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Adrenalino 16.09.2009 09:33

Also.....wenn ich mich, aus welchen Gründen auch immer, nicht traue, einzugreifen und es auch nicht schaffe andere zu ermutigen einzuschreiten - dann greif ich wenigstens zum Handy und benachrichtige Polizei und Notarzt! Das ist immerhin noch die einfachste Form der Zivilcourage und tut nicht weh.

Aber selbst das scheint ja nicht zu funktionieren :Nee:

Ciao

Adrenalino

Cruiser 16.09.2009 10:32

Interview in der Abendzeitung mit dem Anwalt des 17 Jährigen:

Zitat:

Zitat von Abendzeitung Interview mit Anwalt (Beitrag 278053)
"Eigentlich ein ganz lieber, netter Jugendlicher"
  • Anwalt Gregor Rose vertritt einen der Sollner Schläger.
Der 33-jährige Jurist Gregor Rose ist der Anwalt von Markus Sch. - einem der Schläger von Solln. Er erzählt, wie er den 18-Jährigen in Gesprächen erlebt hat.

AZ: Markus Sch. hatte schon vor der Tat viel auf dem Kerbholz – was ist er für ein Typ?
Gregor Rose: Er ist eigentlich ein ganz lieber, netter Jugendlicher, der einfach an die falschen Freunde geraten ist. Er scheint auch nicht aus dem klassischen Milieu zu sein, aus dem solche Straftäter hervorgehen. Seine Familie ist fassungslos.

Ein lieber Kerl? Das ist eine sonderbare Beschreibung für jemanden, der sein Opfer gemeinsam mit einem Kumpel mit 22 Schlägen und Tritten getötet hat.
In dem Fall war er natürlich nicht lieb. Aber Straftäter sind keine Monster. Markus weiß selbst nicht, was da passiert ist. Es tut ihm wahnsinnig leid. Er entschuldigt sich bei den Hinterbliebenen.

Wie kam es aus seiner Sicht zu der Tat?
Das kann er sich nicht erklären – aber er wollte den Mann auf keinen Fall töten. Er wollte ihm einfach eine reinhauen. Sich für den Konflikt in der S-Bahn revanchieren. Aber das ist dann eskaliert.

Wie haben Sie Markus bei Ihren Gesprächen erlebt? Am Samstag hat er nur geweint. Aber natürlich kann man kein Mitleid mit dem Täter erwarten. Er ist in sich gekehrt. Er sitzt zusammengekauert da. Wie im Schock.

Nach der Tat ist die Forderung laut geworden, 18-Jährige nicht mehr nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.
Man ruft in einem solchen Fall immer nach härteren Strafen. Aber davon halte ich nichts. Wenn Markus wegen Mordes verurteilt wird, liegt das Strafmaß auch nach Jugendstrafrecht bei bis zu zehn Jahren. Das ganze Verhalten in der S-Bahn deutet eindeitig auf jugendliches Imponiergehabe hin – der Fall ist deshalb dem Jugendstrafrecht zuzuorden.
Ist es schwer, so jemanden zu vertreten?
Natürlich ist das ein Fall, der einen selbst mitnimmt. Aber man ist ein Organ der Rechtspflege – und auch Markus hat einen Anwalt verdient. Er hat den schwersten Fehler seines Lebens gemacht.

Ja ne is klar :Nee:

drullse 16.09.2009 10:39

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 278049)
Ja und Nein.

Der eigentlich richtige Skandal ist (wird sein) dass sich nichts ändert.

Da wäre ich mir nicht so sicher - könnte gut sein, dass in Zukunft noch weniger Leute eingreifen. ;)

tobi_nb 16.09.2009 10:43

....

Megalodon 16.09.2009 11:59

Zitat:

Zitat von tobi_nb (Beitrag 278076)
Wohl wahr.

Aber es gibt ja eigentlich auch keinen Grund einzugreifen, bei einem lieben, netten Jungen aus der Nachbarschaft, der ein bißchen zuviel jugendlichen Übermut hat.

Der liebe nette Junge hat am Samstag nur geweint.

Mehr Mitgefühl meine Herren !!

Der zeigt echte Reue in wird in seinem Alter bei günstiger Sozialprognose in ein paar Jahren wieder in München mit der S-Bahn fahren.

Warum sollte jemand die Zukunft verbaut werden, nur weil er "den schlimmsten Fehler" seines Leben gemacht hat ??

Wenn ICH das tue, was der getan hat, dann ist/sind:

- der Job weg,
- meine Ersparnisse weg
- das demnächst gebaute Haus weg,
- die Frau weg.

Das ist Fakt, egal wieviel Reue ich zeige und ob ich "den ganzen Samstag" rumflenne.

Ich bin im Leben nach so einer Tat völlig ruiniert ohne jede Möglichkeit mir wieder etwas aufzubauen, weil ich nach der Entlassung zu alt wäre um wieder an einen Job zu kommen.

DAS empfinde ich als ungerecht, weil da zu Unrecht mit zweierlei Maß gemessen wird.

neonhelm 16.09.2009 12:05

Zitat:

Zitat von Megalodon (Beitrag 278117)
Ich bin im Leben nach so einer Tat völlig ruiniert ohne jede Möglichkeit mir wieder etwas aufzubauen, weil ich nach der Entlassung zu alt wäre um wieder an einen Job zu kommen.

DAS empfinde ich als ungerecht, weil da zu Unrecht mit zweierlei Maß gemessen wird.

Sein Leben ist mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ruiniert. Und es ist (normalerweise) ein Unterschied, ob man 18 ist oder 38. Da wird zurecht (noch) mit zweierlei Maß gemessen.

Pascal 16.09.2009 12:09

Zitat:

Zitat von Cruiser (Beitrag 278071)
Interview in der Abendzeitung mit dem Anwalt des 17 Jährigen:



"Nach der Tat ist die Forderung laut geworden, 18-Jährige nicht mehr nach Jugendstrafrecht zu verurteilen.

Man ruft in einem solchen Fall immer nach härteren Strafen. Aber davon halte ich nichts. Wenn Markus wegen Mordes verurteilt wird, liegt das Strafmaß auch nach Jugendstrafrecht bei bis zu zehn Jahren. Das ganze Verhalten in der S-Bahn deutet eindeitig auf jugendliches Imponiergehabe hin – der Fall ist deshalb dem Jugendstrafrecht zuzuorden."

Erstaunliche Aussage eines Anwaltes, der es eigentlich wissen müsste. Denn es geht überhaupt nicht um das Verhalten und die Vorgänge die sich in der S-Bahn abgespielt haben. Es geht um das Ereignis auf dem Bahnsteig (weswegen die Staatsanwaltschaft eine Anklage wg. Mordes prüft), was in keinster Weise etwas mit "Imponiergehabe" zu tun hat. Und auch nicht mit "Blackout".

Zum Rest des Interviews bleibt mir nur dies: :Nee: :Nee: :Nee:

Megalodon 16.09.2009 12:10

Zitat:

Zitat von neonhelm (Beitrag 278121)
Und es ist (normalerweise) ein Unterschied, ob man 18 ist oder 38. Da wird zurecht (noch) mit zweierlei Maß gemessen.

Wirklich?

Ich war schon mit 18 der Meinung, dass es nicht ok ist unter Androhung von Prügeln von anderen Geld zu erpressen.

Und irgendjemanden zu ermorden wegen nichts und wieder nichts ist mir nicht im Traum eingefallen, wie fast allen anderen 18-Jährigen auch nicht.


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