Siebenschwein |
21.05.2024 16:19 |
Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
(Beitrag 1745906)
Ja, 35 Jahre sind ja eine zu kurze Zeit, um eine Organisation als Verbrecher zu erkennen...:
Bei Putin hat es immerhin nur ein Jahr gedauert, ein Haftbefehl zu erlassen.
Noch schneller geht es nur, wenn der Täter Jude ist? Und wenn man mit dem Haftbefehl Netanjahu und den Hamas-Chef praktisch "gleichstellt"? Sorry, da gehe ich nicht mit.
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1. Wie lange gibt es den IStGH schon? Spoiler: Es sind keine 35 Jahre.
2. Klagt der IStGH Organisationen oder Personen an?
3. Schau Dir mal die Zuständigkeiten an und wann er überhaupt aktiv werden kann.
4. Erkläre mir dann mal bitte, wo die Diskriminierung einer Seite liegt, wenn man BEIDE Akteure des derzeitigen Konflikts anklagt? Oder ist Gleichbehandlung vor Gericht mittlerweile Diskriminierung? Oder ist Gottes auserwähltes Volk per se nicht in der Lage, Verstösse gegen das Menschenrecht zu begehen?
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