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eGeld ist Geld was du wirklich hast, z.b. auf dem Handy gespeichert. Es ist Geld wie Bargeld was du in der Tasche hast. Niemand kann es dir (legal) weg nehmen. An das Geld auf deinem Girokonto kommst du nur über die Vermittlung der Bank. wenn die dein Konto, die Karte oder den Dispo sperren, bekommst du nix mehr. |
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Außer bei Kriminellen fallen mir dafür wenig Gründe ein. |
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Wenn das e€-Wallet weg ist, egal wie, sind die e€ auch weg wie sonst beim Bargeld auch. |
Hi Helmut S,
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Selbst mit PIN-Abfrage kann es sein daß Dein Konto nicht gedeckt ist und die PIN gibt grünes Licht ohne daß dann Dein Konto belastet wird. Du scheinst eher solvent zu sein. ;) Mit der PIN wird vor allem geprüft ob Du in einer Sperrdatei bist.:Blumen: Wie das mit dem zahlen mit dem Smartphone ist, da müsste ich ebenso spekulieren wie Du. Ich denke da gibt es auch genügend verschiedene Modelle. Im Grundsatz kann auch das eine Lastschrift sein. Die Unterschrift hast Du dann bei der Servicevereinbarung für die Zahlweise geleistet. Ob bei einer Zahlung mit dem Smartphone, die direkt auf Dein Konto zugreift dann plötzlich auf eine TAN von Dir verzichtet werden soll, die ja die Zahlung von Dir ausdrücklich autorisiert. Das bezweifele ich jetzt einfach mal.;) Zitat:
bei letzterem ist es schon deutlich schwieriger eine Lastschrift zurückzuweisen. Beriden gemein ist, ja es gibt eine Unterschrift, dir ist aber einmalig. Ebenso ist es bei den Mautdienstleistern in Frankreich. Die stellen Dir monatlich in Rechnung was Du an Nutzungsgebühren verbraucht hast und buchen das vom Konto ab. Daher ist das was da passiert tatsächlich eine SEPA-Lastschrift. Zitat:
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1. Tatsächlich sind solche Sachen heute weder mit bargeldloser Zahlung noch mit e€ möglich. Systemisch spricht auch hier nichts gegen den Einsatz von SEPA-Lastschriften. 2. Als Unternehmer bist Du Dir ja im klaren, daß Du für jede Minibuchung auch eine Rechnung für die Finanzbehörden und den Leistungsempfänger schreiben musst. Als Leistungsempfänger freut sich da dann Deine Buchhaltung über Minibuchungen für Leihwagen. |
Was Deutschland sich bei elektronischen Zahlungsverkehr von der Schweiz anschauen könnte ist eBill und das überweisen mittels scannen des Ueberweisungsscheins, das erleichtert beides deutlich die Handhabung mMn
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Das ist u.a. nötig, damit der Chip die Zahlung offline authorisieren kann, das ist das EC Offline Verfahren. Der Verfügungsrahmen am Chip wird offline angepasst und bei der nächsten Onlineverbindung upgedatet. Du hast als Händler grundsätzlich die Garantie, dass der zu zahlende Betrag im von der Bank garantieren Verfügungsrahmen liegt. Wenn du freilich auf ec-offline setzt und das Zeitlimit für die nächste Onlineverbindung hoch ist, und der Kunde kriminelle Energie hat und gleich nach der ec-offline Zahlung bei dir sein Konto leer räumt, ja dann stimmt das was du schreibst. Das ist aber dein eigenes Risiko und deine eigene Entscheidung. Du kannst auch jede Transaktion online prüfen lassen, dann hast du den Betrag garantiert. Ja, es könnte einer bei dir eingebrochen haben und das Terminal manipuliert haben. Ja, das geht auch :Lachen2: Zitat:
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Lastschrift ist das aber weder in den Fällen PIN noch im Falle Smartphone. Das ist das electronic cash Verfahren. Lastschrift benötigt IMMER ein unterschriebenes Mandat. Electronic Cash nicht. Auch keine TAN. :Blumen: Edit sagt noch, dass man auch Ünerweisungen ohne TAN machen kann. Mit elektronischer Unterschrift z.B. ... aber das ist ja nicht das Thema. |
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Hat aber noch nichts damit zu tun, daß immer auch gleich das Konto gedeckt ist. Was mich dann aber auch nicht mehr interessiert. Das ist dann ja die Sache des Zahlungsdienstleisters.;) Wie wir sehen ist aber so ziemlich alles ohne e€ möglich. Ebenso sehen wir, daß nicht alles was so alles möglich sein soll dann auch wirklich in der Realität einen tollen produktiven Nutzen hat. |
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Du hast da was Mißverstanden. Die Garantie, die du da hast bezieht sich nicht auf den Betrag bei ggf. nicht gedecktem Konto, sondern auf die Ausführung der Zahlung bei gedecktem Konto. Das ist keine Schuldnerausfallversicherung. Das was du da bezahlst sind Gebühren für die technische Infrastruktur und Gebühren für die Deckungsprüfung. Sieh in den Bedingungen der deutschen Kreditwirtschaft nach, da steh u.a. Zitat:
Übrigens habe ich oben mal „m.E.“ geschrieben, nicht weil ich spekuliere. Sondern aus folgendem Grund: Das eine EC PIN Zahlung technisch den selben Weg nimmt wie eine Lastschrift ist ja klar. Wie soll es sonst sein? Das interessiert aber niemanden, sondern es ist interessant welche Fachfunktionen dieses Verfahren für den Kunden/Händler bietet. Und hier fehlen dem PIN Verfahren zur Lastschrift einfach schlicht zwei Merkmale: Widerruf und Mandat. Das EC Verfahren mit PIN is als auf gewisse Weise ein Zwitter. Ich schrieb also „m.E.“ weil ich es für einigermaßen absurd halte aus technischen Gründen von einer Lastschrift zu sprechen, wenn Fachfunktionen der Lastschrift fehlen. Du kannst also das SEPA Lastschriftverfahren nicht mit einer Bezahlung mit digitalem Geld vergleichen. Dies gilt deshalb auch für das Bezahlen mit Karte und Unterschrift. Auch das kannst du nicht vergleichen, denn das IST(!) eine SEPA Lastschrift (SDD COR). Wenn überhaupt, dann kannst du das Bezahlen mit Karte und PIN mit dem Bezahlen mit digitalem Geld vergleichen. Ich stimme dir zu, dass ich den Mehrwert für den Kunden und den Händler (also für retail CBDC) auch nicht sehe. Aber das habe ich ja schon mehrmals geschrieben. :Blumen: |
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