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Dass der Verband einen Rechtsstreit durchführt ist die eine Sache, dass er die Vernastaltung nicht mehr genehmigt, wenn er sich im Streit befindet ist logische Schlussfolgerung. Dass in der Sportordnung steht, dass der Startpassinhaber seine Lizenz verlieren kann, wenn er dort startet, ist ebenfalls ein direkter Zusammenhang. Dafür kann aber der NRWTV nichts und ich glaube auch nicht, dass er wirklich die Startpässe von hunderten Leuten einziehen wird, aber es ist fair, wenn der Verband vorher darauf hinweist, dass Startpassinhaber bedenken sollten, welches Risiko sie eingehen, wenn sie bei einer nichtgenehmigten Vernastaltung starten. Da ich auch Liga-Starter bin ist für mich spätestens mit dieser Information völlig klar, dass ich keine dieser Veranstaltungen besuchen werde, auch wenn mir das Datum, die landschaft oder die distanz gefällt.
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Der NRWTV weist aber nicht auf "Gefahren" hin, sondern droht seinen eigenen Mitgliedern mit Sperre! Obwohl ich den genannten Argumenten bzgl. nicht abgelieferter Lizenzgebühren durchaus zustimme, geht mir dieses Vorgehen und der Ton des Verbandes den Sportlern gegenüber in dieser Sache eindeutig zu weit!
Für die Möglichkeit einmal einen Triathlon auf der Nürburgring-Nordschleife absolvieren zu dürfen, werde ich jederzeit meinen Startpass abgegeben. An einer Liga werde ich eher nicht teilnehmen; von daher ist die Lage für mich klar. Meine Sympathien liegen hier ganz klar beim Veranstalter der attraktiven Veranstaltung. |
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Ganz grob ist es vergleichbar mit folgender Situation: McDonalds hat viele treue Kunden. Auf einmal macht ein Franchise-Nehmer sein eigenes Ding, behält das Logo an der Tür und versucht sein Restaurant zu betreiben. Die Kunden merken es nicht, aber McDonalds ist zu Recht sauer. Um seine Kunden nicht an den gemeinen Konkurrenten zu verlieren, drohen Sie jetzt damit, dass die Kunden, die bei der Konkurrenz essen, in den richtigen Läden nicht mehr bedient werden. Und dass ist im Vergleich offensichtlich nicht zielführend. Was würde McDonalds machen? - gegen den Betreiber vorgehen - die eigenen Qualitäten besser herausstellen - NICHT die Kunden vergraueln |
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Die Realität in Triathlon sieht aber so aus, dass auf dem Restaurant groß "Amerikanisches Schnellrestaurant" und irgendwo klein in der Ecke "das goldene M" steht. Es steht also groß Triathlonauf der ausschreibung und irgendwo klein in der Ecke DTU/BWTV/NRWTV.... Zusätzlich versucht der Verband aber auch gegen alle Restaurants vorzugehen, die sich nur "Schnellrestaurant" nennen, aber nie vorhatten, sich ein "M" an die Tür zu malen, also den kleinen Verein, der einfach einen kleinen Wettkampf organisieren will, aber keine Lust hat, diesen genehmigen zu lassen, aber dafür auch auf Kampfrichtet etc. verzichtet. Und um bei dem Schnellrestaurant-Beispiels zu bleiben, müßte man, um eine Verwechslung mit diesen zu vermeiden, das "M" prominenter platzieren und eben vermehrt damit werben, dass das "M" deutschlandweit für eine gleichbleibende, hohe Qualität steht. Matthias |
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Wenn nicht, sollte es doch auch keine Probleme geben. |
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Und zu Deiner Kenntnis: Im vorliegenden Fall (Bike & Run) wurden keine Tageslizenzen vom Veranstalter erhoben. Deshalb solltest Du vielleicht Deine Wortwahl anpassen und keine falschen Beschuldigungen durch die Gegend werfen. Ich gehe davon aus, dass im Falle der Nichtgenehmigung des CTW ebenfalls auf die Erhebung einer Tageslizenz verzichtet wird und die bereits gezahlten Gebühren zurückerstattet werden. Andere Veranstalter mögen das anders handhaben, wir hier ja bereits berichtet wurde. |
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Eine Frage hätte ich da noch..
![]() Gibt es diese Regelung (Sperre der Athleten bei Teilnahme an verbandsfremden Sportveranstaltungen) eigentlich in irgend einer anderen Sportart außer Triathlon? |
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- Klageweg - offensive Kommunikation über diesen Klageweg Der NRWTV hat, wenn er die DTU-Sportordnung (die er nicht alleine ändern kann) einhalten und respektieren will, gar keine andere Option als die Androhung der Sperre unter Hinweis auf eben dieses Regelwerk. Die einfachste Lösung könnte übrigens durch Jeschke + Friends erreicht werden - play to the rules and pay to the rules. |
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Hallooooooooooooo Erbarme die Hesse komme? :Huhu: Würdest Du Deine Geographie-Kenntnisse auffrischen, danke. :bussi: |
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Danke für den Hinweis:Huhu:! |
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Der Veranstalter ist in RHP (Nürburging Automotive GmbH), der Ausrichter in NRW. Radfahren das meiste in RHP, Laufen ganz in RHP. Nur so am Rande... |
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Na des habbe mer gern! Unser Geld tut ihr nehmen, und verkloppen tut ihrs dann uff der annern Seit...wahrscheinlich aach noch für Narrenkappe, Konfetti un annern dumm Zeusch...:Nee: Gruß N. ;) |
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Ich kann mir aber auch nicht vorstellen, dass diese Klausel bestand hat, falls ein gesperrter Athlet dagegen klagt. Dass der Verband mir vorschreibt, was ich in meiner Freizeit tun darf, halte ich (als Laie!) für einen zu starken Eingriff in meine Persönlichkeitsrechte. Selbst mein Arbeitsgeber kann mir, wenn überhaupt, nur in sehr begrenzten Ausnahmefällen, die Ausübung bestimmter Tätigkeitkeiten in meiner Freizeit verbieten (Ich meine nicht Nebenjobs sondern Hobbys). Und dann soll das ein Verein einfach so durch eine allgemeine Klausel können? Matthias |
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insbesondere die, die auch bei Olympia mitmachen wollen Schau z.B. mal Sportordnung Fußball vom DFB §33 Selbst bei den ultracolen Snowboardern gibt bzw. gab es zwei Verbände/Organisationen, bei denen ein gegenseitiges Starten nicht erlaubt war. Da ist die DTU sogar noch sehr fair, da die Regelung nur Startpassinhaber betrifft. Und nicht allgemein Mitglieder eines angeschlossenen Vereins, wie eben laut Sportordnung vom DFB. |
Der erneute Hinweis des NRWTV auf mögliche Sperren für Startpassinhaber scheint mir eine etwas unnötige nervöse Überreaktion zu sein. Hilfreich für die Triathleten ist das nicht. Aktuell sind 16 Veranstaltungen auf der Seite des NRWTV ohne Genehmigungsnummer, darunter Ligaveranstaltungen und Traditionsveranstaltungen wie Riesenbeck.
Hier greift der feine Unterschied zwischen nicht genehmigt und noch nicht genehmigt, da noch in Bearbeitung. Wichtig zu wissen wäre daher für die Starter, wie erkennt man dass ein Genehmigungsverfahren abgeschlossen ist und keine Genehmigung erteilt worden ist? Bzw. wann kann eine fehlende Genehmigungsnummer als eine Nichtgenehmigung gedeutet werden? |
eines dürfte aber selbst dem (kommerziellen) veranstalter klar geworden sein:
nach der ganzen negativwerbung über den NRWTV, die foren und facebook, wäre es sicher lukrativer gewesen, die abgaben zu zahlen als mal wieder etwas zu sparen...:Huhu: |
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Mit Ruhm hat sich hier niemand bekleckert, soviel ist mal sicher. |
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Der Vergleich mit dem Arbeitgeber hinkt. Selbst dieser kann dich einfach zu Hause lassen, wenn er mag. Er muss dich nicht arbeiten lassen. (Thema Freistellung) Und auch bei anderen Freizeitaktivitäten kann dich einfach so jeder außen vor lassen, wie er mag. Wenn dich der Türsteher in der Disco nicht mag, hast du auch schlechte Karten. Die verbieten dir auch nicht in ne andere Disco zu gehen, nur eben nicht in deren eigene, weil du die falschen Klamotten an hast. |
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Matthias |
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Meine Frage ist ja nach wie vor: Braucht es einen Verband?
Imho: Solange die Verbände nicht an einem Strang ziehen, solange es kein gut funktionierendes, personell gut besetztes Kampfrichterwesen gibt und solange zu volle Veranstaltungen genehmigt werden, stehen die Verbände blöd da. Sorg dafür, dass es gute, faire Wettkämpfe gibt und schaff dir ein cooles Highlight. Sollte es nicht so sein, das die Verbandswettkämpfe Messlatte für die kommmerziellen sind und nicht umgekehrt? Auch ich habe ein bisschen Bauchweh bei Düsseldorf (und das sag ich als Einheimischer). Aber nichts desto trotz denke ich, ist es ein Schritt in die richtige Richtung. Es soll da so einen surfenden Rentner geben. Vielleicht fragt man den mal, wie man so was aufzieht... |
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Wo ist da das paradoxon? Kannst auf die Vorteile verzichten und immer mit Tageslizenz starten. Geht auch. |
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Für die Investition in Nachwuchs taugt eine kommerzielle Struktur meiner Meinung nicht, da es ein Verlustgeschäft ist. Für die Subventionierung von Trainingsstätten für Athleten taugt eine kommerzielle Struktur glaub ich ebenfalls nicht. (kommerzielle Struktur = Gewinnorientiert) Mein Fazit: Ohne so etwas wie einen Verband und das drumherum wäre man ganz für sich alleine gestellt als Athlet und als kleiner Veranstalter. |
Eigentlich ist es ganz einfach.
Als gemeldeter Teilnehmer habe ich die Teilnahmebedingungen gelesen, und die sagten bei meiner Anmeldung aus, ich brauche eine Tageslizenz oder einen Startpass, dementsprechend habe ich bezahlt und jetzt liegt es am Veranstalter den Kunden zu informieren, ob diese Lizenz benötigt wird (wird sie ja nicht bei nicht zugelassenem Wettkampf) oder eben nicht, (mit entsprechenden Konsequenzen für die Startpassinhaber). Da aber bei Ausschreibung der Lizenzzwang angegeben wurde (und damit kein "Startverbot") müsste der Veranstalter bei Eintreten dieses Falles (Startverbot) das Startgeld zurückerstatten und zwar vollständig, weil sein Teil des Vertrages nicht erfüllt wurde. Der Kunde hat nämlich unter Annahme der Genehmigung durch den NRWTV den Startplatz gekauft, wenn diese Genehmigung nachträglich nicht erwirkt wird und der Kunde damit nicht Starten DARF, dann liegt das Verschulden beim Veranstalter. Ich werde da, als Startpassinhaber, erstmal die Füsse stillhalten. Entweder die Veranstaltung wird genehmigt oder ich hole mir mein Geld zurück. |
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Es ist nur so: Es sei bislang noch überhaupt kein Antrag eingereicht worden, weder für den S&R am 17.6. noch für das CTW. Auch für den Green Hell gibt es lt. Auskunft RTV bislang noch keine Einigung bzw. eine Genehmigung. Dieser LV ist hier zuständig und wird informieren sofern diese mal vorliegt, auch die anderen LV. Viel Zeit ist da nicht mehr. Zuständig für die behördliche Genehmigung ist dagegen immer die Stadt- oder Kreisverwaltung wo der Start stattfindet. Der liegt in NRW und das gilt für alle Sportveranstaltungen in D. Werden Liegenschaften in anderen Landkreisen durchquert, müssen auch diese hinzugezogen werden. |
Ich meinte nicht den swim und Run sondern den ctw letztes Jahr wo die Tagesgebühren einkassiert wurden und meine Quelle ist nicht das Internet sondern der verband selbst.
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Wenn es kalkuliert ist, dann in meinen Augen nicht sehr geschickt. Man will eine bestimmte Veranstaltung treffen und hofft, dass die Triathleten wissen, welche gemeint ist. Woher soll man als Startpassinhaber denn wissen, welche Veranstaltungen bisher keinen Antrag eingereicht haben, welche Anträge in Bearbeitung sind etc.?
Man verunsichert doch auf zu breiter Basis und schadet evtl. auch anderen Veranstaltern. Diese Verunsicherung hilft doch nicht wirklich weiter. Interessant ist an dieser Stelle auch, dass man im letzten Jahr noch in Köln die LD-DM veranstaltet hat und die Rother vergrault hat. Die haben dann eine eigene Meisterschaft veranstaltet. Jetzt marschiert man wieder Hand in Hand mit Roth und zeigt mit dem Finger auf die Frankfurter, die ihre eigene Meisterschaft veranstalten. Nach Konzept sieht das nicht aus. |
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Und noch andere Rechnungen von diversen Dienstleistern die bislang nicht beglichen worden seien. |
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Damit sind beim Dilemma, in dem DTU sowie die ihm angeschlossenen Landesverbände stecken: Die großen Veranstaltungen taugen – aus Verbandssicht nicht wirklich als Beispiel oder gar Vorbild für die gewünschte Umsetzung von Verbandsinteressen. 1. In Roth findet eine vom Verband schnell noch genehmigte Europameisterschaft neben einer verbandsfremden Deutschen Meisterschaft statt. Eine Deutsche Meisterschaft der DTU wird es in 2012 nicht geben. Was aber die Challenge - DM nicht zu ihrem „legitimen Ersatz“ macht. Mich würde es nicht sonderlich wundern, wenn (auch) die DTU ihre DM auf der Ironman- Distanz 2013 wieder „mal“ in Roth veranstaltet. 2. Die Veranstalter-Abgaben der deutschen Challenges sind wohl vom auf den einzelnen Starter umgerechneten Betrag her so bemessen, dass sie bei anderen Veranstaltern – verständlicherweise – „Begehrlichkeiten“ wecken. Aber „dafür“ sind die beiden Veranstaltungen natürlich seehr gut geeignet, um für unseren Sport zu werben, … . Womit ich aber nicht die wohl vom Veranstalter angepeilten 130/140 Aussteller auf der Rother Triathlonmesse 2012 meine. :-) 3. Damit insb. in Roth überhaupt noch die Europameisterschaft 2012 stattfinden konnte, hat der Verband kurzer Hand seine Wettkampfordnung für diese Veranstaltung manipuliert. Wenn das jetzt Schule machen sollte, wäre es um einen DER Gründe, warum es einen Verband geben sollte/muss endgültig geschehen. Aber eines muss man dem Challenge-Team ja zu Gute halten: Sie haben eine bis 2015 (?) laufende Vereinbarung mit dem für sie zuständigen Landesverbänden abgeschlossen und zahlen an diesen eine Veranstalterabgabe. Das ist beim teilnehmerstärksten Triathlon Deutschlands (ich meine natürlich den in HH) LEIDER nicht der Fall. :( Gruß Holger |
nachdem das CTW jetzt komplett von der NRWTV Seite verschwunden ist, habe ich gerade mal Kontakt zu Jescke... aufegnommen.
Es gibt laufende Gerichtsverhandlungen und sollte es schlecht für Jeschke ausgehen und keine Genehmigung ausgesprochen wird, bzw tatsächlich Sperren ausgesprochen werden, kann jemand der schon einen Startplatz gebucht hat, vom Startplatzkauf zurücktreten. Wie siehts außerdem Landesübergreifend aus? Wenn ich in HH-starte und dort nicht genehmigt wurde, kann ich dann auch Landesübergreifend für den NRWTV gesperrt werden? |
warum nicht? Heißt ja DTU-Sportordnung...
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Zumindest für 2012 muss Du Dir da - bei einem Start beim Dextro Energy Triathlon HH - (noch) keine Sorgen machen. Wann sich an der Situation etwas "spürbar" ändert, kann ich Dir aber auch noch nicht sagen. Das weis derzeit noch niemand. Dazu müss(t)en die entsprechenden Gespräche wohl erst noch stattfinden/so richtig beginnen. |
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