Zitat:
Zitat von Schwarzfahrer
(Beitrag 1180211)
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Ich wähle eine Partei, und habe dann nicht mitzubestimmen, mit wem diese Partei zusammenarbeitet. Wenn mir die Partner nicht passen, dann passt auch die Partei selbst nicht. ....
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Deswegen sollten die Parteien vor der Wahl sagen, mit welchen Parteien aufgrund der Programmatik keine und mit welchen eventuell eine Regierungskoalition gebildet wird, damit der Wähler das bei seiner Entscheidung berücksichtigen kann.
Bekanntlich scheiterte ein Verbotsantrag gegen die NPD vor Gericht, weil Zeugen dem Verfassungsschutz angehörten! Die Partei verstösst gegen Teile der Verfassung, auch wenn sie nicht verboten ist. D.h. eine zu Wahlen zugelassene Partei kann durchaus gegen Teile der Verfassung verstossen, weil halt die Verfassungskonformität bei der Wahlzulassung nicht geprüft wird.
Gegen das rechtsradikale Stimmenpotential (die AFD ist in meinen Augen rechtsradikal) hilft allein der Zusammenschluss der anderen Parteien und jede Koalition mit ihr würde die politische Kultur nach rechts verschieben.
Liste in Deutschland verbotener rechtsextremer Organisationen
Interessant finde ich, dass gerade in Thüringen u. Sachsen-Anhalt (sowie im Saarland) bisher noch nie eine rechtsextreme Organisation verboten wurde im Unterschied zu allen anderen Bundesländern.
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