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drullse 30.01.2012 10:32

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 705324)
Dass der Fall schon seit 1 Jahr der NADA bekannt ist und bis jetzt erst bei ein oder zwei Sportlern ein Verfahren eingeleitet wurde (eine davon wg. Selbstanzeige eines betroffenen Sportlers) obwohl viel mehr Namen bekannt und belegt sind) ist natürlich ein sportpolitischer Skandal ohnegleichen!!

Ja. Zeigt welches Interesse dort herrscht, der gestellten Aufgabe wirklich gerecht zu werden...

LidlRacer 30.01.2012 11:38

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 705324)
Dass der Fall schon seit 1 Jahr der NADA bekannt ist und bis jetzt erst bei ein oder zwei Sportlern ein Verfahren eingeleitet wurde (eine davon wg. Selbstanzeige eines betroffenen Sportlers) obwohl viel mehr Namen bekannt und belegt sind) ist natürlich ein sportpolitischer Skandal ohnegleichen!!

Die NADA nimmt heute dazu Stellung:
https://www.nada-bonn.de/aktuelles/n...-akteneinsicht

Zitat:

Zitat von NADA
Die Nationale Anti Doping Agentur (NADA) erhält im Zusammenhang mit möglichen Verstößen eines Sportmediziners gegen das Arzneimittelgesetz ab sofort neue Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft Erfurt. Damit ist für die NADA die Voraussetzung geschaffen, um auf sportgerichtlicher Ebene weitere Verfahren wegen des Verdachts von Athleten-Verstößen gegen die Anti-Doping-Bestimmungen auf den Weg zu bringen. „Wir erhoffen uns aus den neuen Unterlagen weitere Anhaltspunkte, um entscheiden zu können, bei welchen Sportlern wir weiter vorgehen“, erklärt die NADA-Vorstandsvorsitzende Dr. Andrea Gotzmann.
[...]
„Wichtig ist, die behördlichen Ermittlungen zum Abschluss kommen zu lassen, um diese dann sportgerichtlich verwerten zu können“, sagt NADA-Vorstandsmitglied und Chefjustiziar Dr. Lars Mortsiefer

Sieht zwar blöd aus, dass das so schleppend vorangeht, aber wenn sie auf wackeliger Basis 28 Verfahren eröffnen, bei denen dann evtl. doch nichts herauskommt, wär's auch nicht besser.

HeinB 30.01.2012 12:28

Zitat:

Zitat von Hafu (Beitrag 705324)
1. Dass die UV-Bestrahlung entnommenen Blutes gemäß WADA-Code verboten ist, ist unbestritten!

Klugsch..modus an: Nur die Rückführung ist verboten.

Zitat:

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Erfurt, Hannes Grünseisen, hatte zum Ermittlungsverfahren gegen den Mediziner Franke der ARD erklärt: „Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, Sportlern Blut entnommen, dieses mit UV-Licht bestrahlt und anschließend dem Körper der Sportler wieder zugeführt zu haben. Es besteht der Anfangsverdacht der unerlaubten Anwendung von Arzneimitteln bei anderen zu Dopingzwecken.“
Warum ermittelt hier die Staatsanwaltschaft? Ich dachte immer das wäre gerade unser Problem, dass Doping in D strafrechtlich nicht relevant ist?

qbz 30.01.2012 12:48

Zitat:

Zitat von Tobias23 (Beitrag 705378)
Klugsch..modus an: Nur die Rückführung ist verboten.



Warum ermittelt hier die Staatsanwaltschaft? Ich dachte immer das wäre gerade unser Problem, dass Doping in D strafrechtlich nicht relevant ist?

Wegen Fr. Pechstein ursprünglich, aber hier die Rechtsgrundlagen:

http://www.zeitschrift-sportmedizin...._sstorf_bg.pdf

"Im Gegensatz zur früheren Rechtslage wird sich der Arzt, der Blutprodukte zu Dopingzwecken im Sport verabreicht, strafbar machen.
Bei der Vornahme von Blut- Doping an Sportlern macht sich
der Arzt demnach zwar nicht nach §§ 223 ff. StGB strafbar, wohl
aber nach § 95 Abs.1 Nr. 2 a AMG.
Der Verstoß gegen das Verbot stellt zudem eine berufswidrige
Handlung dar, die nach berufsrechtlichen Kriterien geahndet werden
kann (45)."

HeinB 30.01.2012 15:47

Zitat:

Zitat von qbz (Beitrag 705386)
"...Bei der Vornahme von Blut- Doping an Sportlern macht sich
der Arzt demnach zwar nicht nach §§ 223 ff. StGB strafbar, wohl
aber nach § 95 Abs.1 Nr. 2 a AMG...."

Danke für das Dokument. Im Gegensatz zum Sportler (Infusionen sind grundsätzlich verboten gem. Wada-Code) macht es demnach für den Arzt sehr wohl einen Unterschied, zu welchem Zweck das Ganze passierte (Zitat aus Artikel):

Zitat:

"Die Tathandlung durch den Arzt muss gerade dem Dopingzweck
beim Menschen im Sport dienen und zu diesem Zweck erfolgen.
Dieser Bestimmungszweck liegt vor, wenn der Arzt dem Sportler
Blutzubereitungen verabreicht um die körperliche Ausdauer oder
die körperlichen Kräfte zu erhöhen"
Natürlich wird die Diskussion nicht deshalb geführt. Sehr erschreckend, denn das man den Dopern einen leistungssteigernden Effekt nachweisen muss, davon sind wir schon lange weg.

Pippo 31.01.2012 08:00

Bemerkenswert fand ich die vom WDR erwähnte Verbindung von Dr. Franke zu diesem Herrn Rechtsanwalt: http://www.spilkerundcollegen.de/anw...ker/index.html
http://www.cycling4fans.de/index.php?id=5354

Leider seh ich mich in meinem bisherigen Bild von Sportverbänden mal wieder bestätigt... :Nee:

dude 31.01.2012 08:06

Zitat:

Zitat von drullse (Beitrag 705346)
Ja. Zeigt welches Interesse dort herrscht, der gestellten Aufgabe wirklich gerecht zu werden...

Hoer' Dir mal das Interview mit der illusionsgeschwaengerten Chefin an. Knalltueten. HR-info podcast 19.11.

LidlRacer 31.01.2012 08:47

Zitat:

Zitat von dude (Beitrag 705644)
Hoer' Dir mal das Interview mit der illusionsgeschwaengerten Chefin an. Knalltueten. HR-info podcast 19.11.

NADA-Chefin Andrea Gotzmann: "Der saubere Sport ist das Normale"

Ich fürchte, wäre man nicht illusionsgeschwängert, könnte man den Job nicht machen.


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