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drullse 10.09.2008 16:30

Zitat:

Zitat von Björn Tepper (Beitrag 129902)
@Drullse,
Der Hunde-Führerschein beinhaltet eine Prüfung für Hund und Hundeführer betreffs Führigkeit und sicherem Verhalten des Hundes gegenüber der Umwelt. Hunde, die die Prüfung bestehen dürfen ohne Leine geführt werden, die anderen auf keinen Fall und werden bei Nichtbeachtung mit einer Geldbuße von 200€ belegt, die der Hundehalter zu zahlen hat. Somit ist auch mehr Sicherheit für die Umwelt gegeben. Hamburg achtet mit Hilfe von regelmäßigen Streifen auf die Einhaltung des Gesetzes.
Schöne Grüße aus Berlin:Huhu:

Ah, danke. Das würde hier schon scheitern, weil nix kontrolliert wird.

Grüße aus Berlin. ;)

meggele 10.09.2008 16:32

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 129907)
Ah, danke. Das würde hier schon scheitern, weil nix kontrolliert wird.

Keine Sorge, das ist ne Einnahmequelle. Oder gibt's bei Euch etwa auch keinen Fünfjahresplan zur Steigerung der Falschparkeinnahmen?

drullse 10.09.2008 16:56

Zitat:

Zitat von meggele (Beitrag 129908)
Keine Sorge, das ist ne Einnahmequelle. Oder gibt's bei Euch etwa auch keinen Fünfjahresplan zur Steigerung der Falschparkeinnahmen?

Obacht - nix durcheinanderwürfeln!

Falschparker sind keine Gefahr, weil in der Regel nicht anwesend. Hunde(besitzer), im Park Griller, Müll-Wegschmeißer etc. aber schon - da siehts dann schon ganz anders aus mit der Kontrolle.

meggele 10.09.2008 17:03

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 129925)
Obacht - nix durcheinanderwürfeln!

Falschparker sind keine Gefahr, weil in der Regel nicht anwesend. Hunde(besitzer), im Park Griller, Müll-Wegschmeißer etc. aber schon - da siehts dann schon ganz anders aus mit der Kontrolle.

Du meinst, das ist denen einfach nur zu nervenaufreibend, sich mit den Leuten auseinanderzusetzen, anstatt im minutentakt wortlos die Tickets zu verteilen? Mag sein.

Volkeree 10.09.2008 17:17

Der Hund war ja nun angeleint, wie lang die Leine auch immer war. Wie sieht das denn aktuell mit einer Maulkorbpflicht aus? Mir ist schon klar, dass das für einen gut erzogenen Hund nicht erforderlich sein mag, hier hätte es aber ganz offensichtlich geholfen.

Gibt es diese Pflicht noch? Ist das regional unterschiedlich?

Wenn ich mich recht erinnere, gehört so ein Dobermann nicht mehr in die Kategorie "Schoßhündchen".

Volker

samsam 10.09.2008 17:25

Ganz egal was gesetzlich vorgeschrieben ist: Der Halter haftet für Schäden an Leib und Material die durch seinen Hund verursacht werden.

Es gibt nur eins zu tun: Anzeige, dann zum Anwalt.
Diskussionen mit Hundebesitzern, die gab es ja schon in eurem Fall, sind Zwecklos.

Volkeree 10.09.2008 17:38

Zitat:

Zitat von samsam (Beitrag 129933)
Ganz egal was gesetzlich vorgeschrieben ist: Der Halter haftet für Schäden an Leib und Material die durch seinen Hund verursacht werden.

Es gibt nur eins zu tun: Anzeige, dann zum Anwalt.
Diskussionen mit Hundebesitzern, die gab es ja schon in eurem Fall, sind Zwecklos.

Das ist strafrechtlich sicherlich nicht ganz egal. Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, bedingter Vorsatz.......

Was die Haftung angeht, hast du auf jeden Fall recht. Die Geschichte mit dem Anwalt birgt aber ohne Rechtschutzversicherung ein gewisses Restrisiko, nämlich auf den Anwalts- oder Gerichtskosten sitzen zu bleiben.

Ich gehe mal davon aus, dass die Regulierung der Hose unproblematisch über die Versicherung regelbar sein wird. Das wäre mich persönlich aber erst der Anfang.....

Volker

samsam 10.09.2008 17:54

Zitat:

Zitat von Volkeree (Beitrag 129935)
Das ist strafrechtlich sicherlich nicht ganz egal. Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, bedingter Vorsatz.......

Was die Haftung angeht, hast du auf jeden Fall recht. Die Geschichte mit dem Anwalt birgt aber ohne Rechtschutzversicherung ein gewisses Restrisiko, nämlich auf den Anwalts- oder Gerichtskosten sitzen zu bleiben.

Ich gehe mal davon aus, dass die Regulierung der Hose unproblematisch über die Versicherung regelbar sein wird. Das wäre mich persönlich aber erst der Anfang.....

Volker

Der Weg zum Anwalt sollte/muss nicht immer vor Gericht enden.
Ein Beratungsgespräch hilft oft die Situation aus rechtlicher Sicht zu beleuchten.

Da deine Mutter auch gebissen wurde entstehen Folgekosten für evtl. Impfungen und Behandlungen sowie ein möglicher Anspruch auf Schmerzensgeld. Aus diesem Grund würde ich ein Beratungsgespräch wahrnehmen.
Es ist ja nicht nur ein Loch in der Hose oder ein Fleck auf dem Kleid, somit auf keinen Fall eine Kleinigkeit.


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