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benjamin3011 19.09.2012 07:27

Zitat:

Zitat von TriMartin (Beitrag 807070)
Nachdem nun der BTV aus der DTU ausgeschlossen worden ist, wird die DTU sicherlich die ausstehenden 50.000 € nicht erhalten. Hinzu kommen die Kosten für den außerordentlichen Verbandstag. Der DTU ist somit durch ihr Vorgehen ein finanzieller Schaden entstanden. Wenn nun, anders als vielleicht von manchen gehofft, der BTV nicht reumütig mit neuer Führung in die DTU zurückkehrt, sondern der Reihe nach die bayerischen Bezirke in die DTU eintreten, ist das Geld erst recht weg.
Daher möchte ich die Frage stellen, ob die DTU hier wirklich verantwortunsvoll im Namen der Triathleten gehandelt hat?

Wie würdest du denn vorgehen um an das dir zustehende Geld zu kommen?
Einfach drauf verzichten und denken: "Ach die Bayern mit ihrem Mia san mia. Lassen wir sie einfach mal". ;)
Da die DTU in der Klage ja anscheinend Recht bekommen hat, geh ich mal davon aus, dass der BTV die zusätzlichen Kosten zu tragen hat.

Edit: Hab gerade gelesen, dass es bei der Klage um eine andere Sache ging.

HeinB 19.09.2012 08:43

Zitat:

Zitat von TriMartin (Beitrag 807070)
Nachdem nun der BTV aus der DTU ausgeschlossen worden ist, wird die DTU sicherlich die ausstehenden 50.000 € nicht erhalten.

Warum? Der Betrag ist doch für die Vergangenheit.

TriMartin 19.09.2012 09:13

Zitat:

Zitat von HeinB (Beitrag 807109)
Warum? Der Betrag ist doch für die Vergangenheit.

Stimmt, aber stell dir folgendes vor:
Du vermietest eine Wohnung und der Mieter zahlt monatelang nicht. Dann kündigst du ihm. Somit hast etwas für die Zukunft gewonnen, dein Geld aber immer noch nicht.
Da bleibt dann doch nur der Rechtsweg ggf. mit Gerichtsvollzieher.

Pfeffer und Salz 19.09.2012 09:14

Bericht bei nordbayern.de

Pfeffer und Salz 19.09.2012 09:17

Zitat:

Zitat von TriMartin (Beitrag 807122)
Stimmt, aber stell dir folgendes vor:
Du vermietest eine Wohnung und der Mieter zahlt monatelang nicht. Dann kündigst du ihm. Somit hast etwas für die Zukunft gewonnen, dein Geld aber immer noch nicht.
Da bleibt dann doch nur der Rechtsweg ggf. mit Gerichtsvollzieher.

Wenn denn beim Schuldner noch etwas zu holen ist, nicht ohne Erfolgsaussichten.... Das würde ich nicht so kritisch sehen.

benjamin3011 19.09.2012 09:29

Zitat:

Zitat von TriMartin (Beitrag 807122)
Stimmt, aber stell dir folgendes vor:
Du vermietest eine Wohnung und der Mieter zahlt monatelang nicht. Dann kündigst du ihm. Somit hast etwas für die Zukunft gewonnen, dein Geld aber immer noch nicht.
Da bleibt dann doch nur der Rechtsweg ggf. mit Gerichtsvollzieher.

Naja, das Geld ist ja noch vorhanden, sonst hätte der BTV ja nicht einem Treuhandkonto zugestimmt.

HeinB 19.09.2012 09:42

Zitat:

Zitat von TriMartin (Beitrag 807122)
Stimmt, aber stell dir folgendes vor:
Du vermietest eine Wohnung und der Mieter zahlt monatelang nicht. Dann kündigst du ihm. Somit hast etwas für die Zukunft gewonnen, dein Geld aber immer noch nicht.
Da bleibt dann doch nur der Rechtsweg ggf. mit Gerichtsvollzieher.

Dann geht die DTU halt zum Gerichtsvollzieher. So what? Dein Satz

Zitat:

Nachdem nun der BTV aus der DTU ausgeschlossen worden ist, wird die DTU sicherlich die ausstehenden 50.000 € nicht erhalten.
wird dadurch nicht richtiger. Und deine Unterstellung die DTU würde hier die Gelder der Athleten nicht gut behandeln ist.. na sagen wir mal seltsam.

PS Und wessen Strohmann bist du?

kury 19.09.2012 10:02

Was ich nicht verstehe, wo will der BTV hin?
Kein Dachverband, keine national/internationalen Pässe.
Der Verband ist dann auf seine Rennen vor Ort angewiesen.
So was tragen die Mitglieder niemals, wenn sie vom Rest der
Welt isoliert sind.
Bei uns in NRW wurde damals auch ein neuer Verband gegründet.
Ich weiß aber auch nicht mehr, worum es dort ging.
Kann man nicht einen TVB gründen „Triathlon Verband Bayern“,
indem sich die Vereine organisieren, die sich nicht vom BTV vertreten fühlen?


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