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tandem65 01.04.2013 18:02

Hi amontecc,

ich möchte jetzt nicht mit Dir darüber ob ich das gut finde oder nicht mit dem Artikel. Da Du aber die Rechtslage ansprichst finde ich es sehr insteressant darüber zu zu diskutieren.

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 888244)
spätestens gegen das Veröffentlichen des Bildes könnte er vorgehen.

Da bin ich mir nicht so sicher. Das Bild ist legal in den Besitz des Autors gelangt. Der aktuelle Nutzer des IPhones hat es zwar unwissentlich aber immerhin freiwillig in seinen Besitz gebracht. Bei einer Klage könnte ich mir sogar auch vorstellen, daß der Autor Klage wegen missbräuchlicher Nutzung seines Backupsystems.

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 888244)
Der Pranger wurde auch schon vor längerer Zeit abgeschafft.

Sicher? ;)

Stefan 01.04.2013 18:13

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 888231)
Dass der Inder dich verklagen wird ist ja nicht so wahrscheinlich.

Ähm, das könnte auch mein Nachbar sein und ich würde es so machen.
Wenn es mein iphone gewesen wäre, dann würde er jetzt Daten in meine apple-Cloud laden. Gerne dürfte er mich dafür verklagen.
Stefan

amontecc 01.04.2013 18:15

Ok. Der Pranger kommt wieder, bzw. ist schon längst wieder da...

Dass der alte Besitzer einige Ansprüche hat, ist klar.

Der neue hat aber auch weiterhin seine normalen Rechte.
Hier wäre das Recht am eigenen Bild meiner Meinung nach eindeutig verletzt.
(Ich geh mal davon aus, dass Bijay nicht explizit der Veröffentlichung in diesem Zusammenhang zugestimmt hat)

amontecc 01.04.2013 18:17

Zitat:

Zitat von Stefan (Beitrag 888260)
Ähm, das könnte auch mein Nachbar sein und ich würde es so machen.
Wenn es mein iphone gewesen wäre, dann würde er jetzt Daten in meine apple-Cloud laden. Gerne dürfte er mich dafür verklagen.
Stefan

Bei Verlust eines Phones musst du dann aber auch deine Cloud neu sichern und deine Karte sperren lassen. Bei Verlust einer Bankkarte musst du diese auch sperren lassen.

tandem65 01.04.2013 18:28

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 888261)
Der neue hat aber auch weiterhin seine normalen Rechte.
Hier wäre das Recht am eigenen Bild meiner Meinung nach eindeutig verletzt.

Ich sehe das nicht so eindeutig. Wie ich schon geschrieben habe hat der neue Nutzer das Bild unbewusst aber trotzdem freiwillig überlassen.

amontecc 01.04.2013 18:32

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 888273)
...aber trotzdem freiwillig überlassen.

Unbewusst und freiwillig?
Wenn vielleicht auch freiwillig, dann doch sicherlich nicht zu dem Zweck der Veröffentlichung...

tandem65 01.04.2013 18:45

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 888263)
Bei Verlust eines Phones musst du dann aber auch deine Cloud neu sichern und deine Karte sperren lassen.

Punkt 1 gebe ich Dir Punkt 2 wurde ja auch gemacht.trotzdem scheint das IPhone noch an den Account gebunden zu sein. Ob es tatsächlich so ist, daß es nur mit dem richtigen Passwort auf dem entsprechenden Gerät zu lösen ist kann ich nicht beurteilen ist aber sehr gut möglich daß das an die MAC-Adresse oder auch Seriennr. des Prozessors des IPhones gebunden ist. Sowas ist dann wahrscheinlich nicht ganz trivial zu ändern für den neuen Nutzer. Der Eigentümer jedenfalls kann die Verknüpfung nicht lösen.

tandem65 01.04.2013 18:48

Zitat:

Zitat von amontecc (Beitrag 888276)
Unbewusst und freiwillig?
Wenn vielleicht auch freiwillig, dann doch sicherlich nicht zu dem Zweck der Veröffentlichung...

Er hat keine Einschränkungen gemacht.:Blumen:


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