triathlon-szene.de |  Europas aktivstes Triathlon  Forum

triathlon-szene.de | Europas aktivstes Triathlon Forum (https://www.triathlon-szene.de/forum/index.php)
-   Politik, Religion & Gesellschaft (https://www.triathlon-szene.de/forum/forumdisplay.php?f=30)
-   -   Corona Virus (https://www.triathlon-szene.de/forum/showthread.php?t=47641)

keko# 11.04.2021 17:38

Zitat:

Zitat von NBer (Beitrag 1595614)
Manchmal muss man die Mehrheit vor sich selbst schützen. Siehe Brexit.

Naja, ich glaub es gab in der Weltgeschichte auch Entscheidungen, die fatal schlecht von den Regierenden getroffen wurden.

trithos 11.04.2021 17:40

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1595612)
Genau, wo kämen wir denn dahin, wenn in einer Demokratie die Entscheidungen getroffen werden würden, die die Mehrheit der Bevölkerung möchte. Ha! ;)

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1595617)
Ich habe so langsam das Gefühl, dass für manche hier eine Demokratie nicht das richtige System ist. Vielleicht sollten sich die bei den Oligarchien oder Dikaturen der Welt nach einem Plätzchen umschauen.

Ich habe das Gefühl, Du könntest Dein Demokratieverständnis ein wenig schärfen. Demokratie ist mehr als Mehrheitsentscheidungen.

"Das Bild des verfassungsrechtlichen Demokratiebegriffs österreichischer, beziehungsweise überhaupt „westlicher“ Prägung wird durch die Gewährleistung von Freiheit abgerundet. Ohne Grund- und Freiheitsrechte bestünde die Gefahr einer unbeschränkten Herrschaft der Mehrheit, die zu Totalitarismus führen kann."

Zitat aus https://www.addendum.org/demokratie/...e-was-ist-das/

Oder auch: "Die Grund- und Freiheitsrechte schützen das Volk gewissermaßen vor sich selbst, was notgedrungen ein Spannungsfeld zur Vorstellung erzeugt, dass Demokratie ausschließlich die Entscheidungsmacht der Mehrheit bedeutet."

Adept 11.04.2021 17:55

Ohne schon wieder alles zu verkomplizieren: Grundsätzlich heisst Demokratie, dass das Volk herrscht und so auch das Land geführt werden soll, wie es die Mehrheit will. Bis auf unverrückbare Grundregeln im GG.

Man muss sich halt der Mehrheit beugen, auch wenn es einem nicht schmeckt. Alternativ: Man engagiert sich für eine andere Meinung oder man verlässt die Gruppe.

Wenn also die meisten mit dem derzeitigen Risiko von Corona leben wollen, das ist das halt so. Wenn man in einer Gesellschaft lebt und sie nutzt, muss man manches auch ertragen.

LidlRacer 11.04.2021 18:03

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1595630)
Wenn also die meisten mit dem derzeitigen Risiko von Corona leben wollen, das ist das halt so.

Es ist aber nicht so.
Schon gar nicht mit einem stetig steigenden Risiko.

trithos 11.04.2021 18:20

Zitat:

Zitat von Adept (Beitrag 1595630)
Ohne schon wieder alles zu verkomplizieren: Grundsätzlich heisst Demokratie, dass das Volk herrscht und so auch das Land geführt werden soll, wie es die Mehrheit will. Bis auf unverrückbare Grundregeln im GG.

Man muss sich halt grundsätzlich der Mehrheit beugen, auch wenn einem nicht schmeckt. Man engagiert sich für eine andere Meinung oder man verlässt die Gruppe.

Wenn also die meisten mit dem derzeitigen Risiko von Corona leben wollen, das ist das halt so. Wenn man in einer Gesellschaft lebt und sie nutzt, muss man manches auch ertragen.

Manches sicher, aber eben nicht alles. Würdest Du es für Dich persönlich als akzeptabel ansehen, wenn Dich die demokratische Mehrheit als Menschenopfer auserkoren hätte?

Aber ich will die Diskussion hier jetzt auch nicht ausufernd führen. Mir ist es nur wichtig festzuhalten, dass es halt auch individuelle Rechte gibt, die nicht durch Mehrheitsentscheidungen ausgehebelt werden können. Eben die von Dir im ersten Absatz erwähnten Grundrechte, die Du allerdings gleich im zweiten und dritten Absatz wieder (meiner Meinung nach unzulässig) relativierst.

noam 11.04.2021 18:22

Zitat:

Zitat von trithos (Beitrag 1595635)
Aber ich will die Diskussion hier jetzt auch nicht ausufernd führen. Mir ist es nur wichtig festzuhalten, dass es halt auch individuelle Rechte gibt, die nicht durch Mehrheitsentscheidungen ausgehebelt werden können. Eben die von Dir im ersten Absatz erwähnten Grundrechte, die Du allerdings gleich im zweiten und dritten Absatz wieder (meiner Meinung nach unzulässig) relativierst.

Grundsätzlich können alle bis auf ein Grundrecht durch Mehrheitsentscheidungen ausgehebelt werden.

keko# 11.04.2021 18:30

Zitat:

Zitat von LidlRacer (Beitrag 1595534)
Offenbar haben (u.a.) die Entscheidungsträger nicht viel verstanden.
Melanie Brinkmann wurde kürzlich vom saarländischen MP, FDP-Lindner gemeinsam mit Lanz ausgelacht.
:Nee:

Ich habe nur noch wenig Hoffnung, dass uns die Politik aus dieser Art Dauerschleife wieder rausbringt. Entweder verschwindet Corona von alleine wieder (was ich mir kaum mehr vorstellen kann) oder der Einsatz von Impfstoffen wird das Virus vertreiben. Aber ich glaube die Politik hat das Heft nicht mehr entscheidend in der Hand.

trithos 11.04.2021 18:31

Zitat:

Zitat von noam (Beitrag 1595636)
Grundsätzlich können alle bis auf ein Grundrecht durch Mehrheitsentscheidungen ausgehebelt werden.

Meinst Du EIN (=1) Grundrecht oder tatsächlich ein Grundrecht?

Wenn Du 1 Grundrecht meinst, welches wäre dann das EINE, das nicht ausgehebelt werden kann? Zur Auswahl stehen z.B. in Österreich:

+ Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/aller Staatsbürger vor dem Gesetz
Recht auf Leben
+ Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden
+ Recht auf persönliche Freiheit
+ Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit
+ Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens
+ Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums
+ Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit
+ Recht auf Datenschutz
+ Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens
+ Recht der Eheschließung und auf Familiengründung
+ Recht auf Vereins- und auf Versammlungsfreiheit
+ Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit einschließlich der Freiheit der Religionsausübung
+ Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter
+ Recht auf eine gerichtliche Entscheidung in Zivil- und Strafsachen und auf ein faires Verfahren sowie auf einen rechtsstaatlichen Mindeststandard im Strafprozess

Anmerkung zur österreichischen Lage: Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger.


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:37 Uhr.

Powered by vBulletin Version 3.6.1 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.