captain hook |
07.05.2021 15:46 |
Zitat:
Zitat von RolandG
(Beitrag 1600862)
Wir müssen wirklich alle mal von dem falschen Narrativ runter, dass es um "Privilegien" oder "Sonderregelungen" geht. Die Wiederherstellung des verfassungsrechtlichen Normalzustands für Personen, deren Grundrechtseinschränkung mangels Erforderlichkeit nicht mehr angemessen ist, sollte allgemein eigentlich als Selbstverständlichkeit gesehen werden.
Zur Kontrolle der Ausgangsbeschränkungen: Wenn jetzt schon bei einer Kontrolle der Nachweis der persönlichen Nichtanwendung wg. eines triftigen Grundes möglich ist, warum soll dann der Nachweis wg. Vollimpfung nicht möglich sein?
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Hier sieht man mal, welche Blüten das mit der Wiederherstellung der Grundrechte für vollständig geimpfte treibt. Auf einmal ist nicht mehr das Ziel möglichst viele Leute mit hohem gesellschaftlichen Nutzen zu schützen (hohe Anzahl an Erstimpfungen), sondern Möglichkeiten zu schaffen, wie man für "Auserwählte" die Solidaritätszeit verkürzen kann.
Grundsätzlich wäre ich für Deine Argumentation aufgeschlossen, wenn das das Ergebnis ist, bekomm ich das k*tzen.
Zitat: https://www.tagesschau.de/newsticker...ei-AstraZeneca
Spahn betonte: "Die Wirksamkeit ist umso höher, desto länger der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung ist." Auf die Frage, ob mit einer Verkürzung des Intervalls die Urlaubsplanung von Impfwilligen zulasten der Wirksamkeit unterstützt werden soll, verteidigte Spahn den Schritt: Viele wollten sich augenscheinlich derzeit nicht mit AstraZeneca impfen lassen, weil sie dann erst im August den vollen Impfschutz bekommen. Da auch die Erstimpfung schon gegen das Virus schütze, sei so eine geringere Akzeptanz aber für die Pandemiebekämpfung insgesamt nicht gut.
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