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Damit muss man auch erst einmal klar kommen. Viele denken ja, das sie in so einer Situation helfen würden. Die die dabei waren, wissen nun, dass sie es nicht tun, und wurden damit ziemlich direkt mit einer Facette ihrer Persönlichkeit konfrontiert, von der sie unter Umständen nicht einmal etwas wussten: ihrer eigenen Feigheit. |
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Oft sind aber solch :http://www.youtube.com/watch?v=c4SjH...eature=related friedliebende Demonstranten dabei!! |
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Die Schwierigkeit ist doch in einem solchen Fall abzuschätzen, ob sich beim couragierten Eingreifen jemand solidarisiert und "Flagge" zeigt. Und da dies aller Erfahrung nach eher selten der Fall ist, greift schlicht eine Art Selbsterhaltungstrieb. Die Aussicht auf ein Staatsbegräbnis dürfte da zu wenig Anreiz bieten dies zu ändern. Den Ball ausschließlich der Politik zuzuspielen greift zu kurz. |
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Ich wil damit nur sagen, dass es schlicht falsch ist, nach einer kurzen Frequenz eines Videos(auch wenns ein paar min waren), die Polizisten abzuurteilen. Es ist glaub ich ein großer Stress in ner menge zu stehen und dabei cool zu bleiben.Du schreibst, die Demonstranten waren harmlos-was war davor? Die Gewalt auf unseren Strassen wird immer schlimmer und die Jungs dürfen den Kopf hinhalten... das wollt ich damit nur kurz einwerfen... |
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Vielleicht ist Angst ja die Folge eines Selbsterhaltungstriebs, ich glaube aber vielmehr, dass die meistens nichts tun, weil sie einfach so Muffensausen haben, ganz ohne Selbsterhaltungstrieb. |
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Denn auch die werden mit großer Wahrscheinlichkeit ein Handy in der Tasche haben, und mit Sicherheit die Möglichkeit, den Notrufknopf an der nächsten Türe zu drücken. Die ganze Sache hat an der Donnersberger Brücke in München begonnen. In Solln sind die Schläger ausgestiegen. Das sind fast zehn Minuten, in denen am hellichten Nachmittag ein ganzer Haufen Biedermänner in einer S-Bahn durch Wegschauen zum Mittäter gemacht haben. |
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Feige ist, wer könnte, es aber nicht tut. Genau da ist aber der Knackpunkt. Ich bin Triathlet und kein Kampfsportler, wenn ich bestimmte Typen in einer solchen Situation vor mir habe, dann werde ich - wie oben - nur eingreifen, wenn ich eine "Waffe" zur Hand habe. Möglicherweise ist das feige, ganz sicher aber ist es mein Selbsterhaltungstrieb gepaart mit der Erfahrung, wo es enden kann, der mich dann vom Eingriff abhält (wobei ich damit immer den körperlichen Eingriff meine, Pol anrufen geht immer, hilft aber leider nur bedingt). |
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Vielleicht habe ich auch schon mal was falsch gemacht ... bin mir da nicht so sicher ... :Gruebeln: |
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Was für eine dämliche Diskussion.
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Danke P.S.: Bevor du andere Menschen beschuldigst Straftaten begangen zu haben wäre es angenehm du würdest dich ein wenig mit den Fakten vertraut macheen. Sonst könnte es leicht üble Nachrede oder schlimmeres sein. |
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Lt. Polizeibericht wurden die vier betroffenen Teenager bereits rund eine Viertelstunde am hellichten Nachmittag (ab 15:45 Uhr) an einer oberirdischen S-Bahn-Station, an der im Schnitt alle 40 Sekunden eine S-Bahn hält, von den drei Schlägern mit Schlägen auf Brust und Rücken konfrontiert - ohne dass irgendjemand einen der vielen Notrufknöpfe gedrückt hätte, die Polizei alarmiert oder sogar persönlich eingeschritten wäre. Ich verstehe, dass man bei dem Anblick von Gewalt Angst bekommt, und vielleicht habe ich mich nicht deutlich genug ausgedrückt, aber "mehr Polizei" ist meiner Meinung nach überhaupt kein Weg. Ich glaube, dass der Tod von Dominik Brunner fünfundzwanzig Minuten später vermeidbar gewesen wäre, wenn nicht zahllose Menschen weggeschaut hätten. |
in jedem Fall wäre er vermeidbar gewesen, ohne das sich vorher jemand in Gefahr hätte bringen müssen. Die Verbrecher hätten lediglich entsprechend ihrer zuvor verübten taten in Haft sitzen müssen.
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"Eine kurzzeitige oder längere Inhaftierung von Personen zu Schutzzwecken nennt sich in der Bundesrepublik Deutschland Polizeigewahrsam, Unterbindungsgewahrsam oder Sicherungsverwahrung." -qbz |
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Um eine derartige Situation richtig einschätzen zu können, bedarf es einiger Zeit der Beobachtung. Ein Passant kann so etwas ohne weiteres als einen Streit unter Freunden ansehen, wie er wohl x-fach täglich vorkommt. Kleine Rempelei, laute Wortwechsel. Wo ein Einschreiten einer unbeteiligten Dritten Person angeraten/gewünscht/notwendig und wo es eine Einmischung in "fremde" Angelegenheiten ist, ist fließend. Das genau als Drittter "richtig" zu Entscheiden, ist die Schwierigkeit. Würde bei jedem lauten Wort, jedem Schubs Jugendlicher untereinander prophylaktisch die Polizei gerufen, wäre sie sicher überfordert. Jeden Passanten und S-Bahn Fahrer aber pauschal als Straftäter wg. unterlassener Hilfeleistung zu stigmatisieren, ist sicher nicht korrekt. |
Zitat aus dem Polizeibericht:
"Die Ermittlungen, insbesondere die Vernehmungen der Zeugen sowie der Beschuldigten, werden durch die Mordkommission München geführt und dauerten bis in die frühen Morgenstunden an. Die beiden Beschuldigten der Tat am S-Bahnhof Solln machten nach Rücksprache mit ihren Rechtsanwälten keine weiteren Angaben zum Tatablauf, wobei sie die "Auseinandersetzung" teils am S-Bahnhof Donnersbergerbrücke sowie in der S-Bahn und am Bahnsteig des S-Bahnhofes Solln einräumten." Gut auch, das solche Typen immer gleich Rechtsanwälte zur Seite stehen haben, die versuchen, noch das beste für die Galgenvögel rauszuholen...:Nee::( |
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Ich habe ja selbst morgen mal wieder eine Verhandlung. Wenn ich bloß daran denke, dass ich mir morgen ca. 2-3h das Geschwafel dieser Wortverdreher anhören muss, dann würgt's mich. Manchmal glaube ich, für mich ist's an der Zeit den Beruf zu wechseln oder wieder in meinem ersten zu arbeiten. :confused: |
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Naja, für Geld eher nicht, eher aus Publicitygeilheit und dann als 2ten Grund Geldgeilheit. |
Interessanter Kommentar dazu.
Vor allem, was gerne vergessen wird: ... Kein Stadtplan vermerkt die Wege, auf denen Kinder regelmäßig „abgezockt“ werden. Die Statistik schweigt. Denn mit der Bedrohung wächst die Angst, einen Vorfall zur Anzeige zu bringen. Wäre es in München nicht zum Mord gekommen, wäre in keiner Statistik die Erpressung von 15 Euro aufgetaucht. ... |
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Zitate triblade: #50 Mutmaßlich würde der Täter zur Zeit in Haft sitzen. Erstens völlig zu Recht und zweitens könnte man hier beurteilen, wann er ohne Gefahr für die Bevölkerung wieder entlassen werden kann. #56 Wenn die täter aber nur die bisher vorgesehen Strafen erhalten hätten, wäre sie sicherlich nicht auf freiem Fuß und wir könnten mit Ihnen daran arbeiten sie irgendwann ohne Gefahr für die Gesellschaft wieder zu entlassen. #62 Es geht darum, dass wir die Gesellschaft vor jemanden schützen der sich völlig freiwillig dazu entschlossen hat Straftaten zu begehen. Und dann, wenn wir diese Person erstmal gesichert haben, dann und da gebe ich Dir recht müssen wir viel mehr Geld und Einsatz zeigen um diese Person zu resozialisieren. Die Gefahr für andere, solche Gewalttäter aber auf freiem Fuß zu lassen halte ich für nicht hinnehmbar. Zitat:
-qbz |
Du hast mich richtig zitiert, ich schrieb davon, dass sie ihre STRAFEN (Haftstrafen für verübte Taten) absitzen, Ich schrieb nicht Sicherungsverwahrung. Irgendwo vorher habe ich vom räuberischen Diebstahl geschrieben, ein Verbrechenstatbestand, daher zwangsläufig Haftstrafe. Im Rahmen dieser Strafe muss dann entschieden werden, ob die täter nach verbüßung 2/3 Strafe usw. entlassen werden können.
Strafen, insbesondere Haftstrafen sollen eben auch die Gesellschaft schützen, es geht nicht nur um Sühne des Täters. Deshalb gibt es auch den Haftgrund der Wiederholungsgefahr. Damit der täter eben nicht weitere Taten begehen kann bis zur Aburteilung. ich schlafe übrigens tatsächlich ruhiger wenn ich weiß das Täter auch entsprechend der Gesetze abgeurteilt werden. Sicherungsverwahrung ist dann noch ein anderes Thema Nochmals ich habe immer von Haftstrafen gesprochen nie von Sicherungsverwahrung. Sei dir bitte gewiss ich weiß in dem Fall wovon ich rede. |
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Nähmen sich mehr daran ein Beispiel, wären solche Fälle wie in München mit Sicherheit seltener. |
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Sagt 'mal, geht's noch? :-(( Den Beschuldigten wird ein Tötungsdelikt vorgeworfen, da ist ein Verteidiger zwingend erforderlich (§ 140 Abs. 1 Nr. 2 StPO); zur Not wird einer gerichtlich bestellt (§ 141 StPO). Dessen ungeachtet ist es doch wohl völig normal, wenn jemand sich im Rahmen eins Strafverfahrens eines Rechtsbeistands bedient. Dieser Rechtsbeistand ist dann verpflichtet, im Rahmen von Recht und Gesetz das Beste für seinen Mandanten zu versuchen, anderenfalls produziert er einen Haftungsfall. Vielleicht solltet Ihr 'mal Eure Einstellung zum Rechtsstaat überdenken. :Nee: |
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Dieser hat nicht minder Mitschuld, wenn man die Vorstrafen der Täter bedenkt etc. etc. etc. |
Behaltet doch bei den Diskussionen über den Rechtsstaat immer mal im Blick, daß es sehr viel mehr weniger offensichtliche Fälle gibt und geht bei Gelegenheit mal nach Berlin Hohenschönhausen und lasst Euch durch das Untersuchungsgefängnis eines totalitären Staates führen und von den Erfahrungen der Opfer berichten.
Dann dürft Ihr gerne weiter über den Rechtsstaat und seine angeblich lasche Einstellung schimpfen. |
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Das ist unter anderem ein Grund, warum ich gegen Volksabstimmungen auf Bundesebene bin. Das mit dem Unfug ist so schon schlimm genug. wieviel Geld ist denn eigentlich bisher in Wolfgang 2.0 geflossen? Wenn sich da mal alle aufgeregt hätten und dafür Sorge getragen hätten, dass das Geld der Kinder- und Jugendarbeit zugute kommt. :Nee: |
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