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tandem65 05.11.2021 09:40

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1631782)
Zitat:

Zitat von TriVet (Beitrag 1631778)
denke auch, dass der erste ("gejagte") radfahrer vor beginn des (gezeigten) videos den autofahrer in irgendeiner form geärgert hat und der dann wie gezeigt ausgetickt ist.

https://www.siegener-zeitung.de/netp...fahrer_a253334

Der SUV hatte die beiden wohl mit zu wenig Seitenabstand überholt, der eine der beiden dann wohl den Mittelfinger gezeigt. Schaut man sich das Video mit Ton an und hört genau zu dann hört man auch, wie die beiden Sportler darüber sprechen.
Der SUV-Fahrer will daher wohl den einen der beiden "stellen".
Polizeilich aufgenommen ist das ganze wohl bereits. Mal schauen, was Polizei / StA daraus machen.

Selbst wenn der Radfahrer gegen das Fahrzeug getreten hätte bei einem Überholvorgang.
Ich wüsste nicht wie daß dann das Verhalten des KfZ-Fahrers rechtfertigen könnte und damit die Strafrechtliche Beurteilung beinflussen sollte.

lyra82 05.11.2021 09:59

Muss man nicht offiziell 1,50 m Abstand zum Radfahrer halten als Autofahrer?

hero 05.11.2021 10:00

ich meine 1,5m Innerorts, 2m Außerorts

Gruß
Matthias

sybenwurz 05.11.2021 10:10

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1631782)
Polizeilich aufgenommen ist das ganze wohl bereits. Mal schauen, was Polizei / StA daraus machen.

Wird eingestellt.
Er hat ja niemanden tatsächlich geschädigt...

Aber ich freu mich natürlich, wenns nicht so kommt.

El Stupido 05.11.2021 10:11

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1631783)
Selbst wenn der Radfahrer gegen das Fahrzeug getreten hätte bei einem Überholvorgang.
Ich wüsste nicht wie daß dann das Verhalten des KfZ-Fahrers rechtfertigen könnte und damit die Strafrechtliche Beurteilung beinflussen sollte.

Um nicht falsch verstanden zu werden: ich wollte das keinesfalls relativieren oder so. Es geht nur um den Gesamtkontext.
Völlig außer Frage, dass der SUV Fahrer da absolut lebensgefährlich handelte.

sybenwurz 05.11.2021 10:11

Zitat:

Zitat von tandem65 (Beitrag 1631783)
Selbst wenn der Radfahrer gegen das Fahrzeug getreten hätte bei einem Überholvorgang.

Dann muss er schon gaaaanz knapp und mit deutlich unter 1m überholt haben...:((

TriVet 05.11.2021 10:22

Zitat:

Zitat von El Stupido (Beitrag 1631797)
Um nicht falsch verstanden zu werden: ich wollte das keinesfalls relativieren oder so. Es geht nur um den Gesamtkontext.
Völlig außer Frage, dass der SUV Fahrer da absolut lebensgefährlich handelte.

Gleiches für mich!

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1631796)
Wird eingestellt. Er hat ja niemanden tatsächlich geschädigt...

Im Alltag und ohne Öffentlichkeit vermutete ich das auch, hier in diesem speziellen Fall könnte ich mir aber vortsellen, dass die Sheriffs bzw Polizeibehörden unter dem Druck etwas mehr Engagement an den Tag legen.

craven 05.11.2021 11:03

Zitat:

Zitat von sybenwurz (Beitrag 1631796)
Wird eingestellt.
Er hat ja niemanden tatsächlich geschädigt...

Aber ich freu mich natürlich, wenns nicht so kommt.


Aber das Überholen und direkt mit Warnblinke die Radfahrer ausbremsen und dann die Türe aufreißen, gefolgt von quer-über-die-Strasse fahren und den Radfahrer aufn-Grünstreifen-drängen ... Da könnte man schon von einer Missachtung der SVO sprechen - ganz geringfügig. Auch für mögliche andere (entgegenkommende) Verkehrsteilnehmer.



Also wenn sowas nicht bestraft wird, dann weiss ich auch nicht.


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