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Zitat von RolandG
(Beitrag 1600037)
Sehe ich nicht so. Deine Interpretation
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War ein Scherz, du bist der Fachmann ... ;)
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stimmt nicht. Natürlich kann ein formelles Gesetz direkt ein Grundrecht einschränken.
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Jetzt verwirrst du mich ein wenig.
In dem Fall wäre es dann deinen Worten folgend "durch ein Gesetz" ?
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Dazu müsste man wissen, was Frau Haderlein tatsächlich gesagt hat. Was am Ende des Artikels steht, ist für mich so nicht verständlich. Es liest sich so, als habe jemand ohne Sachkenntnis etwas sehr Spezifisches wiedergeben müssen und sei daran gescheitert.
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Was macht die Notbremse ?
Enthält sie als "formelles Gesetz" eine "Regelung" oder eine "Ermächtigung der Exekutive" ?
Für mich ergibt sich aus den Zitaten das Bild, daß sie ersteres enthielte, was dann nicht zulässig wäre ...
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