Zitat:
Zitat von MattF
(Beitrag 1598095)
Na ja auch die schriftlich verfasste Meinung könnte sich ja ändern. Die steht dann aber fest?
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Die Patientenverfügung kann man auch als Patient jeder Zeit zerreißen (oder ihren inhalt abändern), aber solange gilt sie und gibt dem behandelnden Personal Rechtssicherheit.
Bei einem Patienten mit Patientenverfügung kann ich bei einem Herzstillstand auf eine Reanimation verzichten und ich habe das auch schon gemacht (in so einer Situation muss man eine sofortige Entscheidung innerhalb von wenigen Sekunden treffen und kann keine Rücksprache mit den Angehörigen führen).
Wenn man erst mal eine Reanimation begonnen hat, dann läuft ein unkontrollierbarer Prozess an Automatismen/ Algorhythmen (zumindest in Deutschland) ab, in die man nur schwer eingreifen kann. Wenn die Reanimation gelingt, ist der Patient anschließend erstmal beatmet, sediert und landet auf jeden Fall auf einer Intensivstation und der Zeitpunkt dieser Verlegung ist i.d.R. der erstmögliche Zeitpunkt in dem man genügend Zeit hat, um die Angehörigen zu kontaktieren.
Es ist um Welten schwieriger später auf einer Intensivstation eine Beatmungsmaschine rechtssicher abzustellen (nicht selten sind sich Angehörige wie z.B. Kinder und Ehepartner dann auch nicht einig hinsichtlich des vermuteten Patientenwillens), weil das Abstellen von Maschinen nahe an aktiver Sterbehilfe liegt, als außerhalb der Intensivstation wegen Patientenverfügung eine Reanimation zu unterlassen.
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