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qbz 31.01.2012 14:23

Zitat:

Zitat von Klugschnacker (Beitrag 705827)
Da bin ich anderer Meinung. Keine Strafe ohne Schuld. Lieber lassen wir einen Schuldigen laufen, denn wir nicht glasklar überführen können, als dass ein Unschuldiger bestraft wird. Den Dopern sollten wir den Rechtsstaat nicht opfern.

Grüße!
Arne

aber Sport- und Vereinsgerichtsbarkeit =! staatliche Gerichte.

Wenn die Sportverbände entschiedener vorgehen würden, würde der Rechtsstaat nicht verändert, es blieben den Gesperrten u.U. immer noch die ordentlichen Gerichte.

-qbz

captain hook 31.01.2012 14:27

Meiner Meinung nach sind die ausgefeiltesten Doper den Kontrolleuren immer einen Schritt voraus. Deshalb ist auch der Glaube daran, dass es irgendwann einen sauberen Sport geben wird unrealistisch! Im Zweifel malt man sich die Lage schön, weil man ein paar Leute aus der zweiten Reihe und ganz selten mal einen von der Spitze entlarven kann, weil irgendwas schief gegangen ist oder weil mal einer quatscht. Ist schonmal jemandem aufgefallen, dass in den Sportarten wo richtig Geld verdient wird auch nur ganz selten mal jemand positiv ist?!

In diesem speziellen Fall... Wenn schon Haarspalterei notwendig ist, um ein Verfahren eines im Hochleistungssport tätigen Arztes vielleicht nicht als Doping zu beschreiben läuft in meinen Augen wesentliches verkehrt. Wer im Hochleistungssport tätig ist, sollte sich bemühen jede Grauzone zu vermeiden. Eigentlich ist es schon schwierig sich an die ganzen speziellen Regelungen zu halten. Wenn man also keine leistungsfördernden Absichten hat: Warum begibt man sich freiwillig in diese Grauzone?! Für irgendwas, was nichts bringt wäre es ja noch bescheuerter als wenn es was bringt.

Hafu 31.01.2012 14:38

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 705797)
Nein, wenn man spitzfindig ist, und das muss man natürlich in juristischen Fragen sein, steht das da nicht.

Da steht zunächst mal, dass Blut-Doping verboten ist. Und dann werden noch verschiedene Formen davon aufgezählt.

...

Zitat:

"The following are prohibited:
1. Blood doping, including the use of autologous, homologous or heterologous
blood or red blood cell products of any origin."...

Nach meinem Sprachverständnis, dient der Nebensatz dazu, Blutdoping im juristischen Sinne zu definieren, nämlich als die Zufuhr von autologen, homologen oder heterologen Blut oder Rote-Blutzell-Produkte egal welchen Ursprungs.

Da die WADA keine Einschränkung macht, ab welcher Blutmenge man von Blutdoping spricht, ist auch die Zufuhr kleiner Mengen Blutes verboten.

(Natürlich werden manche Anwälte so ähnlich argumentieren, wie du, lidlracer, aber das hat Walther Mayer 2002 gegenüber dem IOC und später auch den anderen Distanzen ja auch schon versucht (Hauptargument UV-Bestrahlung ist kein Blutdoping und dient nur der Infektvorsorge) und ist trotzdem letztendlich damit nicht durchgedrungen und gesperrt worden.)

Spätestens seit 2002 aber hätte jeder Sportmediziner, der solche Behandlungen anbietet (und auch jeder Sportler, der gelegentlich mal einen Blick in die Zeitung wirft) sensibilisiert und vorgewarnt gewesen sein müssen, dass eine "Eigenbluttherapie" (zumindest vom IOC) als Doping angesehen und entsprechend bestraft wird.

Klugschnacker 31.01.2012 14:41

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 705833)
Wenn die Sportverbände entschiedener vorgehen würden, würde der Rechtsstaat nicht verändert, es blieben den Gesperrten u.U. immer noch die ordentlichen Gerichte.

Das ist nicht richtig. Die Vereine und Verbände handeln autonom. Die inhaltliche Überprüfung der Entscheidung von Verbandsgerichten durch ordentliche Gerichte ist unzulässig. Das Gericht überprüft nur die Einhaltung elementarer rechtsstaatlicher Normen.

Grüße,
Arne

qbz 31.01.2012 14:45

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 705835)
Ist schonmal jemandem aufgefallen, dass in den Sportarten wo richtig Geld verdient wird auch nur ganz selten mal jemand positiv ist?!

Deswegen spricht man dann ja von (Tennis)-Zirkus und (Fussball)-Show :-) :-) .

-qbz

LidlRacer 31.01.2012 14:55

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 705837)
Nach meinem Sprachverständnis, dient der Nebensatz dazu, Blutdoping im juristischen Sinne zu definieren, nämlich als die Zufuhr von autologen, homologen oder heterologen Blut oder Rote-Blutzell-Produkte egal welchen Ursprungs.

Vielleicht wird es deutlicher, wenn man die Überschrift mit betrachtet:
"M1. ENHANCEMENT OF OXYGEN TRANSFER
The following are prohibited:
1. Blood doping, including ..."

Wenn es nicht den Sauerstofftransport verbessert, ist es m.E. kein Blutdoping.

Allerdings vermute ich ja, dass es das doch tut. Hast Du eine Meinung zu meiner Wirkmechanismus-Theorie?

FinP 31.01.2012 14:58

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 705843)
Hast Du eine Meinung zu meiner Wirkmechanismus-Theorie?

Ich bin zwar nicht gefragt, aber meine Meinung:
Der Wirkmechanismus beruht einzig und allein darauf, dass man Unregelmäßigkeiten im Blutbild auf die UV-Methode schieben kann, damit andere Sachen unentdeckt bleiben.

LidlRacer 31.01.2012 15:03

Zitat:

Zitat von FinP (Beitrag 705845)
Ich bin zwar nicht gefragt, aber meine Meinung:
Der Wirkmechanismus beruht einzig und allein darauf, dass man Unregelmäßigkeiten im Blutbild auf die UV-Methode schieben kann, damit andere Sachen unentdeckt bleiben.

Genau das hat Pechstein aber doch wohl nicht getan. Ich wüsste nicht, dass sie die UV-Methode jemals erwähnt hätte, als es um ihr verkorkstes Blut ging.
Ich denke, sie hätte das auf jeden Fall erwähnen müssen, und die diversen Gutachter hätten dies untersuchen können.

Anscheinend wollte sie die UV-Behandlung aber verheimlichen...


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