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Moki 13.04.2021 15:53

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1596042)
Die bisherige Inzidenz ist ja ein Ausschnitt aus der Realität, zu der eine Dunkelziffer kommt. Der Ausschnitt hängt von der Testung (Menge, Kohorte, ...) ab. Wenn ich durch die Schnelltests die Gesamttestzahl massiv erhöhe, erschließe ich mehr von der Dunkelziffer (was wir ja wollen), und erhöhe die Inzidenz als Zahl, ohne die reale Inzidenz zu verändern. Das muß abgebildet werden, wenn nicht, ist es Manipulation.

Manipulation hat für mich den faden Beigeschmack, dass jemand aktiv getäuscht werden soll. Das wird hier aber nicht getan. Die Definition des Inzidenzwertes ist nun mal so definiert.

Ob der (durch Testungen ermittelte) Inzidenzwert als alleiniger Indikator für das Infektionsgeschehen aussagekräftig ist steht auf einem anderen Blatt.
Da bin ich bei dir, dass eine statistische Annäherung auf Grundlage von Testzahlen, Positivraten, usw. sinnvoll wäre.

kupferle 13.04.2021 15:57

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1596045)
Ich kuck mir den Scheiß von dir nicht mehr an.

Musst Du nicht. Ich fand die Antworten vor Dir hilfreich. Aber es scheint wohl was dran zu sein. Du darfst natürlich weiterhin nur Karl Lauterbach für den einzig wahren Experten halten.
Schwarzfahrer und Moki haben mir sachliche Antworten gegeben und die Rechnung ja bestätigt. Natürlich kann man die Ableitung daraus wie Schwarzfahrer formulieren.(also auch anders wie der Kerl im Video).
Aber es sind alle Kritiker Idioten und veröffentlichen nur Scheiß.:Huhu:

LidlRacer 13.04.2021 15:57

Zitat:

Zitat von crazy (Beitrag 1595708)
Ein Gericht in Weimar hat die MNS-Pflicht und die Abstandsregeln für zwei Grundschüler gekippt.

https://www.spiegel.de/panorama/bild...4-c1e99cd04b84

Hier das Urteil als pdf

https://www.kanzlei-hersbruck.de/bes...imar-08-04-21/

Das gibt wohl den verdienten Ärger für den querdenkenden Richter:
Umstrittener Beschluss zu Maskenpflicht-Verbot
Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen gegen Weimarer Amtsrichter
In Weimar setzte ein Amtsrichter die Coronaregeln an zwei Schulen aus – nun droht dem Juristen ein Verfahren wegen Rechtsbeugung. Dass ausgerechnet er für den Fall zuständig war, ist offenbar kein Zufall.

captain hook 13.04.2021 15:58

Zitat:

Zitat von Schwarzfahrer (Beitrag 1596040)
Ich bin gerne bereit, mir anzuhören, warum diese Mathematik (wie ich es zusammengefasst habe) Hetze ist, und was darin nicht zusammenpasst.

Du hast das Video ja sicher bis zum Ende geschaut und was daraufhin gefordert wird.

Die sofortige Aufhebung aller inzidenzbasierter Coronaschutzmaßnahmen.

Da quasi alle Maßnahmen aktuell mehr oder weniger inzidenzbasiert sind, ist klar was das bedeutet.

kupferle 13.04.2021 15:59

Zitat:

Zitat von Moki (Beitrag 1596047)
Manipulation hat für mich den faden Beigeschmack, dass jemand aktiv getäuscht werden soll. Das wird hier aber nicht getan. Die Definition des Inzidenzwertes ist nun mal so definiert.

Ob der (durch Testungen ermittelte) Inzidenzwert als alleiniger Indikator für das Infektionsgeschehen aussagekräftig ist steht auf einem anderen Blatt.
Da bin ich bei dir, dass eine statistische Annäherung auf Grundlage von Testzahlen, Positivraten, usw. sinnvoll wäre.

Danke für Deine Ausführungen!:Blumen:

LidlRacer 13.04.2021 16:00

Noch ne traurig-lustige Justizgeschichte:

Landrat verhängt Corona-Maßnahmen – und klagt als Privatmann dagegen

Und scheitert. :)

Schwarzfahrer 13.04.2021 16:02

Zitat:

Zitat von captain hook (Beitrag 1596050)
Du hast das Video ja sicher bis zum Ende geschaut und was daraufhin gefordert wird.

Die sofortige Aufhebung aller inzidenzbasierter Coronaschutzmaßnahmen.

Da quasi alle Maßnahmen aktuell mehr oder weniger inzidenzbasiert sind, ist klar was das bedeutet.

Es ist ein möglicher Schluss, den man nicht teilen muß - die Wahrheit der Rechnung ruft aber nach einer zwingenden Revision des Inzidenz-Konzeptes, und der entkopplung der Inzidenzen von heute von denen, die es vor den Schnelltest und Selbsttests gab, von mir aus durch Umbenennung. Die Inzidenz von heute darf nicht als Fortsetzung der Kurven von Dezember gezeichnet werden, das ist nämlich dann Manipulation.

kupferle 13.04.2021 16:04

Dass ausgerechnet der nun in der Kritik stehende Richter für dieses Verfahren zuständig war, ist offenbar kein Zufall. Wie die »Thüringer Allgemeine« berichtet, soll eine Rechtsanwältin in einer Telegram-Gruppe für eine solche Klage gezielt Klägerinnen und Kläger gesucht haben, deren Kinder Nachnamen mit den Anfangsbuchstaben B, E, F, H, I, J, L, Q, R, S, T, U, V und X haben. Es sind laut der Zeitung genau jene Anfangsbuchstaben, für die der Einzelrichter laut dem Geschäftsverteilungsplan des Amtsgerichts zuständig ist.


14 Buchstaben von 26 als Argument hernehmen? Und man wirft den Kritikern Schwurbelei vor? Made my Day!:Lachanfall:


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