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"Das Bild des verfassungsrechtlichen Demokratiebegriffs österreichischer, beziehungsweise überhaupt „westlicher“ Prägung wird durch die Gewährleistung von Freiheit abgerundet. Ohne Grund- und Freiheitsrechte bestünde die Gefahr einer unbeschränkten Herrschaft der Mehrheit, die zu Totalitarismus führen kann." Zitat aus https://www.addendum.org/demokratie/...e-was-ist-das/ Oder auch: "Die Grund- und Freiheitsrechte schützen das Volk gewissermaßen vor sich selbst, was notgedrungen ein Spannungsfeld zur Vorstellung erzeugt, dass Demokratie ausschließlich die Entscheidungsmacht der Mehrheit bedeutet." |
Ohne schon wieder alles zu verkomplizieren: Grundsätzlich heisst Demokratie, dass das Volk herrscht und so auch das Land geführt werden soll, wie es die Mehrheit will. Bis auf unverrückbare Grundregeln im GG.
Man muss sich halt der Mehrheit beugen, auch wenn es einem nicht schmeckt. Alternativ: Man engagiert sich für eine andere Meinung oder man verlässt die Gruppe. Wenn also die meisten mit dem derzeitigen Risiko von Corona leben wollen, das ist das halt so. Wenn man in einer Gesellschaft lebt und sie nutzt, muss man manches auch ertragen. |
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Schon gar nicht mit einem stetig steigenden Risiko. |
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Aber ich will die Diskussion hier jetzt auch nicht ausufernd führen. Mir ist es nur wichtig festzuhalten, dass es halt auch individuelle Rechte gibt, die nicht durch Mehrheitsentscheidungen ausgehebelt werden können. Eben die von Dir im ersten Absatz erwähnten Grundrechte, die Du allerdings gleich im zweiten und dritten Absatz wieder (meiner Meinung nach unzulässig) relativierst. |
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Wenn Du 1 Grundrecht meinst, welches wäre dann das EINE, das nicht ausgehebelt werden kann? Zur Auswahl stehen z.B. in Österreich: + Recht auf Gleichheit aller Staatsbürgerinnen/aller Staatsbürger vor dem Gesetz Recht auf Leben + Recht, keiner unmenschlichen oder erniedrigenden Strafe oder Behandlung (Folter) unterworfen zu werden + Recht auf persönliche Freiheit + Verbot der Sklaverei und Leibeigenschaft, der Zwangs- und Pflichtarbeit + Recht auf Freizügigkeit der Person und des Vermögens + Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums + Recht auf Meinungsäußerungsfreiheit + Recht auf Datenschutz + Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens + Recht der Eheschließung und auf Familiengründung + Recht auf Vereins- und auf Versammlungsfreiheit + Recht auf Glaubens- und Gewissensfreiheit einschließlich der Freiheit der Religionsausübung + Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter + Recht auf eine gerichtliche Entscheidung in Zivil- und Strafsachen und auf ein faires Verfahren sowie auf einen rechtsstaatlichen Mindeststandard im Strafprozess Anmerkung zur österreichischen Lage: Unter Grundrechten werden verfassungsgesetzlich gewährleistete Rechte verstanden, die Einzelpersonen vor Eingriffen des Staates schützen sollen. Es handelt sich dabei um Rechte, die grundsätzlich jeder Einzelperson gegenüber dem Staat durch Rechtsvorschriften im Verfassungsrang eingeräumt sind. Manche Grundrechte gelten für alle Menschen (Menschenrechte), andere nur für Unionsbürgerinnen/Unionsbürger. |
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