951)
:offtopic:
Na des habbe mer gern! Unser Geld tut ihr nehmen, und verkloppen tut ihrs dann uff der annern Seit...wahrscheinlich aach noch für Narrenkappe, Konfetti un annern dumm Zeusch...:Nee:

Gruß
N. ;)

Nee, die Pälzer kommen rüwwer, wenn in Hesse mal widder keine Feiertach sin, um das Geld zu verblase.

faulenzer 25.05.2012 12:41

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 753906)
Gibt es diese Regelung (Sperre der Athleten bei Teilnahme an verbandsfremden Sportveranstaltungen) eigentlich in irgend einer anderen Sportart außer Triathlon?

Ja, ist fast in jeder anderen Sportart genauso,
insbesondere die, die auch bei Olympia mitmachen wollen

Schau z.B. mal Sportordnung Fußball vom DFB §33

Selbst bei den ultracolen Snowboardern gibt bzw. gab es zwei Verbände/Organisationen, bei denen ein gegenseitiges Starten
nicht erlaubt war.

Da ist die DTU sogar noch sehr fair, da die Regelung nur
Startpassinhaber betrifft. Und nicht allgemein Mitglieder eines
angeschlossenen Vereins, wie eben laut Sportordnung vom DFB.

TriMartin 25.05.2012 12:51

Der erneute Hinweis des NRWTV auf mögliche Sperren für Startpassinhaber scheint mir eine etwas unnötige nervöse Überreaktion zu sein. Hilfreich für die Triathleten ist das nicht. Aktuell sind 16 Veranstaltungen auf der Seite des NRWTV ohne Genehmigungsnummer, darunter Ligaveranstaltungen und Traditionsveranstaltungen wie Riesenbeck.
Hier greift der feine Unterschied zwischen nicht genehmigt und noch nicht genehmigt, da noch in Bearbeitung.
Wichtig zu wissen wäre daher für die Starter, wie erkennt man dass ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist und keine Genehmigung erteilt worden ist?
Bzw. wann kann eine fehlende Genehmigungsnummer als eine Nichtgenehmigung gedeutet werden?

Raimund 25.05.2012 12:52

eines dürfte aber selbst dem (kommerziellen) veranstalter klar geworden sein:

nach der ganzen negativwerbung über den NRWTV, die foren und facebook, wäre es sicher lukrativer gewesen, die abgaben zu zahlen als mal wieder etwas zu sparen...:Huhu:

maifelder 25.05.2012 13:06

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 754012)
eines dürfte aber selbst dem (kommerziellen) veranstalter klar geworden sein:

nach der ganzen negativwerbung über den NRWTV, die foren und facebook, wäre es sicher lukrativer gewesen, die abgaben zu zahlen als mal wieder etwas zu sparen...:Huhu:

vermutlich ja, wird sich aber wohl nächstes Jahr auszahlen, da die Startfelder gut gefüllt sind. Wenn aber ne Einigung erzielt wird, werden das viele bis nächstes Jahr wieder vergessen haben.

Mit Ruhm hat sich hier niemand bekleckert, soviel ist mal sicher.

amontecc 25.05.2012 13:50

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 753967)
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Klausel bestand hat, falls ein gesperrter Athlet dagegen klagt. Dass der Verband mir vorschreibt, was ich in meiner Freizeit tun darf, halte ich (als Laie!) für einen zu starken Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.

Selbst mein Arbeitsgeber kann mir, wenn überhaupt, nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen, die Ausübung bestimmter Tätigkeitkeiten in meiner Freizeit verbieten (Ich meine nicht Nebenjobs sondern Hobbys). Und dann soll das ein Verein einfach so durch eine allgemeine Klausel können?

Matthias

Äh, dir verbietet ja niemand, etwas zu machen. Du darfst ja als freie Person überall teilnehmen, wo du magst. Du darfst halt in bestimmten Fällen nicht "beim Verband" starten, und zwar dann, wenn man eine Lizenz zum Teilnehmen braucht, und du vorher die Lizenzbedingungen trotz Besitz selbiger misachtet hast.

Der Vergleich mit dem Arbeitgeber hinkt. Selbst dieser kann dich einfach zu Hause lassen, wenn er mag. Er muss dich nicht arbeiten lassen. (Thema Freistellung)

Und auch bei anderen Freizeitaktivitäten kann dich einfach so jeder außen vor lassen, wie er mag. Wenn dich der Türsteher in der Disco nicht mag, hast du auch schlechte Karten. Die verbieten dir auch nicht in ne andere Disco zu gehen, nur eben nicht in deren eigene, weil du die falschen Klamotten an hast.

Nepumuk 25.05.2012 13:55

Zitat:

Zitat von Raimund (Beitrag 754012)
eines dürfte aber selbst dem (kommerziellen) veranstalter klar geworden sein:

nach der ganzen negativwerbung über den NRWTV, die foren und facebook, wäre es sicher lukrativer gewesen, die abgaben zu zahlen als mal wieder etwas zu sparen...:Huhu:

Nur das der NRWTV als Derjenige da steht, der seine Streitigkeiten mit J&F, auf dem Rücken seiner eigenen Mitglieder austragen will.... :Huhu:

Matthias75 25.05.2012 14:58

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 754058)
Äh, dir verbietet ja niemand, etwas zu machen. Du darfst ja als freie Person überall teilnehmen, wo du magst. Du darfst halt in bestimmten Fällen nicht "beim Verband" starten, und zwar dann, wenn man eine Lizenz zum Teilnehmen braucht, und du vorher die Lizenzbedingungen trotz Besitz selbiger misachtet hast.

Aber das ist doch paradox: Ich habe durch den Startpass weniger Wahlmöglichkeiten als ohne, weil ich mich entscheiden muss: Lizenzfreier Wettkampf & Sperre oder nur lizenzierte Wettkämpfe, während ich ohne Startpass die freie Wahl habe und beides darf. Sorry, da fehlt mir einfach die Logik.

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 754058)
Der Vergleich mit dem Arbeitgeber hinkt. Selbst dieser kann dich einfach zu Hause lassen, wenn er mag. Er muss dich nicht arbeiten lassen. (Thema Freistellung)

Mein Arbeitsgeber kann mir aber nicht untersagen, was ich nach Feierabend mache, außer bswp. ich schädige dabei den Ruf des Unternehmens oder bin dadurch nicht mehr arbeitsfähig.

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 754058)
Und auch bei anderen Freizeitaktivitäten kann dich einfach so jeder außen vor lassen, wie er mag. Wenn dich der Türsteher in der Disco nicht mag, hast du auch schlechte Karten. Die verbieten dir auch nicht in ne andere Disco zu gehen, nur eben nicht in deren eigene, weil du die falschen Klamotten an hast.

Die Disko verkauft mir aber nicht vorher eine "Kundenkarte" und läßt mich dann aufgrund meiner Mitgliedschaft nicht mehr rein, weil ich bei der Konkurrenz war, läßt aber meinen Kumpel ohne "Kundenkarte", der mit mir im anderen Club war, rein.

Matthias

NBer 25.05.2012 15:07

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 753967)
Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Klausel bestand hat, falls ein gesperrter Athlet dagegen klagt. Dass der Verband mir vorschreibt, was ich in meiner Freizeit tun darf, halte ich (als Laie!) für einen zu starken Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte.
Matthias

Wie du schon schreibst, bist du laie. deswegen verstehst du das auch falsch. selbstverständlich kannst du starten wo du willst. aber genauso selbstverständlich kann dir der landesverband einen start bei seiner veranstaltung verweigern, sozusagen vom hausrecht gebruch machen. es gibt keinen rechtsanspruch auf einen startplatz. und der landesverband ist bei jedem genehmigten wettkampf der veranstalter, der verein der ausrichter.

neonhelm 25.05.2012 15:21

Meine Frage ist ja nach wie vor: Braucht es einen Verband?

Imho:

Solange die Verbände nicht an einem Strang ziehen, solange es kein gut funktionierendes, personell gut besetztes Kampfrichterwesen gibt und solange zu volle Veranstaltungen genehmigt werden, stehen die Verbände blöd da.

Sorg dafür, dass es gute, faire Wettkämpfe gibt und schaff dir ein cooles Highlight. Sollte es nicht so sein, das die Verbandswettkämpfe Messlatte für die kommmerziellen sind und nicht umgekehrt?

Auch ich habe ein bisschen Bauchweh bei Düsseldorf (und das sag ich als Einheimischer). Aber nichts desto trotz denke ich, ist es ein Schritt in die richtige Richtung.

Es soll da so einen surfenden Rentner geben. Vielleicht fragt man den mal, wie man so was aufzieht...

amontecc 25.05.2012 18:11

Zitat:

Zitat von Matthias75 (Beitrag 754093)
Aber das ist doch paradox: Ich habe durch den Startpass weniger Wahlmöglichkeiten als ohne, weil ich mich entscheiden muss: Lizenzfreier Wettkampf & Sperre oder nur lizenzierte Wettkämpfe, während ich ohne Startpass die freie Wahl habe und beides darf. Sorry, da fehlt mir einfach die Logik.

nicht der Wettkampf braucht ne Lizenz sondern der Teilnehmer. Einen Startpass (Kundenkarte) oder eine Tageslizenz. Die Kundenkarte wird dir unter der Prämisse ausgegeben, dass du eben nur bei Wettkämpfen startest, für die diese Lizenz gedacht ist. Dafür hast du neben finanziellen auch ein paar nicht offensichtliche Vorteile (Wertung bei Meisterschaften, Ligateilnahmemöglichkeit,eine Verischerung etc.) die die anderen nicht haben.
Wo ist da das paradoxon? Kannst auf die Vorteile verzichten und immer mit Tageslizenz starten. Geht auch.

amontecc 25.05.2012 18:19

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 754104)
Meine Frage ist ja nach wie vor: Braucht es einen Verband?

Für ein einheitliches Regelwerk und einheitlich ausgebildete Kampfrichter braucht es zumindest jemanden, der das anbietet und verfolgt.
Für die Investition in Nachwuchs taugt eine kommerzielle Struktur meiner Meinung nicht, da es ein Verlustgeschäft ist.
Für die Subventionierung von Trainingsstätten für Athleten taugt eine kommerzielle Struktur glaub ich ebenfalls nicht.

(kommerzielle Struktur = Gewinnorientiert)

Mein Fazit: Ohne so etwas wie einen Verband und das drumherum wäre man ganz für sich alleine gestellt als Athlet und als kleiner Veranstalter.

Triabolo82 25.05.2012 20:43

Eigentlich ist es ganz einfach.

Als gemeldeter Teilnehmer habe ich die Teilnahmebedingungen gelesen, und die sagten bei meiner Anmeldung aus, ich brauche eine Tageslizenz oder einen Startpass, dementsprechend habe ich bezahlt und jetzt liegt es am Veranstalter den Kunden zu informieren, ob diese Lizenz benötigt wird (wird sie ja nicht bei nicht zugelassenem Wettkampf) oder eben nicht, (mit entsprechenden Konsequenzen für die Startpassinhaber). Da aber bei Ausschreibung der Lizenzzwang angegeben wurde (und damit kein "Startverbot") müsste der Veranstalter bei Eintreten dieses Falles (Startverbot) das Startgeld zurückerstatten und zwar vollständig, weil sein Teil des Vertrages nicht erfüllt wurde.

Der Kunde hat nämlich unter Annahme der Genehmigung durch den NRWTV den Startplatz gekauft, wenn diese Genehmigung nachträglich nicht erwirkt wird und der Kunde damit nicht Starten DARF, dann liegt das Verschulden beim Veranstalter.
Ich werde da, als Startpassinhaber, erstmal die Füsse stillhalten. Entweder die Veranstaltung wird genehmigt oder ich hole mir mein Geld zurück.

Robie 25.05.2012 20:51

Zitat:

Zitat von TriMartin (Beitrag 754010)
Der erneute Hinweis des NRWTV auf mögliche Sperren für Startpassinhaber scheint mir eine etwas unnötige nervöse Überreaktion zu sein. Hilfreich für die Triathleten ist das nicht. Aktuell sind 16 Veranstaltungen auf der Seite des NRWTV ohne Genehmigungsnummer, darunter Ligaveranstaltungen und Traditionsveranstaltungen wie Riesenbeck.
Hier greift der feine Unterschied zwischen nicht genehmigt und noch nicht genehmigt, da noch in Bearbeitung.
Wichtig zu wissen wäre daher für die Starter, wie erkennt man dass ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist und keine Genehmigung erteilt worden ist?
Bzw. wann kann eine fehlende Genehmigungsnummer als eine Nichtgenehmigung gedeutet werden?

Eine Überreaktion ist das nicht, sondern kalkuliert. Man darf nicht offen und direkt mit Startpassentzug mit Bezug auf eine bestimmte Veranstaltung drohen. Soviel hat man in der jüngsten Vergangenheit gelernt.

Es ist nur so: Es sei bislang noch überhaupt kein Antrag eingereicht worden, weder für den S&R am 17.6. noch für das CTW.

Auch für den Green Hell gibt es lt. Auskunft RTV bislang noch keine Einigung bzw. eine Genehmigung. Dieser LV ist hier zuständig und wird informieren sofern diese mal vorliegt, auch die anderen LV. Viel Zeit ist da nicht mehr.

Zuständig für die behördliche Genehmigung ist dagegen immer die Stadt- oder Kreisverwaltung wo der Start stattfindet. Der liegt in NRW und das gilt für alle Sportveranstaltungen in D. Werden Liegenschaften in anderen Landkreisen durchquert, müssen auch diese hinzugezogen werden.

JENS-KLEVE 25.05.2012 21:42

Ich meinte nicht den swim und Run sondern den ctw letztes Jahr wo die Tagesgebühren einkassiert wurden und meine Quelle ist nicht das Internet sondern der verband selbst.

TriMartin 25.05.2012 21:45

Wenn es kalkuliert ist, dann in meinen Augen nicht sehr geschickt. Man will eine bestimmte Veranstaltung treffen und hofft, dass die Triathleten wissen, welche gemeint ist. Woher soll man als Startpassinhaber denn wissen, welche Veranstaltungen bisher keinen Antrag eingereicht haben, welche Anträge in Bearbeitung sind etc.?
Man verunsichert doch auf zu breiter Basis und schadet evtl. auch anderen Veranstaltern.
Diese Verunsicherung hilft doch nicht wirklich weiter.

Interessant ist an dieser Stelle auch, dass man im letzten Jahr noch in Köln die LD-DM veranstaltet hat und die Rother vergrault hat. Die haben dann eine eigene Meisterschaft veranstaltet. Jetzt marschiert man wieder Hand in Hand mit Roth und zeigt mit dem Finger auf die Frankfurter, die ihre eigene Meisterschaft veranstalten.
Nach Konzept sieht das nicht aus.

Robie 26.05.2012 13:42

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 754220)
Ich meinte nicht den swim und Run sondern den ctw letztes Jahr wo die Tagesgebühren einkassiert wurden und meine Quelle ist nicht das Internet sondern der verband selbst.

Tageslizenzen und Startgeldabgaben. Es geht um eine fünfstellige Summe.

Und noch andere Rechnungen von diversen Dienstleistern die bislang nicht beglichen worden seien.

Jahangir 26.05.2012 14:24

Zitat:

Zitat von TriMartin (Beitrag 754221)
Wenn es kalkuliert ist, dann in meinen Augen nicht sehr geschickt. Man will eine bestimmte Veranstaltung treffen und hofft, dass die Triathleten wissen, welche gemeint ist. Woher soll man als Startpassinhaber denn wissen, welche Veranstaltungen bisher keinen Antrag eingereicht haben, welche Anträge in Bearbeitung sind etc.?
Man verunsichert doch auf zu breiter Basis und schadet evtl. auch anderen Veranstaltern.
Diese Verunsicherung hilft doch nicht wirklich weiter.

Interessant ist an dieser Stelle auch, dass man im letzten Jahr noch in Köln die LD-DM veranstaltet hat und die Rother vergrault hat. Die haben dann eine eigene Meisterschaft veranstaltet. Jetzt marschiert man wieder Hand in Hand mit Roth und zeigt mit dem Finger auf die Frankfurter, die ihre eigene Meisterschaft veranstalten.
Nach Konzept sieht das nicht aus.

aber die aus Roth und Kraichgau haben es doch vorgemacht so gut wie nix zu zahlen und noch auf Kosten des Verbandes die Tageslizenzen für sich zu kassieren (so auf jeden Fall im Kraichau)!

tandem65 26.05.2012 21:06

Zitat:

Zitat von JENS-KLEVE (Beitrag 753787)
, auch wenn mir das Datum, die landschaft oder die distanz gefällt.

:Lachanfall: :Lachanfall: :Lachanfall:

holger 27.05.2012 11:06

Zitat:

Zitat von Jahangir (Beitrag 754336)
aber die aus Roth und Kraichgau haben es doch vorgemacht so gut wie nix zu zahlen


Damit sind beim Dilemma, in dem DTU sowie die ihm angeschlossenen Landesverbände stecken:
Die großen Veranstaltungen taugen – aus Verbandssicht nicht wirklich als Beispiel oder gar Vorbild für die gewünschte Umsetzung von Verbandsinteressen.

1. In Roth findet eine vom Verband schnell noch genehmigte Europameisterschaft neben einer verbandsfremden Deutschen Meisterschaft statt.
Eine Deutsche Meisterschaft der DTU wird es in 2012 nicht geben.
Was aber die Challenge - DM nicht zu ihrem „legitimen Ersatz“ macht.
Mich würde es nicht sonderlich wundern, wenn (auch) die DTU ihre DM auf der Ironman-
Distanz 2013 wieder „mal“ in Roth veranstaltet.

2. Die Veranstalter-Abgaben der deutschen Challenges sind wohl vom auf den einzelnen Starter umgerechneten Betrag her so bemessen, dass sie bei anderen Veranstaltern
– verständlicherweise – „Begehrlichkeiten“ wecken.
Aber „dafür“ sind die beiden Veranstaltungen natürlich seehr gut geeignet, um für unseren Sport zu werben, … .
Womit ich aber nicht die wohl vom Veranstalter angepeilten 130/140 Aussteller auf der Rother Triathlonmesse 2012 meine. :-)

3. Damit insb. in Roth überhaupt noch die Europameisterschaft 2012 stattfinden konnte,
hat der Verband kurzer Hand seine Wettkampfordnung für diese Veranstaltung manipuliert.
Wenn das jetzt Schule machen sollte, wäre es um einen DER Gründe, warum es einen Verband geben sollte/muss endgültig geschehen.

Aber eines muss man dem Challenge-Team ja zu Gute halten:
Sie haben eine bis 2015 (?) laufende Vereinbarung mit dem für sie zuständigen Landesverbänden abgeschlossen und zahlen an diesen eine Veranstalterabgabe.
Das ist beim teilnehmerstärksten Triathlon Deutschlands (ich meine natürlich den in HH)
LEIDER nicht der Fall. :(

Gruß
Holger

TriSG 29.05.2012 18:56

nachdem das CTW jetzt komplett von der NRWTV Seite verschwunden ist, habe ich gerade mal Kontakt zu Jescke... aufegnommen.
Es gibt laufende Gerichtsverhandlungen und sollte es schlecht für Jeschke ausgehen und keine Genehmigung ausgesprochen wird, bzw tatsächlich Sperren ausgesprochen werden, kann jemand der schon einen Startplatz gebucht hat, vom Startplatzkauf zurücktreten.


Wie siehts außerdem Landesübergreifend aus?
Wenn ich in HH-starte und dort nicht genehmigt wurde, kann ich dann auch Landesübergreifend für den NRWTV gesperrt werden?

amontecc 29.05.2012 19:52

warum nicht? Heißt ja DTU-Sportordnung...

holger 29.05.2012 19:57

Zitat:

Zitat von TriSG (Beitrag 755397)
Wie siehts außerdem Landesübergreifend aus?
Wenn ich in HH-starte und dort nicht genehmigt wurde, kann ich dann auch Landesübergreifend für den NRWTV gesperrt werden?


Zumindest für 2012 muss Du Dir da - bei einem Start beim Dextro Energy Triathlon HH - (noch) keine Sorgen machen.

Wann sich an der Situation etwas "spürbar" ändert, kann ich Dir aber auch noch nicht sagen. Das weis derzeit noch niemand.
Dazu müss(t)en die entsprechenden Gespräche wohl erst noch stattfinden/so richtig beginnen.


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